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Hamburg setzt starkes Signal – Bundesratsinitiative für umfassende Reform des Sexualstrafrechts

Dienstag, 16.02.2016

Der Senat hat heute eine Bundesratsinitiative für eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts auf den Weg gebracht. Die Bürgerschaft hatte dazu auf Antrag von SPD und Grünen bereits Mitte Januar einen entsprechenden Beschluss gefasst.

 

Dazu Gabi Dobusch, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: "Ich freue mich, wie schnell der Senat die von uns beantragte Bundesratsinitiative 'Nein heißt Nein' auf den Weg gebracht hat. Zukünftig sollte jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe gestellt werden, denn die sexuelle Selbstbestimmung ist ein hohes Gut in unserer Gesellschaft. Entsprechende Lücken im Strafgesetzbuch sollten schnellstens geschlossen werden. Frauenverbände wie der Deutsche Juristinnenbund hatten darauf schon seit Längerem hingewiesen. 'Nein heißt Nein' – es ist an der Zeit, dass dieses Prinzip Eingang in unser Strafgesetzbuch findet. Wir brauchen ein Sexualstrafrecht, das den Willen der Opfer in den Mittelpunkt stellt, damit ein Nein auch in Deutschland endlich auch Nein bedeutet! Unsere Initiative setzt hier von Hamburg aus ein starkes Signal, gerade für den Opferschutz."

 

Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: "Die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht haben einmal mehr gezeigt, dass unser Strafrecht im Bereich der Sexualdelikte Schutzlücken und Ungereimtheiten aufweist, an deren Fortbestand keiner ein Interesse haben kann. Mit der Initiative wollen wir dafür sorgen, dass auf derzeitiges Handeln im Graubereich wie das so genannte 'Grapschen' eine klare strafrechtliche Antwort formuliert wird. Daneben dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren, dass allein ein verschärftes Strafrecht nicht automatisch einen besseren Opferschutz bedeutet. Daher möchten wir, dass ebenso darüber gesprochen wird, inwiefern sich Opferrechte im Strafprozess stärken lassen und mit welchen Methoden im präventiven Bereich ein besserer Schutz vor sexuellen Übergriffen erreicht werden kann. Auch diese Ansätze sind wesentlicher Bestandteil der Istanbul-Konvention, für deren Ratifizierung und Umsetzung wir uns mit Nachdruck einsetzen."