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 <title>SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg</title>

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 <description>Große Anfragen</description>

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 <copyright>2007 SPD Fraktion Hamburg</copyright>

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   <title>SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg</title> 

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	<title>Studium an privaten Hochschulen in Hamburg – Entwicklung der letzten zehn Jahre</title>
	<description>In Hamburg haben sich im letzten Jahrzehnt neben den staatlichen Hochschulen auch private Hochschulen sowie Kollegs etabliert. Diese Hochschulen bieten den Studierenden für einige Studiengänge eine Alternative zum Studium an staatlichen Hochschulen. Private Hochschulen und Kollegs sind ein Baustein für den pluralistischen Wissenschaftsstandort Hamburg. Eine besondere Rolle im Hamburger Hochschulwesen nehmen die Fernhochschulen ein, die ein bundesweites Studienangebot für Berufstätige anbieten.
Die privaten Hochschulen müssen dabei den gleichen wissenschaftspolitischen Anforderungen genügen wie die staatlichen: Die Studiengänge müssen offen zugänglich sein, und der Zugang zur akademischen Ausbildung muss durch Chancengleichheit für alle gekennzeichnet sein. Vor diesem Hintergrund werden in Hamburg die Studiengebühren im öffentlichen Sektor als Zugangshürde abgeschafft. Da Bildung, auch akademische Bildung, generell ein öffentliches Gut darstellen soll, dürfen auch im privaten Sektor keine Zugangshürden existieren, die eine soziale Auslese befördern.
Eine weitere wichtige Anforderung ist die Qualität der Lehre. Moderne akademische Lehre mit hoher Qualität zeichnet sich sowohl durch die Orientierung an aktueller und exzellenter wissenschaftlicher Forschung, als auch durch praxis- und berufsnahe Elemente aus.
Um die vielfältigen privaten und teilprivaten Studienangebote in Hamburg konsistent in eine hochschulpolitische Strategie integrieren zu können, die Studium und Lehre insgesamt weiter voranbringt, ist eine aktualisierte Bestandsaufnahme von Nutzen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
(Bei allen Antworten die privaten Hochschulen und Kollegs an staatlichen Hochschulen bitte jeweils einzeln nennen)

A. Private Hochschulen
1.	Welche privaten Hochschulen und private Kollegs an staatlichen Hochschulen an welchen Standorten gibt es in Hamburg?
2.	Welche privaten Hochschulen sind in Hamburg staatlich anerkannt?
3.	Welche Standorte außerhalb Hamburgs bestehen?
4.	Welche Rechtsform haben die Hochschulen und Kollegs? Wer sind ihre Träger?
5.	Welche inhaltliche und wissenschaftliche Ausrichtung haben die Hochschulen und Kollegs?
6.	Welche Studiengänge werden jeweils angeboten, und welche Abschlüsse können gemacht werden?
7.	Nach welchen Kriterien und in welchen Verfahren erfolgt die staatliche Anerkennung privater Hochschulen?
8.	Bestanden bzw. bestehen Kooperationen zwischen privaten Hochschulen und Kollegs einerseits und anderen privaten Unternehmen andererseits? Wenn ja, welche waren bzw. sind dies jeweils und auf welche thematischen Gebiete erstrecken sich diese Kooperationen?
a.	Wenn ja, welche?
b.	Wurden die jeweiligen Auflagen zwischenzeitlich erfüllt?
9.	Welche weiteren in anderen Ländern anerkannten Hochschulen haben Dependancen in Hamburg?

B. Lehre und Forschung
1.	Wie viele Studierende gab bzw. gibt es an den privaten Hochschulen und Kollegs an staatlichen Hochschulen mit privater Rechtsform in Hamburg  jeweils in den Jahren 2002 bis 2012? (Die Hochschulen und Kollegs bitte jeweils einzeln nennen)
2.	Wie haben sich die Studierendenzahlen in den letzten zehn Jahren bzw. seit der Gründung  der jeweiligen privaten Hochschulen und Kollegs entwickelt? (Bitte nach Semestern bzw. Trimestern gliedern)
3.	Wie viele Bewerberinnen und Bewerber haben sich in den letzten zehn Jahren bzw. seit der Gründung der jeweiligen privaten Hochschule auf einen Studienplatz beworben, und wie viele wurden jeweils angenommen? (Bitte sowohl in absoluten Zahlenm, als auch in v.H. der angenommenen Bewerber/innen zur Gesamtzahl der jeweiligen Bewerber/innen angeben; bitte nach Semestern bzw. Trimestern aufgliedern sowie nach weiblichen und männlichen Bewerbern aufschlüsseln)
4.	Wie hat sich die Anzahl von weiblichen und männlichen Studierenden und Lehrenden an den privaten Hochschulen in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Die Hochschulen und Kollegs bitte einzeln nennen)
5.	Welches Durchschnittsalter haben die Studierenden bei Antritt des Studiums im Zeitraum 2002-2012 gehabt? (Die Hochschulen und Kollegs bitte einzeln nennen)
6.	Wie haben sich die Studienabbrecherquoten an den jeweiligen privaten Hochschulen und Kollegs in den letzten zehn Jahren entwickelt?
7.	Welche Gründe haben die Studierenden überwiegend zum Abbruch des Studiums bewogen? Haben sich die Gründe in den letzten zehn Jahren schwerpunktmäßig verändert?
8.	Wie wird die soziale Durchlässigkeit bei der Auswahl der Studierenden jeweils gewährleistet? Wie viele Studierende bekommen jeweils BAFÖG? (Bitte die Entwicklung im Zeitraum 2002- 2012 aufzeigen)
9.	Wie haben sich die Studiengebühren in den letzten zehn Jahren jeweils entwickelt?
10.	Wie haben sich bei den jeweiligen privaten Hochschulen und Kollegs die Anteile der Arbeitszeiten der jeweiligen Lehrkräfte bzw. Lehrkörper entwickelt, die auf Forschung oder auf Lehre entfielen? (Bitte nach Statusgruppen differenziert aufschlüsseln)
11.	Haben die privaten Hochschulen und Kollegs in den vergangenen zehn Jahren Drittmittel eingeworben? Wenn ja, welche waren dies jeweils, von wem, zu welchem Zweck und in welcher Höhe? 

12.	Haben die privaten Hochschulen und Kollegs in den vergangenen zehn Jahren Forschungsleistungen erbracht? 
a.	Wenn ja, welche waren dies jeweils? 
b.	Wenn ja, werden sie regelmäßig dokumentiert? 
i.	Wenn ja, in welcher Form?
ii.	Wenn nein, warum nicht?

C. Lehrpersonal
1.	Ist das angestellte Lehrpersonal an den privaten Hochschulen und Kollegs auch in Hamburg tätig? 
2.	Werden die Studierenden ausschließlich in Hamburg unterrichtet oder müssen sie auch an anderen Studienorten unterrichtet werden?
3.	Wie ist das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrkräften aufgeteilt nach Bachelor und Master bzw. Staatsexamen an den einzelnen privaten Hochschulen und Kollegs?
4.	Wie viele wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Hochschulen und Kollegs jeweils? Bitte nach Statusgruppen und gegebenenfalls auch nach haupt- und nebenamtlicher Tätigkeit aufschlüsseln.
5.	Wie viele nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Hochschulen und Kollegs jeweils? 

D. Promotionen
1.	Welche privaten Hochschulen haben Promotionsrecht?
2.	Welche privaten und staatlichen Hochschulen sind Kooperationen eingegangen, um Promotionen zu ermöglichen?
3.	Wie viele Promotionen gab es im Zeitraum von 2002-2012 an den jeweiligen privaten Hochschulen und Kollegs? 
4.	Wie viele Promotionsmöglichkeiten wurden in Kooperation mit Hochschulen, die ein Promotionsrecht haben, von den Privaten Hochschulen vermittelt? 
5.	Wie viele haben davon die Promotion abgeschlossen?

E. Internationalität
1.	Wie hat sich der Anteil von ausländischen Studierenden und Lehrenden in den letzten zehn Jahren an den jeweiligen privaten Hochschulen und Kollegs entwickelt?
2.	Aus welchen Ländern kommen die ausländischen Studierenden jeweils in welcher Anzahl bzw. welchem Anteil? (Bitte den Zeitraum 2002-2012 betrachten)
3.	Aus welchen Ländern kommen die ausländischen Lehrenden jeweils in welcher Anzahl bzw. welchem Anteil?
4.	In welchen Sprachen wird jeweils unterrichtet?



F. Kooperationen
1.	Können Studierende der staatlichen Hochschulen Vorlesungen der privaten Hochschulen und Kollegs besuchen und umgekehrt? 
2.	Wie hat sich der wissenschaftliche Austausch zwischen den privaten Hochschulen und Kollegs mit den staatlichen Hochschulen in den letzten zehn Jahren quantitativ entwickelt?
3.	Nehmen die Studierenden der privaten Hochschulen und Kollegs die Serviceleistungen des Studierendenwerkes in Anspruch? Wenn ja, welche werden in Anspruch genommen, und in welchem Maße? In welcher Form beteiligen sich diese an den Kosten? Wie hoch waren die Kostenbeteiligungen der letzten zehn Jahre? Haben diese Beteiligungen die entstandenen Kosten gedeckt?
4.	Gab es Anerkennungsauflagen für die unter 2. genannten Hochschulen? 
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	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/grosse-anfragen/b/25996.html</link>

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	<pubDate>Mi, 09 Mai 2012 13:11:25 CEST</pubDate>
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<item>
	<title>Gewaltbereite Fans beim Fußball in Hamburg</title>
	<description>Die Ausschreitungen beim diesjährigen „Schweinske-Cup“ im Januar haben noch einmal deutlicher vor Augen geführt, dass das Problem der gewaltbereiten „Fans“ auch in Hamburg von großer Bedeutung ist. Laut einer Anfrage im Deutschen Bundestag aus dem November 2011 (17/8051) nehmen seit einigen Jahren im gesamten Bundesgebiet gewalttätige Vorfälle auf den Tribünen und im Umfeld der Stadien zu. In der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der SPD-Bürgerschaftsfraktion zu „Gewalt auf Hamburgs Fußballplätzen“ aus dem Jahre 2009 (19/5142) war nach Erfahrungen der Polizei in den ersten vier Ligen „eine zunehmende Gewaltbereitschaft bei einem Teil der Fußballfans festzustellen“. In den Bereichen des Amateur- und Jugendfußballs waren diese „Problemfanszenen“ nicht zu erkennen.
Bei diesen Entwicklungen und Vorkommnissen wird deutlich, dass Fußball auch eine Plattform und ein Ventil für gesellschaftliche Probleme ist. Rassistische Anfeindungen von Spielern, rechtsextremistische Aktivitäten im Umfeld von Stadien und in vielen Vereinen, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit auf und neben den Fußballplätzen sind keine Einzel- und Randphänomene.
Bei der Lösung dieser Gewaltprobleme genießen Dialog und Deeskalation oberste Priorität. Aus politischer Sicht wird angestrebt, gesellschaftsübergreifend und zusammen mit allen Beteiligten darüber zu diskutieren, welche Rolle der Fußball für rechtsextremistische Parteien, Organisationen und Überzeugungen spielt, wie Fußballverbände, Klubs, Fangruppen und Spieler mit Gewalt und Fremdenfeindlichkeit umgehen und wie auch der Fußball seiner sozialen und politischen Verantwortung gerecht werden kann.
In der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage zu „Gewalt auf Hamburgs Fußballplätzen“ aus dem Frühjahr 2009 (19/5686) wird der Begriff „Problemfans“ wie folgt definiert: „Als Problemfans werden Personen bezeichnet, die nach polizeilicher Einschätzung im Zusammenhang mit Fußballspielen wiederkehrend gewaltsuchendes oder gewaltgeneigtes Verhalten zeigen.“ Die grundsätzliche Einteilung von „Fans“ erfolgt (siehe z.B. Jahresbericht Fußball 2010/11 des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW und Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze) in die Kategorien A, B und C. Die Kategorie B beschreibt den gewaltbereiten und -geneigten Störer, und die Kategorie C den gewaltsuchenden Störer. Friedliche Fans werden der Kategorie A zugeordnet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1. 	Laut Antwort des Senats auf die Große Anfrage 19/5142 stellt die Polizei Straftaten wie Körperverletzungen, Widerstand, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung und Raub im Zusammenhang mit Fußballspielen fest. Bitte geben Sie gemäß der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage 19/5686 entsprechende Straftaten seit 2009 an und schlüsseln Sie diese in Jahren, Profispiele (mit Angabe des Vereins), Amateurspiele (mit Angabe des Vereins), Art der Straftaten, sowie absoluten Zahlen der Straftaten auf.
2. 	Von wie vielen sogenannten „Problemfans“ geht der Senat in Hamburg aus? Bitte aufschlüsseln in absoluten Zahlen und Vereinszugehörigkeit beziehungsweise Anhänger von Vereinen.
3. 	Wie viele Personen, die als „Problemfans“ registriert sind bzw. derzeit in der Datei „Gewalttäter Sport“ der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) für Hamburg gespeichert sind, haben einen rechtsextremen Hintergrund bzw. sind der rechtsextremen Szene zuzuordnen?
4. 	Welche Rolle spielt nach Einschätzung des Senats der Konsum von Alkohol im Zusammenhang mit gewalttätigen Vorgängen bei Fußballspielen?
4.1 	Wie ist gegenwärtig der Verkauf von Alkohol im Bereich von Fußballplätzen – gerade auch in den ersten vier Ligen – geregelt? 
4.2 	Wie ist der Konsum von Alkohol im Bereich von Fußballplätzen – insbesondere in den ersten vier Ligen – geregelt?
4.3 	Wie oft gab es vor dem Hintergrund dieser Fragestellung in den letzten beiden Jahren „Spiele mit erhöhtem Sicherheitsrisiko“, bei denen der übliche Umgang mit alkoholischen Getränken (Verkauf/Konsum) eingeschränkt war? Bitte aufschlüsseln nach Spielen (Vereine/Ort/Zeit) und Maßnahmen.
5.	Bei welchen Fußballspielen gibt es Einlasskontrollen, wer führt diese durch und worauf beziehen sich die Kontrollen? Gibt es hier Veränderungen im Vergleich zur Antwort auf die Große Anfrage 19/5142?
5.1 	Gibt es besondere Maßnahmen bei mutmaßlich gefährlichen Spielen? Wenn ja: Welche und wer entscheidet darüber?
5.2 	„Fanausschlüsse“, welche Kenntnis hat der Senat zu diesen Maßnahmen und wie beurteilt der Senat bzw. die zuständige Behörde diese Maßnahmen (einschließlich ihrer Wirkung)?
5.3 	Wurden in Hamburg in den letzten beiden Jahren Fans von Fußballspielen ausgeschlossen? 
Wenn Ja: Wie oft und wie viele Fans wurden auf wessen Initiative und aus welchen Gründen von welchen Begegnungen ausgeschlossen, wer hat diese Entscheidungen getroffen und wer setzt diese Ausschlüsse durch? 
Die ausgeschlossenen Fans waren Anhängerinnen und Anhänger welcher Vereine?
6. 	Hat sich seit dem Zeitpunkt der letzten Großen Anfrage, Drs. 19/5142 etwas hinsichtlich des professionellen Ordnungsdienst-Einsatzes von Vereinen geändert? Wenn ja, was?
7. 	Wie werden die von den Vereinen eingesetzten nicht-professionellen Ordner geschult und welche Voraussetzungen müssen Personen mitbringen, die Ordner werden möchten?
8. 	Welche Initiative hat der Hamburger Senat in Hinblick auf Dialog und Austausch mit den bei „Fanausschreitungen“ involvierten Akteuren wie Vereine, Fangruppen und -beauftragte u.a. ergriffen oder welche Initiativen sind in diesem Zusammenhang geplant?


</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/grosse-anfragen/b/25897.html</link>

