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Corona-Kontaktdaten: Infektions- und Datenschutz miteinander vereinbaren

Donnerstag, 15.10.2020

Gastronomiebetriebe und weitere Stellen, die Daten zur Kontaktverfolgung im Zuge des Infektionsschutzes abfragen, sollen durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Behördenempfehlungen für mehr Datenschutz bei der Erhebung sensibilisiert werden. Das sieht ein gemeinsamer Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen vor, der zur nächsten Bürgerschaftssitzung am 28. Oktober 2020 eingebracht wird (siehe Anlage). Zudem sollen Besucherinnen und Besucher bekannter Szene-Bars gezielt über die Gefahren durch falsche Datenangaben für sich sowie andere Personen aufgeklärt werden.

 

Dazu Urs Tabbert, Fachsprecher für Justiz und Datenschutz der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Korrekte Datenangaben sind essentiell, wenn wir gegen das Coronavirus in die Vorhand kommen wollen. Ohne korrekte Daten können Betroffene nicht benachrichtigt, Angehörige sowie Kontaktpersonen nicht effektiv geschützt werden. Doch für korrekt hinterlegte Daten braucht es Vertrauen. Dafür müssen wir kontinuierlich werben. Hamburg muss gemeinsam mit den Betreiberinnen und Betreibern von Gastronomie, Clubs und Bars erklären, wofür die Daten verwendet werden und umgekehrt müssen Geschäftsleute den ordnungsgemäßen Umgang mit den erhaltenen Daten sicherstellen. Mit einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit müssen beide Seiten weiter sensibilisiert werden.“

 

Dazu Eva Botzenhart, Sprecherin für Datenschutz der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Hamburg appelliert seit Beginn der Coronakrise mit Erfolg an die Vernunft und Eigenverantwortung der Menschen. Wir alle können mit unserem Verhalten maßgeblich beeinflussen, ob erneut strengere Regeln erlassen werden müssen oder nicht. Die häufigen Falschangaben bei der Kontaktdatenerhebung deuten allerdings auf mangelndes Vertrauen der Menschen in den Umgang mit ihren persönlichen Daten hin. Wir müssen daher noch besser erklären, welche Daten für welche Zwecke erhoben werden. Jede und jeder muss sich sicher sein können, dass nur jene personenbezogenen Daten erhoben und temporär gespeichert werden, die tatsächlich dem Infektionsschutz dienen. Nur so können wir Vertrauen schaffen und den Infektionsschutz gewährleisten.“