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 <title>SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg</title>

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 <description>Große Anfragen</description>

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   <title>SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg</title> 

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	<title>Elbphilharmonie: Fälliger Sachstandbericht seit Mai/Juni 2010</title>
	<description>
Mit Beschluss vom 25. Oktober 2005 zur Drucksache 18/3017 hat die Bürgerschaft in der 18. Wahlperiode den Senat ersucht, ihr im Rahmen des Projekts Elbphilharmonie halbjährlich Bericht zu erstatten über die Kostenentwicklung, den Stand und die Umsetzung des Sponsoringkonzepts, die konzeptionelle Entwicklung und die Personalentwicklung. Den letzten Sachstandsbericht aufgrund dieses Ersuchens hat der Senat am 17. November 2009 vorgelegt. Der nächste Halbjahresbericht wäre im Mai/Juni 2010 fällig gewesen und liegt seit dem 10. August 2010 vor.
Sachstandsbericht zum Bau
Wir fragen daher den Senat:
1.	Aus welchen Gründen ist der Senat im Mai/Juni 2010 nicht dem Ersuchen der Bürgerschaft nach gekommen, über die Kostenentwicklung, den Stand und die Umsetzung des Sponsoringkonzepts, die konzeptionelle Entwicklung und die Personalentwicklung im Zusammenhang mit dem Projekt Elbphilharmonie zu berichten?
2.	Wie stellen sich die strittigen Sachverhalte zu Planungen, Terminen und Kosten mit dem Generalplaner bzw. mit dem Generalunternehmen dar?
3.	Wie stellt sich aktuell die Zahl der
a.	Baubehinderungsanzeigen,
b.	Bedenkenanmeldungen,
c.	Projektänderungsmeldungen, 
d.	andere Mehrkostenanmeldungen
im Vergleich zur Situation vor Abschluss des Nachtrags 4 dar?

Terminplanung
Laut Senatsmitteilung in Drucksache 19/1841 (Nachtrag 4) legt der neue Planungsterminplan fest, dass die bisher noch nicht abschließend definierten letzten 5 Prozent des Bausolls im November 2009 ausgeplant sein werden.
Wir fragen den Senat:
4.	Wann waren diese 5 Prozent des Bausolls ausgeplant?

Laut Senatsmitteilung in Drucksache 19/1841 besteht der vereinbarte Terminplan aus ca. 2.500 Planungsterminen und 20.000 Bauausführungsterminen.
Wir fragen den Senat:
5.	Wie viele der im Terminplan vereinbarten Planungstermine liegen vor dem 1. August 2010?
6.	Wie viele dieser vereinbarten Planungstermine wurden eingehalten und bei wie vielen traten Verzögerungen auf? (ggf. differenzieren nach von allen Seiten unstrittigen Verzögerungen und von jeweils welchen Seiten strittigen Verzögerungen)
7.	Wie viele der im Terminplan vereinbarten Bauausführungstermine liegen vor dem 1. August 2010?
8.	Wie viele dieser vereinbarten 1. August wurden eingehalten und bei wie vielen traten Verzögerungen auf? (ggf. differenzieren nach von allen Seiten unstrittigen Verzögerungen und von jeweils welchen Seiten strittigen Verzögerungen)
Laut Senatsmitteilung in Drucksache 19/1841 wurden auf Grundlage des Terminplans fünf neue pönalisierte – also mit Vertragstrafen belegte – Vertragstermine vereinbart:
-	Decke über 14. OG betoniert (Rohbau) bis zum 6. Oktober 2009,
-	Decke über 26. OG betoniert (Rohbau) bis zum 11. Januar 2010,
-	Fertigstellung Fassade-Elementmontage bis zum 4. Dezember 2010,
-	Übergabe Großer Saal bis zum 31. Oktober 2011,
-	Gesamtübergabe bis zum 30. November 2011.
Wir fragen den Senat:
9.	Sehen die Verträge bzgl. des geltend machen einer Pönale Fristen vor? Wenn ja, welche?
10.	Wann war die Decke über dem 14. Obergeschoss betoniert?
11.	Falls dieser Termin nicht gehalten werden konnte: Hat die Bau KG/ReGe gegenüber dem Generalunternehmer die Zahlung einer Pönale bzw. Vertragsstrafe geltend gemacht? Wenn nein, warum nicht?
12.	Wann war die Decke über dem 26. Obergeschoss betoniert?
13.	 Falls dieser Termin nicht gehalten werden konnte: Hat die Bau KG/ReGe gegenüber dem Generalunternehmer die Zahlung einer Pönale bzw. Vertragsstrafe geltend gemacht? Wenn nein, warum nicht?

Umsatzsteuerliche Bewertung
Laut Senatsmitteilung in Drucksache 19/1841 enthalten die in den Mehrkosten von insgesamt 209 Mio. Euro auch eine Vorsorge von 22 Mio. Euro für eine zum Zeitpunkt der Drucksachenerstellung nicht abschließend zu kalkulierende Umsatzsteuer. Die steuerliche Bewertung sollte im Sommer 2009 vorliegen.
14.	Liegt diese steuerliche Bewertung inzwischen vor? Wenn ja, seit wann und zu welchem Ergebnis, insbesondere zu welcher umsatzsteuerlichen Belastung, kommt sie?
 
Betriebsorganisation
Wir fragen den Senat:
15.	Wie stellt sich das betriebliche Ergebnis der HamburgMusik gGmbH für das Jahr 2009 dar?
16.	Welches betriebliche Ergebnis zeichnet sich für die HamburgMusik gGmbH für das Jahr 2010 bzw. die Spielzeit 2009/2010 ab?
17.	Inwieweit sind aufgrund von Verzögerungen der Übergabe des Konzerthauses Elbphilharmonie der HamburgMusik gGmbH Kosten entstanden?
18.	Inwieweit entstehen aufgrund von Verzögerungen der Übergabe des Konzerthauses Elbphilharmonie der HamburgMusik gGmbH Kosten?
19.	Wie stellen sich 2009 bis 2011 die Vorlaufkosten des Betriebs des Konzerthauses Elbphilharmonie im Vergleich zu den Planungen aus 2007 dar?
20.	Wie hat sich das Personal der Betriebsgesellschaften HamburgMusik gGmbH und Elbphilharmonie und Laeiszhalle Service GmbH (Service GmbH) seit 2009 und im Vergleich zu den Planzahlen aus 2007 jeweils entwickelt?
21.	Wie sind der Stand der Umsetzung des Spenden- und Sponsoringkonzepts sowie der Stand der Spenden- und Sponsoringeinnahmen und -zusagen?

In seinen Antworten auf die Schriftliche Kleine Anfragen zum Projekt Elbphilharmonie hat der Senat zum Teil auf die zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden sehr begrenzten Zeit verwiesen und Fragen daher inhaltlich unbeantwortet gelassen. Vor dem Hintergrund der zur Beantwortung Schriftlicher Kleiner Anfragen geleisteten Vorarbeit des Senats und der Verwaltung sowie des zur Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden größeren Zeitraums werden die inhaltlich unbeantwortet gelassenen Fragen Schriftlicher Kleiner Anfragen hier in einer Großen Anfrage erneut aufgegriffen.

Gutachten für den Bau der Elbphilharmonie und Kostenverfolgung
In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drucksachen 19/6092 erklärt der Senat:
„Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine nachträgliche Erhebung ist von der ReGe in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.“
Wir fragen daher den Senat:
22.	Welche Gutachten für den Bau der Elbphilharmonie wurden vor Einreichung des Bauantrages in Auftrag gegeben? (Bitte einzeln unter Angabe der Themen der Gutachten und der Fragen a. – d. auflisten.)
a.	Von wem wurden diese Gutachten jeweils in Auftrag gegeben?
b.	Wer wurde zur Erstellung der jeweiligen Gutachten beauftragt?
c.	Für welches Gutachten gab es vorab eine Ausschreibung?
d.	Wie hoch war das Honorar für die jeweiligen Gutachten?
23.	Welche Gutachten für den Bau der Elbphilharmonie wurden für den Bauantrag beziehungsweise als Nachforderung der Bauprüfabteilung in Auftrag gegeben? (Bitte einzeln unter Angabe der Themen der Gutachten und der Fragen a. - d. auflisten.)
a.	Von wem wurden diese Gutachten jeweils in Auftrag gegeben?
b.	Wer wurde zur Erstellung der jeweiligen Gutachten beauftragt?
c.	Für welches Gutachten gab es vorab eine Ausschreibung?
d.	Wie hoch war das Honorar für die jeweiligen Gutachten?
24.	Welche Gutachten für den Bau der Elbphilharmonie wurden nach Erteilung der Baugenehmigung in Auftrag gegeben? (Bitte einzeln unter Angabe der Themen der Gutachten und der Fragen a. - d. auflisten.)
a.	Von wem wurden diese Gutachten jeweils in Auftrag gegeben?
b.	Wer wurde zur Erstellung der jeweiligen Gutachten beauftragt?
c.	Für welches Gutachten gab es vorab eine Ausschreibung?
d.	Wie hoch war das Honorar für die jeweiligen Gutachten?
25.	Wird für das Projekt „Elbphilharmonie“ von der ReGe eine nachvollziehbare Kostenverfolgung des Bauvorhabens geführt?
26.	Wie ist diese Kostenverfolgung gegliedert?
27.	Werden die beauftragten Gutachten in dieser Kostenverfolgung aufgelistet bzw. berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht?

Verträge im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung der Elbphilharmonie
In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drucksachen 19/6146 erklärt der Senat:
„Zu den maßgeblichen Vertragswerken siehe Drs. 18/5526. Die darüber hinaus für die Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht gesondert erfasst. Eine Aufzählung aller bisher im Projekt Elbphilharmonie abgeschlossenen Verträge ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Im Übrigen liegen die maßgeblichen Verträge der Bürgerschaft vor. (…) Der Rahmenvertrag für das Projekt Elbphilharmonie vom 1. März 2007 verpflichtet die städtische Seite, über den Inhalt der Verträge des Projektes Elbphilharmonie Stillschweigen zu bewahren. Eine Aufzählung aller bisher im Projekt Elbphilharmonie abgeschlossenen Verträge, die die städtische Seite zu Stillschweigen verpflichten, ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.“
Wir fragen daher den Senat:
28.	Welche Verträge im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung der Elbphilharmonie wurden mit welchem Inhalt zwischen wem wann geschlossen? (Bitte den Gegenstand stichwortartig, die Vertragspartner sowie das Datum des Vertragsabschlusses benennen.)
29.	Welche dieser Verträge gelten noch? Wann wurden sie in welchen Punkten ggf. geändert? (Bitte den Gegenstand der Vertragsänderung stichwortartig benennen.)
30.	Welche Verträge enthalten Vertraulichkeits-, Verschwiegenheits- Stillschweige- oder Geheimhaltungsklauseln, die die städtische bzw. Bauherrenseite binden?

Veränderungen der inneren Gestaltung und der verwendeten Materialen
In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drucksachen 19/6199 erklärt der Senat zur Frage, Veränderungen der inneren Gestaltung und der verwendeten Materialen:
„Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine nachträgliche Erhebung ist von der ReGe in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.“
Wir fragen daher den Senat:
31.	In welchen Bereichen der Elbphilharmonie wurde seit der Ausschreibung die innere Gestaltung verändert? (Bitte einzeln auflisten.)
a.	Wer hat diese Veränderung zu verantworten? 
b.	Ergaben sich durch diese Veränderungen auch statische Veränderungen? 
32.	In welchen Bereichen der Elbphilharmonie wurden seit der Ausschreibung die zu verwendenden Materialien verändert? (Bitte einzeln auflisten.)
a.	Wer hat die Veränderung zu verantworten? 
b.	Ergaben sich durch diese Veränderungen auch statische Veränderungen?

Personelle Situation der ReGe und externe Berater
In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drucksachen 19/6200 erklärt der Senat zur Frage, wie sich die personelle Situation der ReGe für das Projekt Elbphilharmonie bis heute entwickelt hat und wie viele externe Berater beauftragt wurden:
„Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.“
Wir fragen daher den Senat:
33.	Seit wann war eine Gruppe von Mitarbeitern der ReGe mit der Entwicklung des Projekts Elbphilharmonie befasst? Wie viele Mitarbeiter umfasste diese Gruppe?
34.	Wie viele Mitarbeiter waren zum Zeitpunkt
a.	der Erstellung der Machbarkeitsstudie,
b.	der Vorbereitung der Ausschreibung,
c.	der Verhandlungen zur Vergabe
bei der ReGe für das Projekt Elbphilharmonie tätig? Wie viele waren haupt- bzw. nebenamtlich tätig? Über welche beruflichen Qualifikationen verfügten diese Mitarbeiter? 
35.	Wie hat sich die personelle Situation bei der ReGe für das Projekt Elbphilharmonie bis heute entwickelt?
36.	Wie viele externe Beraterbüros sind von der ReGe – für das Projekt Elbphilharmonie – beauftragt worden? 
a.	Welche Leistungen sind mit den Beraterbüros vereinbart?
b.	Sind die Verträge zeitlich befristet? Wenn ja, bis wann?


Bauherrenbesprechungen, Jours Fixes, Projektbesprechungen, Arbeitsgruppen et cetera
In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drucksachen 19/6309 verweist der Senat inhaltlich mehrfach auf die der Bürgerschaft vorliegenden Akten. Der Pflicht des zur Beantwortung von Kleinen Anfrage nach Artikel 25 Absatz 3 der Hamburgischen Verfassung kann der Senat nicht durch den Verweis auf nicht öffentlich zugängliche Akten nachkommen.
Im Übrigen wurde in der Senatsantwort bzgl. Teilnehmerstruktur der erfragten Sitzungen auf die für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit verwiesen.
Wir fragen daher den Senat:
37.	Wann fanden 
a.	Aufsichtsratssitzungen der Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH &amp; Co. KG,
b.	Sitzungen des so genannten Bauausschusses des Aufsichtsrats,
c.	Aufsichtsratssitzungen der ReGe,
d.	Sitzungen der Staatsrätebegleitgruppe,
e.	Jour Fixe „Elbphilharmonie“,
jeweils statt? (Bitte das jeweilige Datum nennen)
38.	Wer lud zu diesen Besprechungen bzw. Sitzungen jeweils ein und in wessen Räumen fanden diese statt? Wer war zu diesen Besprechungen bzw. Sitzungen jeweils eingeladen und wer nahm jeweils teil?
Umplanungen und Neuberechungen der Statik
In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drucksachen 19/6314 verweist der Senat hinsichtlich Fragen nach Neuberechungen der Statik darauf, dass die Zusammenstellung und Zuordnung des vorhandenen Datenmaterials in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich sei.
Wir fragen daher den Senat:
39.	Wie oft musste die Statik aufgrund von Entwurfs- beziehungsweise Planungsänderungen in der Zeit 
a.	vom 01. März 2007 bis 25. Oktober 2007,
b.	25. Oktober 2007 bis 26 November 2008,
c.	seit dem 26. November
geändert beziehungsweise neu berechnet werden?
40.	Wie viele 
a.	Baubehinderungsanzeigen
b.	Bedenkenanmeldungen,
c.	Projektänderungsmeldungen, 
d.	andere Mehrkostenanmeldungen
seitens des Generalunternehmers wurden in der Zeit 
-	vom 01. März 2007 bis 25. Oktober 2007,
-	Oktober 2007 bis 26 November 2008,
-	seit dem 26. November
unter anderem mit Änderungen der Statik begründet?

41.	In welchem Umfang wurden von Seiten der Generalplaner in der Zeit 
a.	bis zum 26. November 2008,
b.	seit dem 26. November 2008
Mehrkosten gegenüber der Bau KG mit Umplanungen und Neuberechungen der Statik begründet?

Gründung der Elbphilharmonie
Laut Senatsantwort in Drucksache 19/6573ergab sich im Rahmen der von der Bürgerschaft beschlossenen Weiterentwicklung des Architektenentwurfes (vergleiche Drs. 18/5526)“, „dass das Konzept einer vollständigen Nutzung der Bestandsgründung mittels zwei Lastverteilebenen (2. Untergeschoss und 6./7. Obergeschoss), wie es in der Machbarkeitsstudie dargestellt ist, mit der wirtschaftlichen Nutzung und Funktionalität der Elbphilharmonie nicht in Einklang zu bringen ist. Die grundsätzliche Tragfähigkeit der Bestandsgründung spielte bei diesen Überlegungen insoweit keine Rolle. Ausschlaggebend waren die auftretenden Lastkonzentrationen aus dem geplanten Gebäude, so dass wegen des Entfalls der geplanten Lastverteilebenen eine Nachgründung geplant wurde.“ In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drucksache 19/6672 antwortete der Senat auf die Frage, welche weiteren Änderungen „im Rahmen der von der Bürgerschaft beschlossenen Weiterentwicklung des Architektenentwurfs“ in diesem Zusammenhang in die Planungen einflossen, „Die Zusammenstellung und Zuordnung des vorhandenen Datenmaterials ist in der für die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.“
Wir fragen daher den Senat:
42.	Welche weiteren Änderungen flossen „im Rahmen der von der Bürgerschaft beschlossenen Weiterentwicklung des Architektenentwurfs“ in diesem Zusammenhang in die Planungen ein? Von wem und welche Änderungen?
</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/grosse-anfragen/b/20832.html</link>

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	<pubDate>Mi, 11 Aug 2010 00:00:00 CEST</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Lagebild zur Organisierten Kriminalität und ihrer Bekämpfung in Hamburg im Jahr 2009</title>
	<description>Anders als andere, auch CDU-geführte Landesregierungen, hat sich der Senat bisher geweigert, von sich aus in einer gesonderten Berichterstattung über die Lage zur organisierten Kriminalität und ihrer Bekämpfung in Hamburg zu informieren. Zur Aktualisierung der Daten aus Drs. 18/5210, 18/5910, 19/257 und 19/3821 fragen wir den Senat:

I.	Allgemeine Lagedarstellung der OK in Hamburg
1. Anzahl der Ermittlungsverfahren im Jahr 2009
1.1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden insgesamt im Jahr 2009 dem Kriminalitätsfeld der Organisierten Kriminalität zugeordnet?
1.2. Im November 2008 haben die Senatsvertreter gegenüber dem Innenausschuss zugesagt, im Rahmen der Berichterstattung über die Polizeiliche Kriminalstatistik in einem Exkurs auf den Bereich der Organisierten Kriminalität einzugehen. Welche Ausführungen hat es bei welcher Gelegenheit zur Entwicklung der Lage im Jahr 2009 gegeben? 
1.3. Inwiefern und wann hat es bei den Bediensteten der Strafverfolgungsbehörden in Hamburg, die auf die Bekämpfung Organisierter Kriminalität spezialisiert sind, in 2009 eine Rotation oder sonst Personalwechsel gegeben?

2. Delikts- und Kriminalitätsbereiche
2.1. Welchen Delikts- und Tätigkeitsbereichen sind die OK-Verfahren aus dem Jahr 2009 zuzurechnen?
2.2. Welche Kriminalitätsbereiche stellten im Jahr 2009 den Schwerpunkt der Organisierten Kriminalität dar? Welche Kriminalitätsbereiche wiesen insgesamt die höchsten Verfahrenszahlen auf? (Bitte im Vergleich zum Vorjahr darstellen).
2.3. Konnten in den vergangenen Jahren Entwicklungen bzw. Tendenzen festgestellt werden? Wenn ja, welche? 
2.4 Wir viele der OK-Verfahren aus dem Jahr 2009 sind der Wirtschaftskriminalität zuzuordnen?
2.5. Gibt es Unternehmen, die im Zusammenhang mit OK gesondert beobachtet werden? Um wie viele Firmen handelt es sich?



