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Volksinitiative zum Thema Pflege – Richtiges Ziel, falscher Weg

Donnerstag, 29.03.2018

Die Volksinitiative zum Erlass eines "Hamburger Gesetzes für mehr Personal und gute Versorgung im Krankenhaus" hat heute die gesammelten Unterschriften im Rathaus übergeben.

 

Dazu Sylvia Wowretzko, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: "Vielen Hamburgerinnen und Hamburgern ist das Thema Pflegesituation im Krankenhaus wichtig und sie wollen, dass es hier zu Verbesserungen kommt. Diese Zielsetzung unterstütze ich voll und ganz. Der konkrete Gesetzesvorschlag der Initiative, für den die Unterstützerinnen und Unterstützer unterschrieben haben, wirft allerdings eine Reihe von Fragen und Zweifeln hinsichtlich der Machbarkeit und Rechtmäßigkeit auf. Personaluntergrenzen in der Pflege müssen im Bundesrecht geregelt werden. Denn ohne eine Absicherung der Finanzierung im Bundesrecht droht den Krankenhäusern eine enorme Schieflage. Das würde die Situation eher noch verschärfen. Ich begrüße es deshalb, dass der Bundesrat am 23. März mit Unterstützung Hamburgs den Bund aufgefordert hat, verbindliche Personaluntergrenzen für die Pflege ab 1. Januar 2019 festzulegen und eine vollständige und zielgerichtete Refinanzierung über die Krankenkassen sicherzustellen. Die SPD hat hierzu im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wichtige Fortschritte erreicht. Der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist jetzt am Zug."

 

Dazu Christiane Blömeke, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: "Das Thema Pflege ist wichtig und bewegt die Menschen zurecht. Wir unterstützen das Ziel der Initiative und machen uns ebenfalls für ein starkes Pflege-Personaltableau stark. Allerdings fordert die Initiative eine Hamburger Insellösung, die angesichts der ab 1. Januar 2019 bundesweit geltenden Personaluntergrenzen finanziell und verfassungsrechtlich sehr wackelig ist. Zum einen könnten die Hamburger Krankenhäuser am Ende in eine schwere Schieflagen geraten, wenn die Krankenkassen die Hamburger Sonderregelung nicht bezahlen. Zum anderen können die Länder das Bundesrecht nicht brechen, sie können die Personalvorgaben des Bundes nur dort ergänzen, wo der Bund seine Kompetenzen nicht wahrnimmt."

 

Sollte die Prüfung der Unterschriften ergeben, dass die Volksinitiative zu Stande gekommen ist, wird sich die Bürgerschaft mit dem Gesetzentwurf der Initiative befassen.