Zum Hauptinhalt springen

Religionsunterricht in den Klassen 1 – 4 und 5, 6

Montag, 23.04.2018

In der offiziellen Broschüre für die Eltern „Hamburgs Grundschulen – Zum Schulanfang im Schuljahr 2018/19“, herausgegeben von der BSB, wird auf S. 22 der Religionsunterricht vorgestellt. Auf dieser Seite wird weder das Konzept und die Trägerschaft des „Religionsunterrichts für alle“ bekannt, noch klar gemacht, dass Eltern das Recht und die Möglichkeit haben, ihre Kinder von diesem Unterricht abzumelden. Erst wenn Leserinnen bzw. Leser sich die Mühe machen, einem link auf der vorletzten Seite der Broschüre zu folgen, die Bildungspläne der Grundschule aufzurufen und dann auf „Religion“ zu klicken, wird in der 25 seitigen Broschüre beim Impressum darauf hingewiesen, dass dieser Unterricht vor der „Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche (NEK) verantwortet“ wird. Auf den folgenden Seiten wird das Konzept dieses Unterrichts vorgestellt, allerdings auf keiner Seite erläutert, wie säkular bzw. religionsfern eingestellte Eltern für ihre Kinder ein entsprechendes Angebot erhalten, das Distanz zu Religion(en) auch als positiv darstellt. Das Elternrecht einer Abmeldung von diesem Unterricht wird auch hier nicht erwähnt. Angesichts eines wachsenden Teils der Hamburger Bevölkerung, der nicht oder nicht mehr Kirchen oder anderen Religionsgemeinschaften angehört, ist dieser Informationsmangel höchst bedenklich. Unabhängig von dem begrüßenswerten pädagogischen Prinzip, dass gemeinsamer Unterricht in der Klasse zu Fragen von Religionen und Weltanschauungen in der Lage ist, die Vielfalt unserer Bevölkerung darzustellen sowie für Verständigung und Toleranz zu werben, gibt es aus meiner Sicht derzeit keine befriedigende Antwort auf meine Eingangsbemerkungen.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Wie (auf welche Weise) und wann wird Eltern bei der Anmeldung ihrer Kinder seitens der Schule klar gemacht, dass sie ein selbstverständliches und begründungsfreies Recht auf Nicht-Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht haben?

2. Welche unterrichtliche Alternative wird den Schülern für den Fall angeboten, dass sie dieses Recht einfordern?

3. An welchen der Grundschulen haben im Verlaufe dieses Schuljahres Eltern von ihrem Recht Gebrauch gemacht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden? Bitte Namen der Schule, Jahrgang und Anzahl der Abmeldungen aufführen.

4. Wie ist die Situation in den Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schulen in Bezug auf die Fragen 1 und 2?

5. An welchen weiterführenden Schulen haben im Verlaufe dieses Schuljahres Eltern in den Klassen 5 und 6 von ihrem Recht Gebrauch gemacht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden? Bitte Namen der Schule, Jahrgang und Anzahl der Abmeldungen aufführen.