3. OK-Relevanz der Verfahren
Nach der bundeseinheitlichen Definition aus dem Jahr 1990, die Grundlage für die Erhebung von OK-Verfahren ist, ist „Organisierte Kriminalität … die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken. Der Begriff umfasst nicht Straftaten des Terrorismus.“
3.1. Welchen Alternativen bzw. Varianten a) bis c) der bundeseinheitlichen Definition waren den Verfahren jeweils zuzuordnen, die im Jahr 2009 in Hamburg registriert worden sind? (Bitte Anzahl der Fälle sowie in Prozent darstellen, ggf. in Mehrfachnennung.)
3.2. Wie oft war das Merkmal „unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen“ einschlägig?
3.3. Wie oft war das Merkmal „unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel“ einschlägig?
3.4. Wie oft war das Merkmal „unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft“ einschlägig? In welchem Verhältnis stellt sich die Einflussnahme auf die verschiedenen Zielmedien dar? 
3.5. Konnten hinsichtlich der verschiedenen Merkmale in den vergangenen Jahren bestimmte Tendenzen festgestellt werden? Wenn ja, welche? 

II. Schäden, Gewinne und Vermögensabschöpfung der OK in Hamburg
1. Wie hoch ist die geschätzte, durch Organisierte Kriminalität entstandene Schadenssumme im Jahr 2009?
2. Welcher Betrag ist dem Bundeskriminalamt für das Jahr 2009 als krimineller Gewinn gemeldet worden (bzw. wird dem BKA für das Jahr 2009 gemeldet werden)?
3. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2009 bei Verfahren der Organisierten Kriminalität Maßnahmen der Vermögensabschöpfung durchgeführt?
4. In welchen Deliktsbereichen lag der Schwerpunkt der Gewinnabschöpfungsmaßnahmen? 
5. In welcher Höhe wurden im Jahr 2009 insgesamt – aus allen Verfahrensbereichen – Vermögenswerte beschlagnahmt und wie hoch war der Anteil, der aus Verfahren der organisierten Kriminalität resultierte, und auf welche Umstände ist die Entwicklung zurückzuführen? Wie hoch war die vorläufig gesicherte Summe pro OK-Verfahren im Mittel?
6. In welcher Höhe konnten im Jahr 2009 Vermögenswerte endgültig der Staatskasse zugeführt werden und welche Angaben können zur Höhe des Anteils gemacht werden, der aus Verfahren gegen die organisierte Kriminalität resultiert?

III. Struktur der OK-Tatverdächtigen in Hamburg
1. Gegen wie viele Personen ist im Zusammenhang mit der Organisierten Kriminalität im Jahr 2009 ermittelt worden?

2. Gegen wie viele Personen konnten im fraglichen Zeitraum freiheitsbeschränkende bzw. -entziehende Maßnahmen erlassen bzw. vollstreckt werden? Wie viele Festnahmen gab es im Jahr 2009 im Zusammenhang mit der Ermittlung gegen die Organisierte Kriminalität? Wie viele Haftbefehle konnten erlassen werden?
3. Welchen Nationalitäten gehörten die Personen an, gegen die im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität ermittelt worden ist? (Bitte in Prozent darlegen.) 
4. Welche polizeilichen Erfahrungen und Einschätzungen gibt es im Hinblick auf die Herkunft Tatverdächtiger und die Aktivitäten bestimmter Gruppen in bestimmten Kriminalitätsbereichen?
5. Von insgesamt wie vielen Tatverdächtigen waren wie viele zur Tatzeit bewaffnet? Welchen Nationalitäten gehörten die bewaffneten Tatverdächtigten an? 
6. Wie viele Personen, gegen die im Jahr 2009 im Zusammenhang mit OK-Verfahren ermittelt wurde, hatten eine abweichende Geburtsnationalität? (Bitte als Zahl und in Prozent darstellen.)
7. Wie hoch ist der Anteil der deutschen Tatverdächtigen, die eine abweichende Geburtsnationalität aufweisen und um welche abweichenden Geburtsnationalitäten handelt es sich? (Bitte als Zahl und in Prozent darstellen.) 

IV. Hervorzuhebende Tathandlungen bzw. Erkenntnisse
1. Konnten bei den im Jahr 2009 bearbeiteten OK-Verfahren Verbindungen zu ausländischen Organisationen festgestellt werden? Wenn ja, in wie vielen Fällen, und welche Angaben können über die Organisationen und Herkunftsstaaten gemacht werden? 
2. Gab es im fraglichen Zeitraum Vorkommnisse in Justizvollzugsanstalten, die darauf schließen ließen, dass ein inhaftierter Tatverdächtiger von Organisationen oder Tätergruppen unterstützt bzw. betreut wird (z.B. durch Gestellung von Rechtsanwälten, finanzielle Unterstützung eines Inhaftierten oder seiner Familie)? Wenn ja, in wie vielen Fällen konnte eine solche Unterstützung bzw. Betreuung nachgewiesen werden? 

V. Verfahrensbezogene Erkenntnisse
1. Polizeiliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2009
1.1. Welche Sachverhalte lagen den im Jahr 2009 abgeschlossenen Verfahren zugrunde? (Bitte einzeln darstellen.) 
1.2. Aufgrund welcher Erkenntnisse wurden die Ermittlungsverfahren eingeleitet? Aufgrund von Hinweisen aus anderen Verfahren? Aufgrund von Anzeigen? Aufgrund von eigenständigen Ermittlungen? Welches war der häufigste Grund für die Verfahrenseinleitung?
1.3. Wie lang war bei den im Jahr 2009 abgeschlossenen Verfahren die durchschnittliche Verfahrensdauer in der polizeilichen Bearbeitung von OK-Fällen? (Bitte im Mittel darstellen.)
1.4. Wie hoch war der Personaleinsatz der Polizei im Rahmen der Ermittlungen gegen Organisierte Kriminalität im Jahr 2009? 
1.5. Hat sich der Personaleinsatz in 200 zum Vorjahr verändert? Wenn Ja, wie?

a. 	Wie viele dieser Veränderungen im Personaleinsatz beruhen auf rein organisatorischen Veränderungen? Welche organisatorischen Veränderungen waren es im Einzelnen?
b. 	 Welche Planungen oder Entscheidungen gibt es, ob zukünftig mehr oder weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die OK-Bekämpfung zuständig sein werden?
c 	Welche Dienststellen der Polizei Hamburg sind schwerpunktmäßig mit der Verfolgung und Aufklärung von OK befasst? 
d. 	Mit wie vielen Bediensteten welcher Besoldungsgruppe sind diese Dienststellen jeweils zu den Stichtagen 1. Januar 2009 und 1. Juli 2009 sowie am 1. Januar 2010 besetzt gewesen?
e. 	Welche weiteren Deliktsgruppen werden durch die unter 1.5.c) genannten Dienststellen noch bearbeitet? 

2. OK-Verfahren der Staatsanwaltschaft im Jahr 2009
2.1. Wie viele OK-Verfahren wurden im Jahr 2009 durch die Staatsanwaltschaft bearbeitet?
2.2. Welche Dienststellen der Staatsanwaltschaft Hamburg beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit der Verfolgung und Aufklärung von OK-Delikten? 
2.3. Mit wie vielen Bediensteten welcher Besoldungsgruppe sind diese Dienststellen jeweils zu den Stichtagen 1. Januar 2009 und 1. Juli 2009 sowie am 1. Januar 2010 besetzt gewesen? 
2.4. Welche Planungen oder Entscheidungen gibt es, ob zukünftig mehr oder weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die OK-Bekämpfung zuständig sein werden?  
2.5. Welche weiteren Deliktsgruppen werden durch die unter 2.2. genannten Dienststellen noch bearbeitet?  
2.6. Gegen wie viele Personen wurde durch die Staatsanwaltschaft ermittelt? (Bitte aufzeigen, wie viele Verfahren gegen wie viele Beschuldigte durchgeführt wurden bzw. werden.)
2.7. Welche OK-Abteilungen der Staatsanwaltschaft waren im Jahr 2009 mit den Ermittlungen betraut und in wie vielen Fällen waren auch andere Spezialabteilungen der Staatsanwaltschaft, z.B. die Abteilungen für Wirtschaftskriminalität bzw. Steuerfahndung oder für Betäubungsmittelkriminalität, an der Bearbeitung der Verfahren beteiligt?
2.8. Wie viele staatsanwaltliche Verfahren konnten im Jahr 2009 mit welchem Ergebnis abgeschlossen werden? Gegen wie viele Personen wurde im Rahmen wie vieler Verfahren Anklage erhoben?
2.9. Wie lang war die durchschnittliche Dauer der staatsanwaltlichen Verfahren in OK-Fällen im Jahr 2009?
2.10. Aus den im Jahr 2007 als polizeilich abgeschlossenen gemeldeten 17 OK-Verfahren waren laut Senat (Drs. 19/3821 Seite 10) insgesamt 43 Verfahren mit 121 Beschuldigten entstanden. Davon endeten die Verfahren gegen 43 Beschuldigte mit Einstellungen, ein Verfahren wurde an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben und 74 Fälle endeten mit Anklagen bzw. Strafbefehlsanträgen. 
a) Gegen drei der vormals 121 Beschuldigten waren die Verfahren im Zeitpunkt der Se-

natsauskunft Drs. 19/3281 – Anfang September 2009 – noch offen. Warum waren sie noch nicht abgeschlossen, wann und wie wurden diese erledigt? 
b) Sind sämtliche der Verfahren zu den 67 Anklagen und sieben Strafbefehlen mittlerweile abgeschlossen? Soweit nein, inwieweit nicht, um welchen Sachverhalt geht es jeweils und wie kam es zu den Verzögerungen im Strafverfahren?
2.11. Im Jahr 2008 wurden laut Senatsauskunft bei der Staatsanwaltschaft 35 Verfahren abgeschlossen; dabei wurden 68 Personen angeklagt und gegen zwei weitere Beschuldigte wurden Strafbefehle beantragt. Inwieweit sind diese Strafverfahren mittlerweile abgeschlossen?

3. Gerichtsverfahren zur Organisierten Kriminalität im Jahr 2009 
3.1. Wie viele Gerichtsverfahren wurden im Jahr 2009 bearbeitet und welche Angaben können dazu gemacht werden, inwieweit darunter Großverfahren waren?
3.2. Wie viele Gerichtsverfahren konnten im Jahr 2009 mit welchem Ergebnis abgeschlossen werden? Wie viele Verurteilungen wurden im Rahmen wie vieler OK-Verfahren gegen wie viele Personen ausgesprochen? Wie häufig kam es zu Freisprüchen, zu welchen Freiheitsstrafen, zu Geldstrafen und zur Aussetzung zur Bewährung (bitte darstellen wir zuletzt in Drs. 19/3821 unter V. 3.2.)
3.3. Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2009 eingestellt (bitte angeben Einstellungen mangels Beweisen, aus Rechtsgründen, wegen Geringfügigkeit oder als unwesentliche Nebenstraftaten)? 
3.4. Wie lang war die durchschnittliche Verfahrensdauer im fraglichen Zeitraum und welcher Zeitraum ist durchschnittlich zwischen Anklageerhebung und Eröffnung des Hauptverfahrens vergangen? 

4. Zeugenschutz- und Beweissicherungsmaßnahmen
4.1. Wie viele Personen wurden im Rahmen der OK-Verfahren im Jahr 2009 in offizielle Zeugenschutzprogramme aufgenommen?
4.2. In wie vielen OK-Verfahren sind im fraglichen Zeitraum verdeckte Maßnahmen zur Beweissicherung durchgeführt worden und um welche Maßnahmen handelte es sich?
4.3. Wie wird auf Seiten des Senats die Notwendigkeit beurteilt, angesichts der besonderen Schwierigkeiten bei der OK-Ermittlung besondere Ermittlungsmethoden einzusetzen, wie z.B. verdeckte Ermittler und Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen?
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	<pubDate>Mi, 11 Aug 2010 00:00:00 CEST</pubDate>
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<item>
	<title>Schöpft der Senat die Nachverdichtungspotenziale beim Wohnungsbau richtig aus?</title>
	<description>Seit Jahren werden in Hamburg viel zu wenige neue Wohnungen gebaut. Ein entscheidender limitierender Faktor ist dabei das nicht ausreichende Angebot bebauungsreifer Flächen. Darüber hinaus ist es das erklärte Ziel, möglichst Ressourcen und Flächen schonend zu bauen, mithin vor allem das innerstädtische Wohnen zu fördern, statt auf der so genannten grünen Wiese zu bauen.
Neben der Erschließung von Konversionsflächen müsste deshalb die Schließung von Baulücken eine zentrale Rolle in der Flächenpolitik der Stadt einnehmen. Auch der Senat erklärte, die Nutzung von Nachverdichtungspotenzialen sei ein Schwerpunkt seiner Flächenpolitik. Die Forderung nach der Wiedereinführung eines Flächenkatasters, welches die systematische Erfassung von Baulandreserven wie Baulücken, Nachverdichtungspotenzialen und Konversionsflächen ermöglichen würde, wurde jedoch in der Vergangenheit von der Bürgerschaftsmehrheit und folglich auch vom Senat nicht aufgegriffen. 

 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1.	Welche Strategie legen der Senat bzw. die zuständigen Behörden für eine innerstädtische Nachverdichtung zu Grunde?
a.	Inwiefern werden hierbei gesamtstädtische Interessen und lokale Besonderheiten (Denkmalschutz von Blockrandensemble, soziale Probleme in bestehenden Quartieren, Schwierigkeiten oder Besonderheiten bei der verkehrlichen Erschließung) in die strategischen Überlegungen einbezogen?
b.	Welche Ansätze zur nachhaltigen Entwicklung dieser Nachverdichtungspotenziale enthält die Strategie und welche Beispiele gibt es bisher für die Umsetzung von Ansätzen zur Nachhaltigkeit?
c.	In welcher Größenordnung wurden oder sollen die bestehenden Flächenpotenziale ausgenutzt werden (insbesondere bezogen auf Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und Geschossanzahl)? (Bitte detailliert für alle Wohnungsbauvorhaben im Bereich der innerstädtischen Nachverdichtung aufführen.)
2.	Gibt es Instrumente zur systematischen Identifizierung von Nachverdichtungsflächen?
a.	Wenn ja, welche?
b.	In welcher Weise werden diese in Hamburg von der zuständigen Behörde genutzt?
3.	In welcher Größenordnung sehen der Senat bzw. die zuständigen Behörden die Potenziale aufgrund ihrer strategischen Bemühungen im Hinblick auf zu realisierende Wohneinheiten? Wie viele Wohneinheiten können bis 2015 in Hamburg durch Nachverdichtung im Bestand realisiert werden?

4.	Wurden durch die zuständigen Behörden bzw. die Bezirksämter die Nachverdichtungs-Potenziale in den Bezirken erfasst? 
a.	Wenn ja, welche Potenziale zur weiteren Verdichtung für den Wohnungsbau gibt es? Welche Form der Nachverdichtung (Geschosswohnungsbau, Einzel-/Doppel- bzw. Reihenhäuser) wurden hierbei angenommen? (Bitte nach Bezirken und Art der Bebauungspotenziale darstellen.)
b.	Wenn nein, warum wurden die Potenziale noch nicht erfasst?
5.	In welcher Größenordnung wurde in den Zielvereinbarungen zwischen den sieben Bezirken und dem Senat resp. der Fachbehörde eine innerstädtische Nachverdichtung vereinbart?
a.	Welche Vorhaben sind geplant und wie ist der Stand der Umsetzung?
b.	Bei welchen Vorhaben ergeben sich Realisierungsdefizite und welche Gründe liegen hierbei vor?
6.	In welcher Größenordnung sehen der Senat bzw. die zuständigen Behörden die Potenziale aufgrund der bezirklichen Zielvereinbarungen im Hinblick auf zu realisierende Wohneinheiten? Wie viele Wohneinheiten können bis 2015 in Hamburg durch die Bezirke im Bestand realisiert werden?
7.	Haben nach Auffassung des Senats bzw. der Fachbehörde die Bezirke ihre Nachverdichtungspotenziale ausgeschöpft?
a.	Wenn nein, an welchen Stellen bestehen weitere Potenziale zur Flächenentwicklung?
8.	Besteht ein zentrales oder dezentrales Kataster über Baulücken und andere Nachverdichtungspotenziale?
a.	Wenn ja, wie hoch ist das Potenzial für den Wohnungsbau durch konsequente Schließung bestehender Baulücken?
b.	Wenn nein, warum wurde dieses Potenzial bisher unbeachtet gelassen?
c.	Wie viele Baulücken-Grundstücke befinden sich im Besitz der Stadt bzw. eines Unternehmens der Freien und Hansestadt Hamburg?
9.	Wurden in den Bezirken Strategien zur innerstädtischen Nachverdichtung entwickelt? 
a.	Wenn ja, wo und mit welchem Ergebnis?
b.	Wenn ja, ist bzw. sind dies Pilotprojekte und können diese auf andere Bezirke oder die Landesplanung übernommen werden?
10.	Welche Schnittstellen und Abstimmungen zwischen Bezirken und Fachbehörden bestehen, um die gemeinsamen Aktivitäten zu koordinieren? (Bitte Besetzung und Sitzungsrhythmen benennen.)
11.	Welche Mittel werden in der Fachbehörde aufgewendet, um die Nachverdichtungspotenziale zu erfassen und ausnutzen zu können? 
a.	Wie viel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Fachbehörden resp. den Bezirken mit der Erfassung von Nachverdichtungspotenzialen beschäftigt?
12.	Welche Flächen wurden bislang (seit 2008) für eine innerstädtische Nachverdichtung ermittelt?
a.	Für welche dieser Flächen sind Bebauungsplanverfahren nötig und welcher Verfahrensstand besteht in diesen Fällen?
i.	Für welche dieser Flächen bestehen bereits konkrete Bauanträge?
ii.	Welche dieser Flächen sind mittlerweile entwickelt oder kurz vor Abschluss der Entwicklung?
iii.	In welchem Umfang konnte auf den bereits entwickelten oder in der Entwicklung befindlichen Flächen Wohnungsbau realisiert werden? (Bitte Anzahl Wohneinheiten und BGF je Fläche darstellen.)
iv.	Welche dieser Flächen befinden sich innerhalb des Ring 2, welche außerhalb?
b.	Welche dieser Flächen stehen bzw. standen im städtischen Eigentum?
i.	Welche dieser stadteigenen Flächen wurden bisher zur Verwertung ausgeschrieben?
ii.	Welche dieser Flächen konnten an einen privaten Investor veräußert oder an Hand gegeben werden?
iii.	Für welche dieser Flächen bestehen bereits konkrete Bauanträge?
iv.	Welche dieser Flächen sind mittlerweile entwickelt oder kurz vor Abschluss der Entwicklung?
v.	In welchem Umfang konnte auf den bereits entwickelten oder in der Entwicklung befindlichen Flächen Wohnungsbau realisiert werden? (Bitte Anzahl Wohneinheiten und BGF je Fläche darstellen.)
vi.	Welche dieser Flächen befinden sich innerhalb des Ring 2, welche außerhalb?
13.	Bestehen für die Flächen innerhalb des Ring 2 Probleme im Bezug auf den erforderlichen Stellplatznachweis? Wenn ja, in welcher Form und wie sollen diese gelöst werden? Bitte separat nach Fläche darstellen.
14.	Gibt es aufgrund von Einwendungen des Denkmalschutzes oder vor dem Hintergrund des Baumschutzes Probleme bei der Realisierung von Nachverdichtungspotenzialen?
15.	In seinem Wohnungsbauentwicklungsplan sieht der Senat u.a. die Möglichkeit der Mobilisierung weiterer Flächenpotenziale für den Wohnungsbau dadurch, dass Baulücken an verkehrsbelasteten Straßen geschlossen und damit dem dahinter liegenden Bereich Lärmschutz bieten können, wodurch dort weiterer Wohnungsbau entstehen könnte.
a.	Hat der Senat oder die zuständige Behörde das Potenzial an zusätzlichen Wohnungsbauflächen durch Schließung von Baulücken an verkehrsbelasteten Straßen untersuchen lassen?
b.	Welches Potenzial für den Wohnungsbau wird in diesem Bereich gesehen?
c.	Sollen die neu zu errichtenden Gebäude auf Baulücken an Hauptstraßen ausschließlich gewerblichen Nutzungen diesen und damit durch den so entstehenden Lärmschutz nur mittelbar Wohnungsbau ermöglichen oder sieht der Senat aufgrund moderner Bauweisen und aktivem Lärmschutz an den Gebäuden auch Möglichkeiten derartige Baulücken mit Wohngebäuden zu schließen?
d.	In welchem Umfang ist die Schließung von Baulücken an verkehrsbelasteten Straßen in die im Wohnungsbauentwicklungsplan dargelegten Flächenpotenziale A und B eingeflossen?



