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 <title>SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg</title>

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 <description>Kleine Anfragen</description>

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 <copyright>2007 SPD Fraktion Hamburg</copyright>

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   <title>SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg</title> 

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<item>
	<title>Barrierefreier Umbau der U-Bahn-Haltestelle Berne</title>
	<description>Im April 2011 hat die HOCHBAHN ihr „Beschleunigungsprogramm Barrierefreiheit“ zum barrierenfreien Umbau von U-Bahn-Haltestellen vorgestellt. Bis zum Jahre 2015 sollen statt der bisher geplanten vier nun insgesamt zwanzig Haltestellen barrierefrei umgebaut werden. Zwischenzeitlich wurde die Auswahl der zwanzig Haltestellen mit der Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen, dem Landesseniorenbeirat und dem Hamburger Verkehrsverbund abgestimmt. Im Beschleunigungsprogramm enthalten ist auch die U-Bahn-Haltestelle Berne, und zwar in der Kategorie „vorrangig zu realisieren“ (Drs.20/1209).

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1.	Ist mit der Planung des barrierefreien Ausbaus der U-Bahn-Haltestelle Berne bereits begonnen worden und, wenn ja, wann?
2.	Wie soll der barrierefreie Ausbau der U-Bahn-Haltestelle Berne – grob skizziert – erfolgen?
3.	Welche zeitliche Perspektive wird für den barrierefreien Umbau der U-Bahn-Haltestelle Berne angestrebt? Was bedeutet in diesem Zusammenhang „vorrangig zu realisieren“?
4.	Welche Kosten werden für den barrierefreien Umbau der U-Bahn-Haltestelle Berne veranschlagt?
</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/kleine-anfragen/b/26017.html</link>

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	<pubDate>Mo, 14 Mai 2012 13:05:05 CEST</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Bauzeit für die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße</title>
	<description>In einem Medienbericht war zu lesen, dass die Bauzeit für die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße und die damit verbundene Verlegung von Gleisanlagen im Bereich Wilhelmsburg 4 Jahre betragen wird und mit einer Fertigstellung frühestens 2016 zu rechnen ist.     

Ich frage daher den Senat: 
1.	Von welchen Faktoren ist der Beginn der Bauarbeiten abhängig?  

2.	Wie lange wird die Bauzeit der Gesamtmaßnahme (Schiene und Straße) dauern? 

3.	Welche Infrastrukturanpassungen (z. B. Strom- oder Telekommunikation) müssen vor Beginn der Bauarbeiten erfolgen?

4.	Welche Maßnahmen werden an den Gleisanlagen durchgeführt bzw. welcher Zeitplan ist für die Anpassung und Verlegung der Gleisanlagen vorgesehen?

5.	Welche Abhängigkeiten bzw. Schnittstellen bestehen zwischen dem Bau an den Gleisanlagen und dem Bau der Straße?

6.	Muss in den Betrieb des Bahnhofs Wilhelmsburg und in den durchgehenden Schienen-Streckenverkehr eingegriffen werden? Wenn ja, in welchem Umfang?

 	

 

</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/kleine-anfragen/b/26019.html</link>

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	<pubDate>Mo, 14 Mai 2012 00:00:00 CEST</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Interessenkonflikte bei Führungspersonal der HPA? II</title>
	<description>In Bezug auf die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 20/4003) frage den Senat: 

1.	Hat Herr Schmidt als damaliger Vertreter und/oder Geschäftsführer der Buss Gruppe bzw. einer Buss-Gesellschaft mit Vertretern der HPA und/oder des Senats sowie den zuständigen BehördenvertreterInnen über die Verlagerung von Buss Aktivitäten aus dem Gebiet Steinwerder verhandelt? 
Wenn ja, wann und mit wem? 

2.	Hat Herr Schmidt Konzepte für die Umwidmung der Flächen auf dem Kattwyk-Gelände zugunsten der Firmengruppe Buss Vertretern des Senats, der HPA und/oder zuständigen BehördenvertreterInnen vorgestellt und entsprechende Nutzungsmöglichkeiten für die Firmengruppe oder einzelne Beteiligungen der Buss Gruppe als Ausgleich/Entschädigung für eine mögliche Verlagerung der Firma aus dem Gebiet Steinwerder eingefordert ?
Wenn ja, wann und wem gegenüber ?

