Dienstag, 27.07.2010, Drucksache 19/6865
Antwort des Senats: Parlamentsdatenbank
Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Tschentscher
Am 10. Dezember 2009 hat die Bürgerschaft mit den Stimmen der CDU- und GAL-Abgeordneten die Einrichtung eines „Sondervermögen Schule – Bau und Betrieb“ beschlossen. Das Sondervermögen hat die Aufgabe, die ihm übertragenen Schulgebäude und -grundstücke zu planen, zu bauen und zu bewirtschaften. Die Finanzbehörde wurde ermächtigt, weitere Immobilien in das Sondervermögen einzubringen und Bestimmungen über dessen Wirtschaftsführung zu erlassen. Das Sondervermögen hat eine vom Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) getrennte Wirtschafts- und Rechnungsführung und kann selbstständig Kredite aufnehmen. Der Paragraph 18 der Landeshaushaltsordnung, der Kreditfinanzierungen und Haushaltsverschuldungen ab 2013 ausschließen soll, wurde für das Sondervermögen außer Kraft gesetzt. Für Verbindlichkeiten des Sondervermögens haftet die FHH unbeschränkt.|
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