16.	§ 176 BauGB ermächtigt die Gemeinde im Geltungsbereich eines Bebauungsplans Bescheide mit Fristablauf zu erlassen,  innerhalb derer ein Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen ist oder vorhandene Gebäude den Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen sind. Das gleiche gilt für im Zusammenhang bebaute Ortsteile.
a.	Wie bewerten der Senat bzw. die zuständige Behörde die Regelungen des § 176 BauGB vor dem Hintergrund des Ziels der Nutzung von Nachverdichtungspotenzialen?
b.	Wie beurteilen der Senat bzw. die zuständige Behörde die Möglichkeit, von § 176 BauGB Gebrauch zu machen? 
c.	Welches sind in der Praxis die wesentlichen Hinderungsgründe, aus denen es ggf. nicht gelingt, eine plangemäße Bebauung zu erreichen?
d.	In wie vielen Fällen hat jeweils in den letzten fünf Jahren Hamburg die Eigentümerin oder den Eigentümer eines Grundstücks durch Bescheid verpflichtet, sein Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen oder ein vorhandenes Gebäude den Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen? 
e.	In wie vielen Fällen hat jeweils in den letzten fünf Jahren Hamburg die Eigentümerin oder den Eigentümer eines Grundstücks durch Bescheid verpflichtet, sein Grundstück, dass sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans aber innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile befindet, entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen oder einer baulichen Nutzung zuzuführen?
f.	In wie vielen Fällen kam jeweils in den letzten fünf Jahren die Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Durchführung des Vorhabens aus wirtschaftlichen Gründen der Eigentümerin oder dem Eigentümer nicht zuzumuten ist? 
g.	In wie vielen Fällen hat jeweils in den letzten fünf Jahren die Eigentümerin oder der Eigentümer die Übernahme des Grundstücks durch Hamburg verlangt?
h.	In wie vielen Fällen hat Hamburg dem Wunsch der Eigentümerin oder des Eigentümers zur Übernahme des Grundstücks entsprochen?
i.	In wie vielen Fällen hat jeweils in den letzten fünf Jahren Hamburg Vollstreckungsmaßnahmen oder Enteignungsverfahren gegen Eigentümer durchgeführt, die ihren Verpflichtungen aus den aufgrund von § 176 BauGB erlassenen Bescheiden nicht nachgekommen sind?
j.	Welche Änderungen des § 176 BauGB sind nach Ansicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde erforderlich, um dem Sinn und Zweck der Norm sowie ihrem Vollzug mehr Geltung verschaffen zu können? 
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	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/grosse-anfragen/b/20834.html</link>

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	<pubDate>Mi, 11 Aug 2010 00:00:00 CEST</pubDate>
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	<title>Sport- und Bewegungsräume in Hamburg – öffnen, gestalten und nutzen! Was unternimmt der Senat zur Verbesserung der Hamburger Sportinfrastruktur?</title>
	<description>Bewegung ist ein evolutionäres Grundbedürfnis des Menschen. Bewegung und Wahrnehmung bedingen sich gegenseitig und spielen für den Prozess der Gesundheitserhaltung und Gesundheitsförderung eine entscheidende und unabdingbare Rolle. Eine ausgewogene Bewegungs- und Wahrnehmungserfahrung unterstützt die gesunde physische, psychische und intellektuelle Entwicklung des Menschen. Sie verhilft, wichtige Grundlagen zum Lernen und Verhalten zu erwerben. Bewegungs- und Wahrnehmungserfahrung zeigen deutliche Auswirkungen auf die Persönlichkeitsentwicklung des Menschen, gleich welchen Alters. Das Aneignen eines positiven Selbstkonzeptes ist damit ebenso verbunden wie emotionale und soziale Stabilität. Wahrnehmung und Bewegung sind somit keine abzugrenzenden Lernbereiche, sie stellen die Voraussetzungen und Grundlagen für alle Kompetenzbereiche dar und sind in ihrer Bedeutung für die Gesamtentwicklung des Menschen zu betonen. Im Rahmen eines städtischen Sportförderkonzepts müssen sie angemessen beachtet und gefördert werden. 
Oft ist Sport oder Bewegung an einen infrastrukturellen Rahmen gebunden. Doch auch Natur- und städtische Räume bieten zahlreiche Bewegungs- und Erlebnismöglichkeiten. Urbane Subkulturen bei Jugendlichen oder ganzheitlich orientierte
Lebenskonzepte, die auf Bewegung und Naturerlebnis basieren, gewinnen an Bedeutung und sind damit auch Ausdruck eines individuellen Lebensstils. 
In der Sportentwicklungsplanung haben funktionale und wohnortnahe Sporträume eine Schlüsselfunktion. Regelmäßige Zustands- und Bedarfsanalysen sind hierfür erforderlich. Sowohl die stadteigenen Sporträume, wie die vereinseigenen Sportanlagen, als auch die informellen Sportgelegenheiten in einer Stadt müssen dabei berücksichtigt werden. Quartiere mit einem besonderen Förderbedarf müssen bei der Planung, Sanierung und bei der Pflege bestehender Anlagen in den Fokus der Sportstättenplanung gerückt werden. 
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die Aufgabe, vor allem den gemeinnützigen Sport mit der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zu fördern. Hierbei ist es notwendig, dass es ein auf das gesamte Stadtgebiet erstrecktes und lückenloses Netz an Bewegungsmöglichkeiten für jede Hamburgerin und jeden Hamburger gibt. 
Ebenso gilt es, die in Hamburg praktizierte Schließung von Sporträumen – z.B. von Schulturnhallen in den Ferien und an Wochenenden – kritisch zu hinterfragen. Es geht u.a. auch darum, das Sport- und Bewegungsangebot für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien zu verbessern, indem sie in der Stadt ein attraktives, kostenloses und wohnortnahes Angebot vorfinden.
Neben dem Erlebnischarakter und den gesundheitsprophylaktischen Aspekten steht also auch ein sozial gerechtes und möglichst günstiges Angebot für alle Bevölkerungsteile im Mittelpunkt einer erstrebenswerten Förderpraxis.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Förderung von Sport- und Bewegungsräumen
1.1.	Welche Definition von Sport- und Bewegungsräumen legt der Senat bei seiner Förderung von Sportstätten und Ähnlichem zu Grunde?
1.2.	Aus welchen Haushaltstiteln werden sportinfrastrukturelle Maßnahmen in Hamburg gefördert? (Bitte aufschlüsseln nach Haushaltstitel, Verwendungszweck, Art der Zuwendungen, Zuwendungsempfänger, Höhe der Zuwendung und Entwicklung der Haushaltstitel seit dem Jahr 2003)
1.3.	Aus welchen Haushaltstiteln werden städtebauliche Maßnahmen gefördert, die innerstädtische Bewegungsräume betreffen? (Bitte aufschlüsseln nach Spielplätzen, Schulhöfen, Grünanlagen/Parks, Wäldern und Gewässern und Entwicklung der Haushaltstitel seit dem Jahr 2003)
1.4.	Wie hoch ist die Förderung von Bau und Sanierung vereinseigener Sportanlagen? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Förderung/Zuwendung, Höhe der Förderung, Zuwendungsempfängern und geförderten Sportanlagen seit dem Jahr 2003)
1.5.	Nach welchen Kriterien werden Fördermittel für vereinseigene Anlagen durch die Freie und Hansestadt Hamburg vergeben? (Bitte unter Angabe der Gewichtung des Kriterienkatalogs darstellen)
1.6.	Wird der Hamburger Sportbund systematisch in die Vergabe der Fördermittel für vereinseigene Anlagen einbezogen? 
1.6.1. 	Wenn ja, wie? 
1.6.2. 	Wenn nein, warum nicht?
1.7.	Warum werden die Fördermittel für vereinseigene Anlagen nicht komplett  durch den Hamburger Sportbund an seine Mitgliedsorganisationen vergeben?
1.8.	An welchen sportinfrastrukturellen Baumaßnahmen hat sich die Freie und Hansestadt Hamburg aus Haushaltstiteln beteiligt, die nicht Eigentum der Stadt oder einer gemeinnützigen Organisation sind? (Bitte aufschlüsseln nach Anlagen, Betreiber/Eigentümer, Haushaltstitel, Investitionskosten, Betriebskosten und Erhaltungskosten seit dem Jahr 2003)
1.9.	Wie hoch beziffert der Senat den aufgelaufenen Sanierungsbedarf bei öffentlichen Sportstätten seit dem Jahr 2001?
1.10.	Wird der Senat die Mittel aus dem Bundeskonjunkturprogramm II, die zur Sanierung von Sportanlagen in 2009 und 2010 angesetzt sind, in den Haushalt 2011/2012 überführen?
1.10.1. Wenn ja, in welchem Titel?
1.10.2. Wenn nein, warum nicht und ist der Senat der Meinung, dass die bestehenden Mittel den Sanierungsstau bei Sportanlagen beheben können?
1.11.	Plant der Senat eine Ausweitung der Förderung von Sport- und Bewegungsräumen?
1.11.1. Wenn ja, in welcher Höhe?
1.11.2. Wenn nein, warum nicht?

2. Sportpolitischer Ordnungsrahmen
2.1.	Welche Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen, Vorschriften etc. regeln den Bau, die Pflege, die Nutzung und die Förderung von Sport- und Bewegungsräumen? (Bitte aufschlüsseln nach Schulsporthallen, Schulhöfe, Sportplätze, spezielle Sportanlagen (z.B. Reitställe), Eissportanlagen, Schwimmhallen, Spielplätzen und Grünanlagen – sofern nicht schon über die Drs.19/5234 und Drs.19/4673 beantwortet)
2.2.	In welcher Form werden Sportflächen bei der Stadtentwicklungsplanung berücksichtigt?
2.3. 	Gibt es eine aktuelle Pflegezustandsaufnahme staatlicher Sportstätten?
2.3.1. Wenn ja, welche? 
2.3.2. Wenn nein, wann wurde die letzte Pflegezustandsaufnahme gemacht und warum gibt es keine aktuelle Neuauflage?
2.4.	Werden „Akteure des Sports“ (s. Definition des Senats aus Drs. 19/4764) in Planungs- und Beteiligungsprozesse beim Bau städtischer Sportanlagen beteiligt?
2.4.1. Wenn ja, wer wurde in welcher Form bei diesen Prozessen seit dem Jahr 2003 beteiligt? (Bitte unter Angabe der Sportstätte und Angabe des „Akteurs des Sports“ darstellen)
2.4.2. In welcher Form werden die „Akteure des Sports“ an Planungsprozessen 
beteiligt?
2.4.3. Wenn „Akteure des Sports“ nicht beteiligt werden, warum nicht?

3. Sport- und Gymnastikhallen
3.1.	Wie viele Schulsporthallen gibt es in Hamburg? (Bitte aufschlüsseln nach Schulstandorten)
3.2.	Im Ergebnisbericht des Rechnungshofs vom Jahr 2010 wird erklärt, dass „über mehrere Jahre bei dem Bau von Schulsporthallen (…) erhebliche Haushaltsreste“ gebildet worden seien. Um welche Titel zum Bau von Schulsporthallen handelt es sich? (Bitte unter Angabe der Entwicklung des einzelnen Titels, Bildung von Restmitteln und Verwendung der Restmittel seit dem Jahr 2003 darstellen)
3.3.	Wie haben sich der Bau, die Instandhaltung, Sanierung und Modernisierung von Schulsporthallen seit dem Jahr 2003 entwickelt? (Bitte unter Angabe der Bau-, Sanierungs-, Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen seit dem Jahr 2003, aufgeschlüsselt nach Schulstandorten und unter Angabe der jeweiligen Kosten darstellen)
3.4.	Gibt es Standorte, an denen sich gemeinnützige Träger, z.B. Sportvereine, oder andere Nutzer am Bau, der Sanierung oder Instandsetzung von Schulsporthallen beteiligt haben? 
3.4.1. Wenn ja, welche? (Bitte unter Angabe der Träger, des Anteils der Beteiligung und der Standort seit dem Jahr 2003 darstellen)

3.5.	Wie viele vereinseigene Sporthallen gibt es in Hamburg? (Bitte aufschlüsseln nach Vereinen und Standorten)
3.6.	In Drs. 19/4673 weist der Senat darauf hin, dass es für die Installation der Software zur Erfassung und Verwaltung der hamburgischen Sportstätten in den Bezirken noch Abstimmungsbedarfe gibt. 
3.6.1. Welche Bedarfe sind das konkret und sind diese Bedarfe mittlerweile geklärt? 
3.6.2. Wenn nein, warum nicht und wann wird dieser Installationsprozess voraussichtlich abgeschlossen sein?
3.7.	Welche Schulsporthallen wurden in den letzten fünf Jahren durch außerschulische Nutzer in den Sommer- und Weihnachtsferien genutzt?
3.7.1. Gibt es eine exemplarische Einzelfallauszählung (am Beispiel eines Bezirks oder zumindest Sozialraums)? 
3.7.2. Wenn ja, welche? (Sonst bitte aufschlüsseln nach Bezirken, Standorten und Nutzern)
3.8.	Welche Schulsporthallen wurden in den letzten fünf Jahren durch außerschulische Nutzer nach 22.00 Uhr genutzt? (Bitte ggf. eine Einzelfallauszählung nach Bezirken, Standorten und Nutzern)
3.9.	Wurden durch Vereine, Verbände oder andere Nutzer Anträge auf Nutzung außerhalb des gültigen Ordnungsrahmens gestellt?
3.9.1. Wenn ja, wie viele, durch wen und wurden diese bewilligt oder abgelehnt?
3.9.1.1. Welche Zeiten und Gründe lagen der jeweiligen Bewilligung/Ablehnung zu Grunde? (Bitte ggf. eine Einzelfallauszählung unter Angabe der Bezirke, Sportstätten, Antragsteller, Bewilligung beziehungsweise Gründen der Ablehnung)
3.10.	Wie ist der Stand der Planungen der zuständigen Behörde bezüglich der Transparenz bzw. der öffentlichen Dokumentation der Nutzungszeiten von staatlichen Sportstätten? 
3.10.1. Ist der Planungsprozess der zuständigen Behörde mittlerweile abgeschlossen?
3.11.	Hält der Senat die Situation, dass Ressourcen von Sportstätten in Hamburg in den Sommer- und Winterferien, sowie abends nach 22.00 Uhr nur in Ausnahmefällen und auf Antrag genutzt werden können noch für sinnvoll?
3.11.1. Wenn ja, wie begründet der Senat diese Situation vor allem vor dem Hintergrund, das sich auch durch die Schulreform die Rolle der Schulen in den Quartieren ändern soll?
3.11.2. Wenn nein, was plant der Senat, um diese Situation zu ändern und die Zugänglichkeit an staatlichen Sportstätten zeitlich zu erweitern?

4. Schulhöfe
4.1.	In Drs. 19/5234 Antwort 4. erläutert der Senat, dass es keine Bestandserhebung der in Staatseigentum befindlichen Spiel- und Sportgeräte auf Schulhofflächen gibt. Wieso gibt es einen solchen Überblick staatlichen Eigentums in Hamburg nicht?
4.2.	Welchen Bestand an Spiel- und Sportmöglichkeiten im allgemeinen Grundvermögen der Schulgrundstücke im Sinne der §§ 94 und 95 des Bürgerlichen Gesetzbuches gibt es und in welchem Zustand befinden sie sich? 

