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Explodierende Kosten bei städtischen Baumaßnahmen hier: Kostenbegrenzung im Baukonflikt des Projekts „Elbphilharmonie Hamburg"

Dienstag, 09.02.2010, Drucksache 19/

Antrag der Abgeordneten Monika Schaal, Andreas Dressel, Wilfried Buss, Jan Quast, Martin Schäfer, Uwe Grund, Mathias Petersen, Dorothee Stapelfeldt, Elke Badde, Gabriele Dobusch, Metin Hakverdi, Christel Oldenburg, Andrea Rugbarth, Karl Schwinke, Peter Tschentscher, Thomas Völsch und Fraktion

zu Drs. 19/5151

Neben den in Drucksache 19/5151 von der SPD-Fraktion beantragten Maßnahmen zur
Kostenkontrolle bei künftigen Baumaßnahmen müssen auch im laufenden Projekt „Elbphilharmonie Hamburg“ unverzüglich die richtigen Schritte unternommen werden, um die Stadt vor zusätzlichen finanziellen Belastungen in Millionenhöhe zu schützen.
Mit Drucksache 19/2480 vom 3. März 2009 hatte die SPD-Fraktion beantragt, den Senat zu ersuchen, den so genannten Nachtrag 4 im Projekt Elbphilharmonie nicht abzuschließen, sondern den Baukonflikt in einem Schiedsgutachterverfahren klären zu lassen. Nach den Ausführungen und Erläuterungen der Senatsvertreter bestanden bereits im März 2009 erhebliche Zweifel, dass die Nachforderungen des Generalunternehmers sorgfältig geprüft und bewertet wurden. Das finanzielle Risiko eines Rechtstreits war vom Senat nur pauschal geschätzt worden. Die Zahlung einer Einigungssumme von 30 Millionen Euro war nicht vertretbar und hat zu keiner Änderung des Verhaltens des Generalunternehmers geführt.
Mehrkosten zu Lasten der Steuerzahler darf die Stadt nur übernehmen, wenn sich diese eindeutig aus den vertraglichen Verpflichtungen ergeben und nach Prüfung eines unabhängigen Gutachters als angemessen und begründet darstellen. Die Forderungen des Generalunternehmers in den Verhandlungen zum so genannten Nachtrag 4 sind in der Anspruchsgrundlage und Anspruchshöhe unberechtigt. Die von der Stadt unter der Drohung eines Baustillstands übernommenen Mehrkosten sind unplausibel und überhöht.

Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1) keine weiteren Mehrkostenforderungen oder sonstigen Ansprüche des Generalunternehmers bzw. der Generalplaner anzuerkennen.
2) den Baukonflikt einschließlich aller Nachträge und Mehrkostenforderungen nach den
Bestimmungen des Leistungsvertrages in einem Schiedsgutachterverfahren zu klären.
3) unverzüglich zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, sich aus den vertraglichen Verpflichtungen aus dem Nachtrag 4 zu lösen, und ggf. entsprechende Anfechtungs-,
Kündigungs- oder sonstigen Rechte geltend zu machen.


Elke Badde


Wilfried Buss


Gabriele Dobusch


Andreas Dressel


Uwe Grund


Metin Hakverdi


Christel Oldenburg


Mathias Petersen


Jan Quast


Andrea Rugbarth


Monika Schaal


Martin Schäfer


Karl Schwinke


Dorothee Stapelfeldt


Peter Tschentscher


Thomas Völsch



Ansprechpartner

Peter Tschentscher

  • Haushalt

Christel Oldenburg

Elke Badde

  • Arbeitsmarkt

Wilfried Buss

  • Eingaben

Andreas Dressel

Gabriele Dobusch

  • Kultur

Uwe Grund

Metin Hakverdi

  • PUA Elbphilharmonie

Mathias Petersen

Jan Quast

  • Haushalt

Andrea Rugbarth

  • Mittelstand und Handwerk
  • Öffentliche Unternehmen

Monika Schaal

  • Umwelt

Martin Schäfer

  • Gesundheit und Verbraucherschutz

Karl Schwinke

Dorothee Stapelfeldt

  • Wissenschaft und Forschung

Thomas Völsch

Referent/in

Dr. Heiko Müller

Dokumente



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