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	<pubDate>Mi, 18 Apr 2012 17:28:37 CEST</pubDate>
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	<title>Landesbetriebe gemäß § 26 Absatz 1 LHO und netto-veranschlagte Einrichtungen gemäß § 15 Absatz 2 LHO der Freien und Hansestadt Hamburg (II)</title>
	<description>In den vergangenen Jahren wurden von der Freie und Hansestadt Hamburg vermehrt Behördeneinheiten in Landesbetriebe (LB) gemäß § 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) oder in netto-veranschlagte Einrichtungen gemäß § 15 Absatz 2 LHO umgewandelt. Zusätzlich zu den seit 2003 neu gegründeten Landesbetrieben verfügt die FHH über andere, zum Teil bereits seit Jahrzehnten bestehende, Landesbetriebe. Weder für die älteren, noch für die neu gegründeten Landesbetriebe und Einrichtungen gibt es eine transparente und systematische Berichterstattung. Eine systematische Bewertung der Umwandlungen seit 2003 hat nicht stattgefunden. Auch die Antworten des Senats auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 19/3570) waren lückenhaft.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat
I. zu einzelnen Landesbetrieben (gemäß § 26 Absatz 1 LHO):
1.	LB Erziehung und Berufsbildung
Der Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung (LEB) existiert seit 1985. Der LEB ist unter anderem zuständig für Jugendhilfe, Jugendberufshilfe, Unterstützung von Familien bei der Erziehung.
a.	Wie lautet das Zielbild und wie das Unternehmens- und Organisationskonzept des Landesbetriebs? 
b.	Wann wurden diese jeweils vorgelegt und wann mit der aufsichtführenden Behörde erstmals vereinbart? 
c.	Welche Veränderungen hat es wann am ursprünglichen Zielbild bzw. dem Unternehmens- und Organisationskonzept des Landesbetriebes aus welchen Gründen gegeben?
d.	Welche der Ziele, die mit der Gründung des Landesbetriebes verfolgt wurden, wurden durch welche Maßnahmen bereits erreicht? 
e.	Welche Ziele konnten bislang noch nicht erreicht werden? Wie sollen sie in den Jahren 2011/2012 erreicht werden?
f.	Wie hat sich seit der Gründung des LB bis 2010 der Stellenbestand entwickelt? (Bitte aufgegliedert nach Beamten, Angestellten und Arbeitern sowie nach Eingruppierung.) 
g.	Kam es zu Personalzuwächsen? Wenn ja, bedingt durch welche zusätzlichen Aufgaben? 
h.	Wie werden die Stellen finanziert (z.B. durch zusätzlich generierte Einnahmen etc.)? 
i.	Wie sieht die diesbezügliche Entwicklungsperspektive für die Wirtschaftsplanjahre 2011/2011 aus?
j.	Welche Stellenhebungen wurden seit der Gründung des LB für welche Funktionen im Einzelnen zu welchem Wirtschaftsjahr jeweils durchgeführt?
k.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für den laufenden Betrieb des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist diese Entwicklung maßgeblich zurückzuführen?
l.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für Investitionen des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt?
i.	 Worauf ist diese Entwicklung maßgeblich zurückzuführen?
m.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für sonstige andere Zwecke des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
n.	Fand seit der Gründung des LB bereits eine Evaluation statt? Wenn nein, warum nicht?
o.	Wenn ja: 
i.	Durch wen wurde die Evaluation in wessen Auftrag durchgeführt? 
ii.	Wie lauten die Ergebnisse der Evaluation? 
iii.	Welche Konsequenzen und Maßnahmen zieht der Senat aus diesen Ergebnissen?
iv.	 In welchem Zeitraum sollen die Maßnahmen umgesetzt werden?
p.	Steht der LB in geschäftlicher Verbindung zu Dritten? 
i.	Wenn ja, wie haben sich die Zahlen aus diesen Geschäften seit der Gründung des LB entwickelt?
q.	Verfügt der LB über eine kaufmännische Buchhaltung?
r.	In seinem Jahresbericht 2007 kritisiert der Rechnungshof die weder mittel- noch langfristig gesicherte Finanzierung des Geschäftsbereichs Berufliche Bildung des LEB. Im Abschluss daran einigten sich die beteiligten Behörden auf eine schrittweise Auflösung dieses Geschäftsbereichs zum Ende des Schuljahres 2009/2010. Aus Drs. 19/5902 geht hervor, dass der Geschäftsbereich bis zum 31.07.2011 schrittweise aufgelöst werden soll. Wie ist der Stand des Verfahrens? 
s.	Laut Drs. 19/5902 sind 66 Mitarbeiter von der Auflösung des Geschäftsbereichs betroffen. 
i.	 Wie viele dieser Mitarbeiter sind derzeit noch beim LEB-BB tätig? 
ii.	Für wie viele Mitarbeiter konnte bereits eine Einsatzmöglichkeit im allgemeinbildenden Schulwesen oder im Bereich des Übergangsmanagements in Ausbildung und Beruf entwickelt werden? 
iii.	Wie viele Mitarbeiter konnten bereits erfolgreich bei der  Vermittlung auf geeignete Stellen in anderen Arbeitsfeldern und Behörden unterstützt werden?
t.	In seinem Jahresbericht 2009 forderte der Rechnungshof vom LEB eine Betrachtung der Angebote der Jugendhilfe außerhalb des Kernarbeitsbereichs sowie eine Untersuchung des ganzen Landesbetriebes vorzunehmen. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Geschäftsbereichs Jugendhilfe wurde im März 2010 mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass „die Angebote auch außerhalb des Kernarbeitsbereichs weiterhin durch den Landesbetrieb zu betreiben und dabei die Kostenstrukturen weiter zu optimieren“ seien (Ergebnisbericht 2010). 
i.	Welche Optimierungen werden vom LEB im Einzelnen vorgenommen? 
ii.	Wie ist der Stand des Optimierungsverfahrens? 
iii.	Bis wann soll das Verfahren abgeschlossen sein?
u.	Aus dem Ergebnisbericht 2010 des Rechnungshofs geht ferner hervor:“ Die BSG hat weiterhin zugesagt, bei Einführung des Neuen Haushaltswesens in der Behörde den Fortbestand des Landesbetriebs in seiner dann vorhandenen Form kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls Strukturveränderungen vorzunehmen.“ 
i.	Welche Alternativen sieht die zuständige Behörde zum Fortbestand des LEB als Landesbetrieb?
2.	LB Geoinformation und Vermessung (LGV)
Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) wurde zum 1.1.2003 eingerichtet. Der LGV ist unter anderem zuständig für die Führung der geotopographischen Daten in Hamburg sowie als Dienstleister und Fachberater für die Bereitstellung dieser Daten und Vermessungsarbeiten aller Art.
a.	Wie hat sich seit Ende 2008 der Stellenbestand entwickelt? (Bitte aufgegliedert nach Beamten, Angestellten und Arbeitern sowie nach Eingruppierung.) 
b.	Kam es zu Personalzuwächsen? Wenn ja, bedingt durch welche zusätzlichen Aufgaben? 
c.	Wie werden die Stellen finanziert (z.B. durch zusätzlich generierte Einnahmen etc.)? 
d.	Wie sieht die diesbezügliche Entwicklungsperspektive für die Wirtschaftsplanjahre 2011/2012 aus?
e.	Welche Stellenhebungen wurden seit Ende 2008 für welche Funktionen im Einzelnen zu welchem Wirtschaftsjahr jeweils durchgeführt?
f.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für den laufenden Betrieb des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist diese Entwicklung maßgeblich zurückzuführen?
g.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für Investitionen des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt?
i.	 Worauf ist diese Entwicklung maßgeblich zurückzuführen?
h.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für sonstige andere Zwecke des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
i. Fand seit der Gründung des LB bereits eine Evaluation statt? Wenn nein, warum nicht? 
ii.	Wenn ja:  Durch wen wurde die Evaluation in wessen Auftrag durchgeführt? 
iii.	Wie lauten die Ergebnisse der Evaluation? 
iv.	Welche Konsequenzen und Maßnahmen zieht der Senat aus diesen Ergebnissen? 
v.	In welchem Zeitraum sollen die Maßnahmen umgesetzt werden?
3.	Landesbetrieb Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen
Der Hamburger Großmarkt befindet sich seit 1962 am seinem Standort in Hammerbrook. Zu den Aufgaben des Landesbetriebes gehören die Bereitstellung von Logistik und Service mit und an der Ware zur Stärkung der Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen.
a.	Wie lautet das Zielbild und wie das Unternehmens- und Organisationskonzept des Landesbetriebs? 
b.	Wann wurden diese jeweils vorgelegt und wann mit der aufsichtführenden Behörde erstmals vereinbart? 
c.	Welche Veränderungen hat es wann am ursprünglichen Zielbild bzw. dem Unternehmens- und Organisationskonzept des Landesbetriebes aus welchen Gründen gegeben?
d.	Welche der Ziele, die mit der Gründung des Landesbetriebes verfolgt wurden, wurden durch welche Maßnahmen bereits erreicht? 
e.	Welche Ziele konnten bislang noch nicht erreicht werden? Wie sollen sie in den Jahren 2011/2012 erreicht werden?
f.	Wie hat sich seit der Gründung des LB der Stellenbestand entwickelt? (Bitte aufgegliedert nach Beamten, Angestellten und Arbeitern sowie nach Eingruppierung.) 
g.	Kam es zu Personalzuwächsen? Wenn ja, bedingt durch welche zusätzlichen Aufgaben? 
h.	Wie werden die Stellen finanziert (z.B. durch zusätzlich generierte Einnahmen etc.)? 
i.	Wie sieht die diesbezügliche Entwicklungsperspektive für die Wirtschaftsplanjahre 2011/2012 aus?
j.	Welche Stellenhebungen wurden seit der Gründung des LB für welche Funktionen im Einzelnen zu welchem Wirtschaftsjahr jeweils durchgeführt?
k.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für den laufenden Betrieb des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist diese Entwicklung maßgeblich zurückzuführen?
l.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für Investitionen des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt?
i.	 Worauf ist diese Entwicklung maßgeblich zurückzuführen?
m.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für sonstige andere Zwecke des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
n.	Fand seit der Gründung des LB bereits eine Evaluation statt? Wenn nein, warum nicht? 
i.	Wenn ja:  Durch wen wurde die Evaluation in wessen Auftrag durchgeführt? 
ii.	Wie lauten die Ergebnisse der Evaluation? 
iii.	Welche Konsequenzen und Maßnahmen zieht der Senat aus diesen Ergebnissen? 
iv.	In welchem Zeitraum sollen die Maßnahmen umgesetzt werden?
o.	Steht der LB in geschäftlicher Verbindung zu Dritten? Wenn ja, wie haben sich die Zahlen aus diesen Geschäften seit der Gründung des LB entwickelt?
p.	Verfügt der LB über eine kaufmännische Buchhaltung?
q.	Laut Drs. 19/1442 von November 2008 wies das Großmarktgebäude erhebliche Mängel in der baulichen Substanz auf, die die Gefahr eines Sicherheitsrisikos bargen. Welche der in Tabelle 1 ausgewiesenen Sanierungsmaßnahmen mit sofortigem Handlungsbedarf wurden bereits durchgeführt und wie hoch waren die tatsächlich entstandenen Kosten im Vergleich mit den geschätzten Beträgen? (Bitte ebenfalls als Tabelle darstellen.)
r.	Zusätzlich zu den Maßnahmen mit sofortigem Handlungsbedarf werden in Drs. 19/1442 mittelfristige Maßnahmen aufgezählt, die teils unabhängig, teils in Abhängigkeit von der Entscheidung zur Brückenführung von der Amsinckstraße über das Großmarktgelände in die HafenCity durchgeführt werden sollen. Welche der von der Entscheidung unabhängigen in Tabelle 3 aufgeführten Maßnahmen konnten bereits durchgeführt werden und wie hoch waren die tatsächlich entstandenen Kosten im Vergleich mit den geschätzten Beträgen?  (Bitte ebenfalls als Tabelle darstellen.)
s.	Aus der Drs. 19/1442 geht weiterhin hervor: „Vor dem Hintergrund der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen des Großmarktes müssen die Handlungsmöglichkeiten des Unternehmens erweitert werden. Zukünftig sollte der Großmarkt in der Lage sein, über Umfang und Zeitpunkt der Sanierungsmaßnahmen eigenständig zu entscheiden und die notwendigen Investitionen über Einnahmen, Abschreibungen und Kredite selbst zu finanzieren. Mit der gegenwärtigen Rechtsform des Großmarktes als Landesbetrieb nach § 26 Landeshaushaltsordnung ist dies nicht möglich. Als geeignete Rechtsformen kommen grundsätzlich eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Frage. (…)Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit wurde von Senat beauftragt, die Änderung der Rechtsform des Großmarktes in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu prüfen und das Ergebnis dem Senat bis zum 2. Quartal 2009 zur Beschlussfassung vorzulegen.“ 
i.	Wie lautet das Ergebnis der Prüfung durch die Behörde für Wirtschaft und Arbeit? 
ii.	Welchen Beschluss hat der Senat bezüglich einer Umwandlung des Landesbetriebes in eine andere Unternehmensform gefasst?
4.	LB Hamburger Institut für berufliche Bildung
Der Landesbetrieb Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) entstand zum 1.1.2007. Er ist institutionell angebunden an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), bei der die Aufsicht und die Steuerungshoheit liegen. Aufgaben des HIBB sind unter anderem die Steuerung, Beratung und Unterstützung, das Monitoring und die Weiterentwicklung des Systems beruflicher Bildung in der Freien und Hansestadt Hamburg außerdem liegen Schulträgerschaft und Aufsicht über die beruflichen Schulen beim HIBB. Es stellt die Erfüllung des staatlichen Bildungsauftrags sicher.
a.	Welche Veränderungen am Zielbild bzw. Unternehmens- und Organisationskonzept des Landesbetriebes hat es seit Anfang 2009 aus welchen Gründen gegeben? 
b.	Wie werden diese Veränderungen vom Senat bewertet? 
c.	Inwiefern wurden die vom Senat genannten Ziele des LB im Einzelnen erreicht:
i.	neue Ziele und Maßnahmen zu den Reformschwerpunkten „Übergang Schule – Beruf“, „Weiterentwicklung berufliche Gymnasien“, „Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung“?
ii.	die angemessene personelle und finanzielle Ausstattung des HIBB sowie Klärung der Schnittstellen insbesondere mit der BSB?
iii.	die Einführung eines Qualitätsmanagements in der HIBB-Zentrale?
iv.	die Übertragung der Auftragsberechtigung für dataport auf das HIBB?
d.	Wie hat sich seit Ende 2008 der Stellenbestand entwickelt? (Bitte aufgegliedert nach Beamten, Angestellten und Arbeitern sowie nach Eingruppierung.) 
e.	Kam es zu Personalzuwächsen? Wenn ja, bedingt durch welche zusätzlichen Aufgaben? 
f.	Wie werden die Stellen finanziert? 
g.	Wie sieht die diesbezügliche Entwicklungsperspektive für die Wirtschaftsplanjahre 2011/2012 aus?
h.	Welche Stellenhebungen wurden seit Ende 2008 für welche Funktionen im Einzelnen zu welchem Wirtschaftsjahr jeweils durchgeführt?
i.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für den laufenden Betrieb des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
j.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für Investitionen des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
k.	Ist das Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer des HIBB (siehe unter anderem Drs.18/7752) mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
l.	 In Drs. 19/940 sub 1. – 10. berichtet der Senat, dass eine Evaluation des HIBB von der zuständigen Behörde vorbereitet werde und ferner: „Zu einzelnen Festlegungen des Evaluationsdesigns im Sinne der Fragestellungen können daher noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden. Vorgesehen ist die zeitnahe Ausschreibung des Evaluationsauftrags.“ Das HIBB solle ein Evaluationskonzept erhalten, „mit dem es seine Qualität kontinuierlich überprüfen und weiter steigern kann“ (Lagebericht 2007, sub 3.). In Drs. 19/971 hat der Senat seine Absicht erklärt, das HIBB bis 2010 prozessbegleitend zu evaluieren. Entsprechende Mittel wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen bereitgestellt. Drs. 19/3570 ist zu entnehmen, dass der Auftrag an die „prognos AG“ vergeben wurde, und dass Anfang Juli 2009 die Arbeit mit der Gründung einer Projektsteuerungsgruppe aufgenommen wurde sowie dass weitere Arbeitsschritte terminiert seien. 
i.	Ist die Evaluation bereits abgeschlossen? 
ii.	Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse? 
iii.	Wenn nein, wann ist mit Ergebnissen zu rechnen und welche Arbeitsschritte müssen noch durchgeführt werden?
m.	Inwieweit ist es geplant, Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer an der Evaluation des HIBB zu beteiligen? 
n.	Soll hierzu ein Begleitgremium eingerichtet werden? 
i.	Wenn ja, in welcher Zusammensetzung, mit welchen Aufgaben und welchen Kompetenzen? 
o.	Sind die Ziele der Evaluation mit dem zuständigen Landesausschuss für Berufsbildung beraten worden? 
p.	Mit welchen anderen Gremien oder Institutionen wurde in welcher Zusammensetzung über die Inhalte der Evaluation beraten?
5.	Landesbetrieb Hamburger Volkshochschule
Der Landesbetrieb Hamburger Volkshochschule entstand 1990. Zu den Aufgaben des LB Hamburger Volkshochschule gehört unter anderem das Angebot einer allgemein zugänglichen und kostengünstigen Weiterbildung.
a.	Wie lautet das Zielbild und wie das Unternehmens- und Organisationskonzept des Landesbetriebs? 
b.	Wann wurden diese jeweils vorgelegt und wann mit der aufsichtführenden Behörde erstmals vereinbart? 
c.	Welche Veränderungen hat es wann am ursprünglichen Zielbild bzw. dem Unternehmens- und Organisationskonzept des Landesbetriebes aus welchen Gründen gegeben?
d.	Welche Gutachten, Untersuchungen oder Beratungsdienstleistungen gab es im Vorfeld im Zusammenhang mit der Gründung dieses Landesbetriebes? 
i.	Wie hoch waren die Kosten hierfür? 
ii.	Gab es öffentliche Ausschreibungen für diese Leistungen? Welches Unternehmen wurde jeweils beauftragt bzw. hat diese Leistungen jeweils erbracht?
e.	Welche der Ziele, die mit der Gründung des Landesbetriebes verfolgt wurden, wurden durch welche Maßnahmen bereits erreicht? 
f.	Welche Ziele konnten bislang noch nicht erreicht werden? Wie sollen sie in den Jahren 2011/2012 erreicht werden?
g.	Wie hat sich seit der Gründung des LB der Stellenbestand entwickelt? (Bitte aufgegliedert nach Beamten, Angestellten und Arbeitern sowie nach Eingruppierung.) 
h.	Kam es zu Personalzuwächsen? Wenn ja, bedingt durch welche zusätzlichen Aufgaben? 
i.	Wie werden die Stellen finanziert (z.B. durch zusätzlich generierte Einnahmen etc.)? 
j.	Wie sieht die diesbezügliche Entwicklungsperspektive für die Wirtschaftsplanjahre 2011/2012 aus?
k.	Welche Stellenhebungen wurden seit der Gründung des LB für welche Funktionen im Einzelnen zu welchem Wirtschaftsjahr jeweils durchgeführt?
l.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für den laufenden Betrieb des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist diese Entwicklung maßgeblich zurückzuführen?
m.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für Investitionen des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt?
i.	 Worauf ist diese Entwicklung maßgeblich zurückzuführen?
n.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für sonstige andere Zwecke des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
o.	Fand seit der Gründung des LB bereits eine Evaluation statt? 
i.	Wenn nein, warum nicht? 
ii.	Wenn ja:  Durch wen wurde die Evaluation in wessen Auftrag durchgeführt? 
iii.	Wie lauten die Ergebnisse der Evaluation?
iv.	 Welche Konsequenzen und Maßnahmen zieht der Senat aus diesen Ergebnissen? 
v.	In welchem Zeitraum sollen die Maßnahmen umgesetzt werden?
p.	Steht der LB in geschäftlicher Verbindung zu Dritten? Wenn ja, wie haben sich die Zahlen aus diesen Geschäften seit der Gründung des LB entwickelt?
q.	Verfügt der LB über eine kaufmännische Buchhaltung?
6.	Landesbetrieb Hamburgische Münze
 Zu den Aufgaben des LB gehören unter anderem das Prägen von Umlauf-, Auslands-, Sammler- und Gedenkmünzen sowie Herstellung von Medaillen für den öffentlichen und privaten Bedarf.
a.	Wie lautet das Zielbild und wie das Unternehmens- und Organisationskonzept des Landesbetriebs? 
b.	Wann wurden diese jeweils vorgelegt und wann mit der aufsichtführenden Behörde erstmals vereinbart? 
c.	Welche Veränderungen hat es wann am ursprünglichen Zielbild bzw. dem Unternehmens- und Organisationskonzept des Landesbetriebes aus welchen Gründen gegeben?
d.	Welche der Ziele, die mit der Gründung des Landesbetriebes verfolgt wurden, wurden durch welche Maßnahmen bereits erreicht? 
e.	Welche Ziele konnten bislang noch nicht erreicht werden? Wie sollen sie in den Jahren 2011/2012 erreicht werden?
f.	Wie hat sich seit der Gründung des LB der Stellenbestand entwickelt? (Bitte aufgegliedert nach Beamten, Angestellten und Arbeitern sowie nach Eingruppierung.) 
g.	Kam es zu Personalzuwächsen? Wenn ja, bedingt durch welche zusätzlichen Aufgaben? 
h.	Wie werden die Stellen finanziert (z.B. durch zusätzlich generierte Einnahmen etc.)? 
i.	Wie sieht die diesbezügliche Entwicklungsperspektive für die Wirtschaftsplanjahre 2011/2012 aus?
j.	Welche Stellenhebungen wurden seit der Gründung des LB für welche Funktionen im Einzelnen zu welchem Wirtschaftsjahr jeweils durchgeführt?
k.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für den laufenden Betrieb des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist diese Entwicklung maßgeblich zurückzuführen?
l.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für Investitionen des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt?
i.	 Worauf ist diese Entwicklung maßgeblich zurückzuführen?
m.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für sonstige andere Zwecke des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
n.	Fand seit der Gründung des LB bereits eine Evaluation statt? 
i.	Wenn nein, warum nicht? 
ii.	Wenn ja:  Durch wen wurde die Evaluation in wessen Auftrag durchgeführt? 
iii.	Wie lauten die Ergebnisse der Evaluation? 
iv.	Welche Konsequenzen und Maßnahmen zieht der Senat aus diesen Ergebnissen?
v.	 In welchem Zeitraum sollen die Maßnahmen umgesetzt werden?
o.	Steht der LB in geschäftlicher Verbindung zu Dritten? Wenn ja, wie haben sich die Zahlen aus diesen Geschäften seit der Gründung des LB entwickelt?
p.	Verfügt der LB über eine kaufmännische Buchhaltung?
7.	Landesbetrieb Landwirtschaft der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand
Der Landesbetrieb Landwirtschaft der Jugend- und Frauenvollzugsanstalt Hahnöfersand bewirtschaftet die landwirtschaftlichen Flächen der früheren Elbinsel.
a.	Wie lautet das Zielbild und wie das Unternehmens- und Organisationskonzept des Landesbetriebs? 
b.	Wann wurden diese jeweils vorgelegt und wann mit der aufsichtführenden Behörde erstmals vereinbart? 
c.	Welche Veränderungen hat es wann am ursprünglichen Zielbild bzw. dem Unternehmens- und Organisationskonzept des Landesbetriebes aus welchen Gründen gegeben?
d.	Welche der Ziele, die mit der Gründung des Landesbetriebes verfolgt wurden, wurden durch welche Maßnahmen bereits erreicht? 
e.	Welche Ziele konnten bislang noch nicht erreicht werden? Wie sollen sie in den Jahren 2011/2012 erreicht werden?
f.	Wie hat sich seit der Gründung des LB der Stellenbestand entwickelt? (Bitte aufgegliedert nach Beamten, Angestellten und Arbeitern sowie nach Eingruppierung.)
g.	 Kam es zu Personalzuwächsen? Wenn ja, bedingt durch welche zusätzlichen Aufgaben? Wie werden die Stellen finanziert (z.B. durch zusätzlich generierte Einnahmen etc.)? 
h.	Wie sieht die diesbezügliche Entwicklungsperspektive für die Wirtschaftsplanjahre 2011/2012 aus?
i.	Welche Stellenhebungen wurden seit der Gründung des LB für welche Funktionen im Einzelnen zu welchem Wirtschaftsjahr jeweils durchgeführt?
j.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für den laufenden Betrieb des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist diese Entwicklung maßgeblich zurückzuführen?
k.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für Investitionen des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt?
i.	 Worauf ist diese Entwicklung maßgeblich zurückzuführen?
l.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für sonstige andere Zwecke des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
m.	Fand seit der Gründung des LB bereits eine Evaluation statt? 
i.	Wenn nein, warum nicht? 
ii.	Wenn ja:  Durch wen wurde die Evaluation in wessen Auftrag durchgeführt? 
iii.	Wie lauten die Ergebnisse der Evaluation? 
iv.	Welche Konsequenzen und Maßnahmen zieht der Senat aus diesen Ergebnissen? 
v.	In welchem Zeitraum sollen die Maßnahmen umgesetzt werden?
n.	Steht der LB in geschäftlicher Verbindung zu Dritten? Wenn ja, wie haben sich die Zahlen aus diesen Geschäften seit der Gründung des LB entwickelt?
o.	Verfügt der LB über eine kaufmännische Buchhaltung?
8.	gestrichen (aus redaktionellen Gründen frei)  
9.	Landesbetrieb Philharmonisches Staatsorchester
Das Philharmonische Staatsorchester spielt unter anderem zahlreiche Kammerkonzerten sowie fast sämtliche Opern- und Ballettvorstellungen in der Hamburgischen Staatsoper.
a.	Wie lautet das Zielbild und wie das Unternehmens- und Organisationskonzept des Landesbetriebs? 
b.	Wann wurden diese jeweils vorgelegt und wann mit der aufsichtführenden Behörde erstmals vereinbart? 
c.	Welche Veränderungen hat es wann am ursprünglichen Zielbild bzw. dem Unternehmens- und Organisationskonzept des Landesbetriebes aus welchen Gründen gegeben?
d.	Welche der Ziele, die mit der Gründung des Landesbetriebes verfolgt wurden, wurden durch welche Maßnahmen bereits erreicht? 
e.	Welche Ziele konnten bislang noch nicht erreicht werden? Wie sollen sie in den Jahren 2011/2012 erreicht werden?
f.	Wie hat sich seit der Gründung des LB der Stellenbestand entwickelt? (Bitte aufgegliedert nach Beamten, Angestellten und Arbeitern sowie nach Eingruppierung.) 
g.	Kam es zu Personalzuwächsen? Wenn ja, bedingt durch welche zusätzlichen Aufgaben? 
h.	Wie werden die Stellen finanziert (z.B. durch zusätzlich generierte Einnahmen etc.)? 
i.	Wie sieht die diesbezügliche Entwicklungsperspektive für die Wirtschaftsplanjahre 2011/2012 aus?
j.	Welche Stellenhebungen wurden seit der Gründung des LB für welche Funktionen im Einzelnen zu welchem Wirtschaftsjahr jeweils durchgeführt?
k.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für den laufenden Betrieb des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist diese Entwicklung maßgeblich zurückzuführen?
l.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für Investitionen des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt?
i.	 Worauf ist diese Entwicklung maßgeblich zurückzuführen?
m.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für sonstige andere Zwecke des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
n.	Fand seit der Gründung des LB bereits eine Evaluation statt? 
i.	Wenn nein, warum nicht? 
ii.	Wenn ja:  Durch wen wurde die Evaluation in wessen Auftrag durchgeführt? 
iii.	Wie lauten die Ergebnisse der Evaluation? 
iv.	Welche Konsequenzen und Maßnahmen zieht der Senat aus diesen Ergebnissen? 
v.	In welchem Zeitraum sollen die Maßnahmen umgesetzt werden?
o.	Steht der LB in geschäftlicher Verbindung zu Dritten? Wenn ja, wie haben sich die Zahlen aus diesen Geschäften seit der Gründung des LB entwickelt?
p.	Verfügt der LB über eine kaufmännische Buchhaltung?
10.	LB Planetarium Hamburg
Der Landesbetrieb Planetarium Hamburg besteht seit dem 01.01.2004. Der Landesbetrieb versteht sich als Einrichtung der Freizeitbildung und der Kultur, die spezialisiert ist auf Aufführungen, Ausstellungen und Vorträge die sich mit dem Kosmos beziehungsweise Sternenhimmel befassen; dabei sei es – so der Senat – als kulturelles Dienstleistungsunternehmen vergleichbar den Museen und Theatern.
Die Führung des Planetariums in Form eines Landesbetriebs soll die Nutzung wesentlicher betriebswirtschaftlicher Instrumente ermöglichen. Hierzu gehört unter anderem die Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens und die Verbesserung des Controllings. 
Nachdem der Rechnungshof in seinem Bericht 2009 erhebliche Mängel feststellte, werden einige der kritisierten Punkte im Jahresbericht 2010 erneut bemängelt. So hat die Behörde bislang kein Unternehmenskonzept vorgelegt, der LB hat das Controlling nicht optimiert und der Stellenplan wurde noch nicht dem tatsächlichen Bestand angepasst. Andere Mängel sollen laut zuständiger Behörde in Zukunft beseitigt werden: „Eine Evaluation der Umwandlung hat die Behörde für 2010 angekündigt. Eine genaue Ermittlung der Betriebszuschüsse auf Basis einer mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung sowie eine Anpassung des Wirtschaftsplans und seine Ergänzung um einen vorschriftsmäßigen Lagebericht hat sie zum Haushalt 2011/2012 zugesagt“ (Seite 68f).
a.	Wie lautet das mittlerweile erstellte  Zielbild des Landesbetriebs? 
b.	Wie hat sich seit Ende 2008 der Stellenbestand entwickelt? (Bitte aufgegliedert nach Beamten, Angestellten und Arbeitern sowie nach Eingruppierung.) 
c.	Kam es zu Personalzuwächsen? Wenn ja, bedingt durch welche zusätzlichen Aufgaben? 
d.	Wie werden die Stellen finanziert (z.B. durch zusätzlich generierte Einnahmen etc.)? 
e.	Wie sieht die diesbezügliche Entwicklungsperspektive für die Wirtschaftsplanjahre 2011/2012 aus?
f.	Welche Stellenhebungen wurden seit Ende 2008 für welche Funktionen im Einzelnen zu welchem Wirtschaftsjahr jeweils durchgeführt?
g.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für den laufenden Betrieb des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
h.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für Investitionen des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
i.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für sonstige andere Zwecke des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt?
i.	 Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
j.	Zur Frage 3i) in Drs. 19/3570 teilt der Senat als Antwort lediglich mit, dass für die Optimierung der Aufsicht das Referat Museen der damaligen Behörde für Kultur, Sport und Medien personell verstärkt worden sei. Wir fragen daher:
i.	Welche „personellen Vorkehrungen“ hat die Behörde im Detail getroffen? 
ii.	Wer war vor der Entscheidung, „personelle Vorkehrungen“ zu treffen, für die Aufsicht über den Landesbetrieb innerhalb der Behörde zuständig?
k.	Welche Pläne gibt es bezüglich einer Kooperation mit der Hamburger Sternwarte in Bergedorf, wie Sie im August 2009 geprüft wurde?
11.	LB Rathaus Service
Der Landesbetrieb Rathaus-Service wurde zum 1.1.2005 eingerichtet und entstand aus der Umwandlung der Abteilung Rathaus-Service des Staatsamtes der Senatskanzlei. Die Aufsicht obliegt der Senatskanzlei. Der Landesbetrieb ist unter anderem zuständig für verschiedene Dienstleistungen in den Feldern Gebäudemanagement, Veranstaltungsorganisation, Informationsdienste et cetera, die vor allem im Rathaus und im Gästehaus des Senats erbracht werden.
a.	Laut Drs. 19/3590 sollte ein Zielbild für den LB Rathaus Service „in Kürze“  entwickelt werden.
i.	 Wie lautet das aktuelle Zielbild und wie das weiterentwickelte Unternehmens- und Organisationskonzept des Landesbetriebs? 
ii.	Wann wurden diese jeweils vorgelegt und wann mit der Aufsicht führenden Behörde erstmals vereinbart? 
iii.	Welche Veränderungen hat es wann an dem ursprünglichen Zielbild  beziehungsweise dem Unternehmens- und Organisationskonzept des Landesbetriebs aus welchen Gründen gegeben?
b.	Inwiefern wurden die vom Senat genannten Ziele des LB Rathaus Service im Einzelnen erreicht:
i.	Ist die kaufmännische Buchführung bereits eingeführt?
ii.	Ist ein Controlling eingeführt?
iii.	Inwieweit konnten die Effizienz und Effektivität des LB gesteigert werden?
iv.	Inwiefern konnte die Kommunikation unter den Serviceeinheiten optimiert werden?
v.	Inwiefern konnten die Ablauforganisation und die Arbeitsabläufe verbessert werden?
vi.	Inwiefern konnte die Leistungstransparenz erhöht werden?
c.	Konnte die Problematik im Zusammenhang mit der Bezahlung der Ratsdiener abschließend gelöst werden?
d.	Wie hat sich seit Ende 2008 der Stellenbestand entwickelt? (Bitte aufgegliedert nach Beamten, Angestellten und Arbeitern sowie nach Eingruppierung.) 
e.	Kam es zu Personalzuwächsen? Wenn ja, bedingt durch welche zusätzlichen Aufgaben? 
f.	Wie werden die Stellen finanziert (z.B. durch zusätzlich generierte Einnahmen etc.)? 
g.	Wie sieht die diesbezügliche Entwicklungsperspektive für die Wirtschaftsplanjahre 2011/2012 aus?
h.	Welche Stellenhebungen wurden seit Ende 2008 für welche Funktionen im Einzelnen zu welchem Wirtschaftsjahr jeweils durchgeführt?
i.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für sonstige andere Zwecke des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
j.	In Drs. 18/1042 sowie Drs. 19/3570 führt der Senat gleichlautend aus: „Arbeitsabläufe (in der Ablauforganisation) werden der neuen Struktur angepasst, finanzielle Mittel können bedarfsorientierter eingesetzt werden. Die dadurch erreichbare größere Effizienz und Flexibilität führt zu einer Optimierung der Geschäftsprozesse.“
Wie sind die genannten Effizienzsteigerungen „schnellere Stellenbesetzungen, schnelle Reaktionen auf Kundenwünsche, gezielte Beschaffungsmaßnahmen, kurze Abstimmungswege“ im Einzelnen dadurch erreicht worden?
k.	Wie verteilen sich seit der Gründung des LB-RS die Umsatzerlöse auf die verschiedenen Kunden der Dienstleistungen des Landesbetriebs? Welchen Anteil (in Euro) an den Umsatzerlösen hat 
-	die Bürgerschaft,
-	die Senatskanzlei,
-	andere Behörden und Ämter,
-	andere öffentliche Stellen und 
-	private Dritte?
l.	Fand seit der Gründung des LB bereits eine Evaluation statt? Wenn nein, warum nicht? 
i.	Wenn ja:  Durch wen wurde die Evaluation in wessen Auftrag durchgeführt? 
ii.	Wie lauten die Ergebnisse der Evaluation? 
iii.	Welche Konsequenzen und Maßnahmen zieht der Senat aus diesen Ergebnissen? 
iv.	In welchem Zeitraum sollen die Maßnahmen umgesetzt werden?
12.	LB Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG)
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wurde zum 1.1.2007 eingerichtet. Aufgaben des LSBG sind unter anderem die Tätigkeit als Dienstleister für die Realisierung und die bedarfsgerechte Erhaltung baulicher Anlagen der technischen Infrastruktur sowie der Ausbau des Straßennetzes, die Förderung des reibungslosen Verkehrsablaufs, Maßnahmen zur lmmissionsreduzierung, zum Lärmschutz, zur Deichsicherung, zur Erhaltung des Systems der Straßenbeleuchtung etc.
Der Großteil der Aufgaben der LSBG wurde zuvor im Amt für Bau und Betrieb der BSU wahrgenommen.
a.	Der Rechnungshof stellt in seinem Bericht 2010 fest, dass „die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) auch drei Jahre nach seiner Gründung keine Zielvereinbarungen abgeschlossen hat. Wesentliche mit der Gründung des LSBG beabsichtigte Ziele wurden bisher nicht operationalisiert und damit einer erforderlichen Erfolgskontrolle entzogen. Der LSBG hat seine mittelfristigen Perspektiven und operativen Ziele nicht in einem Unternehmenskonzept konkretisiert (vgl. Tzn. 576 bis 578; 582 bis 584)“. Zudem bemängelt der Rechnungshof ferner, dass  Fehlen von Messgrößen für wesentliche mit der Gründung des Landesbetriebs verbundene Ziele  als Grundlage einer Erfolgskontrolle. „Der Landesbetrieb prüft die Wirtschaftlichkeit einer Eigenerstellung gegenüber der Vergabe von Ingenieurleistungen an Externe nicht. Die dafür erforderliche Datenbasis fehlt. Eine Steuerung des Landesbetriebs mit Zielvereinbarungen findet nicht statt.“
Inwiefern konnten die vom Rechnungshof kritisierten Mängel zwischenzeitlich behoben werden?
b.	Laut Drs. 19/3570 fand zwischen 2007 und 2009 eine Evaluation des LSBG statt, die Grundlage eines Unternehmenskonzeptes sein soll. 
i.	Durch wen wurde die Evaluation in wessen Auftrag durchgeführt? 
ii.	Wie lauten die Ergebnisse der Evaluation? 
iii.	Welche Konsequenzen und Maßnahmen zieht der Senat aus diesen Ergebnissen? 
iv.	In welchem Zeitraum sollen die Maßnahmen umgesetzt werden?
c.	Liegt bereits ein Unternehmens- und Organisationskonzept vor? 
i.	Wenn ja, wie lautet dieses? 
ii.	Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
d.	In Drs. 19/3570 konnte der Senat noch keine Angaben zu den erreichten Zielen machen. Nach der mittlerweile erfolgten Evaluation fragen wir daher: 
i.	Welche der Ziele, die mit der Gründung als Landesbetrieb verfolgt wurden, wurden durch welche Maßnahmen bereits erreicht? 
ii.	Welche Ziele konnten bislang warum noch nicht erreicht werden? 
iii.	Wie sollen sie in den Jahren 2011/2012 erreicht werden?
e.	Wie hat sich seit Ende 2008 der Stellenbestand entwickelt? (Bitte aufgegliedert nach Beamten, Angestellten und Arbeitern sowie nach Eingruppierung.) 
f.	Kam es zu Personalzuwächsen? Wenn ja, bedingt durch welche zusätzlichen Aufgaben? 
g.	Wie werden die Stellen finanziert (z.B. durch zusätzlich generierte Einnahmen etc.)? 
h.	Wie sieht die diesbezügliche Entwicklungsperspektive für die Wirtschaftsplanjahre 2011/2012 aus?
i.	Welche Stellenhebungen wurden seit Ende 2008 für welche Funktionen im Einzelnen zu welchem Wirtschaftsjahr jeweils durchgeführt?
j.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für sonstige andere Zwecke des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
k.	Wurden Effizienzsteigerungen erreicht? 
i.	Wenn ja, vor allem in welchem Bereich? 
ii.	Wie wurden sie gemessen?
13.	LB Verkehr
Der Landesbetrieb Verkehr wurde zum 01.01.1997 gegründet. Zu den Aufgaben des LB gehören unter anderem die Erstellung und Überprüfung von Dokumenten für den Straßenverkehr (Führer- und Fahrzeugscheine) sowie die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Straßenverkehr.
a.	Wie lautet das Zielbild und wie das Unternehmens- und Organisationskonzept des Landesbetriebs? 
b.	Wann wurden diese jeweils vorgelegt und wann mit der aufsichtführenden Behörde erstmals vereinbart? 
c.	Welche Veränderungen hat es wann am ursprünglichen Zielbild bzw. dem Unternehmens- und Organisationskonzept des Landesbetriebes aus welchen Gründen gegeben?
d.	Welche der Ziele, die mit der Gründung des Landesbetriebes verfolgt wurden, wurden durch welche Maßnahmen bereits erreicht? 
e.	Welche Ziele konnten bislang noch nicht erreicht werden? Wie sollen sie in den Jahren 2011/2012 erreicht werden?
f.	Wie hat sich seit der Gründung des LB der Stellenbestand entwickelt? (Bitte aufgegliedert nach Beamten, Angestellten und Arbeitern sowie nach Eingruppierung.) 
g.	Kam es zu Personalzuwächsen? Wenn ja, bedingt durch welche zusätzlichen Aufgaben? 
h.	Wie werden die Stellen finanziert (z.B. durch zusätzlich generierte Einnahmen etc.)? 
i.	Wie sieht die diesbezügliche Entwicklungsperspektive für die Wirtschaftsplanjahre 2011/2012 aus?
j.	Welche Stellenhebungen wurden seit der Gründung des LB für welche Funktionen im Einzelnen zu welchem Wirtschaftsjahr jeweils durchgeführt?
k.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für den laufenden Betrieb des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist diese Entwicklung maßgeblich zurückzuführen?
l.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für Investitionen des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt?
i.	 Worauf ist diese Entwicklung maßgeblich zurückzuführen?
m.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für sonstige andere Zwecke des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
n.	Fand seit der Gründung des LB bereits eine Evaluation statt? 
i.	Wenn nein, warum nicht? 
ii.	Wenn ja:  Durch wen wurde die Evaluation in wessen Auftrag durchgeführt? 
iii.	Wie lauten die Ergebnisse der Evaluation? 
iv.	Welche Konsequenzen und Maßnahmen zieht der Senat aus diesen Ergebnissen? 
v.	In welchem Zeitraum sollen die Maßnahmen umgesetzt werden?
o.	Steht der LB in geschäftlicher Verbindung zu Dritten? Wenn ja, wie haben sich die Zahlen aus diesen Geschäften seit der Gründung des LB entwickelt?
p.	Verfügt der LB über eine kaufmännische Buchhaltung?
q.	Vor einiger Zeit kam es im LBV zu einem Zwischenfall, nach dessen Bekanntwerden eine Mitarbeiterin angeklagt wurde. 
i.	Welcher Schaden ist der FHH durch die angeklagte Mitarbeiterin entstanden? 
ii.	Welche Vorsorgemaßnahmen wurden für die Zukunft im Anschluss an das Bekanntwerden des Zwischenfalls durchgeführt?
14.	LB Zentrum für Personaldienste (ZPD)
Der Landesbetrieb Zentrum für Personaldienste (ZPD) wurde zum 1.1.2004 eingerichtet. Er ist eine wirtschaftlich selbstständige Einheit im Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg. Aufgaben des ZPD sind unter anderem personalwirtschaftliche Dienstleistungen für öffentliche Organisationen und Kommunen, vor allem aber ist es die „zentrale Serviceeinheit“ zur Unterstützung der Institutionen der Freien und Hansestadt Hamburg in übergreifenden Angelegenheiten der Personalverwaltung, der Bezügeabrechnung und des Personalberichtswesens.
a.	Laut Drs. 19/3570 wurde das Zielbild des ZPD mit dem Personalamt abgestimmt und durchlief zum Antwortzeitpunkt einen Bewertungsprozess. Wie lautet nach dem Bewertungsprozess von 2009 das Zielbild des ZPD?
b.	Das Unternehmenskonzept sollte der Aufsicht führenden Behörde sowie dem Verwaltungsrat im 1. Halbjahr 2010 vorgelegt werden. Wie lautet das Unternehmenskonzept des ZPD?
c.	Laut Drs. 19/3570 wurde zum Antwortzeitpunkt noch an der Umsetzung einiger grundlegender Ziele des ZPD gearbeitet. 
i.	Konnten die vom Senat genannten Ziele (Optimierung einer produktbezogenen Kostenübersicht, Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung, etc.) in der Zwischenzeit erreicht werden? 
ii.	Welche Ziele konnten bislang warum noch nicht erreicht werden? 
iii.	Wie sollen sie in den Jahren 2011/2012 erreicht werden?
d.	Wie hat sich seit Ende 2008 der Stellenbestand entwickelt? (Bitte aufgegliedert nach Beamten, Angestellten und Arbeitern sowie nach Eingruppierung.) 
e.	Kam es zu Personalzuwächsen? Wenn ja, bedingt durch welche zusätzlichen Aufgaben? 
f.	Wie werden die Stellen finanziert (z.B. durch zusätzlich generierte Einnahmen etc.)? 
g.	Wie sieht die diesbezügliche Entwicklungsperspektive für die Wirtschaftsplanjahre 2011/2012 aus?
h.	Welche Stellenhebungen wurden seit Ende 2008 für welche Funktionen im Einzelnen zu welchem Wirtschaftsjahr jeweils durchgeführt?
i.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für den laufenden Betrieb des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
j.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für Investitionen des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
k.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für sonstige andere Zwecke des Landesbetriebs seit seiner Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
l.	Laut Lagebericht des LB Zentrum für Personaldienste im Haushaltsplan-Entwurf für die Haushaltsjahre 2009/2010 werden sich die Aufwendungen für Stellen in der Beihilfe-Sachbearbeitung in 2009/2010 erhöhen: „Mit der Verstärkung der Beihilfe-Sachbearbeitung ist beabsichtigt, die Zielsetzung der Bürgerschaft, eine jahresdurchschnittliche Bearbeitungsdauer für Beihilfeanträge von höchstens zehn Arbeitstagen sicherzustellen, einzuhalten.“ Aus Drs. 19/911 geht hervor, dass diese Vorgabe im Zeitraum Mai – Juni 2008 umgesetzt wurde. Wie viele Arbeitstage betrug die monatsdurchschnittliche Bearbeitungsdauer für Beihilfeanträge seit Gründung des Landesbetriebs seit Januar 2009 bis heute?
m.	Laut Protokoll 19/14 des Haushaltsausschusses hat das ZPD aufgrund der angestiegenen Zahl von Widersprüchen gegen Beihilfefestsetzungen eine „task force“ eingesetzt. Diese verfolge „das Ziel, die damalige Bearbeitungszeit von 17 Monaten möglichst bis zum Jahresende 2008 auf einen Wert von maximal 3 Monaten zu verkürzen“. Im Jahr 2008 wurde dieses Ziel erreicht. 
i.	Ist dieses Ziel auch 2009 und 2010 erreicht worden? 
ii.	Welche Maßnahmen werden getroffen, um dieses Ziel auch weiterhin  zu erreichen? 
iii.	Wie hat sich die Zahl der Widersprüche in den Jahren 2008, 2009 und, 2010 entwickelt?
n.  Fand seit der Gründung des LB bereits eine Evaluation statt? Wenn nein, warum nicht? 
iv.	Wenn ja:  Durch wen wurde die Evaluation in wessen Auftrag durchgeführt? 
v.	Wie lauten die Ergebnisse der Evaluation? 
vi.	Welche Konsequenzen und Maßnahmen zieht der Senat aus diesen Ergebnissen? 
vii.	In welchem Zeitraum sollen die Maßnahmen umgesetzt werden?