5. Fußballplätze
5.1.	Wie viele kommunale Fußballplätze gibt es in Hamburg? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirken, Anschriften, sowie Nutzern und Nutzungszeiten der einzelnen Nutzer)
5.2.	Wie ist der Pflegezustand staatseigener Sportplätze in Hamburg? (Bitte den Pflegezustandsbericht aufgeschlüsselt nach Bezirken und seit dem Jahr 2003 beifügen)
5.3.	Welche Sportplätze wurden seit dem Jahr 2003 durch Vereine oder Verbände übernommen? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirken und den durch die Übernahme eingesparten öffentlichen Mittel – jeweils Personal- und Sachmittel)
5.4.	An welchen Standorten wurde in Hamburg im Rahmen der Sanierungsoffensive ein Kunstrasenplatz gebaut? (Bitte aufschlüsseln nach Standorten, Art des Kunstrasenplatzes, Bau- und Planungskosten, sowie finanzieller Beteiligung am Bau durch Vereine und Verbände)
5.5.	Welche Mittel wurden für die Instandhaltung und Pflege von Fußballplätzen in Hamburg seit dem Jahr 2003 aufgewandt? (Bitte unter Angabe der Höhe der Mittel, der jeweiligen Anlage, dem oder den Haushaltstitel/n und der Art der Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung darstellen)
5.6.	Welche Mittel wurden für die Sanierung und Renovierung von Fußballplätzen in Hamburg seit dem Jahr 2003 aufgewandt? (Bitte unter Angabe der Höhe der Mittel, der jeweiligen Anlage, dem oder den Haushaltstitel/n und der Art der Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung darstellen)
5.7	Welche Mittel wurden für die Modernisierung (Umbau und Erweiterung) von Fußballplätzen in Hamburg seit dem Jahr 2003 aufgewandt? (Bitte unter Angabe der Höhe der Mittel, der jeweiligen Anlage, dem oder den Haushaltstitel/n und der Art der Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung darstellen)

6. Leichtathletikanlagen
6.1.	Welche Anlagen sind in Hamburg für leichtathletische Wettkämpfe auf internationalem oder nationalem Niveau nutzbar? (Bitte unter Angabe der Ausstattung der Anlage und der durchgeführten Wettkämpfe auf nationalem oder internationalem Niveau seit dem Jahr 2003 darstellen)
6.2.	Welche Bezirkssportanlagen können für das Training von leichtathletischen Disziplinen genutzt werden? (Bitte unter Angabe der Anlagen und der möglichen Trainingsdisziplinen darstellen)
6.3.	Wie werden die Leichtathletikanlagen in Hamburg genutzt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Nutzern und Nutzungszeiten)
6.3.1. Ist der Senat der Meinung, dass die Ressourcen für das Training von leichtathletischen Disziplinen in Hamburg ausreichen? 
6.3.2. Wenn ja, warum?
6.4.	Welche leichtathletischen Wettkämpfe fanden seit dem Jahr 2003  in der Leichtathletikhalle in Alsterdorf statt? (Bitte unter Angabe der Veranstaltungen, die durch die Freie und Hansestadt Hamburg gefördert wurden oder/und zumindest regionalen Wettkampfcharakter hatten darstellen)
6.5.	Welche leichtathletischen Wettkämpfe fanden seit dem Jahr 2003  auf der Jahnkampfbahn statt? (Bitte unter Angabe der Veranstaltungen, die durch die Freie und Hansestadt Hamburg gefördert wurden oder/und zumindest regionalen Wettkampfcharakter hatten darstellen)
6.6.	Welche leichtathletischen Wettkämpfe fanden seit dem Jahr 2003  im Hammer Park statt? (Bitte unter Angabe der Veranstaltungen, die durch die Freie und Hansestadt Hamburg gefördert wurden oder/und zumindest regionalen Wettkampfcharakter hatten darstellen)
6.7.	Welche leichtathletischen Wettkämpfe fanden seit dem Jahr 2003  auf weiteren leichtathletisch genutzten Anlagen in Hamburg statt? (Bitte unter Angabe der Veranstaltungen, die durch die Freie und Hansestadt Hamburg gefördert wurden oder/und zumindest regionalen Wettkampfcharakter hatten darstellen)
6.8.	Welche Mittel wurden für die Instandhaltung und Pflege leichtathletisch genutzter Anlagen in Hamburg aufgewandt? (Bitte unter Angabe der Höhe der Mittel, der jeweiligen Anlage, dem oder den Haushaltstitel/n und der Art der Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung seit dem Jahr 2003 darstellen)
6.9.	Welche Mittel wurden für die Sanierung und Renovierung leichtathletisch genutzter Anlagen in Hamburg aufgewandt? (Bitte unter Angabe der Höhe der Mittel, der jeweiligen Anlage, dem oder den Haushaltstitel/n und der Art der Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung seit dem Jahr 2003 darstellen)
6.10.	Welche Mittel wurden für die Modernisierung (Umbau und Erweiterung) leichtathletisch genutzter Anlagen in Hamburg aufgewandt? (Bitte unter Angabe der Höhe der Mittel, der jeweiligen Anlage, dem oder den Haushaltstitel/n und der Art der Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung seit dem Jahr 2003 darstellen)
6.11.	Plant der Senat Neubauten leichtathletisch genutzter Anlagen in Hamburg?
6.11.1. Wenn ja, wie ist hier der Planungsstand?
6.11.2. Wenn nein, warum nicht?

7. Sportschulen und Internate
7.1.	Welche Sportschulen/Sportinternate oder Einrichtungen mit integrierten Bewegungsmöglichkeiten für Seminare u.ä. gibt es in Hamburg oder in Trägerschaft einer Hamburger Institution?
7.2.	Wie viele Sportschul- beziehungsweise Internatsplätze gibt es in Hamburg? (Bitte aufzeigen mit Entwicklung der jeweiligen Plätze seit dem Jahr 2003)
7.3.	Werden diese Einrichtungen durch die Freie und Hansestadt Hamburg gefördert?
7.3.1. Wenn ja, wie und über welche(n) Haushaltstitel (seit dem Jahr 2003)?
7.3.2. Wenn nein, warum nicht?


8. Sportanlagen zur Förderung des Leistungssports
8.1.	Welche Sportanlagen sind nach Definition des Senats oder der zuständigen Behörde Anlagen zur Förderung des Leistungssports? (Bitte auflisten nach sportlicher Nutzung, Nutzern und Lage der Anlage)
8.2.	Welche öffentliche Förderung haben leistungssportlich genutzte Anlagen in Hamburg seit 2003 erhalten? (Bitte aufschlüsseln in Haushaltstitel, investive Mittel und Betriebsmittel seit dem Jahr 2003)
8.3.	Wie viele Weltmeister-, Europameister- und Deutsche Meistertitel, sowie Olympiasieger (Gold, Silber, Bronze) haben in durch die Freie und Hansestadt Hamburg leistungssportlich geförderten Anlagen seit dem Jahr 2003 trainiert? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Sportlerinnen und Sportlern, Sportarten und oben genannten Erfolgen pro Anlage)
8.4.	Welche Mittel wurden für die Instandhaltung und Pflege leistungssportlich genutzter Anlagen in Hamburg aufgewandt? (Bitte unter Angabe der Höhe der Mittel, der jeweiligen Anlage, dem oder den Haushaltstitel/n und der Art der Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung seit dem Jahr 2003 darstellen)
8.5.	Welche Mittel wurden für die Sanierung und Renovierung leistungssportlich genutzter Anlagen in Hamburg aufgewandt? (Bitte unter Angabe der Höhe der Mittel, der jeweiligen Anlage, dem oder den Haushaltstitel/n und der Art der Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung seit dem Jahr 2003 darstellen)
8.6.	Welche Mittel wurden für die Modernisierung (Umbau und Erweiterung) leistungssportlich genutzter Anlagen in Hamburg aufgewandt (Bitte unter Angabe der Höhe der Mittel, der jeweiligen Anlage, dem oder den Haushaltstitel/n und der Art der Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung seit dem Jahr 2003 darstellen)
8.7.	Plant der Senat Neubauten leistungssportlich genutzter Anlagen in Hamburg?
8.7.1. Wenn ja, wie ist hier der Planungsstand?
8.7.2. Wenn nein, warum nicht?

9. Fitness-Center
9.1.	Wie viele Fitness-Center gibt es in Hamburg? (Bitte auflisten unter Angabe der Trägerschaft bzw. Inhaber - aufgeteilt in Bezirke und kommerziell bzw. vereinseigen)
9.2.	Wie viele Hamburgerinnen und Hamburger sind Mitglied in einem kommerziellen Fitness-Center? (Bitte unter Angabe der jeweiligen Mitgliederentwicklung seit dem Jahr 2003 darstellen)
9.3.	Wie viele Hamburgerinnen und Hamburger sind Mitglied in einem vereinseigenen Fitness-Center? (Bitte unter Angabe der jeweiligen Mitgliederentwicklung seit dem Jahr 2003 darstellen)

10. Reitsport
10.1.	Wie viele reitsportlich nutzbare Anlagen gibt es in Hamburg? (Bitte aufschlüsseln in Art der Anlage und der Trägerschaft, aufgegliedert in Bezirke)

10.2.	Wie wird der Reitsport und wie werden Reitsportveranstaltungen in Hamburg gefördert? (Bitte aufschlüsseln in Haushaltstitel, Höhe und Art der Förderung seit dem Jahr 2003)
10.3.	Wie stellen sich die Totalisatorerträge bei Reitsportveranstaltungen in Hamburg seit dem Jahr 2003 dar? (Bitte aufschlüsseln in Höhe der Erträge und Art der Veranstaltung)
10.4.	Welche Mittel wurden für die Instandhaltung und Pflege reitsportlich genutzter Anlagen in Hamburg aufgewandt? (Bitte unter Angabe der Höhe der Mittel, der jeweiligen Anlage, dem oder den Haushaltstitel/n und der Art der Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung seit dem Jahr 2003)
10.5.	Welche Mittel wurden für die Sanierung und Renovierung reitsportlich genutzter Anlagen in Hamburg aufgewandt? (Bitte unter Angabe der Höhe der Mittel, der jeweiligen Anlage, dem oder den Haushaltstitel/n und der Art der Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung seit dem Jahr 2003 darstellen)
10.6.	Welche Mittel wurden für die Modernisierung (Umbau und Erweiterung) reitsportlich genutzter Anlagen in Hamburg aufgewandt? (Bitte unter Angabe der Höhe der Mittel, der jeweiligen Anlage, dem oder den Haushaltstitel/n und der Art der Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung seit dem Jahr 2003 darstellen)
10.7.	Plant der Senat Neu- oder Umbauten reitsportlich genutzter Anlagen in Hamburg?
10.7.1. Wenn ja, wie ist hier der Planungsstand?
10.7.2. Wenn nein, warum nicht?

11. Tennis
11.1.	Wie viele Tennisplätze und Tennisanlagen gibt es in Hamburg? (Bitte aufschlüsseln nach Standorten, Art der Anlage (Halle, Rasen, Sand etc.) Träger und Nutzer der Anlagen)
11.2.	Welche Mittel wurden für die Instandhaltung und Pflege von Tennisanlagen in Hamburg aufgewandt? (Bitte unter Angabe der Höhe der Mittel, der jeweiligen Anlage, dem oder den Haushaltstitel/n und der Art der Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung seit dem Jahr 2003 darstellen)
11.3.	Welche Mittel wurden für die Sanierung und Renovierung von Tennisanlagen in Hamburg aufgewandt? (Bitte unter Angabe der Höhe der Mittel, der jeweiligen Anlage, dem oder den Haushaltstitel/n und der Art der Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung seit dem Jahr 2003 darstellen)
11.4.	Welche Mittel wurden für die Modernisierung (Umbau und Erweiterung) von Tennisanlagen in Hamburg aufgewandt? (Bitte unter Angabe der Höhe der Mittel, der jeweiligen Anlage, dem oder den Haushaltstitel/n und der Art der Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung seit dem Jahr 2003 darstellen)
11.5.	Plant der Senat Neubauten von Tennisanlagen in Hamburg?
11.5.1. Wenn ja, wie ist hier der Planungsstand?
11.5.2. Wenn nein, warum nicht?


12. Schießsport
12.1.	Wie viele Schießsportanlagen gibt es in Hamburg? (Bitte aufschlüsseln nach Standorten, Art der Anlagen, Träger und Nutzer der Anlagen)
12.2.	Welche Mittel wurden für die Instandhaltung und Pflege von Schießsportanlagen in Hamburg aufgewandt? (Bitte unter Angabe der Höhe der Mittel, der jeweiligen Anlage, dem oder den Haushaltstitel/n und der Art der Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung seit dem Jahr 2003 darstellen)
12.3.	Welche Mittel wurden für die Sanierung und Renovierung von Schießsportanlagen in Hamburg aufgewandt? (Bitte unter Angabe der Höhe der Mittel, der jeweiligen Anlage, dem oder den Haushaltstitel/n und der Art der Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung seit dem Jahr 2003 darstellen)
12.4.	Welche Mittel wurden für die Modernisierung (Umbau und Erweiterung) von Schießanlagen in Hamburg aufgewandt? (Bitte unter Angabe der Höhe der Mittel, der jeweiligen Anlage, dem oder den Haushaltstitel/n und der Art der Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung seit dem Jahr 2003 darstellen)
12.5.	Plant der Senat Neubauten von Schießsportanlagen in Hamburg?
12.5.1. Wenn ja, wie ist hier der Planungsstand?
12.5.2. Wenn nein, warum nicht?

13. Naturräume
13.1.	Welche für Sport und Bewegung erschlossenen Sport- und Bewegungsräume gibt es in Hamburg in der Natur (Bitte unter Angabe der jeweiligen Größe bzw. Quadratmeterzahl)?
13.2.	Wie viele Laufstrecken gibt es in Hamburg in Parkanlagen, Gehölzen, Wäldern und Ähnlichem (Bitte unter Angabe der Laufstrecken, gegliedert in Bezirke, Art der Nutzungsmöglichkeit (zum Beispiel mit integriertem Trimmpfad) und Frequenz der Nutzung)?
13.3.	Hat der Senat eine Übersicht über die sportliche Nutzung von erschlossenen Sport- und Bewegungsräumen in der Stadt gegliedert in Frequenz der Nutzung und Art der Nutzerinnen und Nutzer? Wenn ja, welche?
13.3.1. Wenn nein, warum nicht?
13.4.	Wie viele Nutzerinnen und Nutzer frei zugänglicher Bewegungsräume in Hamburg sind zudem noch sportlich organisiert (Bitte unter Angabe der statistischen Wahrscheinlichkeit beziehungsweise der Erhebungsinstrumente der zuständigen Fachbehörde)?

14. Spielplätze
14.1.	Wie viele Spielplätze gibt es in Hamburg? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirken und Stadtteilen)
14.1.1. Wie viele Skaterübungsplätze (Skaterparks) sind darunter? (Bitte unter Angabe der Betreiber und Standorte darstellen)
14.2.	Gibt es einen Überblick über den Zustand der Spiel- und Sportgeräte auf Hamburgs Spielplätzen?
14.2.1. Wenn ja, welche?
14.2.2. Wenn nein, warum nicht?
14.3.	Hat der Senat einen Überblick über die Frequenz der Nutzung und über die Art der Nutzer von Spielplätzen (z.B. eher Kinder oder eher Jugendliche)?
14.3.1. Wenn ja, welche?
14.3.2. Wenn nein, warum nicht?
14.4.	Welche Mittel wurden für die Instandhaltung und Pflege von Spielplätzen in Hamburg aufgewandt? (Bitte unter Angabe der Höhe der Mittel, des jeweiligen Spielplatzes, dem oder den Haushaltstitel/n und der Art der Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung seit dem Jahr darstellen)
14.5.	Welche Mittel wurden für die Sanierung und Renovierung von Spielplätzen in Hamburg aufgewandt? (Bitte unter Angabe der Höhe der Mittel, des jeweiligen Spielplatzes, dem oder den Haushaltstitel/n und der Art der Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung seit dem Jahr darstellen)
14.6.	Welche Mittel wurden für die Modernisierung (Umbau und Erweiterung) von Spielplätzen in Hamburg aufgewandt? (Bitte unter Angabe der Höhe der Mittel, des jeweiligen Spielplatzes, dem oder den Haushaltstitel/n und der Art der Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung seit dem Jahr darstellen)
14.7.	Plant der Senat Neubauten von Spielplätzen in Hamburg?
14.7.1. Wenn ja, wie ist hier der Planungsstand?
14.7.2. Wenn nein, warum nicht?

15. Straßen als Bewegungsraum
15.1.	Wie viele Spielstraßen gibt es in Hamburg? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirken und Stadtteilen)
15.2.	Wie hat sich die Anzahl der Spielstraßen seit 2003 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Nutzungsfläche pro Stadtteil)
15.3.	Hat der Senat einen Überblick über öffentliche Flächen, die durch urbane Bewegungskulturen (z.B. Joggen, Skaten etc.) genutzt werden?
15.3.1. Wenn ja, welchen?
15.3.2. Wenn nein, warum nicht?

16. Sportanlagen gewerblicher Anbieter
16.1.	Wie viele Sportanlagen gewerblicher Anbieter (ausgenommen Fitness-Center) gibt es in Hamburg? (Bitte aufschlüsseln nach Standorten, Art der Anlagen, Träger und Nutzungsmöglichkeit der Anlagen)
16.2.	Werden diese Sportanlagen in einer Form staatlich gefördert?
16.2.1. Wenn ja, welche Anlage und in welcher Form und in welcher Höhe? (Bitte unter Angabe der jeweiligen Verordnungen und der Haushaltstitel darstellen, aus denen eine etwaige Förderung erfolgt)


17. Betriebssportanlagen
17.1.	Welche Betriebe haben in Hamburg betriebseigene Sportanlagen? (Bitte aufschlüsseln in Betriebe, Art der Sportanlagen und Nutzung der Sportanlagen)
17.2.	Werden betriebseigene Sportanlagen auch von gemeinnützig organisierten Sportlern genutzt?
17.2.1. Wenn ja, welche Anlagen und durch wen werden diese genutzt?
17.3.	Fördert der Senat den Bau von Betriebssportanlagen?
17.3.1. Wenn ja, in welcher Form? (Bitte unter Angabe der Höhe und Art der Förderung darstellen, sowie der jeweilig geförderten Anlage)
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	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/grosse-anfragen/b/20774.html</link>