3.	Hat Herr Schmidt in möglichen Gesprächen (siehe Fragen 1 u. 2) die damaligen Entschädigungsregelungen der HPA als unzureichend bewertet? 

Wenn ja, inwieweit und welche Forderungen hat Herr Schmidt als Entschädigung für eine vorzeitige Räumung der von der Fa. Buss Group aus dem Gebiet Steinwerder gefordert? 

4.	Welche Unternehmen der Buss Gruppe hat Herr Schmidt geführt bzw. welche diesbezüglichen Angaben hat Herr Schmidt zu welchem Zeitpunkt wem mitgeteilt? 

5.	Wie hat die HPA sichergestellt, dass Interessenkonflikte aus früheren Tätigkeiten von Herrn Schmidt vermieden werden? 

6.	Übt Herr Schmidt neben seiner Funktion bei der HPA erwerbsmäßige und/oder ehrenamtliche Nebentätigkeiten aus?

6.1	Wenn ja, sind diese Nebentätigkeiten erwerbsmäßiger oder ehrenamtlicher Art? 
6.2	Wenn ja, wann und bei wem hat Herr Schmidt diese Nebentätigkeiten angezeigt bzw. deren Ausübung beantragt? Wann und durch wen wurden diese Nebentätigkeiten zur Kenntnis genommen bzw. genehmigt? 
6.3	Wenn ja, erstrecken sich diese Nebentätigkeiten auch auf das Gebiet der Grundstückswirtschaft, Immobilien- und/oder Baubranche? 
6.4	Wenn ja, wurde der Aufsichtsrat der HPA sowie die zuständigen BehördenvertreterInnen über Nebentätigkeiten, deren Umfang und Art informiert? In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt ist dies durch wen geschehen? 


7.	Wie viele der über 70 BewerberInnen auf die von Herrn Schmidt nunmehr ausgeführte Tätigkeit bei der HPA wurden zu welchem Zeitpunkt zu einem wann stattgefundenem Vorstellungsgespräch eingeladen? 

7.1	Zu welchem Zeitpunkt erfolgten die Stellenzusage an Herrn Schmidt sowie die Absagen an die übrigen BewerberInnen?
7.2	Welcher Personenkreis war aktenkundlich mit der BewerberInnen-Auswahl betraut und wer hat die letztendliche Entscheidung für Herrn Schmidt getroffen? 
7.3	Zu welchem Zeitpunkt ist die Bewerbung von Herrn Schmidt in welcher Form eingetroffen? 
7.4	Wann wurde die Stellenausschreibung veröffentlicht und wann war der Bewerbungsschluss? 
</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/kleine-anfragen/b/26003.html</link>

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	<pubDate>Fr, 11 Mai 2012 09:05:27 CEST</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Wird der Erbpachtvertrag zur Fischauktionshalle überwacht? (II)</title>
	<description>Aus der Beantwortung auf meine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 20/3721) ergeben sich noch einige Nachfragen.

Ich frage den Senat:

1.	Entscheidend für den Zuschlag sei seinerzeit das überzeugendste Nutzungskonzept gewesen. Welche Merkmale stießen beim erfolgreichen Kandidaten gegenüber den anderen Projekten hervor?

2.	Ist das Nutzungskonzept oder Bestandteile dessen Teil des Erbpachtvertrages geworden (automatisch oder ausdrücklich benannt)?

3.	Es wurde mitgeteilt, dass bei der Brandverhütungsschau am 10. Mai 2010 keine Mängel festgestellt wurden. Diese Erkenntnis beträfe auch den Kuppelbereich. Gemäß Drs. 19/3343 bestanden jedoch insbesondere dort Instandsetzungs-bedarfe. Wurden diese nunmehr ausgebessert? Wenn ja, wann und durch wen wurde dies seitens der FHH kontrolliert?

