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Ausbau der Corona-Warn-App: Rot-Grün fordert Clustererfassung und Informationsportal

Montag, 30.11.2020

Die rot-grünen Regierungsfraktionen setzen sich mit einem gemeinsamen Antrag für eine zeitnahe Überarbeitung der Corona-Warn-App auf Bundesebene ein. So soll künftig auch die Clustererfassung, also die Erfassung von Zusammenkünften, anonymisiert möglich sein. Zudem setzen sich SPD und Grüne dafür ein, dass das Programm um ein redaktionelles Informationsportal erweitert wird, mit dem sich aktuelle Informationen zum Infektionsgeschehen abrufen lassen. Der hohe datenschutzrechtliche Standard der App soll dabei erhalten bleiben (siehe Anlage).

 

Dazu Hansjörg Schmidt, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Statt der seit Monaten bekannten Notwendigkeit zur Cluster-Erkennung höchste Priorität zu geben, haben bei der Corona-Warn-App offenbar momentan andere Features Vorrang. Erst Ende Februar soll die App ein ‚Kontakttagebuch‘ bekommen und eventuell auch die Clustererkennung. Das ist viel zu spät. Wenn wir die Kontrolle über die Pandemie zurückerlangen wollen, müssen wir Infektionsketten so früh wie möglich zerschlagen. Es gilt schnellstmöglich die Erfassung von Risiko-Situationen und die Geschwindigkeit, mit der Meldungen die Nutzerinnen und Nutzer erreichen, zu verbessern. Dazu muss die Corona-Warn-App unbedingt um Features zur Erfassung von Zusammenkünften beziehungsweise Clustern erweitert werden, denn genau das würde die Information über die konkrete Infektionsgefahr für die Menschen vereinfachen und zusätzlich die Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung entlasten. Zentral bleibt dabei weiterhin der hohe Standard im Datenschutz, den wir um jeden Preis erhalten wollen.“

 

Dazu Eva Botzenhart, Sprecherin für Digitalisierung und Datenschutz der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Clusternachverfolgung ist der nächste logische Schritt für die Corona-Warn-App. Wir können mit diesem zusätzlichen Feature eine bessere Nachverfolgung der Infektionsketten erreichen und damit ein weiteres Stoppschild gegen die Pandemie errichten. Uns ist dabei neben dem Kampf gegen Corona auch der Datenschutz ein wichtiges Anliegen. Über das Scannen eines QR-Codes werden die Informationen über eine Zusammenkunft mehrerer Personen ausschließlich auf dem eigenen Smartphone gespeichert. Eine gemeldete Infektion bleibt anonym und wird durch ein Warnsignal der App angezeigt. Wir setzen uns darüber hinaus für einen Ausbau der App zu einem Informationsportal über geltende Regelungen und Empfehlungen zur Corona-Lage ein. Dies wäre für die Nutzerinnen und Nutzer zum einen eine verlässliche Informationsquelle in Zeiten der Pandemie, zum anderen kann es zu einer verstärkten Nutzung der App und damit zu einem verbesserten Infektionsschutz beitragen.“

 

Hintergrund:

Seit dem Sommer ist die Corona-Warn-App eine in Deutschland und auch allen weiteren Staaten der EU sowie Drittländern durch Download verfügbare Smartphone-App, die eine datenschutzfreundliche Variante der Kontaktnachverfolgung ermöglicht. Die Corona-Warn-App wird für ihre Dezentralität und die konsequente Privatsphäre gelobt und hat eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Die App stößt aber zunehmend an ihre epidemiologischen Grenzen. Teile des Entwicklerteams haben mit dem Konzept des sogenannten „CrowdNotifier“ bereits den Grundgedanken der App auf die Erfassung von Zusammenkünften erweitert: Wie schon bei der Kontaktverfolgung, dem sogenannten „Contact Tracing“, gibt es keine zentrale Datensammlung darüber, wer wen wann wo getroffen hat. Die Information, das eine Person Teil einer Zusammenkunft war, wird ausschließlich auf ihrem eigenen Gerät gespeichert. Die Alarmierung erfolgt analog zum bisherigen Ansatz der Corona-Warn-App durch Veröffentlichung eines Codes, der für Dritte ohne Information ist. Alles, was die Mitglieder der Zusammenkunft dafür tun müssen, ist einmalig einen QR-Code zu scannen. Der Ort wird dabei nicht erfasst. Der gescannte Code wird von der Warn-App nun analog zu dem einer Person lokal gespeichert. Wird dieser Code – wie auch beim „Contact Tracing“ – veröffentlicht, erfolgt die Warnung.