II. 	zu Nutzen-Einschätzungen und zur Zukunft des Modells Landesbetrieb (gemäß § 26 Absatz 1 LHO):
15.	Die Fragen 7 – 9 wurden in Drs. 19/3570 nicht oder nur teilweise beantwortet. Angesichts der Bedeutung, die der Gründung von Landesbetrieben jeweils zugewiesen wurde, ist es erstaunlich, dass der Senat hierzu keine Auskunft geben kann.
 Wir bitten um eine detaillierte Beantwortung der Fragen:
a.	In welchen Fällen hat sich eine LB-Gründung aus jeweils welchen Gründen als vorteilhaft erwiesen?
b.	In welchen Fällen hat sich eine LB-Gründung aus jeweils welchen Gründen als nachteilig erwiesen?
16.	Für welche Verwaltungseinheiten wird die Verselbständigung in Form von Landesbetrieben derzeit geprüft bzw. angestrebt?
17.	Welche derzeitigen Landesbetriebe sollen in eine andere Rechtsform umgewandelt werden bzw. wurden bereits in eine andere Rechtsform umgewandelt?
a.	Welche Rechtsform wird bzw. wurde jeweils aus welchen Gründen angestrebt?
18.	Welche Prüfungen hat der Rechnungshof in Landesbetrieben gemäß § 26 Absatz 1 LHO seit 2002 vorgenommen? 
a.	Zu welchen Feststellungen ist der Rechnungshof jeweils gelangt? 
b.	Welche Stellungnahme hat der Senat jeweils abgegeben?
19.	 Welche Verbindlichkeitsrückstellungen und in welcher Höhe bildeten (1) der LB Geoinformation und Vermessung, (2) der LB Zentrum für Personaldienste, (3) der LB Planetarium Hamburg, (4) der LB Rathaus-Service, (5) der LB Hamburger Institut für Berufliche Bildung und (6) der LB Straßen, Brücken und Gewässer pro Jahr seit ihrer jeweiligen Gründung bis zum 31.12.2009?