4.	Es wurden bei der Begutachtung am 10.05.2012 keine &quot;nennenswerten Mängel&quot; festgestellt. 
a.	Welche sonstigen Mängel wurden festgestellt? 
b.	Wurde der Brand- und Korrosionsschutzanstrich mittlerweile lückenlos aufgetragen?

5.	Wie verhält es sich, dass im Vorfeld der Vergabe offenbar stets von wesentlichen Mängeln gesprochen wurde, sich diese im Nachgang jedoch offenbar als nicht gravierend herausgestellt haben? Zu welchem Zeitpunkt vor und nach der Ausschreibung bzw. Vergabe wurden Begutachtungen zum baulichen Zustand durchgeführt und mit jeweils welchem Ergebnis (bitte im Detail darstellen)?

6.	In der Beantwortung von Frage 10 c) der Drs. 20/3721 sind noch wichtige Aspekte der Fragestellung offen geblieben. Daher wiederhole ich diese: Welche Kosten stehen dem Erfüllen der Brand- und Korrosionsschutzauflagen gegenüber?

7.	Die Fragen 12. sowie 12. a) und c) sind nicht eindeutig beantwortet worden und die Antworten verweisen leider auf weitere Drucksachen, deren Inhalt die Fragen ebenfalls nicht beantworten. Daher wiederhole ich die Fragen erneut:
a.	Welche genauen Regelungen enthält der Erbbauvertrag in Hinblick auf die Bereitstellung von öffentlichen Toiletten in der Fischauktionshalle?
b.	Werden diese Regelungen erfüllt?
c.	Wie ist die Begrifflichkeit „öffentliche Toilette“ definiert?
d.	Welche Vorgaben in Hinblick auf öffentliche Toiletten enthielt die Ausschreibung? Bitte um Wortlaut wiedergeben.

8.	Unmittelbar westlich des denkmalgeschützten Gebäudes stehen nach Aussagen lokaler Gastronomen regelmäßig Fahrzeuge (LKW) des Pächters. Ist dies rechtlich zulässig (Erbpachtvertrag, Widmung der Flächen, andere rechtliche Grundlagen) und wie bewertet die für Denkmalschutz zuständige Behörde diesen Umstand? 

9.	Es wurde die Fläche der Fischauktionshalle für Werbebanner verwendet, die nicht unmittelbar auf die Veranstaltung hinweisen. 
a.	Ist dieser Umstand dem Senat rsp. den zuständigen Dienststellen der FHH bekannt?
b.	Sind diese zulässig oder gibt es zur Verwendung der Außenflächen Auflagen oder Reglementierungen? Wenn ja, welche?

10.	Der Senat verweist in der Beantwortung auf Frage 20 der Drs. 20/3721 auf privatrechtliche Regelungen und lässt die Erkenntnis offen, welche Konzept-bestandteile in den Erbbaurechtsvertrag übertragen wurden. Von daher frage ich erneut: 
a.	Wie viele Bestandteile des Konzepts wurden in den Erbbaurechtsvertrags übernommen? Welche Teile des Konzepts sind konkret übernommen worden? Welche nicht?
b.	Mit welcher Begründung lehnt der Senat die Nennung der übernommenen Teile aus dem Nutzungskonzept des Bewerbers ab? Welche gravierenden privatrechtlichen Schutzziele übertreffen an dieser Stelle die Informationspflicht des Senats gegenüber dem Parlament?  

11.	Der Senat stellt in der Beantwortung auf die Frage 22 der Drs. 20/3721 dar, dass keine Sicherheiten im Rahmen des Gebotsverfahrens eingefordert wurden. Ist dies gängige Praxis bei Ausschreibungen dieser Laufzeit und Größenordnung? Wenn nein, warum hat der Senat zum damaligen Zeitpunkt auf die Stellung von Sicherheiten verzichtet?

12.	Der Senat stellt dar, dass der Erbpachtvertrag den Bietern nicht bekannt gewesen war. Wurde nach der ersten, missglückten Ausschreibungsrunde dem Gewinner der Ausschreibung der Vertragsentwurf bereits zugänglich gemacht?

