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Neue Erhaltungsverordnung: Rot-Grün will Erscheinungsbild der Elbchaussee sichern

Freitag, 24.01.2020

Mithilfe einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung wollen SPD und Grüne das Erscheinungsbild der Elbchaussee auch für künftige Generationen erhalten. Das sieht ein gemeinsamer Antrag der Regierungsfraktionen vor, über den die Hamburgische Bürgerschaft am 29. Januar abstimmt.

 

Dazu Anne Krischok, Expertin für Stadtentwicklung der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Es ist für mich seit Jahren eine Herzensangelegenheit, den einmaligen Charakter der Elbchaussee mit unverwechselbaren Landschaftsparks und Villen aus dem 18. und 19. Jahrhundert zu erhalten. Die Elbchaussee gehört zu Hamburg wie Michel, Alster und Hafen. Mit unserem Antrag wollen wir einer Parzellierung dieses einmaligen Ensembles vorbeugen, denn eine ungeplante Umgestaltung des Stadtbildes an der Elbchaussee wäre ein großer Verlust für die Identität unserer Stadt. Wo früher Hamburger Kaufleute an einem Privatweg den Sommer verbrachten, pulsiert heute das Leben. Alle Hamburgerinnen und Hamburger sowie zahlreiche Touristinnen und Touristen besuchen die Elbchaussee und genießen das einmalige Flair. Welche Straße, wenn nicht die Elbchaussee, hat in Hamburg eine so schützenswerte Prägung, die es auch für zukünftige Generationen zu erhalten gilt? Sie ist ein kultur- und sozialgeschichtliches Denkmal, das wir für unser weltoffenes Hamburg unbedingt erhalten müssen.“

 

Dazu Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Es gibt in unserer Stadt wenige Bereiche, die einen so ausgeprägten Charakter und so viel Historie haben wie die Elbchaussee. Die Entwicklung unserer Stadt ist von ihr maßgeblich beeinflusst worden. Mit den Landschaftsgärten, die im 18. Jahrhundert sämtlich in privater Hand waren und nun den Hamburgerinnen und Hamburgern zur Verfügung stehen, wird der gesamte nördliche Elbraum geprägt. Die Villenstruktur mit vielen wertvollen Gebäuden und Ensembles müssen wir dringend besser vor Wildwuchs und verschandelnden Neubauten schützen. Eine Erhaltungsverordnung mit einem Genehmigungsvorbehalt bei Baumaßnahmen Hand in Hand mit dem Denkmalschutz ist der richtige Weg, diesen kulturellen Schatz zu bewahren. Diese bezirkliche Aufgabe bedarf finanzieller und personeller Unterstützung, um die umfangreichen notwendigen Gutachten anfertigen zu können. Dies wollen wir im Sinne eines komplexen und rechtssicher aufzustellenden Schutzmechanismus seitens der Bürgerschaft gerne unterstützen.“

 

Hintergrund

In Hamburg gibt es derzeit 45 festgestellte eigenständige Städtebauliche Erhaltungssatzungen nach §172 Baugesetzbuch (BauGB) und eine Vielzahl von städtebaulichen Erhaltungsfestsetzungen auf Teilbereichen innerhalb von Bebauungsplänen. Damit wird in Hamburg sowohl das „rote Hamburg“ in von Backstein geprägten Vierteln als auch das „weiße Hamburg“ mit seinen Jugendstilquartieren geschützt. An der Elbchaussee wurden zuletzt drei Teilbereiche in Ottensen und Othmarschen unter Schutz gestellt. In diesen Gebieten gelten rechtliche Vorgaben für Genehmigungen. Das Aufstellungsverfahren für die Prüfung einer Städtebaulichen Erhaltungsverordnung wird im Bezirk Altona durchgeführt.