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	<pubDate>Do, 05 Aug 2010 00:00:00 CEST</pubDate>
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	<title>Hamburger Arbeitsmarkt - Alleinerziehende nicht an den Rand drängen</title>
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Die Zahl der Alleinerziehenden in Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gewachsen, ihr Anteil an allen Familien hat sich in den letzten 30 Jahren verdoppelt. Fast ein Fünftel aller Familien in Deutschland sind Ein-Eltern-Familien. In Hamburg ist dieser Anteil höher und beträgt laut Mikrozensus 2008 26,5 Prozent. Alleinerziehende sind zahlenmäßig längst keine Randgruppe mehr, werden aber insbesondere auf dem Arbeitsmarkt häufig an den Rand gedrängt.
Laut Einkommens- und Verbraucherstichprobe liegt das verfügbare Pro-Kopf Einkommen von Alleinerziehenden 30 Prozent unter dem Durchschnitt. Einkommensschwache Ein-Eltern-Familienhaushalte haben in den letzten Jahren überdurchschnittlich zugenommen. Das Armutsrisiko ist doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Haushalte oder in Paarhaushalten mit Kindern. In Hamburg waren im Jahr 2007 29,6 Prozent der Alleinerziehenden-Haushalte armutsgefährdet. Dieses hängt auch damit zusammen, dass sie überproportional in eher unsicheren und schlecht entlohnten Beschäftigungsverhältnissen stehen, wenn sie denn überhaupt über einen Existenz sichernden Arbeitsplatz verfügen.
Der Anteil der arbeitslosen Alleinerziehenden an allen Arbeitslosen ist seit 2005 gestiegen. Sie haben als einzige nicht von der guten Konjunktur vor der Wirtschaftskrise profitiert. 600.000 Alleinerziehende mit ca. einer Million Kinder leben in Deutschland von Sozialleistungen nach dem SGB II (Hartz IV), das sind ca. 40 Prozent aller Alleinerziehenden. Die Mehrheit der minderjährigen Kinder, die von staatlichen Sozialleistungen abhängig sind, lebt mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammen. In Hamburg wurden 2009 laut Arbeitsmarktbericht des Senats 18.781 Alleinerziehende von der team.arbeit.hamburg betreut, 95 Prozent davon sind Frauen. In den Job-Centern „Harburg-Süderelbe“ und „Billstedt/Mümmelmannsberg“ ist die Zahl der betreuten Alleinerziehenden besonders hoch, gefolgt von „Alstertal/Rahlstedt“ und „Altona“. 
Das niedrige Pro-Kopf-Einkommen und der weit überdurchschnittlich Bezug von staatlichen Sozialleistungen sind in vielen Fällen nicht auf einen niedrigeren Bildungsstand zurück zu führen, hier bestehen kaum Unterschiede zwischen Alleinerziehenden und Müttern/Vätern in Paarhaushalten. Lediglich bei den jungen, teilweise noch minderjährigen alleinerziehenden Müttern ist der Anteil derjenigen, die nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung und zum Teil nicht einmal über einen Schulabschluss verfügen, überdurchschnittlich hoch.
Die meisten Alleinerziehenden – das zeigen Studien – wollen arbeiten. Die Erwerbtätigenquote steigt mit zunehmendem Alter der Kinder im Haushalt an. Allein schon aus wirtschaftlicher Notwendigkeit arbeiten wesentlich mehr Alleinerziehende in Vollzeit als Mütter in Paarhaushalten. Zudem weisen auch nicht erwerbstätige Alleinerziehende eine ausgeprägte Erwerbsneigung auf.
Für Alleinerziehende ist es zum einen aus finanziellen Gründen notwendiger und zum anderen aber auch ungleich schwieriger, Kindererziehung und Existenz sichernde Erwerbstätigkeit zu vereinbaren. Sie können in der Regel Haushalt und Betreuung der Kinder weder mit einem Partner teilen, noch sind die meisten aufgrund der geringen ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel in der Lage, sich unterstützende Leistungen, z.B. eine Haushaltshilfe, einzukaufen. Hinzu kommen Tätigkeiten, die nicht delegierbar sind, wie z.B. Elternabende oder Gespräche mit Lehrer/innen und Erzieher/innen. Das daraus resultierende enge Zeitbudget und das Fehlen passgenauer und zugleich bezahlbarer Betreuungsmöglichkeiten schränkt wiederum ihre zeitliche Verfügbarkeit und Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt zum Teil erheblich ein. Können sie daher nur Teilzeit und zu eingeschränkten Zeiten arbeiten, finden sich oft nur Tätigkeiten, die unter ihrer Qualifikation liegen. Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und Arbeitsbedingungen sind gerade bei höher qualifizierten Tätigkeiten, und wenn es sich eher um Tätigkeiten in sogenannten „Männerdomänen“ handelt, nach wie vor keine Selbstverständlichkeit. Hinzu kommen Vorbehalte von Arbeitgebern bezüglich der Verfügbarkeit, Flexibilität und Belastbarkeit der Alleinerziehenden.
Alleinerziehende tragen in der Regel mehr Verantwortung, sind höheren Belastungen ausgesetzt, haben weniger Geld und weniger Zeit zur Verfügung und finden selten Anerkennung für diese Leistung und Mehrfachbelastung. Die Vereinbarkeit von ausreichend Zuwendung für die Kinder und existenzsichernder Berufstätigkeit gelingt Alleinerziehenden häufig nur, wenn sie familiäre Unterstützung erhalten oder sich mit hoher Eigeninitiative ein funktionierendes soziales Netzwerk aufbauen, das sowohl für die Alltagsbewältigung, als auch für Notfälle zur Verfügung steht. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
I. Struktur auf dem Arbeitsmarkt
1.	Wie viele Alleinerziehende in Hamburg gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach? (Bitte nach Möglichkeit differenzieren nach Männern und Frauen)
a.	Wie hoch ist ihr Anteil an allen Alleinerziehenden in Hamburg?
b.	Wie viele von ihnen haben Kinder unter drei Jahren?
c.	Wie viele von ihnen haben Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren?
d.	Wie haben sich diese Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
2.	Wie hoch ist die Teilzeit- bzw. Vollzeitquote bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Alleinerziehenden in Hamburg? Wie haben sich die Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt (Bitte nach Möglichkeit auch im Vergleich zu Müttern/Vätern in Paarhaushalten darstellen und nach Männern und Frauen differenzieren)?
3.	Wie viele Alleinerziehende gehen in Hamburg einer geringfügigen Beschäftigung nach? Wie haben sich die Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
4.	Gibt es nach Kenntnis des Senats Berufe, Branchen oder Bereiche in denen Alleinerziehende besonders häufig beschäftigt sind? Welche sind dies?
5.	Wie ist der Bildungsstand der erwerbstätigen Alleinerziehenden in Hamburg? Bitte nach Möglichkeit jeweils auch im Vergleich zu Müttern/Vätern in Paarhaushalten und unterschieden nach Unter- und Über-25jährigen angeben:
a.	Wie viele von ihnen verfügen nicht über einen Schulabschluss?
b.	Wie viele von ihnen verfügen über einen Hauptschulabschluss?
c.	Wie viele von ihnen verfügen über einen Realschulabschluss?
d.	Wie viele von ihnen verfügen über Fachhochschulreife, Abitur oder vergleichbare Abschlüsse?
e.	Wie viele von ihnen verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung?
f.	Wie viele von ihnen verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium?
6.	Wie hoch ist das Pro-Kopf-Einkommen von Alleinerziehenden in Hamburg, absolut und im Vergleich zum Hamburger Durchschnitt? Gibt es innerhalb der Gruppe der Alleinerziehenden signifikante Unterschiede die vom Bildungsstand, dem eigenen Alter oder dem Alter der Kinder abhängen?
7.	Wie hat sich die Armutsgefährdungsquote Alleinerziehender in Hamburg seit 2007 entwickelt?
8.	Wie hat sich die Arbeitslosenquote Alleinerziehender in Hamburg und je Arbeitsamtsbezirk/Jobcenter seit 2005 entwickelt? (Bitte möglichst differenzieren nach Unter- und Über-25jährigen und nach Alter der betreuten Kinder, sowie im Vergleich zur Arbeitslosenquote aller Frauen)
9.	Wie viele Alleinerziehende sind derzeit in Hamburg und je Arbeitsamtsbezirk/Jobcenter arbeitsuchend gemeldet? Wie viele von ihnen beziehen weder Leistungen nach dem SGB III noch nach dem SGB II? (Bitte differenzieren: Frauen/ Männer und ausweisen, wie viele von ihnen einen Migrationshintergrund haben)
10.	Wie viele Alleinerziehende beziehen derzeit Leistungen nach dem SGB II? (Bitte differenzieren nach Männern und Frauen und die Entwicklung in den letzen fünf Jahren darstellen)
a.	Wie viele von ihnen haben Kinder unter drei Jahren, Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren, ältere minderjährige Kinder?
b.	Wie viele von ihnen haben jeweils ein Kind, zwei Kinder, drei oder mehr Kinder?
c.	Wie viele Kinder gehören insgesamt zu Alleinerziehenden-Bedarfs-gemeinschaften in Hamburg? (Bitte absolut und im Vergleich zu allen Kinder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften in Hamburg darstellen)
d.	Wie unterscheiden sich Alleinerziehende im SGB II-Bezug hinsichtlich Bildungsstands, Anzahl der Kinder und Alter der Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden?
11.	Wie verteilen sich die von team.arbeit.hamburg betreuten Alleinerziehenden prozentual auf die verschiedenen Betreuungsstufen? (Bitte getrennt nach Geschlecht und Standort von team.arbeit.hamburg darstellen)
12.	Wie lange verbleiben Alleinerziehende in Hamburg im Durchschnitt im SGB II-Bezug? (Bitte im Vergleich zur durchschnittlichen Bezugsdauer aller SGB II-Bezieher/innen)
13.	Welche Ursachen sind aus Sicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde maßgeblich für die besonders hohe Verweildauer von Alleinerziehenden im SGB II Bezug?
14.	 Wie viele Alleinerziehende in Hamburg sind zwar erwerbstätig, beziehen aber ergänzende Leistungen nach dem SGB II, sog. Aufstocker/innen? Wie haben sich die Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
15.	Wie viele der von team.arbeit.hamburg betreuten Alleinerziehenden beziehen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz?
16.	Welche Erkenntnisse liegen dem Senat bzw. der zuständigen Behörde über den Zusammenhang zwischen wegfallenden Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) und dem Eintritt Alleinerziehender in den Leistungsbezug des SGB II vor? 
17.	Gegen wie viele Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach SGB II hat die FHH durch das Unterhaltsvorschussgesetz Zahlungsansprüche erworben?
a.	Gibt es für diese Gruppe besondere Aktivierungsbemühungen und wenn ja, wie sehen diese aus?
b.	Falls nein, warum nicht?
18.	Laut Rechnungshof schätzen die Dienststellen, dass 70 Prozent der Leistungsberechtigten nach dem Unterhaltsvorschussgesetzt sowohl Leistungen nach dem UVG als auch nach dem SGB II oder SGB XII erhalten. Trift diese Einschätzung nach Kenntnis der zuständigen Behörde zu? Falls nein, wie hoch ist der Prozentwert dann?
19.	Der Rechnungshof schätzt, dass nur 16 Prozent der Unterhaltspflichten, für die die Stadt in Vorleistung geht, erwerbstätig sind. Wie hoch ist diese Zahl tatsächlich?
20.	Laut Drs. 19/6374 steht noch eine Protokollerklärung des Senats aus, die die potentiellen Einsparmöglichkeiten durch eine Nachrangigkeit von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gegenüber Leistungen nach SGB II oder SGB XII quantifiziert. Wie hoch schätzt der Senat das Einsparpotential ein?
21.	Welche Prüfungen und Ermittlungen der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) zum UVG im Einzelnen hat die BSG dem „Kompetenzzentrum Familie“ seinerzeit beim Bundesfamilienministerium mitgeteilt?
22.	 Welche Ergebnisse hat die Überprüfung aller familienbezogenen Leistungen durch das Kompetenzzentrum Familie beim Bundesfamilienministerium in Bezug auf Alleinerziehende erbracht?
 
II. Strukturelle Angebote bei der team.arbeit.hamburg
1.	Wie hoch ist der Betreuungsschlüssel bei Alleinerziehenden insgesamt und in den jeweiligen Jobcentern in Hamburg?
2.	In welchen Jobcentern gibt es jeweils wie viele spezialisierte Fallbetreuerinnen und Fallbetreuer für Alleinerziehende?
3.	Mit welchen Institutionen und Initiativen arbeiten sie zur Beratung und Unterstützung von Alleinerziehenden, die eine Arbeit aufnehmen wollen, in welcher Weise zusammen?
4.	Welche gezielten Beratungs- und Unterstützungsleistungen bieten die spezialisierten Fallbetreuerinnen und Fallbetreuer für Alleinerziehende an?
a.	Kümmern sie sich direkt, ggf. gemeinsam mit Kooperationspartnern um eine für die Arbeitsaufnahme passgenaue Kinderbetreuung und andere entsprechende Entlastungsleistungen?
b.	Sprechen sie mit Personalverantwortlichen in Firmen, um Vorbehalte abzubauen und geeignete Arbeitszeitmodelle auszuhandeln?
5.	Wie wird eine Weiterentwicklung der Beratungs- und Unterstützungsangebote für Alleinerziehende gewährleistet? 
a.	Findet ein regelmäßiger Austausch zwischen den spezialisierten Fallbetreuerinnen und Fallbetreuern der Hamburger Jobcenter statt?
b.	Gibt es Rückmeldungen zu Qualitätsverbesserungen in Richtung Führungsebene? Welche konkreten Verbesserungsvorschläge wurden gemacht? Wie wurden diese umgesetzt?
c.	Wie wird die Kompetenz der spezialisierten Fallbetreuerinnen und Fallbetreuer für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeit der Jobcenter nutzbar gemacht?
d.	Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice?
6.	Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter für die besonderen Lebenslagen Alleinerziehender geschult?
7.	Haben diesbezüglich in den vergangenen 2 Jahren Fortbildungen stattgefunden?
a.	Wenn ja, mit welchen Inhalten?
b.	Falls ja, wie viele und mit welcher Beteiligung?
c.	Falls ja, wie ist die durchschnittliche Dauer einer solchen Fortbildung?
d.	Falls nein, warum nicht?
8.	Team.arbeit.hamburg hat eine Beauftragte für Chancengleichheit. Welche Aktivitäten hat die Beauftragte seit Schaffung dieser Stelle für Alleinerziehende entfaltet? Welche konkreten Verbesserungen konnten dadurch erreicht werden?
9.	Wie viele Gruppeninformationen für alleinerziehende Mütter zu Möglichkeiten der beruflichen Wiedereingliederung haben die Jobcenter in den Jahren 2008, 2009 und 1. Halbjahr 2010 durchgeführt und wie stark wurden sie in Anspruch genommen?
10.	Welche weiteren konkreten Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurden in den letzten fünf Jahren Erziehenden mit Kindern unter drei Jahren unterbreitet?
a.	Gibt es hier Unterschiede zwischen Alleinerziehenden und Müttern/Vätern in Paarhaushalten und zwischen männlichen und weiblichen Alleinerziehenden?
b.	Wie wurden diese Angebote von Alleinerziehenden bzw. Müttern/Vätern in Paarhaushalten angenommen? 
11.	Welche Arbeits- und Qualifizierungsangebote von team.arbeit.hamburg sind mit individuell angepassten Lösungen für die Kinderbetreuung verbunden?

III. Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende die eine Vereinbarkeit ermöglichen 
1.	Welche Angebote zur Abdeckung zeitlich flexibler Bedarfe bei Alleinerziehenden gibt es im Hamburger Kita und Tagesmütter-System? (Bitte differenziert darstellen für berufstätige, arbeitssuchende und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehende Alleinerziehende)
2.	Hat es in den vergangenen Jahren eine Überprüfung besonderer Bedarfe Alleinerziehender im Rahmen des Hamburger Kita-Systems gegeben?
a.	Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b.	Wenn nein, warum nicht?
3.	Wird den speziellen Bedarfen von Alleinerziehenden bei der Gewährung von Kita-Gutscheinen Rechnung getragen? (Bitte differenziert darstellen für berufstätige, arbeitssuchende und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehende Alleinerziehende und für Alleinerziehende mit Kindern unter drei Jahren, 3 - 6jährige, schulpflichtige Kinder)
a.	Falls ja, wie?
b.	Falls nein, warum nicht?
4.	Welche Erkenntnisse über die Schwierigkeiten Alleinerziehender auf dem Arbeitsmarkt liegen den beiden überregionalen Beratungsstellen ATB und Verband alleinerziehender Mütter und Väter vor?
5.	Wie und an welcher Stelle sind diese Erkenntnisse in den vergangenen Jahren in die Konzepte zur Familienfreundlichkeit bzw. der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eingegangen?
6.	Wie und durch wen werden berufstätige oder arbeitssuchende Alleinerziehende dabei unterstützt, sich Netzwerke aufzubauen, die sie bei der Kinderbetreuung und bei der Bewältigung ihrer komplexen Alltagssituation, sowie bei plötzlich auftretenden Notfällen, z.B. Krankheit eines Kindes oder Ausfall einer Betreuungsperson unterstützen? Wie und in welchem Umfang werden diese Unterstützungsleistungen durch die Stadt finanziell gefördert?
7.	Der Senat sieht in Drs. 19/5302 in der Entwicklung des Marktes für haushaltsnahe Dienstleistungen eine Möglichkeit alleinerziehende Frauen und Männer zu entlasten. „Der Hamburger Senat unterstützt deshalb aktiv die Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich der privaten Haushaltsdienstleistungen, um so einerseits Frauen und Alleinerziehende zu unterstützen und andererseits die Nachfrage nach legal erbrachten Haushaltsdienstleistungen zu erhöhen“.
a.	Auf welche Aktivität bezieht sich der Senat konkret? Welche Maßnahmen bzw. Projekte werden mit welchen Mitteln gefördert?
b.	Wie viele Alleinerziehende haben in den letzten zwei Jahren diese durch den Senat unterstützten privaten Haushaltsdienstleistungen in Anspruch genommen? (Bitte absolut und anteilig an allen Haushalten darstellen, die diese in Anspruch genommen haben) 
8.	Verfügen Ein-Eltern-Familien aus Sicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde über ausreichende finanzielle Ressourcen, um solche Angebote nutzen zu können?
9.	Welche konkreten Unterstützungsleistungen im Haushalt und andere entlastende Dienstleistungen gibt es insbesondere für berufstätige Alleinerziehende, deren Einkommen nicht ausreichend ist, um sich diese auf dem freien Markt einzukaufen?
a.	Wie werden diese vom Senat finanziell gefördert? Wie werden sie über die finanzielle Förderung hinaus vom Senat unterstützt?
b.	Falls keine Förderung durch den Senat erfolgt, sieht der Senat hier keinen Bedarf?

IV. Maßnahmen 
Maßnahmen für alle und insbesondere für Über-25jährige Alleinerziehende
1.	Welche Kooperationsvereinbarungen mit Einrichtungen aus dem System sozialer Hilfen und Beratungseinrichtungen für Alleinerziehende hat team.arbeit.hamburg zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Inhalt geschlossen, um ein tragfähiges Netzwerk für die Integration von Alleinerziehenden in Arbeit zu ermöglichen?
2.	Welche speziellen Angebote bzw. Maßnahmen macht die team.arbeit.hamburg ggf. gemeinsam mit Kooperationspartnern, um insbesondere von ihrer Qualifikation her arbeitsmarktnahen Alleinerziehenden die Aufnahme einer existenzsichernden Berufstätigkeit zu ermöglichen? (hier sind ausdrücklich nicht AGHs für Alleinerziehende gemeint)
3.	Wie viele Alleinerziehende haben in den letzten vier Jahren Einstiegsgeld nach § 16b SGB II (bzw. vor 1.1.2009t: § 29 SGB II) empfangen, um ihre Hilfsbedürftigkeit zu beenden oder zumindest zu verringern? (Bitte absolut und anteilig an allen Empfängerinnen und Empfänger von Einstiegsgeld darstellen)
a.	Wie viele von ihnen nahmen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf?
b.	Wie viele von ihnen nahmen eine selbständige Beschäftigung auf?
c.	Bei wie vielen von ihnen wurde die Hilfebedürftigkeit durch die Aufnahme der Erwerbstätigkeit sofort beendet, bei wie vielen nach höchstens einem Jahr, bei wie vielen nach höchstens zwei Jahren?
4.	Wie viele alleinerziehende Frauen und Männer befinden sich derzeit in einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung? Was unterscheidet diese Arbeitsgelegenheiten von anderen, die nicht auf diese Zielgruppe zugeschnitten sind?
a.	Wie viele der Alleinerziehenden in Arbeitsgelegenheiten verfügen nicht über einen Schulabschluss?
b.	Wie viele der Alleinerziehenden in Arbeitsgelegenheiten verfügen über einen höheren Schulabschluss als einen Hauptschulabschluss?
c.	Wie viele der Alleinerziehenden in Arbeitsgelegenheiten verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium?
5.	Wie viele Alleinerziehende erhalten derzeit einen Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II?
a.	Wie viele davon sind bei Trägern und wie viele bei privatwirtschaftlichen Arbeitgebern beschäftigt?
b.	Wie viele von ihnen haben bereits eine unbefristete Förderung erhalten?
6.	Welche einzelfallbezogenen und passgenauen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und zur Stabilisierung der Erwerbstätigkeit erhalten Alleinerziehende aus dem Vermittlungsbudget, aus Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und der Freien Förderung?
a.	In welcher Höhe werden hierfür jeweils Mittel aufgewandt?
b.	Wie hoch ist jeweils der Anteil der aufgewandten Mittel an denen für alle Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger nach dem SGB II?
c.	Welche dieser Leistungen sind besonders geeignet auch bereits gut qualifizierte Alleinerziehende in eine existenzsichernde Berufstätigkeit zu vermitteln?
7.	Welche Maßnahmen wurden in Hamburg im Rahmen der freien Förderung nach § 16f SGB II speziell für die besonderen Lebenslagen von Alleinerziehenden entwickelt?
a.	In welchem Umfang wurden sie bisher mit welchem Erfolg in Anspruch genommen?
b.	Falls es bisher keine entsprechenden Maßnahmen gibt, gibt es hierzu konkrete Überlegungen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Nach §10 SGB II sind Alleinerziehende mit Kindern unter 3 Jahren nicht arbeitslos, da ihnen die Aufnahme von Arbeit nicht zugemutet werden soll. Es besteht jedoch Einigkeit 

darin, dass dies nicht bedeuten kann, dass sie von der Förderung und Aktivierung auszuschließen sind. Wie viele alleinerziehende Mütter mit Kindern unter 3 Jahren wurden in der §10-Zeit ab welchem Zeitpunkt über reine Beratungsleistungen hinaus mit welcher Maßnahme gefördert?
8.	Wie viele alleinerziehende Mütter mit mindestens einem Kind unter 3 Jahren haben in den Jahren 2008, 2009 und 1. Halbjahr 2010 Ihre Bereitschaft erklärt, Arbeit aufnehmen zu wollen?
9.	Wie viele alleinerziehende Mütter von Kindern unter 3 Jahren erhielten vor Ablauf der §10-Phase, das Kennzeichen „arbeitslos“ in den Jahren 2008, 2009 und 1. Halbjahr 2010?
10.	Laut Arbeitshilfe zur Integration von Alleinerziehenden sollen Alleinerziehende mit Kindern unter 3 Jahren in VerBIS das Kennzeichen „arbeitslos“ erhalten, wenn eine Kinderbetreuung von mindestens 15 Wochenstunden gesichert ist. Wie können alleinerziehende Mütter dies nachweisen, wenn die Gewährung der 15 Wochenstunden andererseits mit dem Nachweis einer Beschäftigung in diesem zeitlichen Umfang verbunden ist?