13.	Der Senat verweist bei seiner Antwort auf Frage 9 der Drs. 20/3721 auf Angaben des Erbbauberechtigten. Durch welche Dienststelle der FHH wurde zu welchem Zeitpunkt diese Angabe kontrolliert?

14.	Es hat offenbar mehr als fünf Jahre gebraucht und bis heute sind offenbar nicht alle erforderlichen Anstriche erfolgt (Frage 16 der Drs. 20/3721). Wann setzt der Senat bzw. wann setzen die zuständigen Behörden die Forderung nach einem angemessenen Außenanstrich gem. dem Erbpachtvertrag durch?
</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/kleine-anfragen/b/25987.html</link>

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	<pubDate>Di, 08 Mai 2012 00:00:00 CEST</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Bundesverkehrsminister Ramsauer verzögert den Deckel A7</title>
	<description>Medienberichten zufolge wird sich der Ausbau der A 7 deutlich verzögern, nachdem das Bundesverkehrsministerium eine deutliche Änderung der Pläne vorgenommen hat. Unter anderem soll nun nicht wie ursprünglich geplant mit dem Bau des Abschnitts in Stellingen begonnen werden, sondern in Schnelsen. Ursprünglich sollte der Abschnitt Stellingen zuerst gebaut werden, da dieser der verkehrsreichste ist und den Ausbau dringend benötigt. Nun soll offenbar dort gebaut werden, wo zuerst eine private Finanzierung steht. Offenkundig lässt Verkehrsminister Ramsauer die Autofahrerinnen und Autofahrer länger im Stau stehen, um seinen Verkehrsetat zu schonen. Auch den Anwohnerinnen und Anwohnern vor Ort sind die Planänderungen kaum zu vermitteln. 

Ich frage daher den Senat: 
1.	Hat das Bundesverkehrsministerium dem Senat die Planänderungen beim Ausbau der A 7 bereits detailliert bekannt gegeben? Wenn ja: Was sind die wesentlichen Änderungen gegenüber der bisher bestehenden Planung?
2.	Womit begründet Verkehrsminister Ramsauer die Planänderungen?
3.	Welche Änderungen im Zeitplan ergeben sich daraus für die einzelnen Bauabschnitte?
4.	Welche Mehrkosten ergeben sich aus den Planänderungen? Ist durch die Planänderung auch eine Steigerung der durch die Stadt Hamburg zu tragenden Kosten zu erwarten?
5.	Hat der Senat Kenntnis über den aktuellen Stand des ÖPP-Vergabeverfahrens? Falls ja: wie ist der aktuelle Verfahrensstand?

 

</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/kleine-anfragen/b/25984.html</link>

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	<pubDate>Fr, 04 Mai 2012 09:06:36 CEST</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserleitungen</title>
	<description>Ein Großteil der deutschen Abwasserhausanschlüsse soll undicht und dringend sanierungsbedürftig sein. Aus anderen Bundesländern ist bekannt, dass ca. 30 bis 50 Prozent der privaten Abwasserleitungen Schäden aufweisen (Drs. 19/5723). Überflutungen privater Keller können die Folge sein. Aber nicht nur Kellerräume können in Mitleidenschaft gezogen werden, auch die Umwelt und vor allem das Grundwasser können durch die Belastungen geschädigt werden. 

Nach § 17b Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) ist die Dichtheit von Grundstücksentwässerungsanlagen von den Eigentümerinnen und Eigentümern zu überprüfen und nachzuweisen. Gemäß der als Technische Betriebsbestimmung bekanntgemachten Norm DIN 1986 Teil 30 ist der erstmalige Dichtheitsnachweis für Grundstücksentwässerungsanlagen zur Ableitung von häuslichem Abwasser außerhalb von Wasserschutzgebieten bis zum 31. Dezember 2015 zu erbringen (vgl. Drs. 19/5723). Diese Frist korrespondiert mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, der zufolge alle Wasserkörper – also auch das Grundwasser – bis zum Jahre 2015 in einen guten Zustand zu bringen sind. Wiederholungsprüfungen sind außerhalb von Wasserschutzgebieten innerhalb von 20 Jahren vorzunehmen. Innerhalb von Wasserschutzgebieten gelten strengere Anforderungen. 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1.	Die DIN 1986-30 wird derzeit überarbeitet, auch im Hinblick auf die darin bislang genannten Fristen.
a)	Welche Änderungen an der DIN 1986-30 sind nach Kenntnis der zuständigen Behörde beabsichtigt?
b)	Wann hat die zuständige Behörde dazu mit welchem Inhalt Stellung genommen?
c)	Welche Konsequenzen ergeben sich für Hamburg aus der Änderung der DIN 1986-30?