III. zu einzelnen netto-veranschlagten Einrichtungen (gemäß §15 Abs. 2 LHO)
20.	Staatliche Hochbaudienststelle der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Bauordnung und Hochbau – Landesbau 
Die staatliche Hochbaudienststelle der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Bauordnung und Hochbau – Abteilung Landesbau (abgekürzt als: BSU-Landesbau) wurde zum 1.1.2004 als netto-veranschlagte Einrichtung gemäß § 15 Absatz 2 LHO eingerichtet. Zu den Aufgaben der BSU-Landesbau gehören unter anderem die Verantwortlichkeit für Planung und Durchführung von Neu-, Um-, und Erweiterungsbauten von Gebäuden der Freien und Hansestadt Hamburg.
a.	Welche Zielsetzungen beinhaltet das in Drs. 19/3570 erwähnte langfristige Standort- und Strukturkonzept?
b.	Wie hat sich seit Ende 2008 der Stellenbestand entwickelt? (Bitte aufgegliedert nach Beamten, Angestellten und Arbeitern sowie nach Eingruppierung.) 
c.	Kam es zu Personalzuwächsen? Wenn ja, bedingt durch welche zusätzlichen Aufgaben? 
d.	Wie werden die Stellen finanziert (z.B. durch zusätzlich generierte Einnahmen etc.)? 
e.	Wie sieht die diesbezügliche Entwicklungsperspektive für die Wirtschaftsplanjahre 2011/2012 aus?
f.	Welche Stellenhebungen wurden seit Ende 2008 für welche Funktionen im Einzelnen zu welchem Wirtschaftsjahr jeweils durchgeführt?
g.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt aus dem Haushalt für den laufenden Betrieb der Landesbau-Einrichtung seit ihrer Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
h.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für Investitionen der Landesbau-Einrichtung seit ihrer Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
i.	 Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für sonstige andere Zwecke der Landesbau-Einrichtung seit ihrer Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
j.	In Drs. 19/3570 wurde in Frage 25i) gefragt: „Der Rechnungshof bemerkt, dass die Sparleistung der Abteilung Landesbau der BSU beeindruckend seien (Drs. 19/2082), „jedoch sei Personal abgebaut worden, ohne zu wissen, ob das verbliebene Personal den Anforderungen an eine künftige Hochbauverwaltung gerecht werde“; es fehle ein Konzept für die Entwicklung der staatlichen Hochbaudienststellen. Wie können bzw. könnten ohne ein solches Entwicklungskonzept Synergieeffekte gemessen werden?“
Nicht beantwortet wurde vom Senat die Frage, wie ohne ein solches Entwicklungskonzept Synergieeffekte gemessen werden können bzw. könnten. Wir bitten um eine detaillierte Beantwortung der Frage.
k.	In Drs. 19/2082 ist zu lesen:  „Die Abgeordneten der CDU führten aus, dass sie Privatisierungen grundsätzlich positiv gegenüber stünden. Viele Aufgaben könnten durch Private genauso gut erledigt werden. Die Behörde müsse nur kontrollieren und prüfen.“
In Drs 19/3570 führt der Senat aus, dass die Beauftragung von freien Architekten und Ingenieuren mit der Planung und dem Bau von staatlichen Hochbaumaßnahmen seit der Zusammenlegung der Hochbaudienststellen kontinuierlich zugenommen habe. Die Wahrnehmung der Bauherren-/Baumanagementleistungen würde auch in Zukunft im Mittelpunkt der Aufgabenerledigung der Hochbauverwaltung stehen.
i.	Steht der Senat Privatisierungen grundsätzlich positiv gegenüber? 
ii.	Welche Vor- bzw. Nachteile sieht der Senat in der Erledigung von staatlichen Hochbaumaßnahmen durch freie Architekten und Ingenieure?
l.	Wie viele Standorte mit jeweils wie vielen Mitarbeitern bestanden jeweils in den Jahren 2002 bis 2010 in der Hochbauverwaltung? 
m.	Welche Kapazitätsreduzierungen wurden gemessen an welchen Größen durch die Verringerung der Standorte erzielt?
21.	Kasse.Hamburg (K.HH)
Die Kasse.Hamburg (K.HH) wurde als netto-veranschlagte Einrichtung gemäß § 15 Absatz 2 LHO zum 1.1.2005 gegründet. Sie bleibt damit integraler Bestandteil der hamburgischen Verwaltung und ist der Finanzbehörde angegliedert. Zu den Aufgaben der K.HH zählen unter anderem Dienstleistungen in den Bereichen betriebliche und fachliche Steuerung, Forderungsmanagement und Finanzbuchhaltung für Behörden und Ämter. Die Abteilung „Zentralkasse“ der K.HH führt außerdem die Geschäftskonten von Anstalten des öffentlichen Rechts, Stiftungen, netto-veranschlagten Einrichtungen und Landesbetrieben. Hintergrund der Schaffung dieser Einrichtung ist die angestrebte Verwaltungsmodernisierung in Verbindung mit der Einführung der doppelten Buchführung.
a.	Der Rechnungshof stellt in seinem Bericht 2010 fest, dass „es für die Kasse.Hamburg auch fünf Jahre nach ihrer Umwandlung weder eine mit der Finanzbehörde als Aufsichtsbehörde abgestimmte Zielvereinbarung als zentrales Instrument der Globalsteuerung noch ein Zielbild gibt. Die Kasse.Hamburg besitzt bislang auch keinen vollständigen Überblick über die Kosten einzelner Leistungen. Ein standardisiertes Berichtswesen und ein auf Zielen und Kennzahlen basierendes Controlling bestehen nicht (vgl. Tz. 647 f.)“ Der Rechnungshof kritisiert weiterhin, dass  die Instrumente zur betrieblichen Aufsicht und Steuerung der Kasse.Hamburg durch die Finanzbehörde auch fünf Jahre nach der Gründung noch nicht die Anforderungen der Verwaltungsvorschriften und der Errichtungsdrucksache erfüllten.
Inwiefern hat die Kasse.Hamburg die vom Rechnungshof kritisierten Mängel aktuell behoben?
b.	Wie und wann wurde das Dienstleistungsangebot der Kassenabteilung seit 2008 erweitert?
c.	 Welche zusätzlichen Leistungen konnten dadurch generiert werden?
d.	Wie hat sich seit Ende 2008 der Stellenbestand entwickelt? (Bitte aufgegliedert nach Beamten, Angestellten und Arbeitern sowie nach Eingruppierung.) 
e.	Kam es zu Personalzuwächsen? Wenn ja, bedingt durch welche zusätzlichen Aufgaben? 
f.	Wie werden die Stellen finanziert (z.B. durch zusätzlich generierte Einnahmen etc.)?
g.	 Wie sieht die diesbezügliche Entwicklungsperspektive für die Wirtschaftsplanjahre 2011/2012 aus?
h.	Welche Stellenhebungen wurden seit Ende 2008 für welche Funktionen im Einzelnen zu welchem Wirtschaftsjahr jeweils durchgeführt?
i.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für den laufenden Betrieb der Kasse.Hamburg seit ihrer Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
j.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für Investitionen der Kasse.Hamburg seit ihrer Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
k.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für sonstige andere Zwecke der Kasse.Hamburg seit ihrer Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
l.	Der Drs. 19/5094 ist zu entnehmen, dass mit der Implementierung des Projektes HERAKLES zur Zentralisierung der Buchhaltung der FHH die Aufgaben der Kasse.Hamburg erweitert werden. Welche zusätzlichen Aufgaben kommen in diesem Zusammenhang im Einzelnen für die KHH hinzu?
m.	Welche Stellenzuwächse mit welcher Wertigkeit bedingt dies?
22.	Zentrum für Aus- und Fortbildung
Das ZAF existiert als netto-veranschlagte Einrichtung gemäß § 15 Absatz 2 LHO seit dem 1.7.2005. Die Fachaufsicht und die Globalsteuerung obliegen dem Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg. Zu den Aufgaben des ZAF zählen unter anderem die fach- und ressortübergreifende Fortbildung (einschließlich der lT-Fortbildung) für die Beschäftigten der hamburgischen Verwaltung und angegliederter Einrichtungen, die Personalgewinnung und die Ausbildung von Nachwuchskräften für den Verwaltungsdienst.
a.	Hat es in den letzten 12 Monaten Änderungen im Zielbild/Unternehmenskonzept des ZAF gegeben? 
i.	Wenn ja, wann wurden diese aus welchen Gründen beschlossen?
b.	Wie hat sich seit Ende 2008 der Stellenbestand entwickelt? (Bitte aufgegliedert nach Beamten, Angestellten und Arbeitern sowie nach Eingruppierung.) 
c.	Kam es zu Personalzuwächsen? Wenn ja, bedingt durch welche zusätzlichen Aufgaben? 
d.	Wie werden die Stellen finanziert (z.B. durch zusätzlich generierte Einnahmen etc.)? 
e.	Wie sieht die diesbezügliche Entwicklungsperspektive für die Wirtschaftsplanjahre 2011/2012 aus?
f.	Welche Stellenhebungen wurden seit Ende 2008 für welche Funktionen im Einzelnen zu welchem Wirtschaftsjahr jeweils durchgeführt?
g.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für den laufenden Betrieb des ZAF seit dessen Gründung entwickelt?
i.	 Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
h.	Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise de Zuschuss aus dem Haushalt für Investitionen des ZAF seit dessen Gründung entwickelt? 
i.	Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
i.	 Wie hat sich die Ablieferung an den Haushalt beziehungsweise der Zuschuss aus dem Haushalt für sonstige andere Zwecke des ZAF seit dessen Gründung entwickelt?
i.	 Worauf ist dies maßgeblich zurückzuführen?
j.	Laut Drs. 19/3570 war das Verkaufsverfahren zum Objekt „Kupferhof“ im August 2009 noch nicht abgeschlossen. 
i.	Ist das Verkaufsverfahren mittlerweile abgeschlossen? 
ii.	Wenn ja, wie hoch waren die Erlöse aus der Aufgabe und Veräußerung des ehemaligen ZAF-Schulungszentrums Kupferhof?
k.	In Drs. 18/6275 führt der Senat aus, dass die Anmietung des Gebäudes „Hanse 90“ kostenneutral sei. Wie hoch waren die Mietkosten, Nebenkosten und Instandhaltungskosten für das Gebäude „Hanse 90“ im Jahr 2009?
l.	Wie hoch sind die Umzugs- und Herrichtungskosten in 2009 gewesen (bitte auflisten wie in Tabelle 7, Seite 6, Drs. 18/6275)?
m.	Wie haben sich die durchschnittlichen Kosten pro Seminartag und Teilnehmer in Euro entwickelt? (Angabe bitte wie im Wirtschaftsplan des ZAF, Haushaltsplan-Entwurf 2007/2008, Einzelplan 1.1, Anlage 2.3, Produktgruppe 06, Kapitel 1146, Seite 43.)
n.	Der Rechnungshof stellt in seinem Jahresbericht 2009 erhebliche Mängel in Steuerung und Management des Landesbetriebs fest (siehe Seiten 152 – 155, Tz. 398 – 405): (1) die Seminarraumkapazität am neuen citynahen Standort liege „über dem zum Zeitpunkt der Planung bekannten Bedarf“; (2) die zuvor erfolgte Raumanmietung im Gotenhof und ihr Umbau verstießen „bei rein monetärer Betrachtung gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit“; (3) die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Beauftragung von Dataport für die fachübergreifende lT-Fortbildung „sei nicht möglich.“ (Seite 155, Tz. 405). 
Laut Drs. 19/3124 hat das ZAF zwischenzeitlich ein Raumnutzungskonzept erstellt, die Verhandlungen mit Dataport waren zum Antwortzeitpunkt noch nicht abgeschlossen. 
i.	Sind die Verhandlungen mit Dataport mittlerweile abgeschlossen?
ii.	 Wie lauten die Ergebnisse?
o.	In seinem aktuellen Bericht stellt der Rechnungshof fest, dass „die mit der Neuordnung der Fortbildung durch Gründung des „Zentrums für Aus- und Fortbildung“ verbundenen Ziele insbesondere in Hinblick auf die Weiterentwicklung der Bedarfsermittlung sowie der Evaluation von Fortbildungsveranstaltungen bisher nicht überprüft worden sind. Damit fehlen gesicherte Erkenntnisse zum Erfolg der Fortbildungen (vgl.Tzn. 776 bis 779).“
i.	Inwiefern konnten die vom Rechnungshof kritisierten Mängel zwischenzeitlich behoben werden? 
ii.	Gibt es mittlerweile die Möglichkeit, den Erfolg der Fortbildungen zu bewerten?
23.	Immobilienmanagement
Seit dem 1.1.2009 besteht mit dem Immobilienmanagement eine weitere nettoveranschlagte Einrichtung gemäß § 15 Absatz 2 LHO. Diese ist nach einem über Jahre andauernden Prozess, der die Integration der bis dahin in den Bezirken befindlichen Liegenschaftsdienststellen zum Ziel hatte, gegründet worden. Die Aufsicht führende Behörde ist die Finanzbehörde. Die § 15-Einrichtung Immobilienmanagement sei zu verstehen als „Weiterentwicklung der früheren Liegenschaftsverwaltung“ der Finanzbehörde. Aufgaben der Einrichtung sind unter anderem die Steuerung wesentlicher Teile des städtischen Immobilienvermögens; zum anderen agiert es als Marktteilnehmer, indem es Flächen ankauft, entwickelt, vermarktet und verkauft.
a.	Welche Veränderungen bzw. Weiterentwicklungen hat es seit der Vorlage der Ziele der Einrichtung Immobilienmanagement im Haushaltsplan 2009/2010 wann aus welchen Gründen gegeben?
b.	Die Frage 28c) in Drs. 19/3570 nach den Zielen, die mit der Gründung als netto-veranschlagte Einrichtung Immobilienmanagement verfolgt wurden, die durch welche Maßnahmen bereits erreicht wurden bzw.  welche Ziele bislang warum noch nicht erreicht werden konnten, und wie diese in den Jahren 2009/2010 erreicht werden sollen, wurde vom Senat nicht bzw. nicht ausführlich beantwortet.
Wir bitten um die detaillierte Beantwortung der Frage.

