Zum Hauptinhalt springen

Perspektiven für Frauenhausbewohnerinnen (II)

Freitag, 04.11.2016

Frauen, die in Frauenhäusern Schutz vor häuslicher Gewalt finden, sind häufig auch ökonomisch in einer prekären Lage und müssen sich auf dem Arbeitsmarkt (re-) integrieren. Über das ESF Projekt „Aufbruch“ zur (Re-)Integration von Opfern häuslicher Gewalt in den Arbeitsmarkt werden Frauen aus Frauenhäusern und Ratsuchende aus dem Hilfesystem Opferschutz bei ihrer beruflichen Integration unterstützt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Was gehört zum Leistungsumfang des ESF-Projekts Aufbruch? Wie viele Stellen gibt es dort?

 

2. Wie viele Ratsuchende wurden seit Beginn des Projektsim Jahr 2014 aufgenommen? Auf welchen Zugangswegen kommen die Ratsuchenden in das Projekt?

 

3. Wie viele von ihnen konnten erfolgreich in Arbeit oder in eineQualifizierung integriert werden? Welche Maßnahmen zur (Re-) Integration wurden ergriffen? Bitte halbjährlich und nach Art der Vermittlung angeben.

 

4. Wie viele Frauen konnten nicht vermittelt werden? Was waren hier die Hinderungsgründe?

 

5. Ist das Projekt Teil der neuen ESF-Förderperiode? Wie sind hier die finanziellen Perspektiven? Gibt es inhaltliche Veränderungen an dem Projekt im Vergleich zur ersten Förderperiode?

 

6. Wie bewertet der Senat das Projekt „Aufbruch“?

 

sowie
  • Mareike Engels (GRÜNE)