2.	Vorgeschlagen wird, die aufgrund von § 15 Absatz 2 HmbAbwG bekanntgemachten Technischen Betriebsbestimmungen – Entwässerungsanlagen – (Amtlicher Anzeiger 2008, Seite 2507) so zu modifizieren, dass diejenigen Grundstückseigentümer, die die Überprüfung ihrer Grundstücksentwässerungsanlagen bereits jetzt veranlassen, nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, die bis zum Ablauf der Frist damit warten (vgl. Drs. 19/7811)
a)	Wie beurteilt die zuständige Behörde diesen Vorschlag?
b)	Wird dieser Vorschlag umgesetzt und, wenn ja, wann und, wenn nein, warum nicht?

3.	Welche Schritte beabsichtigt die zuständige Behörde, um die Information der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der Dichtheitsüberprüfungen zu verbessern?
</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/kleine-anfragen/b/25983.html</link>

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	<pubDate>Fr, 04 Mai 2012 08:55:57 CEST</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Meldung Besonderer Vorkommnisse II</title>
	<description>In Ergänzung zur Drs. 20/3898  frage ich den Senat:
Wie viele Minderjährige, die sich in Obhut befanden bzw. bei denen Hilfen zur Erziehung gewährt oder anderweitige Erziehungs- und Beratungsangebote staatlicher Einrichtungen bzw. Stellen gemacht wurden, sind im Zeitraum Januar 2012 bis März 2012 Opfer von sexuellen  Misshandlungen geworden?
1.	 Wie alt waren die jeweiligen Minderjährigen?
2.	Welcher Art war die Körperverletzung/Misshandlung jeweils?
3	Von wem wurde die Körperverletzung/Misshandlung jeweils verübt?
4.	Welche staatliche Stelle und welche Einrichtung waren für den/die Minderjährige/ n jeweils zuständig?

</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/kleine-anfragen/b/25975.html</link>

