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 <title>SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg</title>

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 <description>Anträge</description>

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   <title>SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg</title> 

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	<title>Neuausrichtung der Integrationspolitik in Hamburg</title>
	<description>Hamburg hat als Welthandels- und Hafenstadt eine lange Tradition der stetigen Zuwanderung. Im Jahr 2012 haben 29 Prozent aller Hamburgerinnen und Hamburger und fast jedes 2. Schulkind einen sogenannten Migrationshintergrund. Gleichzeitig ist diese Gruppe sehr heterogen: Viele leben schon in der zweiten oder dritten Generation in Hamburg und sind hier geboren. Andere sind neu zugewandert und bringen Qualifikationen und Berufserfahrungen aus ihrem Herkunftsland mit. Ihr wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Beitrag zum Wohlstand verdient unsere Achtung und Anerkennung. Diese Vielfalt ist unsere Stärke und unser Potenzial für die Zukunft. 
Diese positive Entwicklung wollen wir stärker als bisher aufgreifen und gezielt fördern. Wir wollen die Grundlagen dafür schaffen, dass sich Chancengleichheit über soziale Grenzen und unterschiedliche Herkunft hinweg durchsetzt. Die Integrationspolitik der vergangenen Jahrzehnte hat es durch spätes, unverbindliches Handeln versäumt, Integrationshemmnisse abzubauen. Wir streben daher eine Neuausrichtung der Integrationspolitik an.
Darüber  hinaus werden wir aktiv an einer die Integration fördernden Weiterentwicklung des Bundesrechts mitwirken. Wir werden weiterhin für eine größere Akzeptanz der doppelten Staatsbürgerschaft und eine Abschaffung des Optionszwangs auf Bundesebene eintreten. Das Ziel ist eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. 
Mit der Neuausrichtung und Stärkung des Hamburger Integrationsbeirats und der erfolgreichen Einbürgerungskampagne des Ersten Bürgermeisters hat der Senat bereits Zeichen gesetzt. Der Senat hat sich vorgenommen, das aus dem Jahre 2006 stammende Handlungskonzept zur Integration von Zuwanderern (Drs. 18/5530) fortzuschreiben und neu auszurichten. Das Handlungskonzept aus dem Jahr 2006 hatte der damalige Senat nach langem Drängen vorgelegt und damit erstmals dargelegt, wie er den wachsenden Anforderungen einer von Vielfalt geprägten Gesellschaft begegnen will. Auch wenn dieses Handlungskonzept wesentliche Impulse für die Integrationspolitik in der Hamburg gesetzt hat, wurde im politischen Raum und von den Migrantenorganisationen die durchgängige Defizitorientierung des Konzepts und die mangelhafte Ausrichtung an der Gesamtbevölkerung Hamburg kritisiert. 
Kritisiert wurde auch die mangelnde Verbindlichkeit, Konkretheit und Überprüfbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen. Zuletzt hat der Hamburger Rechnungshof Kritik daran geübt, dass die Maßnahmen des alten Handlungskonzeptes nicht ausreichend begründet, operationalisiert und überprüfbar gewesen seien. (Drs. 20/3054, Text-zahlen 324-344)
Die nun anstehende Neuausrichtung des Handlungskonzeptes beinhaltet eine neue Philosophie, weil es bei dem gemeinsamen Zusammenleben aller Hamburgerinnen und Hamburger eben nicht um „die und wir“, sondern um alle Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt gemeinsam geht. Eine Begegnung auf Augenhöhe, mit gegenseitigem Respekt und gleichberechtigter Teilhabe aller Hamburgerinnen und Hamburger mit und ohne Migrationshintergrund – das ist das Ziel des neuen Integrationskonzepts. Integration soll nicht mehr nur als eine Bringschuld der Zugewanderten, sondern besonders auch als eine Aufgabe der Gesamtgesellschaft gesehen werden. 
Schwerpunkte sollen in den Bereichen der Sprachförderung, der Bildung und Ausbildung und des Arbeitsmarktes gesetzt werden. Außerdem soll die Teilhabe von Hamburgerinnen und Hamburgern mit Migrationshintergrund und der Organisationen, in denen sie sich engagieren, verbessert werden.
Das neue Konzept soll durch eine konsequente Strategie der Interkulturellen Öffnung und des „Cultural Mainstreaming“ das Regelsystem so gestalten, dass bestehende Hürden zur Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund identifiziert und abgebaut werden können. Die Vorteile einer solchen Öffnung der Gesamtstrukturen kommen allen Hamburgerinnen und Hamburgern zu Gute und leisten einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit und Weltoffenheit Hamburgs.

Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
das Handlungskonzept zur Integration von Zuwanderern aus dem Jahre 2006 zu überarbeiten, neu auszurichten und dabei die folgenden Eckpunkte zu berück-sichtigen:
1.	Der neue konzeptionelle Ansatz richtet sich an die ganze Stadt und die Gesellschaft. In sämtlichen Bereichen des öffentlichen Lebens sind Veränderungen notwendig, um das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe zu erreichen. Die zentrale Strategie des neuen Ansatzes soll die Interkulturelle Öffnung mit dem Ziel der Inklusion sein.
2.	Das neue Konzept soll eine gute Planungsgrundlage für die Integrationsförderung insgesamt darstellen und zu diesem Zweck eine gemeinsame behörden- und 
bezirksübergreifende Strategie verfolgen.
3.	Es soll eine bessere Abstimmung der relevanten integrationsbezogenen Politik- und Verwaltungsbereiche ermöglichen und verbindlich machen.
4.	Es soll konkrete Ziele und Zielwerte für die einzelnen Handlungsfelder enthalten, um die Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen überprüfen zu können. 
5.	Einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des neuen strategischen Ansatzes soll die Hamburgische Verwaltung leisten. Es geht darum, die interkulturelle Öffnung der Verwaltung z.B. durch Fortführung der erfolgreichen Kampagne zur Steigerung des Migrantenanteils bei den Auszubildenden weiterzuführen und „interkulturelle Kompetenz“ in den internen Strukturen der Verwaltung zu verankern und in das allgemeine Verwaltungshandeln wie Planung, Steuerung und Außendarstellung wirksam zu integrieren. 
6.	Das neue Konzept zur Integration soll dazu beitragen, in der Stadt und in der Gesellschaft beispielsweise durch die Einbürgerungskampagne eine Willkommenskultur für Zuwanderer zu fördern. 
7.	Ein Schwerpunkt des neuen Konzeptes soll die Bekämpfung von Diskriminierung, Vorurteilen und Ausgrenzung von Menschen mit Migrationshintergrund sein.

