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40 Jahre CSD – Gemeinsam für die Rechte von LSBT*IQ-Menschen

Montag, 27.07.2020

Seit heute weht wieder die Regenbogenflagge am Rathausbalkon. Ein sichtbares Zeichen dafür, dass Hamburg eine Stadt der Toleranz und der Vielfalt ist. Mit dem Hissen der Regenbogenflagge beginnt die Pride Week, deren Höhepunkte, das Straßenfest zum Christopher Street Day (CSD) und die Hamburg Pride-Parade, in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden können. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion unterstützt die Forderung von Hamburg Pride nach Gleichstellung und dem Schutz vor Diskriminierung von LSBT*IQ-Menschen und setzt sich für ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz ein.

 

Dazu Simon Kuchinke, Fachsprecher LSBT*IQ der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „In diesem Jahr begeht der CSD in Hamburg sein 40-jähriges Jubiläum. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion gratuliert dazu von Herzen. Gleichzeitig ist es uns wichtig, dass wir uns an die Anfänge des CSD erinnern. Beim New Yorker Stonewall-Aufstand in Jahr 1969 kam es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen LSBT*IQ-Menschen und der Polizei. Auch die erste Stonewall-Demonstration in Hamburg im Jahr 1980, heute der CSD, wurde noch von Auseinandersetzungen mit der Polizei begleitet. Daran hat sich viel geändert. Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen fest an der Seite dieses Bündnisses für Toleranz und Vielfalt. Wir haben in den vergangenen Jahren gemeinsam viel erreicht, um die Lebenssituation von LSBT*IQ-Menschen deutlich zu verbessern, beispielsweise in dem wir die Ehe für Alle durchgesetzt haben. Viele Themen stehen aber nach wie vor auf der Agenda. Die zugespitzten Entwicklungen in europäische Staaten wie beispielsweise Polen und Ungarn zeigen, dass die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz für die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt noch längst keine Selbstverständlichkeit ist. Auch in Deutschland stößt die Lebensführung von LSBT*IQ-Menschen noch immer auf Vorbehalte. Das Grundgesetz schützt noch immer nicht vor rechtlicher und sozialer Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität. Aus unserer Sicht wäre dies ein weiterer notwendiger Baustein für eine Gesellschaft, in der alle Menschen frei und selbstbestimmt leben können. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner setzen wir uns daher in einem Antrag zur nächsten Bürgerschaftssitzung dafür ein, dass Diskriminierung aufgrund sexueller Identität durch eine Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes verboten wird. Wir freuen uns natürlich, wenn sich auch andere Fraktionen unserer Initiative anschließen.“