Spezielle Maßnahmen für Unter 25jährige Mütter
11.	Welche Angebote gibt es für alleinerziehende Mütter unter 25 Jahren und wie wurden diese in den Jahren 2008, 2009 und 1. Halbjahr 2010 mit welchem Erfolg genutzt?
12.	 „MomNet“, ein Projekt das sich an unter 25jährige alleinerziehende Mütter richtet und sie zur Aufnahme einer Ausbildung bzw. Erwerbstätigkeit befähigen soll, sollte in Hamburg zum 1. Oktober 2009 starten. Ist dies geschehen bzw. wann war der Start?
a.	Wie lautet die detaillierte Projektbeschreibung?
b.	Wie viele finanzielle Mittel stehen für das Projekt in Hamburg jährlich zur Verfügung? (Bitte aufschlüsseln nach Bundes-, kommunalen Mitteln, anderen Mitteln)
c.	Wie viele junge alleinerziehende Mütter nehmen derzeit an dem Projekt teil?
d.	Wie viele junge alleinerziehende Mütter konnten durch „MomNet“ in Hamburg bisher in eine Berufsausbildung oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden? In wie vielen Fällen davon erfolgt/e die Ausbildung bzw. die Berufstätigkeit in Teilzeit?
e.	Wie viele junge alleinerziehende Mütter konnten sich durch Unterstützung von „MomNet“ aus dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II lösen?
13.	Welche Angebote zum Nachholen des Schulabschlusses gab es in den Jahren 2008, 2009 und 1. Halbjahr 2010 für alleinerziehende Mütter unter 25 Jahren, wie wurden diese jeweils genutzt? Welche Erfolge wurden erzielt?
14.	Welche Angebote zum Nachholen eines Berufsabschlusses hat es für alleinerziehende Mütter unter 25 Jahren in den Jahren 2008, 2009 und 1. Halbjahr 2010 gegeben, wie wurden diese mit welchem Erfolg genutzt? Wie viele dieser Ausbildungen erfolgten als Teilzeitausbildungen?
15.	Wie hat sich das Angebot für Teilzeitausbildungen in den vergangenen Jahren entwickelt und für welche Branchen gab es dieses Angebot jeweils? Wie sind die Er-

folgsquoten der Teilzeitausbildungen bisher?

VI. Beschäftigung für Alleinerziehende entwickeln / Kooperation mit der Wirtschaft
1.	Welche Erkenntnisse oder Informationen liegen dem Senat bzw. den zuständigen Behörden darüber vor, wie verbreitet gut- und hochqualifizierte Teilzeitstellen in der Hamburger Wirtschaft sind?
2.	Liegen der „Arbeitsstelle Vielfalt“ Hinweise darauf vor, dass es bei Alleinerziehenden eine geschlechtsbedingte Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt gibt?
a.	Wenn ja, welche?
b.	Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht die „Arbeitsstelle Vielfalt“ aus der Tatsache, dass auch gut- und hochqualifizierte Alleinerziehende häufig extreme Schwierigkeiten haben, eine Stelle zu finden und es sich dabei fast ausschließlich um Frauen handelt?
3.	Welche Anstrengungen hat die „Arbeitsstelle Vielfalt“ als regionale Anti-Diskriminierungsstelle bisher unternommen, um Nachteile für alleinerziehende Frauen auf dem Hamburger Arbeitsmarkt abzubauen?
4.	Auf welche Weise hat die Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) in den vergangenen Jahren dafür geworben,
a.	Frauen auf Ihre Rechte in Bezug auf Teilzeitarbeit hinzuweisen?
b.	dass qualifizierte Teilzeitarbeitsplätze auch in kleinen und mittleren Unternehmen eine attraktive Möglichkeit darstellen?
5.	Auf welche Weise wird von Seiten der BWA, der Bundesagentur für Arbeit und der team.arbeit.hamburg bei Personalverantwortlichen dafür geworben, Alleinerziehende einzustellen? Mit welchen Erfolgen?
6.	Welche Initiativen hat der Senat beispielsweise gemeinsam mit den Kammern und Gewerkschaften entwickelt, um Beschäftigungsfelder und unterstützende Leistungen für Alleinerziehende zu entwickeln?

</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/grosse-anfragen/b/20775.html</link>

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	<pubDate>Do, 05 Aug 2010 00:00:00 CEST</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Gebühren, Tarife, Abgaben und vergleichbare finanzielle Belastungen von Bürgerinnen und Bürgern in Hamburg</title>
	<description>Für viele öffentliche Leistungen sind Gebühren oder andere Beiträge zu entrichten, die neben den Steuern zu einer finanziellen Belastung der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg führen. Anders als zum Beispiel die Einkommenssteuer werden diese Beiträge häufig ohne soziale Staffelung in gleicher Höhe von allen verlangt, die die jeweilige Leistung in Anspruch nehmen.  


Wir fragen den Senat:
I.	Gebühren, Tarife, Abgaben und vergleichbare finanzielle Belastungen in Hamburg
1.	Welche Gebühren, Tarife, Abgaben oder vergleichbaren finanziellen Beiträge werden in Hamburg für welche Dienstleistungen oder sonstigen Vorgänge seit dem 1. Januar 1997 erhoben?
a.	Durch welche Stelle werden sie jeweils erhoben,
b.	Wie werden die Einnahmen daraus jeweils verwendet?
2.	Welche Gebühren bzw. andere finanzielle Beiträge wurden seit dem 1. Januar 1997 zu welchem Zeitpunkt neu eingeführt?
3.	Welche Gebühren bzw. andere finanzielle Beiträge wurden seit dem 1. Januar 1997 zu welchem Zeitpunkt abgeschafft?
4.	In welcher Höhe wurden welche Gebühren bzw. andere finanzielle Beiträge jeweils am 1. Januar der Jahre 1997, 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 sowie am 30.06.2010 erhoben?  
5.	Plant der Senat derzeit Änderungen der Höhe der Gebühren bzw. anderer finanzieller Beiträge? Wenn ja, welche, ab wann und in welcher Höhe?
6.	Ist die Einführung neuer Gebühren bzw. anderer finanzieller Beiträge geplant? Wenn ja, welche, ab wann und in welcher Höhe?



II.	Gebührenstellen
1.	Welche Gebührenstellen existierten am 1. Januar 2010 in welchen Ämtern in welcher Behörde, und welche Aufgaben obliegen den einzelnen Gebührenstellen?
2.	Seit wann bestehen diese Gebührenstellen jeweils in der aktuellen Organisationsform? Hat es seit dem Jahr 1997 maßgebliche Verlagerungen oder organisatorische Veränderungen gegeben? Wenn ja, wann und inwiefern?
3.	Welche Jahreskosten verursachen die einzelnen Gebührenstellen derzeit und welche Einnahmen in jeweils welcher Höhe werden durch sie erzielt?
4.	Wie viel Personal stand den einzelnen Gebührenstellen jeweils zur Verfügung (bitte für jede Gebührenstelle gesondert aufschlüsseln, über wie viele Stellen welcher Besoldungs-/Vergütungsgruppe und wie viele Vollzeitäquivalente die einzelnen Einheiten am 01. Januar 2010 verfügten) und welche Kosten entstehen dadurch?
5.	Wie viel Bürofläche stand den einzelnen Gebührenstellen am 01. Januar 2010 jeweils zur Verfügung (bitte aufschlüsseln nach Bruttogeschossfläche und Nutzfläche) und welche Kosten entstehen dadurch?
6.	Wie viele Arbeitsplätze gab es am 1. Januar 2010 insgesamt in den Gebührenstellen der Behörden?
7.	Gibt es weitere Stellen, die nicht als Gebührenstelle bezeichnet werden, die aber Gebühren oder andere finanzielle Beiträge erhoben haben? Wenn ja, welche?

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	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/grosse-anfragen/b/20500.html</link>

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	<pubDate>Fr, 16 Jul 2010 00:00:00 CEST</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Mietbetrug durch Vermieter bei SGB II-Leistungsempfängern – was tut der Senat?</title>
	<description>Der Engpass an Mietwohnungen in Hamburg wird auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen. Viele Mieter trauen sich aus Angst vor Wohnungskündigung und Obdachlosigkeit kaum, sich gegen offensichtliche Rechtswidrigkeiten zu wehren. Offenbar gibt es einzelne staatliche Einrichtungen, die ihre Kenntnisse über sichtbar Recht brechende Vermieter ignorieren, weil sie den Mieterinnen und Mietern keine Wohnalternativen aufzeigen können. 
Bereits im Oktober 2009 griff die Presse inakzeptable Praktiken von Vermietern bei SGB II-Leistungsempfängern auf. Bekannt wurde, dass sich die Wohnungen zum Teil in einem äußerst schlechten Zustand befanden, die tatsächlichen Wohnungsgrößen deutlich kleiner sind, als in den Mietverträgen angegeben, und die Nettokaltmieten in Folge dessen Spitzenpreise von bis zu 26 Euro pro Quadratmeter erreichen. Diese Praktiken wurden in der Schriftlichen Kleine Anfrage 19/4465 im Oktober 2009 aufgegriffen und es wurde gefragt, welche Konsequenzen der Senat hieraus ziehen wolle. Der Senat und die zuständige Fachbehörde hielten es nicht für nötig, den in der Presse konkret benannten Vermieter und seine Vermieter-Praktiken einer Prüfung zu unterziehen. In Presseberichten vom 6. März 2010 ist zu lesen, dass team.arbeit.hamburg bereits vor vier Jahren entsprechende Unstimmigkeiten mit dem Vermieter Kuhlmann, der damals noch Partei- und Deputationsfunktionen wahrnahm, bekannt geworden seien. Dennoch sei team.arbeit.hamburg bis vor Kurzem nicht aktiv geworden. Am 9. März 2010 wurde dann in der Presse berichtet, dass nun von team.arbeit.hamburg Anzeige erstattet worden sei. Vor dem Hintergrund seines Wirkens als Deputierter der Behörde für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz  – die u.a. für die Kosten der Unterkunft zuständig ist – ist zudem bei vielen der Verdacht entstanden, dass die Aufklärung des Sachverhaltes seitens Senator Wersich bewusst nicht vorangetrieben wurde.
Trotz der Vorfälle vor einigen Jahren, der konkreten Hinweise aus dem Oktober 2009 sowie der diesbezüglichen bürgerschaftlichen Anfrage an den Senat, scheint die für die Kosten der Unterkunft zuständige Fachbehörde und der Fachsenator monatelang nichts unternommen zu haben, um gegen den offenkundigen Missbrauch von Steuergeldern vorzugehen. Aufgeklärt werden müssen insbesondere alle Vorgänge im Zeitraum von September 2009 bis März 2010, denn hier lagen Senat und Fachbehörde offenkundig umfassende Informationen vor, während der Vermieter Kuhlmann weiter in der Deputation der Sozialbehörde mitwirkte. Senator Wersich schweigt sich zu den Vorgängen konsequent aus und verweigert damit der Öffentlichkeit die nötige Aufklärung. Die Regierungsfraktionen folgen dieser Strategie des Aussitzens, indem sie das Ersuchen um Aufklärung des Sachverhalts der SPD-Bürgerschaftsfraktion am 3. Juni 2010 in der Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft ablehnten. 

Wir fragen den Senat:
1.	Wann lagen
-	dem Senat, 
-	der zuständigen Fachbehörde und 
-	team.arbeit.hamburg 
welche Informationen zu welchen Fällen oder Verdachtsfällen von Mietbetrug durch den Vermieter Kuhlmann und andere Vermieter bei SGB II-Leistungsempfängern jeweils vor?
2.	Wie viele Fälle von Mietbetrug oder Verdacht auf Mietbetrug durch den Vermieter 
Kuhlmann und andere Vermieter bei SGB II-Leistungsempfängern sind dem Senat oder der Fachbehörde jeweils wann bekannt geworden?
3.	Bei welchen Vermietern besteht jeweils in wie vielen Fällen der Verdacht auf Mietbetrug bei SGB II-Leistungsempfängern?
4.	In welchem finanziellen Umfang bewegt sich der Verdacht des Mietbetrugs durch den Vermieter Kuhlmann und andere Vermieter bei SGB II-Leistungsempfängern jährlich seit 2005 insgesamt und in welchem finanziellen Umfang wurde Mietbetrug inzwischen rechtlich festgestellt?
5.	Welchen gesundheitlichen Gefahren waren die Bewohnerinnen und Bewohner durch Wohnungsmängel wie Feuchtigkeit und Schimmel etc. ausgesetzt?
5.1	In wie vielen Fällen hat dies bisher zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt?
5.2	Welche Feststellungen nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz hat es hierzu gegeben?
6.	Welche behördlichen, strafrechtlichen und sonstigen Maßnahmen wurden von 
-	Senat, 
-	Fachbehörde oder 
-	team.arbeit.hamburg
jeweils zu den einzelnen Verdachtsfällen des Vermieters Kuhlmann und anderen Vermietern bei SGB II-Leistungsempfängern eingeleitet oder aus welchen Gründen nicht eingeleitet?
7.	Welche Maßnahmen der Mieterinnen und Mieter wurden hierbei (Frage 6.) unterstützt?
8.	Welchen Umfang hat der Wohnungsbestand des Vermieters Kuhlmann und wie viele Wohnungen wurden davon an SGB II-Leistungsempfänger vermietet?
9.	Ist es richtig, dass team.arbeit.hamburg der Kuhlmann Grundstücks GmbH grundsätzlich die Mietzahlungen für SGB II-Leistungsempfänger direkt überweist?
9.1	Wenn ja, warum?
9.2	Wenn nein, in wie vielen Fällen absolut und prozentual überweist team.arbeit.hamburg die Miete direkt an die Kuhlmann Grundstücks GmbH?
10.	Für wie viele SGB II-Leistungsempfänger (absolut und prozentual an der Gesamtzahl der SGB II-Leistungsempfänger) überweist team.arbeit.hamburg die Miete direkt an den Vermieter? Nach welchen Kriterien entscheidet sich team.arbeit.hamburg für eine solche Direktüberweisung?
11.	Dem Vernehmen nach soll es im November 2009 eine behördenübergreifende Besprechung gegeben haben, bei der es um die Vermietungspraxis der Kuhlmann Grundstücks GmbH gegangen sein soll. Dort soll team.arbeit.hamburg angewiesen worden sein, die Zusammenarbeit mit dem Vermieter Kuhlmann nicht grundsätzlich zu beenden, weil es auch positive Erfahrungen gebe und es sich um einen großen und für die Stadt wichtigen Vermieter handele. Gab es im November 2009 oder zu einem anderen Zeitpunkt eine solche behördenübergreifende Besprechung? Wer waren die Teilnehmer und was waren konkret Inhalt und Ergebnis dieser Besprechung? 
12.	Medienberichten zufolge hat der Vermieter Kuhlmann angekündigt, zu viel gezahlte Mieten an die Behörde zurückzuerstatten. In wie vielen Fällen sind bislang welche Summen auf dem Konto der Behörde bzw. bei team.arbeit.hamburg eingegangen?
13.	Wie wollen der Senat, die zuständige Behörde und team.arbeit.hamburg in den vorliegenden Verdachtsfällen des Vermieters Kuhlmann und anderen Vermietern bei SGB II-Leistungsempfängern künftig vorgehen?
14.	Inwieweit werden Senat, zuständige Behörde und team.arbeit.hamburg Änderungen im Umgang mit entsprechenden Fällen von Mietwucher bei SGB II-Leistungsempfängern planen?
15.	Wann werden entsprechende Konzepte (Frage 14) vorliegen und wann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? 

</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/grosse-anfragen/b/20008.html</link>

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	<pubDate>Di, 15 Jun 2010 00:00:00 CEST</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Forderungen aus dem zehnten Jahresbericht der Ombudsfrau für Schülervertretungen</title>
	<description>Die Ombudsperson in Hamburg ist eine ehrenamtliche Beschwerdestelle und Ansprechpartner/in für die Schülervertretung in der Klasse, im Schülerrat, in der Schulkonferenz und für überschulische Gremien in allen Angelegenheiten, die ihre schulgesetzlich verankerten Mitbestimmungsrechte betreffen. Das Amt der Ombudsperson – auch für berufsbildende 
Schulen –  wurde von der Behörde im Jahr 1999 unter sozialdemokratischer Führung eingesetzt.
Im Dezember 2009 legte die Ombudsfrau ihren Abschlussbericht vor. Darin zieht sie zum einen eine positive Bilanz der Ombudsfunktion für die letzten zehn Jahre:
„Erreicht wurde vor allem eine verstärkte Sensibilisierung für das Hamburgische Schulgesetz und für weitere rechtliche Vorgaben. Häufige Konfliktpunkte zu Beginn der Amtszeit wie Wahrung des Postgeheimnisses bei den Briefen an den Schülerrat, nicht nutzen können technischer Hilfsmittel wie Kopierer, Einhaltung von Fristen in der Gremienarbeit sowie Informationsrechte für die Schülervertretungen auf den unterschiedlichsten Ebenen treten an den Schulen – wenn überhaupt – nur noch vereinzelt auf.“
Zum anderen äußert sich die Ombudsfrau aber auch kritisch bezüglich des Konfliktverhaltens an den Hamburger Schulen sowie der Wahrung der Vertraulichkeit:
„Der Anteil der Schülervertretungen, die sich ohne einen Erfolg aus einem Konflikt zurückzogen, bewegte sich in den Jahren zwischen 10 Prozent und 50 Prozent. Immer wieder wurde der Rückzug mit einem Gefühl der Ohnmacht und dem Eindruck begründet, nicht gehört und ernst genommen zu werden. Zu beobachten war auch, dass die vereinbarte Vertraulichkeit bei vielen Konfliktgesprächen in den Schulen nicht eingehalten und offen gegen Datenschutzbestimmungen seitens der Schulleitung und Lehrkräfte verstoßen wurde. Diese Erfahrungen beeinträchtigte das Vertrauen der Schülerinnen und Schüler.“
Als Resümee ihrer zehnjährigen Tätigkeit gibt die Ombudsfrau der Schulbehörde Empfehlungen auf den Weg.
„Neben dem im Hamburgischen Schulgesetz formulierten Bildungs- und Erziehungsauftrag und den Vorgaben für die Schülervertretung sollten weiterhin gesichert werden:
• 	Stundenentlastungen für alle Verbindungslehrkräfte und Sicherung mindestens einer jährlichen Fortbildung im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung.
• 	Wiederholende Fortbildungseinheiten für Lehrkräfte und Schulleitungen zum Hamburgischen Schulgesetz.
• 	Fortführung der Schülerfortbildung für Schülervertretungen mit der Sicherung einer jährlichen Moderationsausbildung für Schülerinnen und Schüler. Ausreichende Mittel zur Durchführung von schulinternen bzw. schulübergreifenden Fortbildungseinheiten.
• 	Fortführung und finanzielle Absicherung der Schülerforen im Zusammenhang mit der Vereinbarung zwischen der Schülerkammer Hamburg und der Senatorin.“