8.	Das neue Handlungskonzept soll alle Menschen mit Migrationshintergrund ansprechen, auch Flüchtlinge, alle Personen mit Aufenthaltsperspektive, auch Asylbewerber im laufenden Verfahren und Menschen mit einem Duldungsstatus. Auch für sie muss der Zugang zu Bildung und zum Gesundheitssystem gewährleistet sein.
9.	Im Bereich Bildung und Ausbildung sind durch die bereits eingeleiteten Maßnahmen bei der frühkindlichen Bildung, der Schulpolitik und der Sprachförderung 
erste wichtige Weichenstellungen vorgenommen worden. Die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) hat einen zentralen Stellenwert für gerechtere Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern. Die Ausweitung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung und weitere Maßnahmen zur Stärkung der FBBE kommen auch Kindern mit Migrationshintergrund zu Gute. Das 
Integrationskonzept soll weitere verbindliche Ziele zur Verbesserung der Schnittstellen zwischen SGB VIII, SGB II und SGB III enthalten. Die Jugendberufsagentur soll einen Beitrag zum Abbau der nach wie vor bestehenden Bildungsbenachteiligung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund leisten. Das Ziel ist, dass jeder junge Mensch einen Schulabschluss macht und einen Beruf auslernt bzw. studiert. 
10.	Zur Verbesserung der Teilhabe an Arbeit sind die Anstrengungen im Bildungswesen, am Übergang von Schule und Beruf, in den Jobcentern und bei der Sprachförderung weiter auszubauen. Arbeit ist ein zentrales Element für die gleichberechtigte Teilhabe. Ausländische Studierende, die in Hamburg ihr Examen ablegen, sollten möglichst in der Stadt gehalten und bei der Stellensuche unterstützt werden. Die Erwerbspotenziale von Frauen mit Migrationshintergrund sollen, wie im Arbeitsmarktprogramm vorgesehen, besser gefördert werden. 
11.	Hamburg ist auch eine Hochburg von Existenzgründungen mit Migrationshintergrund. Sie schaffen Arbeits- und Ausbildungsplätze und leisten einen wichtigen Beitrag in der Stadtteilentwicklung. Der Profilwandel der Migranten-Gründungen mit hoher Wertschöpfung soll besser genutzt werden. Vielfalt und Kreativität in der Wirtschaft macht unsere Stadt attraktiv und ist ein wichtiger Standortfaktor.
12.	Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen ist am 1. April 2012 in Kraft getreten. Um für diejenigen Berufe, die in die Regelungszuständigkeit der Länder fallen, ebenfalls bessere Anerkennungsmöglichkeiten zu schaffen, wird die Bürgerschaft ein Hamburger Anerkennungsgesetz beschließen. Das Ziel des Landesanerkennungsgesetzes muss es sein, das Anerkennungsverfahren und die Kriterien möglichst einheitlich zwischen den Bundesländern zu regeln und auch Personen aus Drittstaaten eine Anerkennung zu ermöglichen. Für Hamburg soll ein Beratungsanspruch normiert werden.
13.	Es sollen auch alle Hamburgerinnen und Hamburger ohne Migrationshintergrund angesprochen werden, denn Integration ist ein Prozess, an dem sowohl die Zuwanderer als auch die aufnehmende Gesellschaft beteiligt sind.
14.	Das Konzept soll die besonderen Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigen.
15.	Der Integrationsbeirat soll bei der Erarbeitung des neuen Integrationsansatzes, seiner Gestaltung und Umsetzung eine wichtige Rolle spielen.
16.	Bei der Erarbeitung des neuen Konzeptes zur Integration soll die Fachöffentlichkeit beteiligt werden. 
17.	Die Erfahrungen, die vor Ort in den Bezirken gemacht wurden, sollen im neuen Handlungskonzept berücksichtigt werden. Die Instrumente in der Stadtteilentwicklung sollen überprüft und die Beteiligung und Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund ein verbindliches Kriterium dabei sein.
18.	Das neue Konzept zur Integration soll der Bürgerschaft bis Ende März 2013 vorgelegt und eine regelmäßige Berichterstattung zum Umsetzungsstand vorgesehen werden.


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	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/antraege/b/25995.html</link>

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	<pubDate>Mi, 09 Mai 2012 13:07:49 CEST</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Änderung des Hamburgischen Verfassungsgerichtsgesetzes</title>
	<description>Nach der geltenden Gesetzeslage ist es zwingend erforderlich, dass die Präsidentin bzw. der Präsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts hamburgische Richterin bzw. hamburgischer Richter auf Lebenszeit ist. Diese Zugangsvoraussetzung für die Präsidentschaft beim Landesverfassungsgericht gilt in vielen anderen Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Saarland) sowie für das Bundesverfassungsgericht nicht. Jedenfalls Universitätsprofessorinnen bzw. 
-professoren der Rechtswissenschaften mit Befähigung zum Richteramt  ist ebenso wie Richterinnen und Richtern auf Lebenszeit die Qualifikation für das Präsidentschaftsamt zuzusprechen. Auch ihnen soll es dementsprechend ermöglicht werden, Präsidentin bzw. Präsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts zu werden. Dafür ist eine Änderung der geltenden Gesetzeslage notwendig.


Die Bürgerschaft beschließen:


„Gesetz zur Änderung des Gesetzes
über das Hamburgische Verfassungsgericht
Vom…

Das Gesetz über das Hamburgische Verfassungsgericht in der Fassung vom 23. März 1982, zuletzt geändert am 11. Juli 2007 (HmbGVBl. S. 236), wird wie folgt geändert:

1. Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Mindestens vier Mitglieder des Verfassungsgerichts müssen hamburgische Richterinnen oder Richter auf Lebenszeit sein und sich durch Kenntnisse im öffentlichen Recht auszeichnen. Zwei weitere Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz in der Fassung vom 19. April 1972 (Bundesgesetzblatt I Seite 714), zuletzt geändert am 2. September 1994 (Bundesgesetzblatt I Seiten 2278, 2292), in der jeweils geltenden Fassung besitzen.“

2. Hinter § 2 Absatz 2 des wird folgender Absatz angefügt:
„(3) Die Präsidentin bzw. der Präsident des Verfassungsgerichts muss die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz in der Fassung vom 19. April 1972 (Bundesgesetzblatt I Seite 714), zuletzt geändert am 2. September 1994 (Bundesgesetzblatt I Seiten 2278, 2292), in der jeweils geltenden Fassung besitzen.““
 
Begründung:
Zu Ziffer 1:

Mit der Gesetzesänderung soll es auch Professorinnen und Professoren der Rechtswissenschaften ermöglicht werden, Präsidentin bzw. Präsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts zu werden.
Nach der geltenden Gesetzeslage ist es zwingend erforderlich, dass die Präsidentin bzw. der Präsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts hamburgische Richterin bzw. hamburgischer Richter auf Lebenszeit ist und sich durch Kenntnisse im öffentlichen Recht auszeichnet. Es ist nach dem Deutschen Richtergesetz zwar möglich, dass eine Professorin bzw. ein Professor zugleich auch Richterin bzw. ein Richter sein kann. Ohne die Ernennung zur Richterin bzw. zum Richter auf Lebenszeit ist Professorinnen bzw. Professoren das Amt der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Hamburgischen Verfassungsgerichts jedoch nicht zugänglich.
Die Begrenzung des Präsidentschaftsamtes auf Richterinnen und Richter auf Lebenszeit ist weder zwingend noch sachgerecht; in vielen anderen Bundesländern sowie beim Bundesverfassungsgericht gilt sie nicht. Jedenfalls Universitätsprofessorinnen bzw. –professoren der Rechtswissenschaften mit Befähigung zum Richteramt  ist ebenso wie Richterinnen und Richtern auf Lebenszeit die Qualifikation für das Präsidentschaftsamt zuzusprechen. Die Möglichkeit, sie in dieses Amt zu berufen, wird durch die Änderung in § 2 Absatz 2 geschaffen: Die Präsidentin bzw. der Präsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts wird von der zwingenden Voraussetzung, hamburgische Richterin bzw. hamburgischer Richter sein zu müssen, ausgenommen. 
Zugleich wird in § 2 Absatz 2 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht die Mindestzahl der Richterinnen bzw. Richter auf Lebenszeit nach dem geltenden Recht (vier Personen) dadurch beibehalten, dass auch nach der Neufassung mindestens vier Mitglieder des Verfassungsgerichts Richterinnen oder Richter auf Lebenszeit sein müssen. Das Hamburgische Verfassungsgericht besteht aus insgesamt neun Mitgliedern, von denen nach derzeitiger Gesetzeslage und auch nach dem Änderungsvorschlag mindestens vier Richterinnen bzw. Richter auf Lebenszeit sein und mindestens zwei weitere Mitglieder die Befähigung zum Richteramt haben müssen.
Zu Ziffer 2:
In dem angefügten Absatz 3 wird geregelt, dass die Präsidentschaft die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz voraussetzt. Damit wird sichergestellt, dass die Präsidentin oder der Präsident Volljuristin oder Volljurist ist. 





