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Umlegungsverfahren U 348 (Am Hegen/Am Sooren)

Freitag, 06.01.2012

Am 1. Dezember 2000 wurde im Geltungsbereich des Bebauungsplans Rahlstedt 29 vom 7. Januar 1975 (HmbGVBl. Seite 1) das Umlegungsverfahren U 348 „Am Hegen/Am Sooren“ eingeleitet (Amtl. Anz. Seite 4185). Am 27. Mai 2010 hat die zuständige Behörde den Teilumlegungsplan U 348/I aufgestellt (Amtl. Anz. Seite 990). Am 5. November 2010 hat sie den Teilumlegungsplan U 348/I für ein Grundstück teilweise in Kraft gesetzt (Amtl. Anz. Seite 2277).

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

 

1. Mit welcher Zielsetzung wurde das Umlegungsverfahren im Jahre 2000 eingeleitet?

2. Welche Fortschritte wurden in dem Umlegungsverfahren seitdem erzielt?

3. Welche Hindernisse sind während des Umlegungsverfahrens bislang aufgetreten und wie wurde damit umgegangen?

4. Aus welchen Gründen und mit welcher Zielsetzung wurde im Mai 2010 nur der Teilumlegungsplan U 348/I aufgestellt?

5. Warum wurden im Teilumlegungsplan U 348/I bestimmte Grundstücke ausgenommen und was geschieht mit diesen Grundstücken im weiteren Umlegungsverfahren?

6. Aus welchen Gründen und mit welcher Zielsetzung wurde der Teilumlegungsplan U 348/I im November 2010 nur für ein Grundstück teilweise in Kraft gesetzt?

7. Wie stellt sich der künftige Zustand des (Teil-)Umlegungsgebiets dar? Bitte (Teil-)Umlegungskarte beifügen.

8. Inwieweit erfolgt aus der Verteilungsmasse eine Zuteilung mit Grundstücken und inwieweit soll nur ein Ausgleich in Geld stattfinden?

9. Wie stellt sich im Übrigen der aktuelle Sachstand bezüglich des Umlegungsverfahrens U 348 dar?

10. Welche zeitliche Perspektive strebt die zuständige Behörde für den endgültigen Abschluss des Umlegungsverfahrens an?

11. Wie bewerten die zuständige Behörde bzw. das zuständige Bezirksamt das Wohnungsbaupotenzial im Umlegungsgebiet nach Abschluss des Umlegungsverfahrens und erfolgter Erschließung?