IV. zu Nutzen-Einschätzungen und zur Zukunft des Modells der netto-veranschlagten Einrichtung (nach §15 Abs. 2 LHO)
24.	Die Fragen 29-31 wurden in Drs. 19/3570 vom Senat nicht oder nur teilweise beantwortet. Wir bitten um eine detaillierte Beantwortung der Fragen:
a.	In welchen Fällen hat sich die Gründung einer netto-veranschlagten Einrichtung aus jeweils welchen Gründen als vorteilhaft erwiesen?
b.	In welchen Fällen hat sich die Gründung einer netto-veranschlagten Einrichtung aus jeweils welchen Gründen als nachteilig erwiesen?
25.	Für welche Verwaltungseinheiten wird die „Verselbständigung“ in Form einer netto-veranschlagten Einrichtung nach § 15 Absatz 2 LHO derzeit geprüft beziehungsweise angestrebt?
26.	Welche derzeit bestehenden netto-veranschlagten Einrichtungen nach § 15 Absatz 2 LHO sollen noch in dieser Legislaturperiode in eine andere Rechtsform umgewandelt werden bzw. wurden bereits in eine andere Rechtsform umgewandelt?
a.	Welche Rechtsform wird bzw. wurde jeweils geprüft beziehungsweise aus welchen Gründen angestrebt?
27.	Welche ehemals bestehenden netto-veranschlagten Einrichtungen sind seit dem 1. Januar 2002 bis heute in andere Organisationen (zum Beispiel GmbH, gGmbH, Stiftung) umgewandelt beziehungsweise eingegliedert worden? 
28.	Waren diese Umwandlungen bereits zum Zeitpunkt der Gründung als netto-veranschlagte Einrichtung nach § 15 Absatz 2 LHO vorgesehen?
29.	Welche Prüfungen hat der Rechnungshof in netto-veranschlagten Einrichtungen nach § 15 Absatz 2 LHO seit 2002 vorgenommen? 
30.	Zu welchen Feststellungen ist der Rechnungshof jeweils gelangt und welche Stellungnahme hat der Senat jeweils abgegeben?

V. Controlling der Landesbetriebe
31.	Verfügen alle heutigen Mitglieder der Aufsichtsgremien der o.g. Landesbetriebe nach § 26 und netto-veranschlagten Einrichtungen nach § 15 Abs. 2 LHO über betriebswirtschaftliches Know-how? 
a.	Wenn ja, aufgrund welcher Aus- oder Fortbildung?
b.	Welche Fortbildungsangebote erhalten Mitglieder in Aufsichtsgremien der Landesbetriebe und in welchem Umfang wurden solche 2009 und 2010 wahrgenommen?
32.	Wie sind die Controllingeinheiten, die in den aufsichtführenden Behörden eingerichtet sind, jeweils personell ausgestattet?
33.	Wie viele Stellen, die betriebswirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen, sind in diesen Controllingeinheiten aktuell jeweils vorhanden und wie viele mit entsprechend qualifiziertem Personal besetzt? Bitte bei den Voraussetzungen und Besetzungen jeweils nach höherem und gehobenem Dienst unterscheiden.
34.	Wie sind die Controllingeinheiten der o.g. Landesbetriebe ausgestattet?
35.	Wie viele Stellen, die betriebswirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen, sind in diesen Controllingeinheiten aktuell jeweils vorhanden und wie viele mit entsprechend qualifiziertem Personal besetzt? Bitte bei den Voraussetzungen und Besetzungen jeweils nach höherem und gehobenem Dienst unterscheiden.
36.	Auf welcher Grundlage wird das Controlling der o.g. Landesbetriebe jeweils durchgeführt (Kosten- und Leistungsrechnung etc.)?
37.	Inwieweit verfügen die Geschäftsführer/-innen der in dieser Anfrage abgefragten Landesbetriebe beziehungsweise deren Vertreter/-innen über
a.	 eine kaufmännische Ausbildung oder
b.	einen wirtschaftswissenschaftlichen Studienabschluss (gegebenenfalls als Anteil an allen Geschäftsführer/-innen angeben) und
c.	um welche Landesbetriebe handelt es sich jeweils? (Bitte als Tabelle darstellen.)
</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/grosse-anfragen/b/24094.html</link>

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	<pubDate>Mi, 08 Jun 2011 19:07:23 CEST</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Freiwillige Feuerwehren in Hamburg</title>
	<description>Die Freiwillige Feuerwehr Hamburg ist eine öffentliche Feuerwehr, die sich hauptsächlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern, mitunter auch einigen hauptamtlichen Kräften (zum Beispiel für den Rettungsdienst) zusammensetzt. Die 87 Freiwilligen Feuerwehren in zwölf Bereichen sind Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg. Hier leisten rund 2.500 Bürgerinnen und Bürger aktiv Brandschutz und technische Hilfeleistung. Die Freiwilligen Feuerwehren unterstehen – wie die Berufsfeuerwehr – der Behörde für Inneres. Die Dienstaufsicht wird durch die Berufsfeuerwehr ausgeübt. Zu den Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren gehören die Unterstützung der Berufsfeuerwehr zur Verstärkung des Brandschutzes bei der Abwehr von Brand- und Explosionsgefahren für die Allgemeinheit, ebenso die Bekämpfung von Schadenfeuern, der Rettungsdienst, die Wasserrettung und die technische Hilfeleistung.
Ohne das beeindruckende ehrenamtliche Bürgerengagement der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren ist der Brandschutz wie auch der Katastrophenschutz in Hamburg nicht zu gewährleisten. Daneben erfüllen die Wehren der Freiwilligen Feuerwehr im Bereich der Jugend- und Gemeinwesensarbeit einen wichtigen Dienst für die Gemeinschaft. Die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren engagieren sich in ihrer Freizeit für unsere Gesellschaft. Dies bedarf der Würdigung und der Anerkennung. Der Einsatz der Feuerwehren in Hamburg birgt überdies besondere Gefahren, für die eine geeignete Ausrüstung und Bekleidung, eine entsprechende Ausbildung und Weiterbildung wie auch eine besondere Fitness unerlässlich sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1.	Mitgliederstruktur in der Freiwillige Feuerwehr Hamburg (FFH)
a.	Wie viele aktive Mitglieder gibt es insgesamt und jeweils in den einzelnen Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren? 
1.	Wie viele der Aktiven (insgesamt) sind Frauen? Konnte dieser Anteil in den vergangenen Jahren gesteigert werden? Bitte Anteilsentwicklung in tabellarischer Form seit 2000 darstellen.
2.	Wie viele der Aktiven (insgesamt) verfügen über einen Migrationshintergrund? Konnte dieser Anteil in den vergangenen Jahren gesteigert werden? Wurden dahingehend Anstrengungen unternommen – wenn ja: welche? Bitte Anteilsentwicklung in tabellarischer Form seit 2000 darstellen.
b.	Welche Angaben sind zur Verteilung der Altersgruppen bei den Aktiven möglich? Wie viele Mitglieder der Einsatzabteilung sind im Alter von 17-27 Jahren und wie viele im Alter von 45 – 60 Jahre? 
c.	Gibt es Bestrebungen, das Höchstalter von 60 Jahren zu verändern? Welche Änderungen werden erwogen oder angestrebt und zu welchem Zeitpunkt?  Ist vorgesehen, an der Parallelität der Altersgrenze für Angehörige der Freiwilligen Wehren mit dem Pensionsalter für Angehörige der Berufsfeuerwehr festzuhalten? 
d.	Wie viele Mitglieder gibt es in der Jugendfeuerwehr Hamburg?
1.	Wie viele Angehörige sind weiblich? Konnte dieser Anteil in den vergangenen Jahren gesteigert werden? Bitte Anteilsentwicklung in tabellarischer Form seit 2000 darstellen.
2.	Wie viele Angehörige verfügen über einen Migrationshintergrund? Konnte dieser Anteil in den vergangenen Jahren gesteigert werden? Wurden dahingehend Anstrengungen unternommen – wenn ja: welche? Bitte Anteilsentwicklung in tabellarischer Form seit 2000 darstellen.
e.	Wie viele Übertritte gab es aus der Jugendfeuerwehr in die Einsatzabteilung in den Jahren 1999 bis 2010? Bitte in tabellarischer Form nach Jahren separat darstellen.
f.	 Welche Angaben sind dazu möglich, wie viele Angehörige von Jugendfeuerwehren in den Jahren 1999 bis 2010 aus der Jugendfeuerwehr mit Erreichen der Altersgrenze ausgeschieden und nicht in die Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr übergetreten sind?
g.	Wie viele neue Mitglieder konnten in den Jahren 1999 bis 2010 ohne Jugendfeuerwehrzugehörigkeit für den Einsatzdienst in den Freiwilligen Feuerwehren gewonnen werden? 
h.	Wie viele Angehörige der Einsatzabteilung sind in den Jahren 1999 bis 2010 ausgeschieden? Bitte jährlich darstellen nach Austrittsgrund: a) Erreichen der Altersgrenze, b) Austritt während aktiver Zeit nach Altersgruppen (17-27, 28-44, 45-59) gestaffelt und c) Austritt nach Ablauf der Verpflichtung.
i.	Wie viele Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren sind derzeit im Sinne eines Ersatzdienstes für den Einsatzdienst verpflichtet? Wie hoch war der Anteil jeweils in den Jahren 1960, 1970, 1980, 1990 und 2000?
j.	Welche Initiativen wurden – durch den Senat bzw. die Amtsleitung Feuerwehr bzw. die Landesbereichsführung – zur Steigerung des Anteils von Frauen in den Einsatzabteilungen vorangetrieben? Welche Erfolge konnten erreicht werden?
k.	Welche Initiativen wurden durch wen zur Steigerung des Anteils von Migranten in den Einsatzabteilungen vorangetrieben? Welche Erfolge konnten erreicht werden?

2.	Wie viele Einsätze wurden durch die Freiwilligen Feuerwehren in den Jahren 1999 bis 2010 insgesamt abgearbeitet? Bitte nach Jahren separat darstellen.
a.	Wie hoch lag der Anteil der Alarmierungsart Feuer (FEU) (inkl. Alarmierungsstufen 1, 2, ...) in den Jahren 1999-2010? Bitte nach Jahren und Entwicklung tabellarisch darstellen.
b.	Wie hoch lag der Anteil der Alarmierungsart Feuer Klein (FEUK) in den Jahren 1999-2010? Bitte nach Jahren und Entwicklung tabellarisch darstellen.
c.	Wie hoch lag der Anteil an Alarmierungen im Bereich Erstversorgung/Notfall in den Jahren 1999-2010? Bitte nach Jahren und Entwicklung tabellarisch darstellen.
d.	Wie hoch lag der Anteil an Alarmierungen im Bereich Technische Hilfeleistung (v.a. Schadensarten WASSER, Droht zu fallen (DRZF) sowie sonstige, ggf. separat darstellen)? Bitte nach Jahren, Schadensart und Entwicklung tabellarisch darstellen.
e.	Wie hoch lag der Anteil an Alarmierungen im Bereich Technische Hilfe Wasser / Menschenleben in Gefahr (THWAY) o. ä. im Bereich Elbe/Hafen sowie Alster und Binnenseen? Bitte nach Jahren, Schadensart, Gewässer und Entwicklung tabellarisch darstellen.
f.	Wie hoch lag der Anteil an sonstigen Alarmierungen? Bitte nach Jahren, Schadensarten und Entwicklung tabellarisch darstellen.
Die Fragen 2. a - f können in einer Tabelle dargestellt werden.

3.	Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren 
a.	Welche Freiwilligen Feuerwehren sind regelhaft 24 Stunden jeden Tag im Jahr einsatzbereit?
b.	Welche Freiwilligen Feuerwehren sind regelhaft nicht 24 Stunden jeden Tag im Jahr einsatzbereit? Welche Gründe sind jeweils Anlass?
c.	Auf welchem Wege melden sich Freiwillige Feuerwehren außer Dienst? Welche Informationswege sind formal dafür vorgesehen, wie läuft das Verfahren in der Praxis? 
d.	Wie wird kontrolliert, dass eine Wehr nicht zu lange oder versehentlich nicht im Dienst ist?
e.	Ist der Anteil an Freiwilligen Feuerwehren, der tagsüber keine Einsatzbereitschaft sicherstellen kann, seit 1999 gestiegen, gefallen oder stagniert dieser und welche Gründe liegen dieser Entwicklung zugrunde? 
f.	Welche Angaben sind dazu möglich, wie sich die Bereitschaft der Arbeitgeber, Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren für Einsätze bereitzustellen, in den vergangenen Jahren entwickelt hat? Wie hat sich seit 2005 die Höhe der Ausgleichszahlungen entwickelt, die an Arbeitgeber geleistet wurden, und welche Angaben sind dazu möglich, ob die Zahl der so entschädigten Arbeitgeber sinkt oder steigt?
g.	Wie geht der hamburgische öffentliche Dienst mit Bediensteten um, die sich in Hamburg oder im Umland in Freiwilligen Feuerwehren engagieren? Inwieweit werden Einsätze auch während der Arbeitszeit ermöglicht und in welchen Fällen untersagt?
h.	Welche Erkenntnisse gibt es darüber, wie sich die Zusammensetzung der Freiwilligen Feuerwehren mit Blick auf die Erwerbstätigkeit der Aktiven entwickelt hat? Wie hoch ist (in etwa) der Anteil der im öffentlichen Dienst Beschäftigten,  wie viele sind in der Privatwirtschaft angestellt und wie viele Aktive sind selbstständig? 

4.	Weitere Aufgaben
Nehmen Freiwillige Feuerwehren neben klassischen und im Feuerwehrgesetz eindeutig verankerten Aufgaben (Brandschutz, Erstversorgung, Technische Hilfeleistung) darüber hinaus Aufgaben wahr, mit denen Einnahmen generiert werden, z.B. Sicherstellung des Brandschutzes bei Veranstaltungen etc.?
Wenn ja, in welchen Fällen ist dies in den Jahren  2005 bis 2010 vorgekommen? Bitte mit Veranstaltung, Ereignis und Einnahme nennen.
Wenn nein, gibt es Bestrebungen beim Senat, die Freiwilligen Feuerwehren zu einer Erhöhung der Einnahmeseite zu bewegen?

5.	Bedarfe an räumlichen Erweiterungen und Veränderungen 
a.	Welche Räumlichkeiten stehen den Freiwilligen Feuerwehren a) für Einsatzfahrzeuge, b) Ausrüstung und c) Sozialräumen zur Verfügung? Bitte nach Art und Größe der Räume für alle Dienststellen aufführen.
b.	Befinden sich alle Freiwilligen Feuerwehren in den Stadtteilen, deren Namen sie tragen? Wenn nein, welche nicht und warum nicht? 
c.	Besteht für alle Freiwilligen Feuerwehren ein gültiges Mietverhältnis, auch im Jahr 2011? Welche Verträge werden nach aktuellem Stand bis Ende des Jahres 2011 auslaufen? 
d.	Welche Möglichkeiten besitzen die Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehren, um ihre Einsatzübungen, einschließlich sportlichen Trainings (Fitnesstraining, Atemschutzübungen usw.) durchzuführen? Bitte nach Dienststellen aufführen und Art, Größe und Ausstattung der Räumlichkeiten benennen. 
e.	Können sämtliche derzeit im Bestand oder in der Beschaffung befindlichen Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren in den Feuerwehrhäusern untergestellt werden? Wo bestehen welche Erweiterungsbedarfe oder besondere Fahrzeugkonzepte?
f.	Sind auf Senatsseite räumliche Bedarfe bekannt, zum Beispiel im Bereich hygienischer Einrichtungen für Männer und für Frauen? Welche Bedarfe bestehen an welchen Standorten? 
g.	Gibt es zurzeit Überlegungen auf Senatsseite, der Freiwilligen Feuerwehr weitere Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen? Wenn ja: Zu welcher Nutzung und um welche Räumlichkeiten handelt es sich?
h.	Welche Gerätehäuser entsprechen nicht den Vorgaben der Hanseatischen Feuer- und Unfallkasse? Welche baulichen oder organisatorischen Veränderungen sind bei diesen Standorten jeweils aus Sicht des Versicherungsträgers, der Amtsleitung F bzw. der Führung der Freiwilligen Feuerwehr notwendig? 
i.	Welche Gebäude müssen saniert oder baulich angepasst werden?
j.	Welche Neubauten von Feuerwehrhäusern sind notwendig?
1.	Für welche Neubauten bestehen bereits konkrete Planungen an Standorten?
2.	Für welche Neubauten bestehen Probleme bei der Realisierung, etwa  aufgrund von Problemen am Standort oder bei der Standortsuche? Was tut der Senat, um diese Probleme zu lösen? 
k.	Welche Feuerwehrgerätehäuser werden zu welchem Zeitpunkt baulich ertüchtigt?
l.	Welche Kriterien liegen für die Reihenfolge dieser Maßnahmen zu Grunde?
m.	Wie hat sich in den Jahren 2005 bis 2010 die Höhe der Mittel entwickelt, die dem Amt F insgesamt Mittel für Neu-/Um-/Ausbauten von Gebäuden oder Freiflächen zur Verfügung stehen, und in welcher Höhe sind tatsächlich Ausgaben erfolgt? 
1.	Wie hoch ist daran der Anteil für Planungen (insgesamt für Gebäude der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr)?
2.	In welcher Höhe wurden Planungsmittel für Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr in den einzelnen Jahren 2005-2010 ausgegeben?
3.	In welcher Höhe wurden Planungsmittel für Gebäude der Berufsfeuerwehr in den einzelnen Jahren 2005-2010 ausgegeben?
n.	Welche Baumaßnahmen fanden im Einzelnen in den Jahren 2005-2010 an Feuer- und Rettungswachen sowie Gebäuden der Landesfeuerwehrschule bzw. der Abteilung Technik und Logistik statt? In welcher Höhe sind hier jeweils Kosten entstanden? (bitte möglichst nach Standort, Maßnahme, Zeitpunkt und Kosten aufschlüsseln)
o.	Welche Baumaßnahmen fanden im Einzelnen in den Jahren 2005-2010 an den Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehren statt? (bitte wie soeben aufschlüsseln)
p.	Wann werden nach aktueller Planung welche Gerätehäuser ertüchtigt, ausgebaut oder neu errichtet?

