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Interfraktionelle Initiative – Hamburger "Sonntagsfrieden" zukunftsfähig machen

Mittwoch, 28.06.2017

Die neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat viele Sonntagsöffnungen in anderen Städten gekippt. Darum haben die Bürgerschaftsfraktionen von SPD, CDU und Grünen einen Antrag zur heutigen Bürgerschaft eingebracht, der die vier bisherigen verkaufsoffenen Sonntage durch eine engere Partnerschaft zwischen Einzelhandel und kulturellen, karitativen oder sportlichen Trägern in den Stadtteilen rechtssicher und zukunftsfähig machen soll.

 

Dazu Wolfgang Rose, Koordinator für Gewerkschaftskontakte in der SPD-Fraktion und Initiator der Initiative: "Es macht keinen Sinn, die Kontroverse um mehr oder weniger Sonntagsöffnungen in der Stadt zu verschärfen. Stattdessen streben wir Kooperationen und Partnerschaften zwischen dem Einzelhandel und Trägern wichtiger Themen und Lebensbereiche in den Stadtteilen an." Scharfe Kritik übt Rose am Vorschlag der FDP: "Die Hamburger Liberalen haben offenbar noch keine Kenntnis von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes. Anders lässt sich ihre Initiative nicht erklären. Deren Vorschlag würde bedeuten, dass es zukünftig 28 Sonntagsöffnungen in Hamburg gäbe. Zudem sind die Bezirksgrenzen völlig willkürlich und nicht zuletzt haben Kirchen und Gewerkschaften angekündigt, diese Praxis nicht zu akzeptieren und gegebenenfalls zu klagen. Statt die Sonntagsöffnung zu retten, würde man sie mit dem FDP-Vorschlag beerdigen."

 

Um die geplanten Kooperationen in der ganzen Stadt auf den Weg zu bringen, soll für jeden verkaufsoffenen Sonntag 2018 ein gesamtstädtisches Thema festgelegt werden. Um folgende Themenbereiche geht es: Inklusion & Integration, Sport & Gesundheit, Kultur sowie Kinder, Jugend & Familie. Rose: "Das Gemeinsame dieser vier Themen ist, dass sie in der gesamten Stadt mit jeweils mehreren hundert Trägern – Initiativen, Verbünde, Verbände, Institutionen – repräsentiert sind und wichtige Bereiche unserer Zivilgesellschaft prägen. Und wir konnten bereits viele Repräsentanten als Träger für unser neues Konzept gewinnen. Denkbar ist zum Beispiel, dass sich die örtlichen Vertreter aus Haupt- und Ehrenamt des jeweiligen Themas an dem jeweiligen Sonntag in einem örtlichen Center oder Einkaufsbereich mit einem interessanten Angebot präsentieren und parallel die Geschäfte öffnen – möglichst natürlich mit einem gewissen Fokus auf das jeweilige stadtweite Thema. Die Themen sind so gefasst, dass es sowohl für die Zivilgesellschaft wie für den Handel eine Fülle von Bezügen dazu gibt. So ist das für die ganze Stadt ein Gewinn."

 

Hintergrund:

 

Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im November 2015 in einem Grundsatzurteil gefordert, dass Sonntagsöffnungen nur im Zusammenhang mit einer Veranstaltung erlaubt seien. Dabei müsse die Veranstaltung für sich genommen eine höhere Besucherzahl erreichen als die Ladenöffnung; dies müsse durch eine schlüssige Prognose belegt werden. Diese verschärften Bedingungen haben mittlerweile zu gerichtlichen Verboten oder Korrekturen in diversen Städten und Kommunen geführt. Ein juristisches Kurzgutachten des Rechtsanwalts, der mehrere Prozesse gewonnen hat, kommt zu dem Ergebnis, dass auch in Hamburg Handlungsbedarf besteht, um den Sonntagsfrieden zukunfts- und rechtssicher zu machen. Nach dem Bürgerschaftsbeschluss soll nach der Sommerpause in Veranstaltungen mit allen Beteiligten der Startschuss gesetzt werden, damit dann intensiv mit den Vorbereitungen für 2018 begonnen werden kann.