</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/antraege/b/25994.html</link>

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	<pubDate>Mi, 09 Mai 2012 13:05:13 CEST</pubDate>
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<item>
	<title>Sicherung von Kontinuität und Qualität in der Wissenschaft – Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen</title>
	<description>Eine wissenschaftliche Karriere ist heute mit großen vertraglichen Unsicherheiten verbunden. 83 Prozent der bundesweit rund 150 000 hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind befristet beschäftigt. Gut die Hälfte der Arbeitsverträge hat eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Das geht aus einer Studie des Hochschul-Informations-Systems (HIS) im Auftrag des Bundesforschungsministeriums hervor, die im Rahmen eines Fachgespräches des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technologie des Bundestages diskutiert wurde. Untersucht haben die Hochschul-forscherinnen und -forscher, wie sich das 2007 in Kraft getretene 
„Wissenschaftszeitvertragsgesetz“ ausgewirkt hat.
Inzwischen ist der ursprüngliche Grund der starren Befristungsregel des Gesetzes zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft entfallen. Mittlerweile benötigen die Hochschulen mehr wissenschaftliches Personal. Das Gesetz in seiner jetzigen Fassung verhindert, dass wissenschaftliches Personal für die Hochschulen entwickelt wird. Gerade Wissenschaftler/innen mit geringerem finanziellem Hintergrund können nur unter sehr erschwerten Bedingungen eine Hochschulkarriere beginnen. Um eine Qualifikation im Anschluss an die durch das Bachelor-Master System verlängerte Studienzeit zu ermöglichen wäre es hilfreich, die Zeiten der Beschäftigung als studentische und wissenschaftliche Hilfskraft nicht anzurechnen.
Außerdem ist in dem o.g. Gesetz eine Tarifsperre vorgesehen, die verbietet, dass durch Regelungen im Tarifvertrag nicht abgewichen werden darf. Dagegen hat bereits die SPD-Bundestagsfraktion opponiert (Bundestagsdrucksache 17/6336). Insbesondere aber die konkrete Handhabung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes durch die Hochschulen verstärkt das Problem prekärer Beschäftigungen in der Wissenschaft und verschärft die ökonomische Situation von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen. Das Gesetz steht dem eigentlichen Ziel, die Ausbildung von Akademikerinnen und Akademikern zu fördern, entgegen.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1.	die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses durch geeignete Maßnahmen zu stärken und zu fördern,
2.	im Rahmen seiner Möglichkeiten auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass 
2.1	die Bestimmungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf den Prüfstand gestellt und insbesondere im Hinblick auf die veränderten Bedingungen aus dem Bologna-Prozess und der Praxis der Drittmittelvergabe betrachtet werden,
2.2	die Zeiten der Beschäftigung als studentische Hilfskraft nicht angerechnet werden,
3.	in Zusammenarbeit mit den Hochschulen darauf hinzuwirken,
3.1	dass eine möglichst große Zahl von angehenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern – auch jene, die ökonomisch auf eine Anstellung an der Hochschule oder durch Stipendien angewiesen sind – die Möglichkeit zur Förderung bekommt,
3.2	den wissenschaftlichen Nachwuchs frühzeitig an Forschungsprojekte heranzuführen, ohne dass damit spätere ökonomische Nachteile für ihn verbunden werden,
3.3	möglichst angehenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, Qualifikationen und wissenschaftliche Grade auch unabhängig von einer (befristeten) Anstellung an einer Hochschule zu erwerben,
4.	der Bürgerschaft bis zum 31.07.2013 zu berichten.
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	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/antraege/b/25993.html</link>

