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Mietbetrug durch Vermieter bei SGBII-Leistungsempfängern – was tut der Senat?

Dienstag, 06.04.2010, Drucksache 19/

Antrag der Abgeordneten Britta Ernst, Dirk Kienscherf, Uwe Grund, Elke Badde, Ksenija Bekeris, Gabriele Dobusch, Wolfgang Rose und Fraktion

Der Engpass an Mietwohnungen in Hamburg wird auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen. Viele Mieter trauen sich aus Angst vor Wohnungskündigung und Obdachlosigkeit kaum, sich gegen offensichtliche Rechtswidrigkeiten zu wehren. Offenbar gibt es einzelne staatliche Einrichtungen, die ihre Kenntnisse über sichtbar Recht brechende Vermieter ignorieren, weil sie den Mieterinnen und Mietern keine Wohnalternativen aufzeigen können.
Bereits im Oktober 2009 griff die Presse inakzeptable Praktiken von Vermietern bei SGBII-Leistungsempfängern auf. Bekannt wurde, dass sich die Wohnungen zum Teil in einem äußerst schlechten Zustand befanden, die tatsächlichen Wohnungsgrößen deutlich kleiner sind, als in den Mietverträgen angegebenen und die Nettokaltmieten in Folge dessen Spitzenpreise von bis zu 26 Euro pro Quadratmeter erreichen. Diese Praktiken wurden in der Schriftlichen Kleine Anfrage 19/4465 im Oktober 2009 aufgegriffen und es wurde gefragt, welche Konsequenzen der Senat hieraus ziehen wolle. Der Senat und die zuständige Fachbehörde hielten es nicht für nötig, den in der Presse konkret benannten Vermieter und seine Vermieter-Praktiken einer Prüfung zu unterziehen. In Presseberichten vom 6. März 2010 ist zu lesen, dass der ARGE bereits vor vier Jahren entsprechende Unstimmigkeiten mit dem Vermieter Kuhlmann, der damals noch Partei- und Deputationsfunktionen wahrnahm, bekannt geworden seien. Dennoch sei die ARGE bis vor Kurzem nicht aktiv geworden. Am 9. März 2010 wurde dann in der Presse berichtet, dass nun von der ARGE Anzeige erstattet worden sei. Vor dem Hintergrund seines Wirken als Deputierter der Behörde für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz – die u.a. für die Kosten der Unterkunft zuständig ist – ist zudem bei vielen der Verdacht entstanden, dass die Aufklärung des Sachverhaltes seitens des Fachsenators bewusst nicht vorangetrieben wurde.
Trotz der Vorfälle vor einigen Jahren, der konkreten Hinweise aus dem Oktober 2009 sowie der diesbezüglichen bürgerschaftlichen Anfrage an den Senat, scheint die für die Kosten der Unterkunft zuständige Fachbehörde und der Fachsenator monatelang nichts unternommen zu haben, um gegen den offenkundigen Missbrauch von Steuergeldern vorzugehen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:
„Der Senat wird ersucht, der Bürgerschaft bis spätestens zum 31. Mai 2010 zu berichten,
1. wann
- dem Senat,
- der zuständigen Fachbehörde und
- der ARGE
welche Informationen zu welchen Fällen oder Verdachtsfällen von Mietbetrug durch den Vermieter Kuhlmann und andere Vermieter bei SGBII-Leistungsempfängern jeweils wann vorlagen?

2. wie viele Fälle von Mietbetrug oder Verdacht auf Mietbetrug durch den Vermieter
Kuhlmann und andere Vermieter bei SGBII-Leistungsempfängern insbesondere dem Senat oder der Fachbehörde bekannt geworden sind?
3. bei welchen Vermietern jeweils in wie vielen Fällen der Verdacht auf Mietbetrug bei SGBII-Leistungsempfängern besteht?
4. in welchem finanziellen Umfang sich der Mietbetrug durch den Vermieter Kuhlmann und andere Vermieter bei SGBII-Leistungsempfängern jährlich seit 2005 insgesamt bewegt?
5. welchen gesundheitlichen Gefahren die Bewohnerinnen und Bewohner durch Wohnungsmängel wie Feuchtigkeit und Schimmel etc. ausgesetzt waren und in wie vielen Fällen dies bisher zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hat und welche Feststellungen nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz es hierzu gegeben hat?
6. welche behördlichen, strafrechtlichen und sonstigen Maßnahmen von Senat, Fachbehörde oder ARGE jeweils zu den einzelnen Verdachtsfällen des Vermieters Kuhlmann und anderen Vermietern bei SGBII-Leistungsempfängern eingeleitet oder aus welchen Gründen nicht eingeleitet wurden und welche Maßnahmen der Mieterinnen und Mieter hierbei unterstützt werden?
7. welchen Umfang der Wohnungsbestand des Vermieters Kuhlmann hat und wie viele Wohnungen davon an SGBII-Leistungsempfänger vermietet wurden?
8. wie der Senat, die zuständige Behörde und die ARGE in den vorliegenden Verdachtsfällen des Vermieters Kuhlmann und anderen Vermietern bei SGBII-Leistungsempfängern künftig vorgehen wollen?
9. inwieweit Senat, zuständige Behörde und ARGE Änderungen im Umgang mit entsprechenden Fällen von Mietwucher bei SGBII-Leistungsempfängern planen und wann entsprechende Konzepte vorliegen werden?


Elke Badde


Ksenija Bekeris


Gabriele Dobusch


Britta Ernst


Uwe Grund


Dirk Kienscherf


Wolfgang Rose





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