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Weniger Hürden für Solo-Selbstständige: Rot-Grün fordert Reform der Überbrückungshilfe

Donnerstag, 01.01.1970

Ein Antragsverfahren zur Überbrückungshilfe in Corona-Zeiten ist für viele Unternehmerinnen und Unternehmer mit hohen Hürden versehen. So sind bis zum 31.08.2020 – dem ursprünglichen Antragsschluss – nur 700 Millionen Euro abgerufen worden. Dies entspricht nur drei Prozent des bereitgestellten Volumens. Die rot-grünen Regierungsfraktionen in Hamburg fordern vor diesem Hintergrund eine Reform der Überbrückungshilfe des Bundes und haben dazu einen entsprechenden Antrag in die Bürgerschaft eingebracht (siehe Anlage).

 

Dazu Baris Önes, Finanzexperte der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Mit unserem Antrag wollen wir die Überbrückungshilfe an entscheidenden Stellen nachschärfen und bestehende Hürden beseitigen. Insbesondere Solo-Selbstständige tragen ein erhöhtes unternehmerisches Risiko. Sie brauchen schnelle und unbürokratische Hilfe. Damit die Überbrückungshilfe ihre volle Kraft entfalten kann, müssen künftig auch der Lebensunterhalt und die Wohnkosten bezuschusst werden. Nur so können wir Berufsgruppen mit geringen Fixkosten in der Krise effektiv unter die Arme greifen. Mit einer Härtefallregelung wollen wir darüber hinaus sicherstellen, dass der Förderzeitraum für von Corona besonders betroffene Branchen über drei Monate hinaus verlängert werden kann.“

 

Dazu Dennis Paustian-Döscher, haushaltspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Verlängerung und die angekündigten Reformschritte der Überbrückungshilfe sind ein erster guter Schritt. Dennoch scheitern gerade die Solo-Selbstständigen immer noch an den hohen bürokratischen Hürden und die Überbrückungshilfe führt sich selbst ad absurdum. Wir brauchen dringend ein Existenzgeld, das neben den Fixkosten auch einen Anteil an den Lebenshaltungskosten beinhaltet. Nur so kann die Überbrückungshilfe vom Ladenhüter doch noch zu einem echten Erfolg werden.“

 

Hintergrund:

Grundvoraussetzung zur Beantragung der Überbrückungshilfe ist ein Umsatzrückgang in den Monaten April und Mai 2020 in Höhe von 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Diese Vorgabe war für viele Unternehmen eine hohe Hürde, da die Umsatzrückgänge aufgrund der Pandemie nicht immer sofort, sondern zeitversetzt eingetreten sind. Zudem wurden ausschließlich Fixkosten anteilig erstattet, nicht aber ein existenzsichernder Teil des Unternehmerlohns. Dies bedeutet für viele Solo-Selbständige im Land, dass sie keinen oder nur einen geringen Anspruch auf Überbrückungshilfe hatten. Für viele blieb so lediglich die Beantragung von Arbeitslosengeld II. Zwar wurde ein vereinfachtes Antragsverfahren für diese Zielgruppe genehmigt. Das Schonvermögen von 60.000 Euro ist dabei aber sehr knapp bemessen, so dass auch Anteile der Altersvorsorge aufgebraucht werden müssen. Auch werden nur Teile der Honorarrechnungen für Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstattet. Ohne diese kann jedoch kein Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt werden.