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	<pubDate>Mi, 09 Mai 2012 13:02:47 CEST</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen</title>
	<description>Jede vierte Frau in Deutschland erfährt Schätzungen zufolge körperliche Gewalt. Wie die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegte Studie &quot;Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen&quot; aufzeigt, ist Gewalt gegen Frauen dabei kein Problem sozialer Brennpunkte, sondern findet in allen gesellschaftlichen Schichten statt. 
Nicht nur die Fallzahlen, sondern auch die Intensität der Erlebnisse und die persönliche Dramatik für das Leben und die Gesundheit der Betroffenen müssen die Stadt veranlassen, ein Maßnahmennetz zu knüpfen, das den vielfältigen Problemlagen bei Prävention und Reaktion gewachsen ist.
Hamburg benötigt – wie in vielen anderen Bundesländern längst Realität – einen eigenen Landesaktionsplan zur Bekämpfung gegen Gewalt an Frauen. Inhalte lassen sich nur dann klar transportieren, wenn konkret benannt wird, wofür ein Landesaktionsplan auch steht. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hatte sich daher bereits in der letzten Legislatur für die Erarbeitung eines eigenen Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen eingesetzt (vgl. Drs. 19/3282) und eine Vielzahl von Punkten aufgeführt, um der Gewalt gegen Frauen noch wirksamer zu begegnen. 
Der Senat hat sich in seinem Arbeitsprogramm die Entwicklung eines „Landesaktionsplans Gewalt gegen Frauen“ vorgenommen. Zudem hat die Hamburgische Bürgerschaft im August 2011 einstimmig einen SPD-Antrag zur verlässlichen Finanzierung und Weiterentwicklung der Hamburger Frauenhäuser beschlossen (vgl. Drs. 20/1218). Die niedrigschwellige Finanzierungsstruktur der Frauenhäuser soll dauerhaft beibehalten werden. Der Senat wurde ersucht, bis Mitte 2012 einen Bericht über die Situation der Hamburger Frauenhäuser vorzulegen.
In dem 2007 vorgelegten und 2010 fortgeschriebenen „Landesaktionsplan Opferschutz“ sind wesentliche Handlungsfelder benannt (vgl. Drs. 19/8135), so unter anderem die Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen, Zwangsheirat, Gewalt gegen junge volljährige Frauen aus traditionell-patriarchalischen Familien, Genitalverstümmelungen, Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung oder die sexualisierte Gewalt.
Aufgabe des Landesaktionsplans Gewalt gegen Frauen ist es im Sinne eines spezifischen Aktionsplans der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Frauen überproportional häufig Gewalterfahrungen machen und bestimmte Gewaltformen eine deutlich geschlechtsspezifische Ausprägung haben. Der Landesaktionsplan Gewalt gegen Frauen soll Hilfen für Frauen, die Opfer von Gewalt werden, gebündelt darstellen und Vorschläge zu ihrer Behebung formulieren. Der Bereich häusliche Gewalt soll, obwohl in überwiegender Zahl Frauen betroffen sind, geschlechterdifferenziert betrachtet werden. 
Durch eine bessere Verzahnung der Aktivitäten, mehr Kooperation im System, Transparenz und einer verbesserten Ausgangslagenbeschreibung kann der Schutz von Frauen vor Gewalt, die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt auch unter den Haushaltsbedingungen der Schuldenbremse 2020 verbessert und damit das Menschenrecht auf ein freies Leben ohne Gewalt für die in Hamburg lebenden Frauen durchgesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1.	bis Mitte 2013 einen Hamburger Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen vorzulegen, mit dem 
a)	Defizite in der Ausgangslagenbeschreibung benannt und Wege zu ihrer Verbesserung aufgezeigt werden,
b)	Faktoren identifiziert werden, die sich förderlich auf den Schutz von Frauen vor Gewalt auswirken,
c)	Instrumente benannt werden, um im Bereich der Prävention und des Opferschutzes Fortschritte zu erzielen, 
d)	konkrete und messbare Ziele für die kommenden Jahre sowie ein regelmäßiger Aktualisierungs- und Berichtsturnus festgelegt werden.
2.	für die Erarbeitung und Umsetzung des Landesaktionsplans eine Lenkungsgruppe auf Staatsräteebene einzurichten, um ein Controlling der im Aktionsplan vorgesehene Maßnahmen zu gewährleisten. Die Prozessverantwortung muss verbindlich festgelegt werden.
3.	zur Erarbeitung des Landesaktionsplans mit den betroffenen Behörden Work-shops durchzuführen, um bisherige Aktivitäten zu bewerten, Handlungsdefizite zu identifizieren und um sich auf das Wesentliche im Hinblick auf die Ziele und wirkungsorientierte Maßnahmen zu verständigen. Die Ergebnisse fließen in die Erarbeitung des Landesaktionsplans ein. 
4.	die Fachöffentlichkeit im Rahmen einer Auftaktveranstaltung zum Opferschutz unter Beteiligung der aktiven Träger und des Landesfrauenrats in die Erarbeitung des Landesaktionsplans einzubeziehen.
5.	bei der Erarbeitung des Landesaktionsplans insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:
a)	Die Vernetzung zwischen zuständigen Behörden und Trägern soll gemeinsam mit allen betroffenen Akteuren durch die Überprüfung der bisher bestehenden Kooperationsstrukturen verbessert und effektiver werden. Hierbei ist die Beteiligung der betroffenen Behörden verbindlicher als bisher zu regeln.
b)	Im Interesse von mehr Transparenz soll das Hamburger Informationsangebot im Internet unter anderem durch Schlagwortoptimierung und Verlinkung optimiert werden. Die Auffindbarkeit von Ansprechpartnerinnen/ Ansprechpartnern und Hilfestellungen für Betroffene soll auf diese Wiese deutlich verbessert werden.
c)	Der Landesaktionsplan selbst, sowie die aus ihm abgeleiteten Maßnahmen sollen sowohl die interkulturellen Dimensionen berücksichtigen als auch dem Leitgedanken der Inklusion entsprechen. Hierzu ist der Integrationsbeirat verbindlich in die Entwicklung des Landesaktionsplans einzubeziehen. Gleiches gilt für die Senatskoordinatorin für Menschen mit Behinderung und die Landesarbeitsgemeinschaft behinderter Menschen.
d)	Eine Workplace Policy soll als Instrument der Personalpolitik in den Hamburger Behörden und öffentlichen Unternehmen implementiert werden, um häusliche Gewalt und ihre Auswirkungen am Arbeitsplatz in den Fokus zu nehmen. Hierbei sollen auch die Kammern als Bündnispartner für Werbung in der Privatwirtschaft gewonnen werden.
e)	Integration in das Arbeitsleben, Erwerbstätigkeit und eigenes Einkommen sind wichtige Faktoren, um Unabhängigkeit, Selbstständigkeit und soziale Integration zu sichern. Gute Arbeit fördert ein selbstbestimmtes freies Leben ohne Gewalt. Gewalterfahrungen führen andererseits häufig zu Schul- und Ausbildungsabbrüchen und stellen für die Betroffenen ein ernst zu nehmendes Hindernis für die Integration in das Arbeitsleben dar.
1.	Die Akteure der Hamburger Arbeitsmarktpolitik auf der einen Seite und die Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen auf der anderen Seite sollten für diese Zusammenhänge sensibilisiert und die Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung daraufhin überprüft werden, ob und wie gewaltbetroffenen Personen geholfen werden kann.
2.	Die Jugendberufsagenturen sollten für gewaltbedingte Hemmnisse für die berufliche Eingliederung junger Menschen besonders sensibilisiert werden.
f)	Die Frauenhäuser sind in den Landesaktionsplan einzubeziehen; insbesondere die Ergebnisse des Bürgerschafts-Beschlusses aus der Drs. 20/1218. Die Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein soll ausgebaut werden. Die lange Verweildauer von Frauen und Kindern in den Frauenhäusern muss, soweit sie durch Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche bedingt ist, verkürzt werden. Hierzu sind noch im Jahr 2012 wirksame Maßnahmen zu ergreifen.
g)	Die Qualifizierung und Fortbildung zu unterschiedlichen Gewaltbereichen (Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung, Häusliche Gewalt) soll verstärkt werden.
h)	Für einen dauerhaften Schutz von Frauen soll die Täterarbeit überprüft und gegebenenfalls neu geordnet werden. Neue insbesondere kultursensible Strategien sind hier über den Bereich der häuslichen Gewalt hinaus auch für andere Gewaltformen wie Stalking, Genitalverstümmelung und Zwangsverheiratung zu entwickeln.
i)	Die psychosoziale Prozessbegleitung soll verbessert werden.

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	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/antraege/b/25992.html</link>

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	<pubDate>Mi, 09 Mai 2012 12:59:06 CEST</pubDate>
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<item>
	<title>Menschen mit Behinderung bei der Planung öffentlicher Freiräume besser berücksichtigen!</title>
	<description>Menschen mit Behinderung werden heute besser bei der Planung von Freiräumen berücksichtigt, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Jedoch konzentrierte sich die Planung vornehmlich auf eine barrierearme Gestaltung für Menschen mit Gehbehinderungen, Fußgänger mit Kinderwagen und andere Personen mit Mobilitätserschwernissen. So können Rollstuhlfahrer heute die unterschiedlichen Höhenniveaus in der HafenCity über zahlreiche Rampen gut überwinden. Sehbehinderte Menschen sind jedoch weiterhin mit Problemen konfrontiert.
Menschen mit Behinderung bemängelten in der Vergangenheit mehrfach, dass bei der Planung öffentlicher Freiräume die Funktionalität weniger wichtig war, als ästhetische Gesichtspunkte. Große, kontrastarme helle Flächen wie am Jungfernstieg oder in der HafenCity sprechen zwar viele Menschen optisch an, sehbehinderte Menschen können sich hier jedoch nur schwer orientieren, da Stufen schlecht erkennbar sind oder Radwege optisch nicht vom Fußweg getrennt sind. Die Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen kritisierte zuletzt, dass insbesondere für Menschen mit Sehbehinderungen ernste Gefahren bestehen, etwa durch Treppen ohne oder allenfalls mit unterbrochenen Handläufen, Stufen ohne Kontraste sowie tiefe „Sitzstufen“ auf Treppenanlagen sowie generell eine sehr kontrastarme Gestaltung von Treppen, Stadtmöbeln, Pollern und Bodengestaltungen.
Bei der Planung von Freiräumen dürfen ästhetische Gesichtspunkte eine sichere und gefahrlose Nutzung dieser Flächen nicht einschränken. Zweifelsohne sollen die öffentlichen Flächen in unserer Stadt schön und ansprechend sein. Sie müssen jedoch gut zugänglich sein – und zwar für alle Menschen in unserer Stadt! Es reicht daher nicht, Freiräume über Rampen für alle erreichbar zu gestalten. Sichere und unsichere Bereiche müssen als solche erkannt werden können, Fußgängerbereiche von Radwegen und Straßen optisch gut getrennt sein. Ebenso müssen Treppenstufen und Hindernisse wie Poller oder Fahrradbügel gut erkennbar sein. 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:
Der Senat wird ersucht, 
1.	die öffentlichen Freiraumbereiche in der westlichen HafenCity sowie am Jungfernstieg dahingehend zu überprüfen, inwiefern Nachbesserungen, wie der nachträgliche Einbau von Handläufen an Treppen oder eine bessere optische Erkennbarkeit von Gefahrenstellen möglich sind,
2.	bei der Auslobung von Wettbewerben zur Freiraumplanung bzw. der Vergabe von Planungsleistungen auch die Belange von Menschen mit Sehbehinderungen zu berücksichtigen,
3.	auch vor der endgültigen Fertigstellung großer städtebaulicher Projekte darauf zu achten, dass Menschen mit Behinderung gefahrlos und barrierefrei ihre Wohnungen oder andere Ziele erreichen können.

