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Setzt der Senat wirklich einseitig auf Großunterkünfte für geflüchtete Menschen?

Freitag, 29.01.2016

In den Medien wird seit Beginn der steigenden Flüchtlingszahlen, die auch Hamburg erreichen, immer wieder über geplante große Unterkünfte und über Sorgen und Proteste der Anwohnerinnen und Anwohner berichtet. Dabei wird gelegentlich der Eindruck vermittelt, es würden ausschließlich Großeinrichtungen geschaffen. Dies verunsichert viele Hamburgerinnen und Hamburger.

In diesem Zusammenhang wird immer wieder der Wunsch nach kleineren und dezentral angesiedelten Flüchtlingsunterbringungen geäußert.

 

Darum fragen wir den Senat:

 

1. Welche Standorte für Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeunterbringungen wurden jeweils mit welcher Platzzahl im Jahr 2015 neu geschaffen?

a. Wie verteilen sich diese Standorte auf die Bezirke?

b. Wie viele neue Standorte hatten weniger als 250 Plätze?

c. Welche neuen Standorte sind jeweils in welcher Größenordnung im Jahr 2016 geplant?

2. Auf der Basis welcher Zahlen werden die Planungen für die Schaffung von neuen Unterkünften vorgenommen? Gibt es andere verwendete Planungsgrundlagen, auf die in Hamburg alternativ zurückgegriffen werden könnte und wenn ja: Wie beurteilt der Senat diese Planungsgrundlagen,

a. in anderen Bundesländern?

b. in anderen Staaten der EU?

c. die in wissenschaftlichen Untersuchungen entwickelt wurden?

3. Muss für jeden nach Königssteiner Schlüssel in Hamburg verbleibenden Menschen ein Platz in der öffentlichen Unterbringung vorgehalten werden?

a. Falls nein: Welche Faktoren steigern oder verringern die benötigte Platzzahl?

b. Falls nein: Gibt es Unterschiede zwischen Erstaufnahme und Folgeunterbringung?

4. Gibt es eine grundsätzliche Präferenz in den Planungen der benötigten Unterkünfte für oder gegen große Standorte?

a. Welche Vor- und Nachteile bieten in diesem Zusammenhang unterschiedliche Größen von Einrichtungen?