Wir fragen den Senat:
Das Amt der Ombudsfrau bzw. -mannes
1.	Auf welcher rechtlichen Grundlage fußt das Amt der Ombudsperson? 
2.	Wie hoch ist die zeitliche Inanspruchnahme der Ombudsperson für ihre Aufgabe im wöchentlichen Durchschnitt?
3.	Welche finanziellen, technischen und logistischen Ressourcen wurden dem Amt in den letzten drei Jahren jeweils zur Verfügung gestellt?
4.	Gibt es eine Aufwandsentschädigung für die Ausübung des Amtes? Wenn ja, in welcher Höhe? 
5.	Welche Bedeutung hat die externe Neubesetzung des Amtes im Vergleich zu der bisherigen schulinternen Besetzung des Amtes? Welche Auswirkungen hat die externe Besetzung auf die Arbeitsstrukturen des Amtes?
6.	Wie sind die Aufgaben des Amtes definiert? Gibt es Überlegungen, die Aufgaben zu erweitern bzw. Aufgaben zu ändern, wie z.B. die formale Zuständigkeit auch funktionsloser Schülerinnen und Schüler? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 
7.	Gibt es Überlegungen die Funktion des Amtes zu regionalisieren? Wenn ja, wie sehen diese Überlegungen aus?
8.	Die Ombudsfrau stellt in ihrem Bericht fest, dass die „Präsenz vor Ort mit einer Moderation zwischen den Konfliktparteien … über die Jahre immer nur der letzte Schritt bzw. die letzte Möglichkeit (war).“ 
Gehören aber nicht zu den klassischen Aufgaben von Ombudspersonen die Moderation und der Versuch der Streitschlichtung vor Ort?
9.	Wie oft hat die Ombudsfrau in den letzten drei Jahren jeweils vor Ort in welchen Konflikten moderiert? Wie waren die Ergebnisse?
10.	Welche Strategien verfolgt die Ombudsfrau bzw. der Ombudsmann bzw. werden zukünftig entwickelt, um den doch sehr hohen Anteil (bis zu 50 Prozent) von Schülervertretungen, die sich ohne einen Erfolg aus einem Konflikt zurückziehen, zu reduzieren?
11.	Wie hoch war jeweils in den letzten drei Jahren der Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne Funktion, die sich ohne Erfolg aus einem Konflikt zurückziehen?
12.	Gab es bisher Evaluationen bezüglich der Arbeit der Ombudsfrau? Wenn ja, wie viele und mit welchem Ergebnis und wird es weiterhin eine Evaluation geben?
13.	Welche Erfolge können durch die Arbeit der Ombudsfrau verbucht werden? Welche Themen haben sich im Laufe der Tätigkeit erledigt, welche sind gleichbleibend relevant geblieben und welche sind neu hinzu gekommen?

Verbindungslehrkräfte
14.	Haben die von der Schülervertretung nach §64 (7) HmbSG gewählten Verbindungslehrer ein Anrecht darauf, ihre aufgewendete Arbeitszeit angerechnet zu bekommen? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?
15.	Wie ist die Fortbildung für Verbindungslehrkräfte geregelt?
16.	Ist die jährliche Fortbildung für alle Verbindungslehrkräfte im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung gesichert? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?
17.	Wie viele und welche Fortbildungen für Verbindungslehrkräfte gab es in den Jahren 2007 bis 2009 im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung? Wie viele Verbindungslehrkräfte haben daran teilgenommen? 

18.	Wie viele Verbindungslehrkräfte gibt es an den Hamburger Schulen? (Bitte nach den Schulformen auflisten)
19.	Welche Schulen haben keinen Verbindungslehrer? Welches sind die Gründe (fehlende Bereitschaft von Lehrern sich wählen zu lassen, fehlende Arbeitszeitressource an den Schulen u.a.m.)?

Fortbildungseinheiten für Lehrkräfte und Schulleitungen zum Hamburgischen Schulgesetz
20.	Wie viele und welche Fortbildungseinheiten für Lehrkräfte und Schulleitungen zum Hamburgischen Schulgesetz gab es von 2007 bis 2009?
21.	Wie viele Lehrkräfte haben von 2007 bis 2009 daran teilgenommen? (Bitte für die einzelnen Jahre angeben)
22.	Wie viele Schulleitungen haben von 2007 bis 2009 daran teilgenommen? (Bitte für die einzelnen Jahre angeben)
23.	Welche Schwerpunkte werden in den Fortbildungen zum Schulgesetz vermittelt?
24.	Welche Rolle spielt die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern bei den Fortbildungen zum Schulgesetz?

Fortführung der Fortbildung für Schülervertretungen
25.	Wie sahen die Arbeitsstrukturen und Verantwortlichkeiten für die Fortbildung der Schülervertretungen bisher aus und wie werden sie zukünftig aussehen?
26.	Ist die Fortbildung für Schülervertretungen mit der Sicherung einer jährlichen Moderationsausbildung für Schülerinnen und Schüler gesichert? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?
27.	Steht allen Schülerinnen und Schülern in den Schülervertretungen eine Moderationsausbildung zu? Wenn nein, wie ist die Moderationsausbildung für Schülervertretungen geregelt?
28.	Wie viele Schülerinnen und Schüler aus Schülervertretungen haben von 2007 bis 2009 eine Moderationsausbildung gemacht? (Bitte für die einzelnen Jahre angeben)
29.	Wie lange dauert eine Moderationsausbildung? Was wird unterrichtet?
30.	Wie viel Gelder standen von 2007 bis 2009 dafür zur Verfügung? (Bitte für die einzelnen Jahre angeben) 
Wie viel Gelder sind für das Jahr 2010 vorgesehen?
31.	Aus welchen Haushaltspositionen ist in den letzten drei Jahren jeweils wie viel Geld für Moderationsausbildung geflossen?

Ausreichende Mittel zur Durchführung von schulinternen bzw. schulübergreifenden Fortbildungseinheiten
32.	Welche schulinternen bzw. schulübergreifenden Fortbildungseinheiten für Schülervertretungen wurden von 2007 bis 2009 durchgeführt? (Bitte für die einzelnen Jahre angeben)
33.	Wie viele Schülerinnen und Schüler haben an den Fortbildungseinheiten für Schülervertretungen in den letzten drei Jahren teilgenommen?
34.	Wie viele Gelder standen zur Durchführung von schulinternen bzw. schulübergreifenden Fortbildungseinheiten für Schülervertretungen zur Verfügung von 2007 bis 2009 zur Verfügung? (Bitte für die einzelnen Jahre angeben) 
Wie viel Gelder sind für das Jahr 2010 vorgesehen?
35.	Aus welchen Haushaltspositionen ist in den letzten drei Jahren jeweils wie viel Geld für Moderationsausbildung geflossen?

Fortführung und finanzielle Absicherung der Schülerforen 
36.	Werden die Schülerforen im Zusammenhang mit der Vereinbarung zwischen der Schülerkammer und der Senatorin fortgeführt? Wenn ja, inwiefern? Welche sind für das Jahr 2010 geplant? Wenn nein, warum nicht?
37.	Wie sahen die Arbeitsstrukturen und Verantwortlichkeiten auf Seiten der Fachbehörde zur Unterstützung der Schülerforen bisher aus und wie werden sie zukünftig aus sehen?
38.	Wie viele Schülerforen gab es zu welchen Themen von 2007 bis 2009?
39.	Wie viel Gelder standen für die Foren in den Jahren von 2007 bis 2009 zur Verfügung? (Bitte für die einzelnen Jahre aufschlüsseln)
40.	Was sind die Inhalte der Vereinbarung zwischen der Schülerkammer und der 
Senatorin?
41.	Sind die Schülerforen auch in Zukunft finanziell abgesichert? Wenn ja, wie viel Mittel sind für 2010 vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?

Veröffentlichung der Arbeit der Ombudsfrau
42.	Wie wird in den Schulen und bei den Eltern auf die Arbeit der Ombudsfrau bzw. des 
-mannes aufmerksam gemacht? 
43.	Werden die Ombudsberichte an die Schulen insbesondere an die Schülervertretungen und Schulleitungen verschickt? 

Inhalte der Anfragen
44.	Spielten in den Anfragen an die Ombudsfrau Verfehlungen einzelner Lehrkräfte gegenüber Schülerinnen und Schülern eine Rolle? Wenn ja, in wie vielen der Anfragen der letzten drei Berichtsjahre?
45.	Spielten in den Anfragen an die Ombudsfrau Verfehlungen in Hinblick auf sexuelle Belästigungen von Schülerinnen und Schülern durch einzelne Lehrkräfte eine Rolle? Wenn ja, in wie vielen der Anfragen der letzten drei Berichtsjahre? 
46.	Spielten in den Anfragen an die Ombudsfrau Verfehlungen in Hinblick auf extremistische Äußerungen oder Grundhaltungen einzelner Lehrkräfte eine Rolle? Wenn ja, in wie vielen der Anfragen der letzten drei Berichtsjahre? 
47.	Spielten in den Anfragen an die Ombudsfrau Verfehlungen in Hinblick auf körperliche oder seelische Gewalt einzelner Lehrkräfte gegenüber Schülerinnen und Schülern eine Rolle? Wenn ja, in wie vielen der Anfragen der letzten drei Berichtsjahre?
48.	Spielten in den Anfragen an die Ombudsfrau Alkoholprobleme einzelner Lehrkräfte eine Rolle? Wenn ja, in wie vielen der Anfragen der letzten drei Berichtsjahre?
49.	Liegen der Schulbehörde über die in den Fragen 30 bis 33 genanten Verfehlungen von Lehrkräften gegenüber Schülerinnen und Schülern andere Erkenntnisse vor? Wenn ja, wie viele wurden jeweils in den letzten drei Jahren der Schulbehörde bekannt?
</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/grosse-anfragen/b/20009.html</link>

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	<pubDate>Di, 15 Jun 2010 00:00:00 CEST</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Hamburger Klimaschutzkonzept 2007 – 2012 (II):  Maßnahmen im Handlungsfeld Energie</title>
	<description>Der Senat hat der Hamburgischen Bürgerschaft in der vergangenen Legislaturperiode mit der Drucksache 18/6803 das Klimaschutzkonzept 2007-2008 vorgestellt, das Ende 2008 zunächst mit der Drucksache 19/1752 für den Haushaltsplan 2009/2010 und Ende 2009 mit der Drs. 19/4906 erneut fortgeschrieben wurde. Zu den ursprünglich in der Drs. 18/6803 geplanten 204 klimaschutzrelevanten Maßnahmen kamen bei gleichbleibender Mittelhöhe mit der Drs. 19/1752 weitere 83 Maßnahmen hinzu. Die Zahl der in Drs. 19/1752 beschriebenen Maßnahmen wurde nun mit der zweiten Fortschreibungsdrucksache 19/4906 noch einmal auf insgesamt 361 Maßnahmen erhöht. 
Angesichts der Fülle von Maßnahmen wurden im Umweltausschuss eher Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für das Klimaschutzkonzept beraten, eine fachliche Besprechung einzelner Themenbereiche fand noch nicht statt. 
Die Bundesregierung hat sich ebenso wie Hamburg vorgenommen, die C02 Emissionen bis 2020 um 40 Prozent und bis 2050 sogar um 80 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Ein wichtiger Ansatzpunkt für Einsparung und Vermeidung von CO2 ist die Bereitstellung von Energie. So wird in der Fortschreibungsdrucksache zum Klimaschutzkonzept (Drs. 19/4906) zu Recht formuliert, dass die anspruchsvollen CO2-Minderungsziele nur erreicht werden, wenn Hamburg in großem Umfang CO2-freie oder zumindest CO2-arme Energie für Strom und Wärme eingesetzt wird. Die Energieversorgung der Stadt muss daher klimafreundlicher gestaltet werden. 
Da der FHH in der Energiepolitik nur wenige Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, ist die Gründung von Hamburg Energie durch die Hamburger Wasserwerke ein Schritt in die richtige Richtung. Doch der Weg vom reinen Stromhändler zum stadteigenen Energie-Versorger ist noch weit und muss konsequent gegangen werden. Die Stationen sind vorgezeichnet durch die bestehenden Konzessionsverträge mit Vattenfall und E.ON, die 2014 auslaufen bzw. gekündigt werden müssen. In diesem Zusammenhang muss auch die Entscheidung über die Rekommunalisierung der Versorgungsnetze für Strom, Gas und Fernwärme getroffen werden. 
Ferner stehen eine Reihe von gesetzlichen Neuerungen und technischen Möglichkeiten offen, die eine Modernisierung der Netze und eine effizientere Energieverwendung und -erzeugung ermöglichen und gleichzeitig erfordern. 
Eine konsequente Einsparung und Vermindung von CO2 ist verbunden mit einer Einsparung und Verringerung des Energieverbrauchs bzw. der Substitution von fossilen und atomaren Brennstoffen durch Erneuerbare Energie (EE). Diese Energiewende ist aus Gründen des Klimaschutzes, aber auch aus Gründen des Ressourcenschutzes notwendig, denn Öl, Gas, Uran und auch Kohle sind endlich. Ziel ist eine sichere, saubere und wirtschaftliche Energieversorgung. 
Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Anteil der EE von aktuell 16 Prozent bis 2020 auf wenigstens 30 Prozent steigt und so den heutigen Anteil von Kernenergie sukzessive ersetzen kann. Schon heute sind im Norddeutschen Raum die AKW Brunsbüttel und Krümmel aufgrund von nicht behobenen Pannen seit über zweieinhalb Jahren vom Netz. Das AKW Stade ist seit 2003 abgeschaltet und wird demontiert. Aufgrund der immensen Zuwächse an EE an und vor der Küste ist weder Strommangel noch eine Stromlücke erkennbar. 
Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen verzeichnet regelmäßig Überschüsse in der Energieproduktion. Deutschland ist ein Energieexportland, obwohl zahlreiche geplante Kohlekraftwerke aus unterschiedlichsten Gründen in Deutschland – vor allem in Norddeutschland - nicht realisiert werden.
Mit der o.g. Drucksache zeigt der Senat aktuelle Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen auf dem Gebiet der Energiepolitik auf. Dazu ergeben sich Nachfragen.

I.   Hamburg Energie (HHE)
HHE wurde lt. Drs. 19/4845 ohne Senatsbefassung durch die Hamburger Wasserwerke gegründet. Die Bürgerschaft wurde nicht informiert. Eine Befassung im Parlament wurde erst aufgrund von Initiativen der SPD möglich. Die FHH ist nur mittelbar an HHE beteiligt. Als Unternehmenszweck wurde angegeben: Versorgung der Allgemeinheit sowie der öffentlichen Einrichtungen der FHH mit Energie einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Das Unternehmen plant, errichtet und betreibt kommunale Infrastrukturen. Das Unternehmen soll Aufgaben der Daseinsvorsorge übernehmen und wird sein wirtschaftliches Handeln daran ausrichten. Es ist dem Klimaschutz verpflichtet und richtet seine Gesellschaftspolitik daran aus. Das Unternehmen bietet klimafreundlichen Strom (Atom- und kohlefrei) am Markt an. 
1.	Warum wurde der Senat mit der Gründung von HHE nicht befasst und die Bürgerschaft nicht aktiv informiert?
a.	Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Gründung durch Hamburg Wasser? 
b.	Inwiefern ist die FHH mittelbar an HHE beteiligt?
2.	Wie viele Kunden konnte HHE seit seiner Gründung gewinnen?
a.	Wie viele Kunden können inzwischen beliefert werden?
b.	Wie hoch ist der Anteil der Neukunden, die von Vattenfall zu HHE gewechselt sind?
c.	Unterscheidet HHE zwischen privaten Haushaltskunden und „Geschäftskunden“?
d.	Wenn ja, welche Unterschiede bestehen ggf. bei den Lieferbedingungen und Preisen?
e.	Wie viele Geschäftskunden konnte HHE ggf. bereits gewinnen?
f.	Welche öffentlichen Einrichtungen beliefert HHE inzwischen mit Strom und Gas? 
3.	Wie stellt HHE zur Zeit sicher, seine Kunden nur mit atom- und kohlefreiem Strom zu beliefern?
4.	Bietet HHE seinen Kunden neben der Bereitstellung von Strom weitere Dienstleistungen an?
a.	Wenn ja, welche?
b.	Wenn nein, warum nicht?
c.	Ist ggf. ein Dienstleistungsangebot geplant?
d.	Wenn ja, welches und ab wann?
5.	Im Gegensatz zu anderen Energieversorgern bzw. Stromhändlern wirbt HHE damit, auf eine Preisanhebung verzichtet zu haben und den Preis ein Jahr konstant zu halten.
Wie hoch ist der Preis?
a.	Bietet HHE seinen Kunden noch – wie ursprünglich geplant – unterschiedliche Produkte an?
b.	Wenn ja, welche sind das und wie unterschieden sie sich?
c.	Wenn nein, warum nicht?
6.	Hamburg Energie versorgt seit Anfang des Jahres die FHH mit Gas. Dazu hat keine Ausschreibung stattgefunden.
a.	Warum fand vor der Übernahme der Gasversorgung durch HHE keine Ausschreibung statt?
b.	Warum hat der Senat die zuständige Behörde beauftragt, die Hamburg Energie GmbH (Hamburg Energie) ohne öffentliche Ausschreibung mit der Gaslieferung zu beauftragen (s. Drs. 19/5661)?
c.	Aus welchen Gründen ist die ohne vorangegangene Ausschreibung erfolgte Gasversorgung der FHH durch HHE nach Auffassung des Senats bzw. der zuständigen Behörde rechtmäßig?
d.	Wie stellen sich insoweit die rechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelnen dar?
e.	Was sind die Voraussetzungen eines „In-House-Geschäfts“, wo sind diese Voraussetzungen geregelt, welche Konsequenzen hat die Erfüllung dieser Voraussetzungen und aus welchen Gründen lagen diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Vergabe der Gaslieferungsleistung an Hamburg Energie aus Sicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde vor s. Drs. 19/5661)?
f.	Sind gegenüber dem Senat bzw. der zuständigen Behörde Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der ohne vorangegangene Ausschreibung erfolgten Gasversorgung der FHH durch HHE vorgetragen worden? Wenn ja, wer hat welche Bedenken vorgetragen und wie wurden sie im Einzelnen begründet?
g.	Hat HHE seinerseits die zur Belieferung der FHH erforderlichen Gasmengen ausgeschrieben? Wenn ja: Wann, in welcher Form, aufgrund welcher Vorschriften und zu welchen Bedingungen? Wenn nein: Warum nicht und wie sichert sich HHE die erforderlichen Gasmengen?
7.	Welcher Vorteil besteht für die FHH, ihren Gasbedarf bei HHE zu decken?