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	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/antraege/b/25991.html</link>

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	<pubDate>Mi, 09 Mai 2012 12:56:26 CEST</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Breitere Legitimationsgrundlage für die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes – Änderung des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes</title>
	<description>Mit Drs. 19/6247 hat die Bürgerschaft interfraktionell eine umfassende Stärkung und Präzisierung der parlamentarischen Kontrollrechte auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes vorgenommen. Diese Regelungen haben sich im Grundsatz bewährt.
Zu Beginn der 20. Wahlperiode ist jedoch – auch im Lichte der Weiterentwicklung der Rechtsprechung - deutlich geworden, dass im Hinblick auf die Beteiligung des Parlamentarischen Kontrollausschusses (PKA) möglicherweise weiterer rechtlicher Klarstellungsbedarf besteht. Da aus Gründen des zwingenden Geheimschutzes eine Beratung von Einzelpunkten des Haushaltes des Landesamtes für Verfassungsschutz weder im federführenden Haushaltsausschuss noch im mitberatenden Innenausschuss erfolgen kann, ist es ständige Praxis seit vielen Jahren, dass die parlamentarische Beteiligung insoweit ausführlich über den PKA erfolgt. So wird der PKA im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahren regelmäßig umfassend über Ansätze, Hintergründe und Zielsetzungen informiert, es werden Fragen gestellt und Antworten gegeben. Auch wenn jeweils keine förmliche Abstimmung erfolgte, so wurde in allen Haushaltsjahren in unterschiedlichen politischen Konstellationen eine – jedenfalls nicht ablehnende - Kenntnisnahme seitens des PKA vorgenommen und festgehalten. Diese Praxis soll mit einer gesetzlichen Klarstellung bestätigt und rechtssicher festgeschrieben werden.
In diesem Kontext haben sich die Antrag stellenden Fraktionen entschlossen, die parlamentarische Basis und Legitimationsgrundlage für den parlamentarischen Kontrollausschuss angemessen zu verbreitern. Dabei lassen sich die Fraktionen von dem verfassungsgerichtlich bestätigten Grundsatz leiten, dass der Gesetzgeber in Anbetracht des hohen, verfassungsrechtlich gerechtfertigten  Geheimhaltungsbedürfnisses der Beratungsgegenstände des PKA zusätzliche Vorsorgemaßnahmen zur Sicherung des Geheimschutzes durch die Beschränkung der Mitgliederzahl des Parlamentarischen Kontrollausschusses treffen darf (vgl. BayVerfGH vom 21.02.2002, Az. Vf. 13-VIII-00 m.w.N.). Ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf ein Grundmandat für jede Fraktion lässt sich aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht ableiten. Aus dem im Demokratieprinzip verankerten Schutz der Minderheit, vor allem auch der Opposition (die in der Hamburger Verfassung besonders erwähnt wird), folgt allerdings, dass diese im Gremium angemessen berücksichtigt sein muss (vgl. BayVerfGH vom 21.02.2002, Az. Vf. 13-VIII-00 m.w.N.). Dieses vorausgeschickt ist unter Abwägung aller Gesichtspunkte einer PKA mit neun Mitgliedern angemessen. Er ermöglicht in der Regel vier Oppositionsabgeordneten die effektive Wahrnehmung ihrer – nach der letzten Novelle des Verfassungsschutzgesetzes – erweiterten Kontrollrechte.
Im Gegenzug sollen die Wahlregelung so klargestellt werden, dass nur derjenige bzw. diejenige PKA-Mitglied werden kann, der bzw. die persönlich das Vertrauen der Mehrheit der Mitglieder der Bürgerschaft in seine bzw. ihre fachliche Kompetenz und seine bzw. ihre Verschwiegenheit genießen (vgl. BayVerfGH vom 21.02.2002, Az. Vf. 13-VIII-00 m.w.N.). Klarzustellen ist in diesem Kontext aber auch, dass eine Fraktion oder Koalition, die das Gremium einseitig besetzen würde, im Zweifel missbräuchlich verfahren würde (vgl. BVerfGE 30, 1, 31). Um das zu unterstreichen wird der Zusatz „Die parlamentarische Opposition muss angemessen vertreten sein“ hinzugefügt.
Mit sachgerechten Übergangsbestimmungen soll sichergestellt werden, dass sich die Neuregelungen nahtlos in die aktuelle Parlamentspraxis einfügen.

Die Bürgerschaft möge daher das folgende Gesetz beschließen:

Artikel 1
Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes 

Das Hamburgische Verfassungsschutzgesetz vom 7. März 1995 (HmbGVBl. 1995, S. 45), zuletzt geändert am 8. Juni 2010 (HmbGVBl. S. 433) wird wie folgt geändert:

1.	In § 25 Absatz 1 wird die Zahl „sieben“ durch die Zahl „neun“ ersetzt.

2.	In § 25 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Die Mitglieder des Ausschusses werden von der Bürgerschaft in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt. Die parlamentarische Opposition muss angemessen vertreten sein.“

3.	In § 26 Absatz 1 werden nach Satz 1 folgende Sätze eingefügt: „Diese umfasst aus zwingenden Gründen des Geheimschutzes auch die Haushaltsangelegenheiten. Der das Aufgabengebiet des Verfassungsschutzes betreffende Teil des Haushaltsplanentwurfs bedarf daher der Zustimmung des Ausschusses.“



Artikel 2
Übergangsbestimmungen


(1)	Artikel 1 Nr. 1 und 2 finden auf die laufende 20. Wahlperiode der Bürgerschaft mit der Maßgabe Anwendung, dass zu den bereits gewählten sieben Mitgliedern zwei weiter Mitglieder nach Maßgabe von § 25 Absatz 2 in der Neufassung nach gewählt werden. 

(2)	Artikel 1 Nr. 3 findet erstmals im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2013/2014 Anwendung.