6.	Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr 
a.	Welche persönliche Schutzausrüstung sowie Bekleidung stellt die Behörde für Inneres den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung?
1.	Welche Veränderungen fanden seit 2000 in diesem Bereich statt?
2.	Welche Unterschiede bestehen v. a. im Bereich Einsatzdienst zu den Beamtinnen und Beamten der Berufsfeuerwehr? 
3.	Erhalten die Angehörigen der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr die Einsatzkleidung mit derselben Schutzklasse?
4.	Wie sind Unterschiede zwischen der Einsatzbekleidung der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr zu erklären?
5.	Wird auf Senatsseite ein Problem darin gesehen, dass die Freiwillige Feuerwehr zurzeit auf Bekleidung zurückgreifen muss, die altersbedingt in einem teilweise schlechten Zustand ist und bei der es nicht selten schwierig ist, Ersatz für abgängige Kleidung in entsprechenden Größen etc. zu beziehen?
6.	Wird auf Senatsseite an dem Grundsatz festgehalten, dass die Freiwilligen Wehren und die Berufsfeuerwehr erkennbar bei Ausrüstung und Bekleidung einheitlich auftreten sollen, und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um dies zu gewährleisten? 
b.	Erfüllen alle Gegenstände, die im Gebrauch bzw. im Besitz der Freiwilligen Feuerwehr sind, die gültigen Sicherheitsvorschriften? Welche Angaben sind dazu möglich, für welche Gegenstände dies nicht gilt? 
c.	Bei welchem Anbieter bezieht die Freiwillige Feuerwehr die Einsatzbekleidung sowie die Dienstbekleidung? 
d.	Wurde dieser Anbieter durch die Freiwillige Feuerwehr ausgewählt? Welches Verfahren ist der Auswahl vorausgegangen? 
e.	Bestehen bei der Freiwilligen Feuerwehr Kritiken an der Qualität sowie Preis-/Leistungsverhältnisse des Anbieters? Welche Kriterien werden moniert?
f.	Welche Mittel stehen jährlich für die Einsatzbekleidung und Dienstbekleidung zur Verfügung und inwiefern wurden diese Mittel in den vergangenen fünf Jahren erhöht oder gesenkt?
g.	Fanden auf Seiten externer Dienstleister in den vergangenen Jahren Preiserhöhungen statt? Wenn ja, sind diese vertraglich zugesichert worden oder bestehen hierzu Regelungen bzw. Vereinbarungen zwischen Amt F und dem Lieferanten?
h.	Wie, wo und zu welchem Preis wird die Einsatzbekleidung gereinigt?
i.	Welche Verträge bestehen zwischen der FHH und externen Dienstleistern im Bereich Bekleidung der Feuerwehr Hamburg? Wann laufen diese Verträge aus? Bitte jeweils mit Sachgebiet und Produktleistung benennen.
j.	Welche Fahrzeuge werden bei der Freiwilligen Feuerwehr geführt und welches Baujahr haben diese (bitte tabellarisch nach Wehrzugehörigkeit)?
k.	Welche Fahrzeuganschaffungen sind für die Jahre 2011 und 2012 geplant?
l.	Werden für die Fahrzeuge auf dem sog. „2. Stellplatz“ ausschließlich baugleiche Fahrzeuge beschafft?
m.	Werden auf besondere Einsatzgebiete oder Einsatzprofile Freiwilliger Feuerwehren besondere Fahrzeuge für den „2. Stellplatz“ beschafft?
n.	Es werden dieser Tage Einsatzfahrzeuge für den „2. Stellplatz“ durch Mittel des Bundes beschafft und übergeben. Inwieweit sind diese Fahrzeuge mit den bisher beschafften „LF 16/KatS“ aus Basis Mercedes Atego in Ausrüstung/Beladung identisch, wobei bestehen Unterschiede?
o.	Wo werden die Fahrzeuge gewartet und gepflegt?
p.	Welche Kosten entstehen durch die Wartung und Instandhaltung und wer trägt diese Kosten?
q.	Sind die Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr mit Unfalldatenschreibern ausgestattet und wenn nicht, warum?
r.	Was geschieht, wenn ein Fahrzeug zeitweise oder dauerhaft nicht einsatzbereit ist (z.B. durch Unfall)? 
s.	Gibt es Reservefahrzeuge z.B. im Technikzentrum oder an der Feuerwehrakademie? Wenn nicht, wie wird diese Lücke gefüllt?
t.	In welchem Umfang werden Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr Hamburg jährlich versteigert?
u.	Werden private Fahrzeuge im Einsatzfall von der Freiwilligen Feuerwehr mitbenutzt und welche Angaben sind dazu möglich, wo und wie oft das vorgekommen ist?
v.	Welche Atemschutzgerätetechnik steht der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung?
w.	Bestehen Unterschiede in der Atemschutzgeräte-Technik (AG-Technik) zwischen Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr? Wenn ja, welche?
x.	Welche Sicherheitseinrichtungen stehen der Freiwilligen Feuerwehr für den Einsatz unter Atemschutz zur Verfügung? 
y.	Gibt es Sicherheitspakete und Ersatzgeräte für den Atemschutznotfall und inwieweit hat es eine einheitliche Ausbildung der in den Wehren Aktiven dazu gegeben? 
 
7.	Förderung des Sports in den Freiwilligen Feuerwehren
a.	Werden den Freiwilligen Feuerwehren Turnhallen der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung gestellt und in welchem Umfang geschieht dies? 
b.	Wie viele Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren wurden im Jahr 2010 zu Sportübungsleitern ausgebildet?
c.	Wie viele Freiwillige Feuerwehren haben ein Angebot der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord seit 2007 genutzt und einen professionellen Sportübungsleiter in der „Anschubphase“ eingesetzt?
1.	Wie viele Freiwillige Feuerwehren haben anschließend das Sportprogramm eigenverantwortlich weitergeführt?
2.	Welche Angaben sind dazu möglich, bei wie vielen Freiwilligen Feuerwehren sich aufgrund fehlender Räumlichkeiten Schwierigkeiten entweder bei der Inanspruchnahme des Angebots der HFUK Nord oder bei der Fortführung nach der „Anschubphase“ ergeben haben?
d.	Wie viele Freiwillige Feuerwehren führen regelmäßig (wöchentlich oder zweiwöchentlich) Dienstsportabende durch?
e.	Welche Freiwilligen Feuerwehren nutzen eine Sporthalle einer Schule oder eine andere Sporthalle? (Bitte nach Feuerwehren und genutzten Sporthallen aufführen)
f.	In Drs. 19/5099 hat der Senat mitgeteilt, dass für eine zweistündige Mitbenutzung einer stadteigenen Sporthalle für den politisch und fachlich gewollten Dienstsport der Freiwilligen Feuerwehren sowie Sport und Bewegung für die Jugendfeuerwehr Kosten in Höhe von 43,20 Euro entstehen würden.
1.	Werden diese Kosten aus Mitteln des Einzelplans 8.1 der Behörde für Inneres übernommen? Inwieweit müssen diese Beiträge privat von den Angehörigen der Freiwilligen und Jugendfeuerwehren getragen werden?
2.	Welche Anstrengungen fordern das Amt F und die Feuerwehr-Unfallkassen von den Freiwilligen Wehren im Bereich Einsatzfitness?
3.	Wie wird die Regelung der Kostenbeteiligung im Hinblick auf die geforderten Bedarfe auf Senatsseite beurteilt? Stimmt der Senat der Einschätzung der Fragesteller zu, dass die vorliegende Regelung der vom Senat geschätzten Förderung des Ehrenamtes zuwider läuft?

8.	Anerkennung der Arbeit in der FFH
a.	 Wird die gezielte Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit zum Beispiel durch einen „Freiwilligenausweis“ mit Vergünstigungen bei der Nutzung öffentlicher Schwimmbäder oder des Öffentlichen Nahverkehrs (HVV) auf Senatsseite für sinnvoll erachtet? 
1.	Wenn ja, gibt es zurzeit konkrete Überlegungen, um entsprechende Vergünstigungen für Aktive der Freiwilligen Feuerwehren zu ermöglichen? Welche? 
2.	Wenn nein, warum nicht?
b.	 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren haben oft Probleme in dicht besiedelten Wohngebieten, einen wohnortnahen Parkplatz zu finden, um bei Bedarf entsprechend zeitnah zum Feuerwehrhaus zu fahren. Ist beabsichtigt, für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren bei Bedarf entsprechende Parkräume zu ermöglichen? 
c.	Welche Maßnahmen zur Würdigung und Anerkennung des Ehrenamtes bei der Freiwilligen Feuerwehr gibt es bereits?
d.	Erhalten Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung und wenn ja, in welcher Höhe?
e.	Welche gezielten Maßnahmen wurden zur Förderung des Ehrenamtes und Mitgliedergewinnung ergriffen durch
1.	die Behörde für Inneres,
2.	das Amt Feuerwehr,
3.	die Freiwillige Feuerwehr?
f.	Welche Unterstützung erhält die Freiwillige Feuerwehr durch die Pressestelle der Feuerwehr Hamburg für ihre Pressearbeit und Entwicklung von Kampagnen zur Steigerung der Einsatzbereitschaft durch mehr Mitglieder?
 
9.	Ausbildung 
a.	Wie viele Männer und Frauen haben in den einzelnen Jahren seit 2005 eine Ausbildung zum Feuerwehrmann bzw. zur Feuerwehrfrau absolviert? Wie viele haben die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen? 
b.	Unternimmt oder plant der Senat oder die zuständige Behörde, die Ausbildung  zum Feuerwehrmann oder zur Feuerwehrfrau attraktiver zu gestalten und entsprechend bei jungen Leuten, zum Beispiel an Schulen, für die Tätigkeit in der Feuerwehr zu werben? Werden hier gezielte Maßnahmen für Menschen mit Migrationshintergrund durchgeführt oder geplant? Wenn ja: Welche Maßnahmen werden hier durchgeführt bzw. geplant? 
c.	Welche Maßnahmen werden ergriffen oder sind geplant, um den Anteil an Frauen in der Freiwilligen Feuerwehr zu erhöhen?

10.	Aus- und Weiterbildung bei der FFH 
a.	Durch wen wird die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren geleistet? 
b.	An welchen Standorten erfolgt die Grundausbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren?
c.	Wie viele ehrenamtliche Ausbilder setzen sich z.B. im Bereich der Truppmannausbildung für ihre Auszubildenden ein? Wie wird dieses Engagement honoriert?
d.	Welche über die Truppmannausbildung hinausgehende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es bei der Freiwilligen Feuerwehr? 
e.	Wie viele Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr haben in den einzelnen Jahren seit 2005 an Aus- und Weiterbildungen teilgenommen? Bitte möglichst nach Dienststellen und Art der Fortbildung aufführen. 
f.	Welche finanziellen Mittel stehen der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg zur Verfügung, um Bildungsangebote an der Feuerwehrakademie zu buchen?
g.	Konnten die aus den Freiwilligen Feuerwehren gemeldeten Bedarfe durch das Lehrgangsangebot der Feuerwehrakademie und die zur Verfügung stehenden Mittel befriedigt werden?
1.	Für welche Ausbildungslehrgänge besteht eine besonders große Nachfrage und inwieweit konnte man ihr gerecht werden?
2.	Sind die Mittel zur Inanspruchnahme von Bildungsangeboten an der Feuerwehrakademie insoweit auskömmlich?
h.	Können Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Kosten für Aus- und Weiterbildungen entstehen und wenn ja, wie hoch sind diese?

11.	Seit einiger Zeit hat die Freiwillige Feuerwehr Hamburg einen „eigenen“ Haushalt zur Verfügung.
a.	In welcher Höhe stehen der Freiwilligen Feuerwehr in den Jahren 2009 und 2010  „eigene“ Haushaltsmittel zur Verfügung?
b.	In welche Produktgruppen ist der Haushalt der FF bislang aufgeteilt (beispielsweise Gebäudemanagement, Bekleidung, Fahrzeuge, Technische Ausstattung, Ausbildung etc.)? Welche Feinspezifizierung dieser Rahmenzuweisung liegt vor? 
c.	Durch wen erfolgt die Feinspezifizierung dieser Rahmenzuweisung?
d.	Wer bestimmt die konkrete Mittelverwendung?
e.	Wie erfolgt ein Controlling?
f.	Müssen alle anfallenden Kosten im Bereich Freiwillige Feuerwehr aus diesem Budget entrichtet werden oder gibt es auch Ausgaben, die aus dem Gesamttitel Amt Feuerwehr entrichtet werden – wenn ja: welche und in welcher Höhe?
Nach einer externen Untersuchung wurde 2005 die Struktur der Freiwilligen Feuerwehr verändert.
g.	Welche Stäbe wurden im Zuge der Strukturreform eingerichtet und wie sind diese bzw. ihre Stabsleiter in die Führungsstruktur der Freiwilligen Feuerwehr eingebunden? Wie erfolgt die Besetzung der Stäbe? 
h.	Die Personalverwaltung wurde in die Verantwortlichkeit der FF übergeben und ein hauptamtliches Leitungsmanagement eingeführt. Welche Erfahrungen hat man mit dieser Veränderung gemacht?
i.	Die Führungsstruktur wurde durch die Schaffung eines 2. stellvertretenden Landesbereichsführers und den Verzicht auf vier Direktionsbereichsführer verändert. Welche Erfahrungen hat diese Veränderung gebracht?
j.	Konnten die Strukturveränderungen nach fünf Jahren zu Verbesserung der Einsatzbereitschaft, Kommunikationswege, personeller und finanzieller Ausstattung oder Wahrnehmung in der Öffentlichkeit führen? Bitte nach Einzelpunkten separat darstellen.
k.	Welche sonstigen positiven Effekte hat die Veränderung der Struktur herbeigeführt?

12.	 Mit der Einführung der neuen Struktur wurde auch ein neues IT-System bei der Freiwilligen Feuerwehr eingeführt
a.	Welche Systeme der Informationstechnik wurden für die Führungskräfte der FFH eingeführt?
b.	Inwieweit konnte der Verwaltungsaufwand für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr durch das neue IT-System verringert werden?
c.	Eignet sich das neue System für die Zwecke der Freiwilligen Feuerwehr – wenn ja, warum?
d.	Welche administrativen Möglichkeiten erhalten die Führungskräfte mit dem neuen IT-System?
e.	Wie ist das IT-System der Freiwilligen Feuerwehr in das System der Feuerwehr Hamburg und der Rettungsleitstelle eingebunden?
f.	Welche Kosten sind durch die Einführung des Systems investiv und laufend entstanden? (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)
g.	Inwiefern und in welchem Umfang werden Kosten mit dem bzw. durch das System eingespart?
</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/grosse-anfragen/b/22970.html</link>

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	<pubDate>Mo, 10 Jan 2011 11:22:56 CET</pubDate>
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<item>
	<title>Umsetzung des Hochschulpakts II in Hamburg</title>
	<description>Mit dem Hochschulpakt II sollen insgesamt 128 Mio. Euro Bundesmittel nach Hamburg fließen, mit denen in den Jahren 2011 bis 2015 insgesamt 9.680 zusätzliche Studienanfängerplätze (Basis: Studienanfängerzahlen des Jahres 2005) finanziert werden sollen. Der Bedarf nach zusätzlichen Studienplätzen ergibt sich nicht nur aus einer steigenden Studienanfängerquote, sondern auch aus dem doppelten Abiturjahrgang. 
Hinzu kommen nun noch Bedarfe aufgrund des wegfallenden Wehr- und Zivildienstes. Schätzungen belaufen sich bundesweit auf 60.000 bis 70.000 zusätzliche Studieninteressierte.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1.	In welchen Fachdisziplinen und Hochschulen wird der Senat mit den Hochschulen aus welchen Gründen zusätzliche Studienanfängerkapazitäten aufgrund des Hochschulpakts II aufbauen?
2.	Wie teilen sich diese Studienanfängerzahlen auf die Kategorien Staatliche Hamburger Hochschulen, Interne staatliche Hochschulen sowie Private Hochschulen auf?
3.	Wie waren bzw. sind die entsprechenden Studienanfängerzahlen in den genannten Kategorien (sowie aufgeteilt nach einzelnen Hochschulen) im Jahre 2005 und aktuell?
4.	Wie sollen sich nach aktuellem Stand die entsprechenden Studienanfängerzahlen auf Grundlage des Hochschulpakts II jeweils in den Jahren 2011 bis 2015 darstellen?
5.	In welchem Umfang wurden bei der Bemessung der Studienanfängerkapazitäten die doppelten Abiturjahrgänge in Hamburg und anderen Bundesländern berücksichtigt?
6.	Wurden für ggf. zusätzlich zur Bewältigung des doppelten Abiturjahrgangs geschaffene Studienplätzen Bundesmittel aus dem Hochschulpakt verwendet? Wenn ja, in welchem Umfang und für wie viele Studienplätze?
7.	Wie hoch schätzt der Senat den zusätzlichen Studienplatzbedarf in Hamburg aufgrund der Aussetzung der Wehrpflicht und des Wegfalls des Ersatzdienstes jeweils in den Jahren 2011 bis 2015 ein?
8.	Wie soll dieser zusätzliche Bedarf gedeckt werden?
9.	Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder sollen sich am 15.12.2010 darauf verständigt haben, den Hochschulpakt II für die Jahre 2011 und 2012 aufzustocken, um Mehrbedarfe an Studienplätzen aufgrund des Wegfalls der Wehrpflicht abzudecken. Welche Regelungen enthält diese Vereinbarung für Hamburg, d.h. vor allem wie viel zusätzliche Studienanfängerplätze sollen auf diese Weise geschaffen werden und wie hoch sind die zusätzlichen Bundesmittel, die nach Hamburg fließen?
</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/grosse-anfragen/b/22969.html</link>

