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Tabbert: "Resozialisierungsgesetz ist auch ein wichtiger Baustein der Sicherheitspolitik"

Dienstag, 14.11.2017

Heute hat der Senat den Entwurf eines Resozialisierungs- und Opferhilfegesetzes vorgestellt. Im kommenden Jahr berät die Bürgerschaft über die Vorlage. Kern des Gesetzes ist die Einführung eines flächendeckenden Übergangsmanagements für alle Haftanstalten in Hamburg sowie ein Rechtsanspruch auf die Erstellung eines Eingliederungsplans.

 

Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: "Resozialisierung ist der beste Opferschutz und damit auch ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitspolitik. Schon in der vergangenen Wahlperiode haben wir in der JVA Billwerder ein Übergangsmanagement insbesondere für Strafgefangene eingeführt, die ihre Strafe bis zum Ende verbüßen und nach der Haftentlassung keine Bewährungshilfe zur Seite gestellt bekommen. Dieses Angebot soll durch verbindliche Angebote zur Stabilisierung der Lebenslage verhindern, dass es unmittelbar nach der Entlassung zu Rückfällen kommt. Es ist absolut begrüßenswert, dass nach der erfolgreichen Erprobung in Billwerder ein verbessertes Übergangsmanagement unter Einbeziehung freier Träger nunmehr zum Regelfall in allen Hamburger Haftanstalten werden soll. Das Gesetz ist deutschlandweit bislang einzigartig. Dass der verfassungsrechtliche Anspruch auf Resozialisierung derart ausbuchstabiert wird, zeigt, wie ernst wir das Thema nehmen."