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	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/antraege/b/25990.html</link>

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	<pubDate>Mi, 09 Mai 2012 11:08:36 CEST</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Verkehrssicherheit erhöhen – Alkoholverbot am Steuer und regelmäßige Untersuchung der Fahrtüchtigkeit für alle!</title>
	<description>Laut Verkehrsbericht 2011 sind die Unfallzahlen im letzten Jahr angestiegen. Zwar zeigt sich in der langfristigen Beobachtung ein deutlicher Trend zu weniger Personenschäden im Straßenverkehr, dennoch sind weitere Anstrengungen nötig, um in Zukunft Unfallzahlen effektiver zu senken und Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu schützen.
Hauptunfallursachen bei Unfällen mit Personenschäden sind Fehler beim Einfahren, Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, zu geringer Abstand und zu hohe Geschwindigkeit sowie Missachtung der Vorfahrtsregeln, Benutzung der falschen Fahrbahn und Rotlichtmissachtung. Egoistische und rücksichtslose Verhaltensweisen anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber sind demnach ein prägendes Bild im Straßenverkehr, dies bestätigen auch die Erfahrungen der Polizei. Hinzu kommt, dass viele Verkehrsteilnehmerinnen und 
-teilnehmer zu sorglos am Verkehr teilnehmen und sich dadurch oftmals selbst in Gefahr bringen. So waren von allen 34 Unfalltoten 20 getötete Verkehrsteilnehmerinnen und 
-teilnehmer Hauptverursacher des Unfalls, auffallend viele hiervon Fußgängerinnen und Fußgänger.
Neben der Missachtung der Verkehrsregeln sind Drogen und Trunkenheit am Steuer oft Ursachen für schlimme Unfälle. 31,7 Prozent der durch Alkoholkonsum verursachten Unfälle führen zu Verletzungen, während der Durchschnittswert bei 11,7 Prozent liegt. Noch stärker ist die Korrelation zwischen Verletzungen und dem Konsum von Drogen. Das seit 2007 geltende Alkoholverbot für Fahranfängerinnen und -anfänger zeigt nachweislich positive Wirkung und war ein Schritt in die richtige Richtung.
Viele Menschen überschätzen ihre körperliche Fahrtauglichkeit. Zum Einen betrifft dies ältere Seniorinnen und Senioren, die die am stärksten wachsende Gruppe der Verkehrsteilnehmerinnen darstellen und im hektischen Großstadtverkehr mit zunehmendem Alter überfordert sein können. Seniorinnen und Senioren sind heute überdurchschnittlich an Unfällen mit Personenschaden beteiligt und stellen mit 61,6 Prozent aktuell sogar den höchsten Verursacheranteil. Informations- und Beratungsangebote für die ältere Generation, wie sie beispielsweise durch das Forum Verkehrssicherheit Hamburg entwickelt wurden, sind öffentlich kaum bekannt und werden folglich kaum in Anspruch genommen. Zum Anderen betreffen krankheitsbedingte Unfälle, etwa in Folge von Medikamenteneinnahmen oder unbemerkte Sehschwächen, auch jüngere Menschen und sollten nicht unterschätzt werden.
Deutschland will bis 2020 die Zahl der Verkehrstoten um 40 Prozent reduzieren. Um dieses Ziel zu unterstützen sind weitreichende Maßnahmen nötig. Stärkere Kontrollen und Ahndung von Delikten sowie eine verbesserte Sensibilisierung können helfen, die Unfallzahlen zu senken. Zum Schutz der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sollten jedoch sowohl in Hamburg als auch auf Bundesebene weitere Maßnahmen umgesetzt werden.

Ab 2013 gelten neue Richtlinien für den EU-Führerschein. Führerscheine sind dann nur noch maximal 15 Jahre gültig und müssen erneuert werden. Die EU erlaubt ihren Mitgliedsstaaten explizit, die Erneuerung der Führerscheine an Bedingungen zu koppeln, wie etwa den Nachweis der körperlichen und geistigen Tauglichkeit. Viele EU-Staaten machen schon heute von der Möglichkeit Gebrauch. Auch Deutschland sollte sich angesichts der Unfallentwicklung hierzu entschließen. Bisher ist dies nur für die Fahrerinnen und Fahrer von LKWs und Bussen vorgesehen. Mit Änderung der Kriterien zum nächsten Jahr bietet sich die Möglichkeit, ohne großen bürokratischen Aufwand auch bei anderen Fahrerlaubnisklassen regelmäßige Seh- und/oder Gesundheitstests für alle Führerscheininhaberinnen und -inhaber einzuführen und damit die Verkehrssicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob Gesundheits- oder Sehtests auch in kürzeren Abständen sinnvoll und durchführbar sind, um insbesondere in der größeren werdenden Gruppe der Hochbetagten eine hinreichende Fahrtauglichkeit sicher zu stellen.
 
Die Bürgerschaft möge daher beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1.	sich auf Bundesebene für die Ausdehnung des generellen Alkoholverbots für alle Autofahrerinnen und Autofahrer einzusetzen, um die Unfallursache Alkohol weiter minimieren zu können,
2.	sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass bei Erneuerung der Führerscheine ab 2013 für alle Führerscheinbesitzerinnen und -besitzer mindestens ein Sehtest vorgeschrieben wird,
3.	die vorhandenen Handlungsansätze des Forums Verkehrssicherheit für die ältere Generation fortzuschreiben und unter Beteiligung wichtiger Partner wie dem Landesseniorenbeirat stärker in die Öffentlichkeit zu bringen, um die Seniorinnen und Senioren in Hamburg für das Thema Sicherheit im Straßenverkehr zu sensibilisieren,
4.	Fehlverhalten im Straßenverkehr konsequent zu kontrollieren und die Verkehrsüberwachung an Unfallschwerpunkten durch stationäre und vor allem durch mobile Maßnahmen auszuweiten,
5.	durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen die Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer dahingehend zu verbessern, durch größere Vorsicht und Rücksichtnahme sich und andere besser vor Unfällen zu schützen.
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	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/antraege/b/25989.html</link>

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	<pubDate>Mi, 09 Mai 2012 11:06:26 CEST</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Entschließung zur Umsetzung der Resolution des 10. Parlamentforums Südliche Ostsee: „Südliche Ostsee 2020“</title>
	<description>Vom 11. bis 13. März 2012 fand zum zehnten Mal die gemeinsame Konferenz der Parlamente des südlichen Ostseeraumes – das 10. Parlamentsforum Südliche Ostsee – in Kiel statt. Teilgenommen haben Delegierte des Schleswig-Holsteinischen Landtages, des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, der Sejmiks der Woiwodschaften Westpommern, Pommern und Ermland-Masuren sowie der gewählten Vertretungskörperschaft der schwedischen Region Schonen und Abgeordnete der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. 
Im Ergebnis beschloss das 10. Parlamentsforum die als Anlage beigefügte Resolution: „Südliche Ostsee 2020“. 

