Ist Hamburgs Altenpflege „überprofessionalisiert“?
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Mittwoch, 24.02.2010, Drucksache 19/
Antrag der Abgeordneten Britta Ernst, Dirk Kienscherf, Uwe Grund, Ksenija Bekeris, Gabriele Dobusch, Wolfgang Rose und Fraktion
Sozialsenator Wersich beklagt in einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt vom 14. Januar 2010 die aus seiner Sicht inzwischen existierende „Verstaatlichung des Zwischenmenschlichen und die Überprofessionalisierung des Sozialen“. Er betont die Nachrangigkeit staatlicher Leistungen gegenüber familiärer und nachbarschaftlicher Hilfen und konkretisiert dies am Beispiel der Altenpflege: „Wir brauchen nicht für alles Fachkräfte. Man muss nicht studiert haben, um den Haushalt zu machen oder beim Einkaufen zu helfen. Dieser Hang zur Professionalisierung hat die Schwelle für Hilfe unglaublich erhöht.“ An weiterer Stelle merkt er an: „Durch die steigende Lebenserwartung gewinnen wir viele Jahre hinzu. Hier sehe ich gesellschaftliches Potential, sich gegenseitig zu helfen – durchaus auch gegen Bezahlung.“ Zur Frage, welche Anreize Arbeitgeber schaffen können, um private Pflegeleistungen zu fördern, antwortet Senator Wersich: „In vielen Firmen ist längst bekannt, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht nur bei Angestellten mit Kindern relevant ist, sondern auch für Mitarbeiter mit pflegebedürftigen Eltern.“
Das Pflegeversicherungsgesetz definiert in §§ 14 und 15 SGB XI ab wann die Einschränkungen der Selbständigkeit so umfänglich ist, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Einschränkungen in der selbständigen Lebensführung unterhalb dieser Schwelle werden als „Hilfebedürftigkeit“ be-zeichnet. Diese Trennlinie zwischen Hilfeleistung und Pflegeleistung oder zwischen Hilfebedürftigkeit und Pflegebedürftigkeit verschwimmt in den Äußerungen Senator Wersichs. Im „Rahmenplan der pflegerischen Versorgungsstruktur bis 2010“ aus dem Jahr 2005, geht der Senat davon aus, dass 2010 in Hamburg ca. 45.000 Pflegebedürftige und 66.000 Hilfebedürftige leben werden. Die vom Hamburger Senat vorhergesagte Planzahl der vollstationären Pflegeplätze für das Jahr 2015 von 16.700 Plätzen wurde schon im Mai 2008 mit 16.678 Plätzen nahezu erreicht und bald darauf überschritten. Die Grundlage für die politische Bewertung und Steuerung des Pflegebereichs ist längst vollkommen veraltet. Auch deshalb wurden in Hamburg nicht die nötigen Maßnahmen ergriffen, um die Ausbildung von Fachkräften in der Altenpflege zu fördern. Aktuell können laut Hamburger Pflegegesellschaft 400 Stellen für Altenpflegefachkräfte nicht besetzt werde. Dennoch weigert sich der Senat, den Rahmenplan der pflegerischen Versorgungsstruktur zu aktualisieren. Ohne solide Datengrundlage wird eine politische Bewertung der Entwicklung der Hilfe- und Pflegeleistungen vorgenommen, die auch als Versuch verstanden werden kann, den Weg für massive Einschnitte im Pflege- und Gesundheitsbereich zu ebnen.
Die Bürgerschaft möge beschließen, der Senat wird ersucht,
der Bürgerschaft unverzüglich bis spätestens zum 31. März 2010 zu berichten:
1. wie viele Hilfe- und Pflegebedürftige Personen es aktuell in Hamburg gibt und mit welchen Steigerungen jährlich in den kommenden 10 Jahren zu rechnen ist (nach vollstationären, teilstationären Plätzen und Kurzzeitpflegeplätzen getrennt darstellen).
2. welche Kenntnisse er bzw. die zuständige Fachbehörde über ambulante Pflegeeinrichtungen hat, in denen gemäß der Äußerungen von Senator Wersich „haushaltsnahe Hilfen“, wie Einkäufe oder Putzen von Pflegefachkräften oder sogar Pflegefachkräften mit Fachstudium durchgeführt, wie diese ggf. mit den Pflegekassen abgerechnet werden können und in wel-chem Umfang dies ggf. gescheit und in welchen Tätigkeitsfeldern Hilfe- bzw. Pflegeleistun-gen konkret überprofessionalisiert sind.
3. auf welchem Wege die nachbarschaftliche Hilfe im sozialen Nahraum so gestärkt werden kann, dass hierdurch Leistungen entfallen können, die heute z.B. von ambulanten Pflegedienstanbietern erbracht werden und welche Leistungsarten dies im Einzelnen ggf. sein könnten.
4. wie die in Hamburg bisher entstandenen 8 Pflegestützpunkte in die Stärkung nachbarschaftlicher sozialer Netzwerke zur Unterstützung Hilfe- und Pflegebedürftiger eingebunden werden sollen, für wie viele „Nachbarschaftsprojekte“ und für wie viele Hilfe- und Pflegebedürftige und ihrer Nachbarschaften ein Pflegestützpunkt zukünftig zuständig sein soll und in welcher Höhe Mittel für diese niedrigschwellige und i.d.R. aufsuchenden Arbeit bereitgestellt werden sollen.
5. welche Modelle der Stärkung des Ehrenamts für Senioren dem Senat oder die zuständige Fachbehörde vorschweben und in welchem zeitlichen Umfang aus Sicht des Senats Kapazitäten geschöpft werden können, die Hilfe- und ggf. auch Pflegeleistungen ersetzen können.
6. ob und in welchem Rahmen sich der Senat oder die zuständige Fachbehörde dafür einsetzt oder einzusetzen gedenkt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch für Menschen mit pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu erleichtern und ob er ggf. die Idee der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Schmidt aufgreifen möchte, die Freistellung für Beschäftigte von bis zu 10 Arbeitstagen für die Pflege und Organisation der Pflege einzurichten.