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	<pubDate>Mo, 10 Jan 2011 11:20:33 CET</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Pflege in Wohngruppen</title>
	<description>Der ursprüngliche Entwurf der Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur bis 2015 stellte für den Neubau von Pflegeeinrichtungen ambulante Wohngruppenkonzepte in den Vordergrund. Ebenso sah die inzwischen zurückgezogene Wohn- und Betreuungsbauverordnung (WBBauVO) zum Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) vor, im Wesentlichen nur noch Pflegeeinrichtung der 4. Generation zu fördern. Der Ausbau ambulanter Wohngruppenkonzepte in der Pflege ist begrüßenswert und hat sich in der Pflege demenziell erkrankter Menschen besonders bewährt. Die kürzlich vorgestellte Endfassung der „Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur bis 2015“ stellt richtig dar: 
•	Der Alltag ähnelt mehr dem gewohnten Leben als in einer Einrichtung mit zentraler 
Versorgung.
•	Die Dichte der sozialen Kontakte erhöht sich wesentlich. Einerseits haben die Bewohner 
mehr miteinander zu tun, andererseits gibt es auch mehr Personal in ihrer Umgebung, 
weil das hauswirtschaftliche Personal in die Betreuung integriert ist.
•	Die Kontinuität in der Pflege und Betreuung kann wesentlich erhöht werden.
•	Angehörige und Freiwillige sind nach den vorliegenden Erfahrungen motivierter, sich an 
der Betreuung zu beteiligen und ihr Einbezug ist leichter möglich.
Die erfolgreiche Umsetzung von Wohngruppenkonzepten hängt jedoch entscheidend davon ab, ob die Träger die entstehenden Kosten refinanzieren können, oder defizitär arbeiten müssten. Aus Sicht der Träger stationärer Pflegeeinrichtungen ist die Finanzierung des vom Senat bevorzugten Wohngruppenkonzepts schon heute defizitär. Um wirtschaftlich arbeiten zu können, müssten Wohngruppen, so die Träger, schon heute mindestens 14 Pflegebedürftige umfassen, und Pflegeeinrichtungen würden ab ca. 100 zu betreuenden Personen wirtschaftlich arbeiten können. Der Senat hingegen vertritt die Auffassung, dass maximal 12 Personen in einer festen Wohngruppe und maximal 80 Personen in einer Einrichtung leben dürften. Würden diese und weitere enge Vorgaben der inzwischen zurückgezogenen Hamburgischen Wohn- und Betreuungsbauverordnung (WBBauVO) umgesetzt, könnten neue Pflegeeinrichtungen mit Wohngruppenkonzept in Hamburg nicht wirtschaftlich betreiben werden. Der CDU-geführte Senat hat hier versucht, Wohnstandards in Pflegeeinrichtungen in einem Schritt durchzusetzen, die sicherlich erstrebenswert, aber unter den gegebenen Bedingungen nicht darstellbar sind. Auch im Entwurf der Rahmenplanung wurde nicht deutlich, wie Pflegeeinrichtung der 4. Generation unter den bestehenden Rahmenbedingungen wirtschaftlich arbeiten können. 




Wir fragen den Senat:
Förderung von Wohngruppen in stationären Pflegeeinrichtungen
1.	Liegen dem Senat Beispielsrechnungen vor, ab welcher Gruppengröße Wohngruppen in stationären Pflegeeinrichtungen unter den Bedingungen der aktuellen finanziellen Förderung kostendeckend arbeiten? 
1.1	Wenn ja, ab wann arbeiten Wohngruppen in stationären Pflegeeinrichtungen kostendeckend? 
1.2	Wenn nein, aus welchen Gründen hält der Senat solche Beispielsrechnungen für verzichtbar?
2.	In welcher Höhe sollten aus Sicht des Senats die Pflegesätze in Wohngruppen der stationären Pflege liegen? Sollten sie in gleicher Höhe oder über den üblichen Pflegesätzen in der stationären Pflege liegen? (Bitte begründen)
3.	In welcher Höhe und aus welchen Haushaltstiteln werden seit 2002 jährlich Fördermittel für Wohngruppen in stationären Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt?
3.1	In welcher Höhe wurden diese Fördermittel 
-	von welchen Trägern 
-	für welche Projekte,
-	wann beantragt und
-	wann in welcher Höhe bewilligt?
3.2	 Befürwortet der Senat die weitere finanzielle Förderung für Wohngruppen in stationären Pflegeeinrichtungen? Wenn ja, in welcher Weise und Höhe? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
3.3	Ist eine weitere Förderung für Wohngruppen in stationären Pflegeeinrichtungen im Haushalt 2011/12 geplant? 
Wenn ja, in welcher Höhe jährlich? 
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Bestehende stationären Pflegeeinrichtungen mit Wohngruppenkonzept in Hamburg
4.	Welchen stationären Pflegeeinrichtungen mit Wohngruppenkonzept gibt es bereits in Hamburg?
4.1	Wie viele Personen leben hier insgesamt und jeweils in den einzelnen Wohngruppen?
4.2	Sind dies ausschließlich Plätze für demenziell erkrankte Menschen oder auch Plätze für andere Zielgruppen? Wenn ja, in welchem Umfang für welche Zielgruppen?
4.3	In Drs. 19/6078 listet der Senat drei Träger auf (Marie Kroos-Stiftung, Martha-Stiftung, GbR Veringeck), die bestehende traditionelle Pflegeeinrichtungen in eine Wohneinrichtung mit Wohngruppenkonzept umstrukturieren bzw. neue Wohngemeinschaften einrichten wollen (Gesamtumfang 31 Plätze). Wie wurden die drei Anträge inzwischen beschieden? Wie weit konnten die Projekte jeweils entwickelt werden? In welchem Umfang werden diese Projekte jeweils finanziell gefördert?
4.4	Welche weiteren Anträge auf Umstrukturierung einer bestehenden traditionellen Pflegeeinrichtung in eine Wohneinrichtung mit Wohngruppenkonzept bzw. Einrichtung einer neuen Wohngemeinschaft liegen dem Senat inzwischen vor? 
Von welchen Trägern wurden die Anträge wann gestellt? 
Wurden sie inzwischen jeweils bewilligt? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Wie viele Plätze umfassen die beantragten Wohngruppen jeweils?
In welchem Umfang werden diese Projekte jeweils finanziell gefördert bzw. sollen gefördert werden?

Finanzierung von stationären Pflegeeinrichtungen mit Wohngruppenkonzept
5.	Welche zusätzlichen Kosten entstehen für welche Leistungen durch ein Wohngruppenkonzept in einer stationären Pflegeeinrichtung im Vergleich zu einer herkömmlichen stationären Pflegeeinrichtung?
5.1	Liegen Evaluationen oder Erfahrungsberichte stationärer Pflegeeinrichtung mit Wohngruppenkonzept vor, die Aufschluss darüber geben, welche besonderen Bedarfe demenziell erkrankter Menschen in Wohngruppenkonzepten besondere Berücksichtigung finden müssen? Wenn ja, welche und welche Kosten ergeben sich daraus?
5.2	Welche Kosten fallen in stationären Wohngruppen im Vergleich zu einer herkömmlichen stationären Pflegeeinrichtung weg?
5.3	Welche zusätzlichen Leistungen finanzieren die Träger der Pflegeeinrichtung hier, ohne sie refinanzieren zu können?
5.4	Gibt es bestehende Modelle oder Projekte von Wohngruppenkonzepten in stationären Pflegeeinrichtungen, an denen sich neue Hamburger Projekte aus Sicht des Senats in Konzeption und Finanzierung orientieren können bzw. sollten?

Ambulante Wohn-Pflege-Gemeinschaften
6.	Laut Drs.19/6040 hat die Hamburger Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften bei der STATTBAU HAMBURG GmbH im Jahr 2009 628 Anfragen von Interessierten verzeichnet. Wie viele dieser Fälle konnten erfolgreich in Wohnraum in einer Wohngemeinschaft vermittelt werden?
6.1	Wie viele Anfragen sind für 2010 eingegangen? 
6.2	Wie viele hiervon konnten erfolgreich in welche Wohn-Pflege-Gemeinschaften vermittelt werden?
6.3	Gibt es über Pflegewohngemeinschaften spezielle Vereinbarungen der Stadt mit Wohnungsbaugesellschaften?

Rechtliche Betreuung in ambulanten Wohngemeinschaften
7.	Laut der Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur bis 2015 sollen in ambulanten Wohngemeinschaften die persönlichen Interessenvertreter der Bewohner in das Alltagsgeschehen miteinbezogen werden und selbst aktiv am Gruppengeschehen teilhaben. Auf welcher rechtlichen Grundlage soll ein gesetzlicher berufsmäßiger Betreuer eine solche Teilhabe leisten?
7.1	Soll diese rechtliche Betreuung innerhalb der vergüteten pauschal gewährten Stunden stattfinden? 
7.2	Vertritt der Senat die Ansicht, dass dies in den vergüteten Aufgabenbereich berufsmäßigen Betreuer fällt? Wenn ja, mit welcher rechtlichen Begründung? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
7.3	Ist der Senat der Ansicht, dass der Einbezug des rechtlichen Betreuers in die Organisation des Alltagslebens des Betreuten in Zeiten einer zunehmenden Reduzierung des persönlichen Kontaktes zwischen rechtlichem Betreuer und Betreutem realistisch ist?

Wohngemeinschaftsbegleiter und Wohngemeinschaftspaten in ambulanten Wohngemeinschaften
8.	Welche Aufgaben und Tätigkeiten sollen Wohngemeinschaftsbegleiter/innen (WG-Begleiter/innen) bzw. Wohngemeinschaftspaten und - patinnen (WG-Paten) im Einzelnen übernehmen?
8.1	Welche Qualifikationen setzt die Tätigkeit als WG-Begleiter/in bzw. als WG-Pate voraus?
8.2	Welche Stellen, Einrichtungen oder Träger sollen WG-Begleiter/innen und WG-Paten gewinnen, schulen und begleiten?
8.3	Welche weiteren professionellen Unterstützungsleistungen zum Aufbau einer so konzipierten Wohngemeinschaft stehen Interessierten zurzeit zur Verfügung?
8.4	Welche Anteile der Gewinnung, Schulung und Begleitung der WG-Begleiter/innen und WG-Paten sollen in welcher Höhe finanziert werden? (Bitte die Haushaltstitel mit angeben)
8.5	Wie viele freiwillige WG-Begleiter/innen unterstützen zurzeit die Wohngemeinschaften in Hamburg?

Sozial integratives Wohnhaus in Wilhelmsburg
In Drs. 19/5599 schildert der Senat: „Im Rahmen der Internationalen Bauausstellung (IBA) soll in Wilhelmsburg ein sozial integratives Wohnhaus mit verschiedenen abgestuften Pflege- und Hilfsangeboten, einer Wohngemeinschaft für Pflegebedürftige und einer Tagespflegeeinrichtung insbesondere für deutsche und türkische Senioren entstehen. Eine Förderung ist durch die BSG, die IBA und aus dem Mietwohnungsneubauprogramm des Senats geplant. Die genaue Höhe der Förderung steht noch nicht fest.
9.	Ist inzwischen geklärt, in welcher Höhe das integrative Wohnhaus mit verschiedenen Pflege- und Hilfsangeboten in Wilhelmsburg geförderter werden soll?
9.1	Wer ist Träger des Bauvorhabens?
9.2	Welche Stellen, Träger und Einrichtungen wirken an der Planung mit?
9.3	Welches Wohnkonzept für welche Mietergruppen ist hier geplant?
9.4	Aus welchen Titeln erfolgt die Förderung für das Projekt?
9.5	Sollen auch öffentliche Finanzmittel zur Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage, zu wann und in welcher Höhe?
9.6	Zu wann soll das Bauvorhaben bezugsfertig gestellt sein?
</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/grosse-anfragen/b/22769.html</link>

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	<pubDate>Fr, 17 Dez 2010 13:48:08 CET</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Betroffene der Gebührenerhöhungen bei Krippe, Kita und Hort: Die Worte des Senators und die Wirklichkeit</title>
	<description>In einem am 09.04.2010 veröffentlichten Interview sagte der für die Kindertagesbetreuung zuständige Senator Wersich: „Nur 25 Prozent der Kinder, bei denen das Elterneinkommen über der bisherigen Einkommensgrenze liegt, sind von der Beitragssteigerung betroffen“ (Hamburger Abendblatt). 
Laut einer Pressemitteilung der von Senator Wersich geleiteten Behörde (BSG) vom 16.07.2010 sind es bereits „nur knapp 29 Prozent (rund 20.000) von der Erhöhung der Elternbeiträge“ betroffene Kinder.
Zudem heißt es am 16.07.2010 zu einer von der BSG vorgenommenen „Auswertung“ von Daten, „dass lediglich etwa fünf Prozent den neuen Höchstsatz zu zahlen hätten“. Tatsächliche Zahlen würden frühestens im September 2010 vorliegen.
Der Senat hatte in den ausführlichen Beratungen seines Vorhabens dargestellt, dass die Gebührenerhöhungen bezogen auf die im Jahr 2011 voraussichtlich rund 70.000 im Kita-Gutschein-System betreuten Kinder sich wie folgt auswirken (hier ausschließlich auf Grund der Steigerung der Betreuungsanteile, also ohne höhere Verpflegungsanteile):

	keine Mehrbelastung	Mehrbelastung von … 	
		 0,1 bis unter 10 % 	 10 bis unter 30 %	 30 bis unter 60 %	 60 bis über 100 %	 Alle Kinder
Kinder	51.100	7.140	7.770	3.360	630	70.000
Anteil in %	73,0%	10,2%	11,1%	4,8%	0,9%	 

Im Zusammenhang mit den Gebührenerhöhungen für die Kinderbetreuung hat es bereits wiederholt Desinformationen durch den Senat, den zuständigen Senator sowie der ehemaligen schwarz-grünen Bürgerschaftsfraktionen gegeben:
Anders als in der Presseerklärung des Senats vom 27.11.2009 über „Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung“ – neue Beitragsstufen für Eltern mit erhöhtem Einkommen (über 3.000 Euro netto)“ dargestellt, beginnen die Gebührenerhöhungen bereits bei rund 2.500 Euro Familien-Nettoeinkommen (4-Personen-Haushalt). Hinzu kommt die Erhöhung des Essensgeldes („Verpflegungsanteile“) in Krippe, Kita und Hort. 
Zudem: Anders als von Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen der ehemaligen schwarz-grünen Koalition zur beabsichtigten Beschränkung des Rechtsanspruchs auf Hortbetreuung dargestellt, sind Kinder zwischen 12 und 14 Jahren keineswegs nur „sehr sehr selten im Hort anzufinden“. 
Vielmehr musste der Senat einräumen, dass „im Jahr 2010 voraussichtlich rund 600 Betreuungsverhältnisse in Kindertageseinrichtungen und -tagespflege betroffen“ sind von der Herabsetzung des Rechtsanspruchs auf Hortbetreuung bis zum Ende der 6. Klasse bzw. des 12. Lebensjahres. Diese Maßnahme bedeutet Politik gegen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 
Anders als vom zuständigen Senator und von Vertreterinnen und Vertretern der Regierungsfraktionen dargestellt, ist auch die Hortbetreuung behinderter Kinder bis 14 Jahre nicht unangetastet geblieben: Bisher gab es einen solchen Rechtsanspruch gem. § 6 des KibeG. Diese Regelung wurde abgeschafft. Stattdessen wurde lediglich folgende Kann-Regelung in das KibeG eingefügt: „Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder können bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gefördert werden.“  
Dieser Ersatz eines Rechtsanspruches für behinderte Kinder durch eine Kann-Regelung ist ein Rückschritt für die Integration behinderter Kinder und erhöht die Belastung für ihre Eltern.
Während behinderte Kinder im Elementarbereich bisher aus guten Gründen nur einen Eigenanteil an den Betreuungskosten von 31 Euro zu zahlen hatten, wird für sie nun die Hälfte der sonst gültigen Eigenanteile erhoben. Dies bedeutet eine Gebührenerhöhung für die betroffenen Eltern für die reine Betreuung ihrer Kinder von bis 750 Prozent. Hinzu kommen künftig die Kosten für das Essen plus Erhöhung auch dieser Gebühr. 

Wir fragen den Senat: 

1. 	Der Senat selbst hatte in seiner Drucksache „Begrenzung des Ausgabenanstiegs und qualitätssichernde Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung“ (Drs. 19/5901) dargestellt, dass die Erhöhung der Betreuungsanteile ab dem 24. August wirksam werden soll, weswegen die Neubescheidung durch die bezirklichen Jugendämter bis etwa Anfang August 2010 abgeschlossen sein müsse. 	
Wie viele Neubescheidungen sind bislang erfolgt, wie viele stehen noch aus? 
(Bitte jeweils absolut und prozentual bezogen auf die Bezirke und ihre Stadtteile sowie insgesamt angeben)

2. 	Wie stellen sich die Mehrbelastungen für Hamburgs Familien dar?
2.1. 	Auf wie viele Betreuungsverhältnisse – bzw. ausgestellte Bewilligungen – kommt außer der Erhöhung des Verpflegungsanteils keine Mehrbelastung zu? (Bitte jeweils absolut und prozentual bezogen auf die Bezirke und deren einzelne Stadtteile und insgesamt angeben)


2.2.	Für wie viele Betreuungsverhältnisse – bzw. ausgestellte Bewilligungen – gibt es demnach (zusätzlich zur Erhöhung des Verpflegungsanteils) eine Mehrbelastung? (Bitte jeweils absolut und prozentual bezogen auf die Bezirke und deren einzelne Stadtteile und insgesamt angeben)
2.3. 	Auf wie viele Betreuungsverhältnisse – bzw. ausgestellte Bewilligungen – kommt eine Erhöhung um 100 Euro (zuzüglich zur Erhöhung des Verpflegungsanteils) zu? (Bitte jeweils absolut und prozentual bezogen auf die Bezirke und deren einzelne Stadtteile und insgesamt angeben)
2.4. 	Wie hoch ist nach den bisher erfolgten Neubescheidungen bzw. ausgestellten Bewilligungen der Anteil der Höchstsatzzahler? Wie viele von ihnen haben auch bisher schon Höchstsätze gezahlt? (Bitte jeweils absolut und prozentual bezogen auf die Bezirke und deren einzelne Stadtteile und insgesamt angeben) 

3. 	Auf wie viele Kinder (jeweils absolut und prozentual) kommt
3.1. 	eine Mehrbelastung von 0,1 bis unter 10 Prozent zu?
3.2.	eine Mehrbelastung von 10 bis unter 30 Prozent zu?
3.3. 	eine Mehrbelastung von 30 bis unter 60 Prozent zu?
3.4. 	eine Mehrbelastung von 60 bis über 100 Prozent zu?