Die Bürgerschaft möge beschließen:
1.	Die Bürgerschaft begrüßt ausdrücklich die Ergebnisse und Forderungen des 10. Parlamentsforums Südliche Ostsee und stimmt der vom Parlamentsforum am 13. März 2012 verabschiedeten Resolution zu. 
2.	Der Senat wird ersucht, die Resolution umzusetzen und sich im Rahmen seiner Zuständigkeiten auf nationaler und internationaler Ebene nachdrücklich für die in der Resolution enthaltenen Forderungen einzusetzen sowie der Bürgerschaft über die diesbezügliche Entwicklung im Ostseeraum regelmäßig zu berichten.
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	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/antraege/b/25988.html</link>

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	<pubDate>Mi, 09 Mai 2012 11:00:32 CEST</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Tempominderung für mehr Sicherheit auf Hamburgs Straßen</title>
	<description>Die seit 2001 eingeführten Tempo-60-Abschnitte wurden vielfach bemängelt und mussten teilweise bereits zurückgenommen werden. Eine generelle Rücknahme wurde durch vergangene Senate abgelehnt, da eine erhöhte Unfallentwicklung nicht nachgewiesen werden konnte. Gleichwohl fühlen sich die Menschen an den Straßen durch die höhere Geschwindigkeit von stärkeren Lärm- und Feinstaubemissionen belastet.
Der Senat arbeitet kontinuierlich an der Ausweitung von Tempo-30-Bereichen. Zuletzt wurde im August 2010 sowie im Mai 2011 für insgesamt 91 Straßen die Einführung von Tempo-30 empfohlen. Den Bezirken obliegt nun die Umsetzung.

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1.	möglichst detailliert darzulegen, welche Erkenntnisse über die Entwicklung von Unfallzahlen und Geschwindigkeitsverstößen in ab 2001 eingeführten Tempo-60-Abschnitten vorliegen, 
2.	darzulegen, ob durch eine Reduzierung von Tempo-60 auf Tempo-50 eine signifikante Verminderung von Lärm- und Feinstaubemissionen zu erwarten wäre, 
3.	zu berichten, wie weit die Umsetzung der 91 für Tempo-30 empfohlenen Straßen vorangeschritten ist und hierbei jeweils darzulegen, wann eine Umsetzung erfolgte, geplant ist bzw. warum sie noch nicht erfolgte oder zurückgestellt wurde.

</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/antraege/b/25896.html</link>

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	<pubDate>Mi, 18 Apr 2012 17:19:33 CEST</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Hamburg schafft die Energiewende – verbindliche Umsetzung,</title>
	<description>Die Kooperationsvereinbarungen zur zukunftsorientierten Strom-, Gas- und Fernwärme¬versorgung zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) mit der E.ON AG bzw. der Vattenfall Europe AG sind zusammen mit der strategischen Beteiligung der FHH an den drei Netzgesellschaften und den damit verbundenen Mitwirkungsrechten sowie den vereinbarten Maßnahmen ein wichtiger Schritt für die Energiewende in Hamburg. 
Die Bürgerschaft hat den Senat im März 2011 mit der Drs. 20/78 beauftragt, ein Konzept für eine Beteiligung an den Verteilnetzen für Strom, Gas und Fernwärme zu erarbeiten. Mit der Drs. 20/1229 „Klar zur Energiewende! Eckpunkte für eine Sichere, preiswerte und umwelt- sowie klimafreundliche Energieversorgung für Hamburg“ präzisierte die SPD-Fraktion ihre Forderungen hinsichtlich Fernwärme, zur Ertüchtigung der Netze und zur Nachfragesteuerung und forderte die Vorlage eines Energie-Konzeptes ein. 
Der Senat hat Ende 2011 mit der Drs. 20/2392 zur strategischen Beteiligung Hamburgs an den Netzgesellschaften einen ersten Teil des Energiekonzepts vorgelegt und in der Drs. 20/2949 konkretisiert. Eine weitere Drucksache zur Beantwortung des Ersuchens aus der Drs. 20/1229 wird folgen. 
In den Kooperationsvereinbarungen zwischen der FHH und den Energieversorgungs¬unternehmen (EVU) werden gemeinsame Ziele einer gemeinwohlorientierten Energievorsorgung und die Umsetzung der Energiewende in Hamburg verbindlich festgelegt. Dabei verpflichten sich die EVU am Standort Hamburg Investitionen in Höhe von 1,6 Mrd. Euro zum Erhalt und Ausbau der Netze sowie für Energieerzeuger- und für Energiespeicheranlagen vorzunehmen.
Der Senat hat ein transparentes Entscheidungsverfahren durch die Bürgerschaft er¬möglicht und den Abgeordneten der Bürgerschaft die Einsichtnahme in die vertraglichen Grundlagen eingeräumt, damit sie sich ein eigenes Bild von den Vereinbarungen und den relevanten Grundlagen machen konnten. In Sachverständigenanhörungen und in Anhörungen des Senats wurden die Verträge und die Kooperationsvereinbarungen diskutiert. Positive Rückmeldungen aus der Diskussion in der Stadt gab es u.a. von Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, von den Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern und vom Bund der Steuerzahler.
Senat und Regierungsfraktion haben darauf geachtet, die Position der Volksinitiative „Unser Hamburg – unser Netz“ durch den Vertragsabschluss nicht anzutasten, um eine Entscheidung durch die Hamburgerinnen und Hamburger zu ermöglichen: Der Volksentscheid wird nicht ins Leere laufen. Denn die Kooperationsvereinbarungen werden unwirksam, wenn der Volksentscheid über die Vorlage der Volksinitiative „Unser Hamburg – unser Netz“ (voraussichtlich im Herbst 2013) angenommen wird. Für diesen Fall ist eine Rückabwicklung der Vereinbarungen zwischen der FHH und den EVU vertraglich geregelt.
Für die SPD-Fraktion besteht der Kern der Vereinbarung darin, dass die EVU sich zur Umsetzung der Energiewende verpflichten und die damit eng verbundene Verbesserung des Klimaschutzes in der Stadt voranbringen wollen - bei gemeinwohlorientierter Gewährleistung von Energieversorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der Stadt. 
Die Stadt wird stärker als ihrem Anteil von 25,1 Prozent entsprechend bei den Entscheidungen für energiepolitisch zukunftsweisende Investitionen vertreten sein. Ihr Mitbe¬stimmungsrecht insbesondere in der Gesellschafterversammlung wird über das eines Minderheitsgesellschafters hinausgehen – und insbesondere die Investitions¬ent¬scheidungen umfassen. Auch bei anderen gesellschaftsrechtlichen und Geschäftsführungsmaßnahmen hat die Stadt in den Verträgen ausdrückliche Mitwirkungsrechte, die helfen werden, die Zielsetzungen der Vereinbarungen auch in der Umsetzung zu wahren.
Zur Erreichung des Ziels, der Schaffung einer sicheren, preiswerten und klimafreundlichen Energieversorgung in Hamburg ist darüber hinaus eine Zusammenarbeit aller betroffenen Akteure und Bürgerinnen und Bürger der Stadt erforderlich. 
Der Senat soll daher im Zusammenhang mit der in den Drucksachen 20/2392 und 20/2949 beschriebenen Beteiligung an den Energienetzen die Einflussmöglichkeiten der Stadt ausschöpfen und weiter intensivieren, um so die Kooperation mit E.ON und Vattenfall kontinuierlich weiterzuentwickeln. Unter Beteiligung der genannten Akteure ist darüber hinaus ein breites und über die Kooperation hinausgehendes städtisches Energiekonzept zu prüfen. Gleichzeitig sollten dort wo möglich die Kooperationsstrukturen zwischen Stadt und EVU ausgebaut und weitere Synergiepotentiale ausgelotet und gehoben werden.
Über die bereits von der Bürgerschaft beschlossenen Berichtspflichten hinaus (Drs. 20/2584) ist bei der Umsetzung der Energiewende und den mit der Kooperation einhergehenden Maßnahmen eine sehr enge Einbindung der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse genauso zu gewährleisten wie die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit. 
Bei der Umsetzung der Kooperation sollen die zentralen Handlungsfelder mit erkennbaren Meilensteinen vorrangig abgearbeitet und umgesetzt werden. Dabei steht die rasche Realisierung des Gas- und Dampfturbinenkraftwerks (GuD) mit angeschlossenem Speicher als Alternative zur Moorburgtrasse und die Aufstellung eines innovativen Wärme- (und Kälte-) Konzeptes unter Einbeziehung vorhandener industrieller Abwärme und Erneuerbaren Energien im Mittelpunkt. Die Vorhaben weiterer für die Energiewende wichtiger energiewirtschaftlicher Handlungsfelder wie zum Beispiel der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Hamburg oder die energetische Optimierung im Hafen sollen jeweils zügig konkretisiert und umgesetzt werden. 
Um die Energiewende und den Klimaschutz im gesamtstädtischen Interesse wirksam auszugestalten, soll eine Kooperation mit weiteren Akteuren und den Partnern der Hamburger Energiewirtschaft gesucht, ein energiewirtschaftlicher Beirat mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Umwelt-, Verbraucher- und Sozialverbänden sowie Behörden eingerichtet sowie ein Bürgerdialog initiiert werden. Die Energiewende in Hamburg muss auf einer breiten Basis in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft fußen.







Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen: 
Der Senat wird ersucht: 
A. Berichterstattung über die Kooperationen, Beteiligungen und Projekte
•	Ergänzend zu der mit Drs. 20/2584 eingeforderten vierteljährlichen energiewirtschaftlichen Berichterstattung soll es weitere konkrete Berichterstattungen geben wie
-	einmalig über den Vollzug des Anteilserwerbs und die Besetzung der Gremien,
-	jährliche Vorlage eines Berichts über die testierten Abschlüsse der Gesellschaften, einen Ausblick auf die Geschäftsentwicklung und die Darstellung der jeweiligen Investitionsplanung sowie
-	CO2-Evaluierung (Klimaschutzziele und -pläne)
als Grundlage für eine Erörterung in den jeweils zuständigen Ausschüssen.

B. Verstärkte Einbindung der Öffentlichkeit in die Umsetzung der Energiewende
•	Einrichtung eines regelmäßig begleitenden, energiewirtschaftlichen Beirats, besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Umwelt-, Verbraucher- und Sozialverbänden sowie Behörden. 
•	Der energiewirtschaftliche Beirat dient der Unterstützung der übergeordneten energiepolitischen Aktivitäten der FHH. 
•	Zu Teilthemen wie der Begleitung der Energiekooperation kann ggf. ein Untergremium eingerichtet werden.

C. Ausbau der Kooperationsstrukturen und Hebung von Synergien
•	Einrichtung eines begleitenden Kooperationsausschusses, besetzt mit fachbehördlichen Vertreterinnen und Vertretern der FHH sowie der Kooperationspartner, zur Klärung übergreifender energiepolitischer Fragen zur Umsetzung der Vereinbarung und zur Weiterentwicklung der Kooperation im Rahmen der energie- und klimapolitischen Ziele der FHH. 
•	Vorlage eines Konzeptes zum Ausbau und zur Intensivierung der Kooperationen zwischen den Energie-, Ver- und Entsorgungsunternehmen der FHH unter besonderer Berücksichtigung der öffentlichen Unternehmen zur Hebung möglicher Synergien und Ausbau der Leistungen, die in einem gesamtstädtischen Interesse liegen.

D. Umsetzung der Kooperationen
Die folgenden energiewirtschaftlichen Umsetzungsschritte der Kooperationsvereinbarung werden als besonders wichtig erachtet und sollen zügig voran gebracht werden:
•	Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD Kraftwerk) als Alternative zur sogenannte Moorburgtrasse:
-	Zügige Planungen für das Innovationskraftwerk,
-	Wirtschaftlichkeitsprüfung für die Entscheidung über den Standort des Kraftwerkes (Wedel oder Stellingen) auf der Grundlage nachvollziehbarer Kriterien,
-	gemeinsame transparente Bestimmung des Standortes bis Mitte 2012 und
-	rasche Realisierung der Planungen.

•	Biomassemitverbrennung am Standort Tiefstack:
-	Prüfung eines Vorziehens der geplanten Biomassemitverbrennung zur Reduzierung des fossilen Brennstoffeinsatzes (siehe dazu E.).
•	Energiespeicher:
-	Zügige Umsetzung der Energiespeichersysteme am Standort Tiefstack und des „“Power to Gas“-Projektes.
•	Innovative Wärme- (und Kälte-)konzepte mit industrieller Abwärme und Erneuerbaren Energien:
-	Insbesondere in Gebieten, in denen keine Fernwärmenutzung möglich ist, sollen innovative und nachbarschaftliche Wärmeversorgungslösungen unter Einbeziehung Industrieller Abwärme und Erneuerbarer Energien entwickelt werden.
•	Elektromobilität:
	Gemeinsam mit weiteren Partnern, unabhängig von bundesweiten Wettbewerben, diese Technologie weiterentwickeln.

E. Weitere energiewirtschaftliche Handlungsfelder
Nachfolgende Themen sollen mit den Vertragspartnern nach Gründung der neuen Gesellschaften geprüft und konkretisiert werden:
•	Ausbau der Produktionskapazitäten aus Erneuerbaren Energien:
-	Erschließung von Geothermiepotenzialen für die Fernwärme,
-	Biomasse zur Mitverbrennung soll aus der Region kommen und transparente Nachhaltigkeitskritierien erfüllen,
-	auf Bundesebene für die Besserstellung großer GuD-Anlagen bei der KWK-Förderung und KWK-Vergütung hinwirken,
-	weiterer Ausbau von Wind- und Solar-Anlagen in der Stadt.
•	Energetische Optimierung im Hafen 
•	Kundenorientierung:
-	Verbesserung der Kundenorientierung in den Gemeinschaftsunternehmen (Stärkung der Kundenzentren bzw. Kooperation),
-	Ausbau Dienstleistungen für Hamburger Kunden (u.a. Smart Meter-Produkte).
•	Angebote und Einbindung der Hamburger Hochschulen bei der Zusammenarbeit bei den Themen:
-	Virtuelle Kraftwerke und Intelligente Netze,
-	E-Mobilität und Brennstoffzelle Wasserstoff,
-	Anwendung der Windenergie,
-	Entwicklung von Projekten zur Umsetzung von smart grid.





F. Ergänzende Kooperationen mit weiteren Akteuren und den Partnern
Folgende Kooperationen und Maßnahmen werden als wichtig erachtet und sollen vorangebracht werden: 
-	Prüfung und Entwicklung eines gesamtstädtischen Wärmekonzepts,
-	Beteiligung an Wärmeversorgungslösungen, die in einem gesamtstädtischen Interesse liegen z.B. die Erschließung von Geothermiepotenzialen, neue Baugebiete,
-	Bürgerdialog zur Energiewende in Zusammenarbeit mit dem Energiebeirat und
-	Weiterentwicklung von Effizienzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Handwerk, Planern und Industrie.

</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/antraege/b/25895.html</link>

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	<pubDate>Mi, 18 Apr 2012 17:13:11 CEST</pubDate>
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