8.	Plant HHE, Hamburger Privat- und Gewerbekunden mit Gas zu beliefern?
a.	Wenn ja, ab wann?
b.	Wenn nein, warum nicht?
9.	Ist darüber entschieden, ob die FHH - wenn die Bündelverträge mit Vattenfall auslaufen - ihren Strom auch bei HHE beziehen?
a.	Wenn ja, wie ist die Entscheidung ausgefallen?
b.	Wenn nein, warum nicht und wann soll die Entscheidung getroffen werden?
c.	Wird die FHH den potenziell insoweit anstehenden Anbieterwechsel auch ohne Ausschreibung vornehmen? 
d.	Wenn ja, wie stellen sich hinsichtlich der Frage der Notwendigkeit einer Ausschreibung insoweit die rechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelnen dar?
e.	Wenn nein, warum nicht?
10.	Welchen Vorteil hat die FHH, ihren eigenen Strombedarf bei HHE zu decken? 
11.	HHE hat vor, eigene Erzeugungskapazitäten aufzubauen. 
a.	Welche Pläne über welche zu errichtenden Kapazitäten und welche einzelnen Anlagen gibt es?
b.	Welche Summe wird HHE investieren (bitte insgesamt und nach einzelnen Anlagen getrennt angeben)?
c.	Welche Grundstücke sind dazu gesichert?
d.	Welcher Zeitplan besteht?
e.	Welche Anlagen werden im Einzelnen zur Zeit errichtet und wo?
f.	Welche eigenen Anlagen werden zur Zeit im Einzelnen betrieben?
12.	Welche kommunale Infrastruktur plant, errichtet und betreibt HHE zur Zeit?
13.	Was ist im Einzelnen unter dem für HHE angegebenen Unternehmenszweck der Übernahme von „Aufgaben der Daseinsvorsorge“ und der daran orientierten Ausrichtung des wirtschaftlichen Handelns zu verstehen?
14.	Welche Rolle wird HHE bei einer Rekommunalisierung der Netze und oder dem Aufbau von Stadtwerken spielen?

II.	Kosten und Konsequenzen einer öffentlichen Verfügung über die Energienetze
In der Drs. 19/4906 werden Ausführungen zur Vorbereitung der Netzübernahme gemacht, wozu sich weitere Fragen ergeben.
1.	Welche Optionen für die Verfügung der FHH über die Energienetze werden zur Zeit durch eine von der Fachbehörde eingesetzte Projektgruppe und interne Lenkungsgruppe geprüft?
a.	Welche Fachbehörde ist federführend?
b.	Wann und von wem wurde die Projektgruppe eingesetzt, wer gehört ihr an und welche genaue Aufgabe hat sie? 
c.	Wann und von wem wurde die Lenkungsgruppe eingesetzt, wer gehört ihr an und welche genaue Aufgabe hat sie?
d.	In welchem Verhältnis stehen Projekt- und Lenkungsgruppe?
e.	Wann werden die Prüfungen voraussichtlich abgeschlossen sein? 
2.	Um eine erste Einschätzung zur Realisierbarkeit einer Netzübernahme zu erhalten, wurden zwei Machbarkeitsstudien von externen energiewirtschaftlichen Beratern erstellt: 
•	„Kommunalisierung der Energienetze auf dem Gebiet der FHH“ und 
•	„Überführung der Energienetze in öffentliche Verantwortung und Gründung kommunaler Stadtwerke“ ergeben?
a.	Wer hat die Studien erarbeitet?
b.	Welcher Untersuchungsauftrag lag den Studien jeweils zugrunde?
c.	Liegen die Ergebnisse der Studien bereits vor? 
d.	Wenn nein, wann werden die Ergebnisse erwartet?
e.	Wenn ja, wem stehen sie zur Verfügung und was sind die jeweils wichtigsten Ergebnisse der Studien?
f.	Wem werden die Ergebnisse der Studien vorgestellt und in welcher Form werden sie auch für die Öffentlichkeit zugänglich sein?
3.	Der Senat wird seine Entscheidung über eine mögliche Rekommunalisierung der Netze auf der Basis von Daten zur Ermittlung der Netzwerte und der Ermittlung der Kosten für einen Netzerwerb vom Konzessionsnehmer treffen. 
a.	Stehen die genannten Daten bereits zur Verfügung?
b.	Wenn nein, wann werden sie voraussichtlich zur Verfügung stehen?
c.	Wenn ja, wie lauten sie im Einzelnen?
d.	Besteht ein Rechtsanspruch auf Herausgabe dieser Informationen?
e.	Wenn ja, in welcher Form und wann wird er umgesetzt bzw. kann er von den Anspruchsinhabern umgesetzt werden?
f.	Wenn nein, warum nicht und wem werden die Daten gleichwohl bekannt gegeben?
4.	Mit Vattenfall fanden erste Gespräche zur Endschaftsregelung des Konzessionsvertrages Strom und Fernwärme statt.
a.	Wann hat wer diese Gespräche geführt?
b.	Welchen Inhalt hatten die Gespräche und zu welchem Ergebnis führten sie bis heute?
c.	Warum, wie und von wem soll geklärt werden, welchen Beitrag zur CO2-Einsparung ordnungsrechtliche Instrumentarien zur Regelung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung leisten können?
d.	Welche ordnungsrechtlichen Instrumentarien sind gemeint?
5.	Fernwärme und Strom sind in einem Konzessionsvertrag geregelt. 
a.	Welcher rechtliche Rahmen besteht für die Übernahme des Fernwärmenetzes und wie beurteilt der Senat die Möglichkeiten und Chancen, in diesem Rahmen eine Übernahme des Netzes durchsetzen zu können?
b.	Liegt – ähnlich wie für die Übernahme von Strom- und Gasnetzen – hinsichtlich der Übernahme von Fernwärmenetzen inzwischen Rechtssprechung vor und wenn ja: Welche (bitte Gericht, Aktenzeichen, Entscheidungsdatum und ggf. Publikationsmedium angeben)?
6.	Wie beurteilt der Senat bzw. die zuständige Behörde aus welchen Gründen die Chancen der Durchsetzung einer Netzübernahme bei Gas und Strom aufgrund welcher gegebenen Rechtslage?
7.	Wie beurteilt der Senat bzw. die zuständige Behörde aus welchen Gründen die Chancen, dass die Stadt mit Auslaufen des Konzessionsvertrages auch das Fernwärmenetz in kommunale Hand überführen kann?
8.	Welche Bedeutung hat die Auskoppelung der Fernwärme für den Betrieb des Kraftwerkes Moorburg? Kann das KKW Moorburg auch ohne Fernwärmeauskopplung rentabel betrieben werden?
a.	Der Staatsrat der Umweltbehörde hat im Zuge der Auseinandersetzung um die Fernwärmetrasse angekündigt, mit Vattenfall über Alternativen zur Fernwärmeversorgung durch das Kraftwerk Moorburg zu sprechen. Welche Zielsetzung verfolgte der Staatsrat mit der Gesprächsabsicht?
b.	Entspricht diese Zielsetzung der des Senats? 
c.	Hat das Gespräch inzwischen stattgefunden?
	aa. Wenn nein, warum nicht?
	bb. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
9.	Vattenfall hat unterdessen den Bau eines 5 MW Biomassekraftwerkes am Einspeiseort für die Fernwärme aus Moorburg beantragt und begonnen. 
a.	Welchen Sinn macht aus Sicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde der Bau des Biomasseheizkraftwerkes, wenn aus Moorburg etwa 300 MW Fernwärme eingespeist werden?
b.	Für welche Abnehmer wird das Kraftwerk Haferweg Fernwärme bereithalten?
c.	Mit welcher Temperatur und in welchem Aggregatzustand kommt die Fernwärme aus Moorburg am Haferweg an? Wie passt dazu Fernwärme aus dem Kraftwerk Haferweg?
10.	Im Koalitionsvertrag haben CDU und GAL vereinbart, den Betrieb des Fernwärmenetzes inklusive der Schaffung grundlastfähiger Kraftwerkskapazitäten in der Region Hamburg europaweit, transparent und diskriminierungsfrei auszuschreiben. 
a.	Wie vereinbart sich diese Absicht mit der Übernahme der Netze – einschließlich des Fernwärmenetzes?
b.	Welche Anforderungen stellt der Senat angesichts wachsender Mengen von Erneuerbaren Energien im Netz an grundlastfähige Kraftwerkskapazitäten?
c.	Werden bei einer möglichen Übernahme des Fernwärmenetzes durch die Stadt auch die Kundenverhältnisse auf die Stadt übergehen und wenn ja: Aus welchen Gründen?
d.	Nach welchem Verfahren wird der Wert des Fernwärmenetzes bei einer möglichen Übernahme durch die Stadt ermittelt? Gibt es Beispiele für einen solchen Vorgang? Wenn ja: Welche?
e.	Kann aus Sicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde die Kaufering-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) beim Kauf einer Fernwärmeleitung angewandt werden? 
f.	Inwieweit wird aus welchen Gründen die Ausschreibung des Fernwärmenetzes durch die Fertigstellung des Fernwärme erzeugenden Kraftwerks Moorburg beeinflusst?
g.	Hat Vattenfall einen Anspruch auf die Abnahme der Fernwärme aus Moorburg?
h.	Kann Das KKW Moorburg auch ohne Fernwärme geführt werden?
i.	Welche Auswirkung hat der Verzicht auf die Fernwärmeauskoppelung auf Menge und Temperatur des in die Elbe zurückfließenden Kühlwassers?
11.	Der Senat hat seinen Beschluss vom 9. Dezember 2008 bekräftigt, die Chancen und Risiken einer Rekommunalisierung zu ermitteln und zu bewerten und dazu die notwendigen Informationen von den jeweiligen Vertragspartnern der bestehenden Wegerechtsverträge (frühere Konzessionsverträge) zu beschaffen. Die Ermittlungen dauern nun über ein Jahr an. 
a.	Zu welchen Ergebnissen ist der Senat bzw. die zuständige Behörde insoweit inzwischen gekommen?
b.	Wie lange will der Senat bzw. die zuständige Behörde noch ermitteln, bewerten und/oder Informationsbeschaffung betreiben?
c.	Liegen die erforderlichen Informationen inzwischen vor?
aa. Wenn ja, sind sie ausreichend, um eine Entscheidung über die Frage der Rekommunalisierung zu treffen? 
	bb. Wenn nein, warum liegen die Informationen nicht vor?
d.	Wie gedenkt der Senat bzw. die zuständige Behörde, an die Informationen zu gelangen?
e.	Welchen Zeitplan verfolgt der Senat bzw. die zuständige Behörde insoweit?
12.	Wann wird der Senat über die Übernahme der Netze für Strom, Gas und Fernwärme und die damit verbunden Schritte entscheiden?


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	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/grosse-anfragen/b/19796.html</link>

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	<pubDate>Mi, 02 Jun 2010 00:00:00 CEST</pubDate>
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	<title>Freiwilligendienste und Zivildienst</title>
	<description>In Deutschland gibt es zurzeit rund 76.000 Zivildienstleistende (Jahresdurchschnitt für 2009 liegt bei 63.000). Vor fünf Jahren gab es im Jahresdurchschnitt pro Monat rund 78.000, vor zehn Jahren 138.000 Zivildienstleistende in Deutschland. Nach Statistiken des Bundesamts für Zivildienst gibt es zurzeit rund 111.000 Zivildienstplätze. Vor fünf Jahren lag der Monatsdurchschnitt im Jahr bei 150.000, vor zehn Jahren bei 187.000. In Hamburg gibt es zurzeit 834 Zivildienststellen (Deutschland: 37.850) und 2.474 Zivildienstplätze insgesamt, von denen gegenwärtig 1.701 (68 Prozent) besetzt sind. Im Oktober 2009 wurden 184 Menschen in Hamburg zum Zivildienst einberufen.
CDU, CSU und FDP haben sich laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung auf die Verkürzung des Wehrdienstes auf sechs Monate verständigt. Zurzeit liegt ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der nicht nur die Verkürzung des Zivildienstes zum 1.Januar 2011, sondern unter anderem die Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung des Zivildienstes um bis zu sechs Monate vorsieht. Nach Einschätzung des Diakonischen Werkes EKD wird das Profil des Zivildienstes durch die angekündigte Verkürzung der regelhaften Dienstzeit deutlich verändert. Die Erfüllung der Versorgungsaufträge der sozialen Einrichtungen, der gesetzlichen Vorgaben und der Rahmenbedingungen für den Zivildienst ziehen große Herausforderungen nach sich. Die Diakonie warnt davor, dass mit einer Verkürzung der Dienstzeit auf sechs Monate etliche Dienststellen an ihre strukturelle, organisatorische und finanzielle Belastungsgrenze kommen.
Aus dem Bundeshaushalt werden erhebliche Mittel für den Zivildienst aufgebracht. Mit der geplanten Zivildienstzeitverkürzung von neun auf sechs Monate werden finanzielle Mittel frei. Diese freiwerdenden Mittel aus dem Zivildienst sollten gerade aus Sicht der Sozialen Träger dem Freiwilligen Sozialen Jahr sowie anderen freiwilligen Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Auch die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat zuletzt in einem Antrag (Drs. 19/5323) auf die Bedeutung von Freiwilligendiensten hingewiesen und den Ausbau der Förderung von Angeboten von Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) eingefordert. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1.	a.  Wie viele FSJ-Plätze stellen die sozialen Träger beziehungsweise 
     Einrichtungen in Hamburg jeweils und insgesamt für den Jahrgang 2008/2009 
     zur Verfügung? 
b.	Wie viele dieser FSJ-Plätze wurden jeweils und insgesamt besetzt?
2. 	Welche Einrichtungen sind zurzeit als Einsatzstellen für das FÖJ zugelassen? (Bitte die als Einsatzstellen zugelassenen Organisationen mit der Anzahl der besetzten Stellen für den aktuellen Jahrgang (2009/2010) aufführen und anzeigen, in welchen Einrichtungen anerkannte Kriegsdienstverweigerer ihren Ersatzdienst als FÖJ absolvieren können. Bitte zudem die Finanzierungsstruktur aufzeigen.)
3. 	Welche Struktur zeigt sich bei den FSJ- und FÖJ-Dienstleistenden im Jahrgang 2008/2009 im Hinblick auf Alter, Schulabschluss und Geschlecht? (Bitte getrennt nach FSJ und FÖJ angeben.)
4. 	Wie bewertet der Senat bzw. die zuständige Behörde die Angebote der neuen sozialen Freiwilligendienste wie „weltwärts“ und FSJ im Bereich Kultur? (Bitte hierzu neben einer politischen Einschätzung auch Angaben machen zu den Personen, die in diesen Bereichen tätig wurden (Anzahl, Einsatzbereiche, Alter, Schulabschluss).)
5. 	Laut Antwort des Senats auf die Große Anfrage im Mai 2009 (Drs. 19/2907) werden gezielte Einzelmaßnahmen zur Werbung für freiwillige soziale Dienste durchgeführt. Hat der Senat dazu eine Evaluation des Angebots und dessen Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger durchgeführt?
a. 	Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. 	Wenn nein, warum nicht bzw. ist eine entsprechende Auswertung des bestehenden Werbeangebotes geplant? (Wenn ja: wann und in welcher Form?)
6. 	Werden auch gezielte Einzelmaßnahmen zur Werbung für freiwillige ökologische Dienste durchgeführt? Wenn ja, von wem und welche? Wenn nein, warum nicht?
7. 	Welche Maßnahmen führt der Senat oder die zuständige Behörde durch, um Menschen mit geringeren Schulabschlüssen verstärkt dazu zu motivieren und vorzubereiten, Tätigkeiten im Bereich freiwilliger sozialer  oder ökologischer Dienste zu übernehmen? Was hat der Senat dazu gerade im Bereich der Förderung von Jugendlichen mit Haupt- und Realschulabschluss sowie Migrantinnen und Migranten unternommen?
8. 	Im Koalitionsvertrag haben CDU und GAL zum Ehrenamt festgehalten: „Es soll geprüft werden, wie durch den Einsatz geringer pauschalisierter Aufwandsentschädigungen die ehrenamtliche Tätigkeit in bestimmten, von der Stadt definierten Tätigkeitsfeldern auch bei Zuwendungsempfängern initiiert und ausgeweitet werden kann.“ In der Antwort auf die Große Anfrage aus dem Mai 2009 (Drs. 19/2907) hat der Senat darauf verwiesen, dass die „Prüfung der Initiierung und Ausweitung des Einsatzes geringer pauschalierter Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit in bestimmten, von der Stadt definierten Tätigkeitsfeldern auch bei Zuwendungsempfängern“ noch nicht abgeschlossen war. Wie ist der Stand der Prüfung nach einem Jahr? Welche Ergebnisse liegen vor und welche Änderungen wurden in diesem Bereich vorgenommen?
9. 	Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) steht laut Antwort auf die Große Anfrage der SPD vom Mai 2009 (Drs. 19/2907) im ständigen Austausch mit den sozialen Trägern zu Fragen der Förderung der Rahmenbedingungen im bürgerschaftlichen Engagement. Laut Antwort auf dieselbe Anfrage plante die BSG „eine Konzeptionserstellung zur thematischen Ausweitung im FSJ“. Sieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde gerade vor dem Hintergrund der Zivildienstzeitverkürzung zum 1.1.2011 Handlungsbedarf, das Angebot an FSJ- und FÖJ-Plätzen jeweils zu erhöhen? Falls ja, welche Schritte unternimmt er beziehungsweise sie dazu? Falls nein, warum nicht?

10. Das Element der Freiwilligkeit von sozialen Diensten ist zu stärken. Die Freiwilligendienste, die sich großer Beliebtheit bei jungen Menschen erfreuen – auf einen Platz kommen bis zu drei Bewerber – müssen gestärkt und ausgebaut werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat, ob er es für sinnvoll erachtet, sich dafür einzusetzen, dass alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit eines Jugendfreiwilligendienstes erhalten, und setzt sich der Senat im Bundesrat dafür ein, den Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst gesetzlich zu verankern?
11. Welche Einrichtungen und welche Träger stellen 2009 wie viele Zivildiensteinsatzstellen und Zivildienstplätze in Hamburg zur Verfügung?
12. Welche Struktur zeigt sich bei den Zivildienstleistenden im Hinblick auf Alter und Schulabschluss für das Jahr 2009?
13. Aufgrund der geplanten Verkürzung des Zivildienstes von neun auch sechs Monate zum 1.1.2011 werden viele Träger und Einsatzstellen, wie oben ausgeführt, vor vielfältige Herausforderungen gestellt. Von der Bundesregierung ist nun vorgesehen, den Zivildienst freiwillig um bis zu sechs Monate zu verlängern. Eine freiwillige Verlängerung des Zivildienstes führt ggf. dazu, dass gesetzliche Gebot der Arbeitsmarktneutralität zu unterlaufen, denn es sollen offensichtlich „personelle Lücken“ in sozialen Einrichtungen und Einsatzstellen für das FÖJ geschlossen werden. 
a. 	Hat der Senat entsprechende Gespräche mit den Trägern und Einrichtungen über die Auswirkungen der geplanten Pläne der Bundesregierung geführt?
Wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Gespräche? Welche Umstellungen werden die Träger und Einrichtungen in Hamburg vornehmen? In welchen Bereichen sehen Sie Handlungsbedarf?
Wenn nein, wann werden entsprechende Gespräche geführt?
b.	Wie schätzt der Senat politisch die Auswirkungen einer Zivildienstzeitverkürzung und der Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung des Zivildienstes für das soziale Gefüge und den Arbeitsmarkt im Bereich der sozialen Dienstleistungen ein?
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	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/grosse-anfragen/b/19402.html</link>

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	<pubDate>Mi, 05 Mai 2010 00:00:00 CEST</pubDate>
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