4.	Für wie viele (bitte absolute und prozentuale Zahlen) der in den verschiedenen Leistungsarten des KGS betreuten Kinder sind die Eltern zum jetzigen Stand (einschließlich der bereits erfolgten Erhöhungen der Elternbeiträge) Mindestbeitragszahler? (Bitte nach Bezirken und Stadtteilen sowie für Hamburg gesamt darstellen)

5.	Für wie viele Eltern – ggf. auf Basis der der ausgestellten Bewilligungen – ist der Elternbeitrag auf Null gesetzt? (Bitte für die Bezirke sowie für Hamburg gesamt darstellen)

6. 	Für wie viele (bitte absolute und prozentuale Zahlen) der in den verschiedenen Leistungsarten des KGS betreuten Kinder sind die Eltern zum jetzigen Stand – ggf. auf Basis der ausgestellten Bewilligungen – (einschließlich der Erhöhungen der Elternbeiträge, soweit erfolgt) Höchstbeitragszahler? (Bitte nach Bezirken und Stadtteilen sowie für Hamburg gesamt darstellen)


</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/grosse-anfragen/b/22768.html</link>

                    <guid isPermaLink="true">http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/grosse-anfragen/b/22768</guid>
	<pubDate>Fr, 17 Dez 2010 13:46:09 CET</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Zweckentfremdung von Wohnraum</title>
	<description>In Hamburg klaffen Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt immer weiter auseinander. Zahlreiche Wohnungssuchende haben Probleme, sich mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Besondere Engpässe gibt es für Menschen mit Problemlagen sowie in besonders nachgefragten Quartieren.
Während die Mieten in Stadtteilen wie St. Pauli, Altona und Sternschanze explodieren und weniger zahlungskräftige Wohnungssuchende sich diese Stadtteile zunehmend nicht mehr leisten können, stehen zeitgleich zahlreiche Wohnungen in Hamburg leer oder werden zweckentfremdet. Dies betrifft in besonderem Maße die begehrten innerstädtischen Quartiere. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1.	Wie viele Anträge auf Zweckentfremdung von Wohnraum wurden jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 gestellt?
a.	Im Bezirk Altona? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
b.	Im Bezirk Eimsbüttel? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
c.	Im Bezirk Nord? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
d.	Im Bezirk Wandsbek? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
e.	Im Bezirk Bergedorf? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
f.	Im Bezirk Harburg? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
g.	Im Bezirk Mitte? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
h.	Insgesamt? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung angeben)
2.	Wie viele Anträge auf Zweckentfremdung wurden jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 genehmigt?
a.	Im Bezirk Altona? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
b.	Im Bezirk Eimsbüttel? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
c.	Im Bezirk Nord? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
d.	Im Bezirk Wandsbek? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
e.	Im Bezirk Bergedorf? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
f.	Im Bezirk Harburg? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
g.	Im Bezirk Mitte? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
h.	Insgesamt? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung angeben)
3.	Wie viele Wohneinheiten wurden jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 von Amts wegen überprüft? Wie viele Verfahren zur Beendigung von zweckfremden Nutzungen wurden  jeweils mit welchem Ergebnis geführt? Welche konkreten Maßnahmen wurden ggf. aufgrund der Überprüfungen jeweils vorgenommen?
a.	Im Bezirk Altona? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
b.	Im Bezirk Eimsbüttel? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
c.	Im Bezirk Nord? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
d.	Im Bezirk Wandsbek? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
e.	Im Bezirk Bergedorf? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
f.	Im Bezirk Harburg? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
g.	Im Bezirk Mitte? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
h.	Insgesamt? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung angeben)
4.	Wie viele genehmigte Zweckentfremdungen von Wohnungen gibt es in Hamburg?
a.	Im Bezirk Altona? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
b.	Im Bezirk Eimsbüttel? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
c.	Im Bezirk Nord? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
d.	Im Bezirk Wandsbek? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
e.	Im Bezirk Bergedorf? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
f.	Im Bezirk Harburg? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
g.	Im Bezirk Mitte? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung und nach Stadtteilen aufgeteilt)
h.	Insgesamt? (Bitte differenziert nach Art der Zweckentfremdung angeben)
5.	Von wie vielen nicht genehmigten Zweckentfremdungen geht der Senat für Hamburg insgesamt aus?
6.	Nach welcher Systematik, welchem Verfahren und mit welcher Zielrichtung geht der Senat bei der Bekämpfung nicht genehmigter Zweckentfremdung vor? Welche Ressourcen werden dafür eingesetzt?
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	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/grosse-anfragen/b/22681.html</link>

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	<pubDate>Di, 14 Dez 2010 13:34:26 CET</pubDate>
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<item>
	<title>Wo entstehen die wenigen neuen Wohnungen in Hamburg?</title>
	<description>Seit Jahren werden in Hamburg zu wenige neue Wohnungen gebaut, was sich zunehmend in einer deutlichen Verknappung des Wohnraums äußert. Wer in Hamburg eine bezahlbare Wohnung sucht, hat zunehmend Probleme etwas Passendes zu finden. Der Wohnungsmarkt in der Hansestadt hat sich zu einem Vermietermarkt entwickelt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1.	Wo wurden in den Jahren 2009 und 2010 jeweils wie viele Wohnungsneubauten mit wie vielen Wohneinheiten genehmigt? (Bitte nach Stadtteilen und Bezirken getrennt angeben)
2.	Wo wurden in den Jahren 2009 und 2010 jeweils wie viele Wohnungen fertig gestellt bzw. wurde mit dem Bau begonnen? (Bitte nach Stadtteilen und Bezirken getrennt angeben)
3.	Wie viele und welche der unter 1. und 2. aufgeführten Wohnungen sind öffentlich gefördert bzw. für welche der Wohnungen und für wie viele insgesamt wurde eine öffentliche Förderung beantragt?
4.	Wie viele und welche der unter 1. und 2. aufgeführten Wohnungen entstehen bzw. sind entstanden 
a.	in Mehrfamilienhäusern,
b.	in Einfamilienhäusern,
c.	in Doppelhäusern und
d.	in Reihenhäusern?
5.	Wie viele der unter 1. und 2. aufgeführten Wohnungen wurden bzw. werden durch Baugemeinschaften errichtet?
6.	Wie viele und welche der unter 1. und 2. aufgeführten Wohnungen wurden bzw. werden im Passivhausstandard gebaut?
7.	Wie hat sich die „Erfolgs“-Bilanz des so genannten &quot;Sofortprogramms 1./2. Tranche Wohnen und Gewerbe&quot; seit Vorlage des Berichts in Drs. 19/6733, also ab August 2007 weiterentwickelt?
8.	Welche Planverfahren waren am 1. August 2007 anhängig, mit denen neues Planrecht für Wohnungsbau und Gewerbeflächen geschaffen werden sollen? (Bitte nach Bezirken gegliedert aufführen, mit dem Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses, den anfangs und ggf. später angestrebten Wohneinheiten bzw. der Anzahl der Hektar für Gewerbeflächen sowie dem Zeitpunkt, zu dem die Verfahren abgeschlossen wurden bzw. voraussichtlich abgeschlossen werden)
9.	Welche weiteren Planverfahren sind seit August 2007 eingeleitet worden, mit denen neues Planrecht für Wohnungsbau und Gewerbeflächen geschaffen werden sollen? (Bitte nach Bezirken gegliedert aufführen, mit dem Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses, den anfangs und ggf. später angestrebten Wohneinheiten bzw. der Anzahl der Hektar für Gewerbeflächen sowie dem Zeitpunkt, zu dem die Verfahren abgeschlossen wurden bzw. voraussichtlich abgeschlossen werden)
10.	Wie viele städtische Flächen wurden in den Jahren 1990 bis 2010 jeweils zu Wohnungsbauzwecken veräußert? (Bitte jeweils die Belegenheit, den Bezirk, die Größe der Fläche und die Zahl der gebauten oder geplanten Wohneinheiten angeben)
11.	 Zu welchem Quadratmeterpreis wurden die unter 10. genannten Flächen jeweils verkauft?
12.	Auf welchen der unter 10. aufgelisteten Flächen wurde inzwischen mit dem Bau jeweils wie vieler Wohnungen begonnen bzw. wie viele Wohnungen sind dort jeweils fertig gestellt worden?
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	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/grosse-anfragen/b/22680.html</link>

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	<pubDate>Di, 14 Dez 2010 13:32:46 CET</pubDate>
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<item>
	<title>Baugemeinschaften in Hamburg</title>
	<description>Obwohl der Bedarf nach Wohnungen in Hamburg mit den steigenden Bevölkerungszahlen wächst, sinken die Wohnungsneubauzahlen seit 2006 kontinuierlich. Auch die schleppend anlaufende Umsetzung des vom Senat im ersten Halbjahr 2009 beschlossenen Wohnungsbauentwicklungsplans, demzufolge der jährliche Neubaubedarf bei 5.000 – 6.000 Wohnungen liegt, konnte der Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt bislang nicht annähernd gerecht werden. Auch im Jahr 2009 wurden wieder nur knapp über 3.000 Wohnungen in Hamburg fertig gestellt.
Weit hinter den Erwartungen zurück blieben auch die Fertigstellungen im Fördersegment Baugemeinschaften. In dieser vom Senat als zukünftig „tragende Säule der Hamburger Wohnungspolitik“ bezeichneten Form gemeinschaftlichen Bauens konnten 2009 von geplanten 100 Wohnungen im Bereich Eigentum nur 10 und von 150 geplanten Wohnungen im Bereich Miete nur 33 realisiert werden. Auch die Erhöhung des Anteils der von Hamburg veräußerten Geschosswohnungsbaufläche von 15 Prozent auf 20 Prozent, die an Baugemeinschaften vergeben werden soll, konnten nicht erreicht werden. Im Jahr 2008 sowie im 1. Halbjahr 2009 wurden nicht einmal annähernd 15 Prozent, sondern nur 9,5 Prozent der insgesamt von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) veräußerten Geschosswohnungsbaufläche an Baugemeinschaften vergeben.
Die geringen Förderzahlen im Bereich Baugemeinschaften werfen die Frage auf, ob diese tatsächlich über das vom Senat zugeschriebene Potenzial – eine „tragende Säule der Hamburger Wohnungspolitik“ zu werden –  verfügen. Fraglich ist auch, ob und wie  die FHH in Zukunft über ausreichend geeignete Flächen zur Vergabe verfügen kann. 
Die vom Senat in den Vordergrund gestellten Vorteile gemeinschaftlicher Bauprojekte (Familienfreundlichkeit, direkte Erreichbarkeit der Menschen, keine Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung, hohe ökologische Standards, Stabilisierung des Quartiers, etc.) sind  zudem womöglich eher aus dem Vergabekriterienkatalog für die Grundstücke, als dem eigenen Anspruch der Bauwilligen geschuldet. Eine Evaluierung, ob die ökologischen und sozialen Effekte, die der Senat auch für das Quartier annimmt, nicht in anderen Förderbereichen effektiver zum Tragen kommen, ist an dieser Stelle dringend notwendig.
Falls die Förderzahlen weiterhin nicht steigen sollten, stellt sich zudem die Frage, ob der für die FHH entstehende Aufwand, und damit zusätzlich entstehenden Kosten pro fertig gestellter Wohneinheit im Bereich Baugemeinschaften, noch angemessen sind. Dieser Aufwand bezieht sich nicht nur auf die direkte Förderung von Projekten, sondern zudem auf Kosten, die durch diverse Einrichtungen (Agentur für Baugemeinschaften, Koordinierungsrunde Baugemeinschaften) sowie Öffentlichkeitsarbeit (Webauftritte, Hamburger Wohnprojekte Tage, etc.), städtebauliche Wettbewerbe (für geteilte Grundstücke mit privaten Investoren) etc. entstehen.


Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1.	 Grundstücke
a.	Wie viele für den Geschosswohnungsbau vorgesehene Grundstücke wurden im Jahr 2009 und im 1. Halbjahr 2010 an Baugemeinschaften vergeben? (Bitte nach individuellem oder genossenschaftlichem Eigentum sowie Kleingenossenschaften, Traditionsgenossenschaften etc. differenzieren)
b.	Welchem Prozentsatz an der insgesamt von Hamburg veräußerten Geschosswohnungsbaufläche entspricht der Anteil der Vergabe an Baugemeinschaften in den einzelnen oben genannten Jahren?
c.	Wie viele dieser Grundstücke sind für generationsübergreifendes Wohnen vorgesehen?
d.	Wie viele Wohneinheiten werden jeweils auf den einzelnen Grundstücken entstehen?
e.	Wie viele der genannten Projekte befinden sich bereits in der Bauphase? 
f.	Wie viele der genannten Projekte konnten bereits fertig gestellt werden?
2.	In welchen Stadtteilen wurden in den letzten 10 Jahren jeweils wie viele Projekte realisiert?
3.	Wie hoch sind die für die FHH entstandenen Kosten pro geförderter Wohneinheit im Bereich Baugemeinschaften (inklusive Koordinierungs- und Öffentlichkeitsarbeit, etc.) im Vergleich zu den Kosten pro Wohneinheit in den anderen Fördersegmenten?
4.	Welche Kosten fallen im Bereich Baugemeinschaften zusätzlich zur reinen Förderung an (Koordinierungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Auswahlverfahren, Wettbewerbe etc.) und wie hoch sind die einzelnen Positionen seit Einrichtung der Agentur für Baugemeinschaften jeweils pro Jahr?
5.	Wie viele Zusammenschlüsse von Bauwilligen befinden sich derzeit auf der Warteliste der Agentur für Baugemeinschaften?
6.	Wie viele geeignete Grundstücke hat die Agentur für Baugemeinschaften derzeit im Angebot?
a.	In welchen Stadtteilen befinden sich diese jeweils?
b.	Für welche der Grundstücke hat es seit 2008 keine Bewerbungen gegeben, und in welchen Stadtteilen befinden sich diese?
7.	Wie war/ist die durchschnittliche Wartezeit seit 2008 bis zur Vergabe eines geeigneten Grundstücks, Aufnahme der Bautätigkeit und, falls zutreffend, Fertigstellung des Projekts?
8.	Aus Drs. 19/2995 geht für den Programmbereich Baugemeinschaften hervor: „Eine Überprüfung der Zielerreichung erfolgt jährlich. Mögliche Über- und Unterschreitungen der Zielquoten in einzelnen Kalenderjahren sollen in den Folgejahren ausgeglichen werden“.
a.	Hat der Senat bereits Maßnahmen ergriffen, um die Unterschreitung der Zielquoten der letzten Jahre auszugleichen? 
i.	Wenn ja, welche?
ii.	Wenn nein, warum nicht bzw. wann ist damit zu rechnen?
b.	Warum ist der Anteil der zu vergebenen Flächen auf 20 Prozent gedeckelt, wenn Baugemeinschaften zur „tragenden Säule“ im Bereich Wohnungsbau werden sollen?
9.	Laut Drs. 19/2995 sind Baugemeinschaften in mehrfacher Hinsicht geeignet, das „Zusammenwohnen innerhalb der Baugemeinschaft, aber auch darüber hinaus im Quartier oder Stadtteil positiv zu unterstützen.“ Genannt werden hier insbesondere die Familienfreundlichkeit, keine Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung, hohe ökologische Standards sowie die Stabilisierung des Quartiers.
a.	Liegt diesen Aussagen eine Evaluierung zugrunde, bzw. wodurch lassen sich diese Aussagen belegen?
b.	Wie definiert der Senat „hohe ökologische Standards“ in diesem Zusammenhang?
c.	Was versteht der Senat unter einer „Stabilisierung des Quartiers“ und wie sieht die genannte Ausstrahlung in das umliegende Quartier konkret aus?
d.	Inwiefern sind die genannten Punkte Bestandteil des Auswahlverfahren für die Vergabe vorhandener Grundstücke und wie ist die jeweilige Gewichtung? 
e.	Wie viele Projekte gemeinschaftlichen Bauens konnten seit Einrichtung der Agentur für Baugemeinschaften realisiert werden, bzw. sind in Planung, 
i.	insgesamt,
ii.	bei denen nach „hohen ökologischen Standards“ gebaut wurde,
iii.	bei denen körperlich oder geistig beeinträchtigte Menschen Bewohner/innen sind?
10.	Bei wie vielen Projekten gehörten seit Einrichtung der Agentur für Baugemeinschaften Menschen mit Migrationshintergrund zu den Bewerbern? Wie hoch ist ihr Gesamtanteil an den Bewerbern?
11.	Laut Drs. 19/2995 gibt es in Hamburg immer weniger für Baugemeinschaften geeignete Grundstücke, für die bereits gültiges Planrecht besteht. Zudem werfen grundsätzlich geeignete Grundstücke oft Probleme auf, da diese bereits teilweise bebaut sind oder das Grundstück zu groß ist. Die Dispositionsrunde wendet daher zwei alternative Verfahren an, bei denen a.) eine Projektentwicklung beauftragt wird, alle grundstücksrelevanten Fragen zu klären, um diese an Baugemeinschaften zu vergeben; bzw. b.)nach Klärung der grundstücksrelevanten Fragen auch den Aufbau einer Baugemeinschaftsgruppe übernimmt.
a.	Wie oft sind diese Verfahren bislang jeweils zum Einsatz gekommen und wie viele Wohneinheiten konnten hierdurch geschaffen werden?
b.	Welche zusätzlichen Kosten sind der FHH hierdurch entstanden?
c.	Zu welchem Ergebnis ist die vom Senat beauftragte zuständige Fachbehörde in der Frage gelangt, „ob sich über die genannten Modelle hinaus weitere Verfahrenswege und/oder Variationsmöglichkeiten zur Verbesserung der Grundstücksversorgung anbieten“?
12.	In Drs. 19/2995 werden die Probleme beschrieben, die entstehen können, wenn größere städtische Grundstücke jeweils teilweise an private Investoren und an Baugemeinschaften veräußert werden. Der im Allgemeinen durchgeführte städtebauliche Wettbewerb wird zur finanziellen Entlastung der Baugemeinschaften als Lösung auch finanziell von der zuständigen Fachbehörde unterstützt.
a.	Wann wurde dieses Verfahren eingeführt?
b.	Welche zusätzlichen Kosten sind der zuständigen Behörde seitdem durch dieses Verfahren entstanden?
c.	Welche zusätzlichen Mittel sind für diese Vorgehensweise in den nächsten Jahren eingeplant?
d.	Inwiefern konnte das genannte Ziel – die Akzeptanz von Baugemeinschaften an den beteiligten Stellen zu erhöhen – hierdurch erreicht werden? 
e.	Gab es bereits Investoren, die a.) ohne städtebaulichen Wettbewerb, und b.) mit einem städtebaulichen Wettbewerb aufgrund der Vergabe eines Teils des Grundstücks an eine Baugemeinschaft das Interesse an dem Grundstück verloren haben? 
13.	Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über Bauprojekte von Baugemeinschaften auf nicht städtischen Flächen vor? Inwiefern ist hier eine Förderung durch die FHH möglich?
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	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/grosse-anfragen/b/22679.html</link>

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	<pubDate>Di, 14 Dez 2010 13:30:30 CET</pubDate>
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