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	<pubDate>Mo, 30 Apr 2012 00:00:00 CEST</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Sozialräumliche Hilfen als Alternative zu den Hilfen zur Erziehung</title>
	<description>Auf Antrag der CDU- und GAL-Fraktion (Drs. 19/8212 vom 16.12.2010) und mit Zustimmung der Hamburger Bürgerschaft erhielt der Senat die Möglichkeit, zur Absicherung der Konsolidierungsziele im Bereich der Hilfen zur Erziehung die sozialräumlichen Angebote (SAE) und die „Neuen Hilfen“ ab dem 01.01.2011 in einem gemeinsamen Programm umzusetzen. Die entsprechenden finanziellen Volumina (insgesamt 12.097 Tsd Euro, davon 10.000 Tsd. Euro für die „Neuen sozialräumlichen Hilfen“) wurden in einem neuen Haushaltstitel 4460.684.86 „Sozialräumliche Hilfen und Angebote“ zusammengefasst und dem Deckungskreis 46 – Hilfen zur Erziehung – zugeordnet. Der Antrag der SPD-Fraktion (Drs. 20/2172, Neufassung vom 22.11.2011) hat die Sicherstellung dieses Anliegens auch für das Jahr 2012 bewirkt. 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Frage 1:
a)	Wurden zur Programmumsetzung der „Sozialräumlichen Hilfen“ konkrete Vereinbarungen mit den Bezirken getroffen? Wenn ja, mit welchen Bezirken und wann? Wenn nein, warum nicht? 
b)	Unterliegen die Vereinbarungen einer zeitlichen Befristung? Wenn ja, welcher? Wenn nein, warum nicht? 
Frage 2:
a)	Für welche Zielgruppen sind die „Sozialräumlichen Hilfen“ ausgerichtet? 
b)	Gibt es hierfür Vorgaben durch die zuständige Fachbehörde? Wenn ja, welche  und auf welche Weise stellt die zuständige Fachbehörde durch ein Controlling sicher, ob die Vorgaben eingehalten wurden? Wenn Nein, warum nicht?
Frage 3:
Mit den „Sozialräumlichen Hilfen“ soll ein deutlicher Effekt auf das Fallaufkommen und die Ausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) erzielt werden.
a)	Auf welche Hilfearten im Bereich der Hilfen zur Erziehung fokussiert sich dieser Effekt und gibt es hierfür Vorgaben durch die zuständige Fachbehörde?
b)	Nach welchen Kriterien bemisst es sich, ob ein Effekt auf das Fallaufkommen und die Ausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung erzielt wurde?
c)	In welchem Umfang (Fallzahl und Haushaltsmittel) konnten Auswirkungen/Einsparungen erzielt werden? (Bitte gentrennt nach Bezirken und Jahren erfassen)
d)	Welche Angebote konnten mit welchen Mitteln ihre Angebotsstruktur in dem beabsichtigten Ziel neu ausrichten? Wie verhält sich die Relation von eingesparten Mitteln auf der einen Seite sowie neu eingerichteten sozialräumlichen Hilfsangeboten in Bezug auf die jeweiligen durchschnittlichen Einzelfallkosten? (Bitte gentrennt nach Zuwendungsempfängern/Trägern, Bezirken und Jahren erfassen)
e)	Wenn keine Auswirkungen erzielt wurden, worin liegen die jeweiligen Gründe? (Bitte gentrennt nach Bezirken und Jahren erfassen)
Frage 4:
a)	Durch wen und nach welchen Kriterien wurde die Höhe des Budgets festgelegt?
b)	Welchen Bezirksämtern und in welcher Höhe wurde in 2011 und 2012 das jeweils anteilige Budget zur Umsetzung der „Sozialräumlichen Hilfen“ zugeteilt?  (Bitte gentrennt nach Bezirken und Jahren erfassen)
c)	Wurde den Bezirksämtern das anteilige Budget in der vorgesehenen Höhe in 2011 und in 2012 übertragen? (Bitte getrennt nach Bezirken und Jahren erfassen)
d)	Wenn Nein, warum nicht? 
e)	Wurde den Bezirksämtern ein Budget in abweichender Höhe zugeteilt? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn Nein, warum nicht?  (Bitte getrennt nach Bezirken und Jahren erfassen)
f)	Haben die Bezirksämter das ihnen zugeteilte Budget ausgeschöpft? Wenn nein, wie hoch waren bzw. sind die Restmittel? (Bitte getrennt nach Bezirken und Jahren erfassen)
g)	An welche Zuwendungsempfänger (Träger) wurden bisher Mittel in welcher Höhe beantragt, bewilligt und in welcher Höhe abgerufen? (Bitte getrennt nach Bezirken und Jahren erfassen)
Frage 5:
Vom bezirklichen Budget können maximal 25 % für Personalstellen ASD-nah zur Umsetzung der sozialräumlichen Hilfen verwendet werden. In welcher Höhe haben die Bezirksämter in 2011 und 2012 aus dem Budget Mittel für entsprechende Personalstellen eingesetzt? (Bitte getrennt nach Bezirken und Jahren erfassen)
Frage 6:
Ist der Senat nach den bisherigen Erkenntnissen davon überzeugt, dass durch die „Sozialräumlichen Hilfen“ erwartungsgemäß ein deutlicher Effekt auf das Fallaufkommen und die Ausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung erzielt werden können? Wenn ja, wie erklärt er sich, dass nach der Haushaltsplanung 2013/2014 der zuständigen Fachbehörde (Stand: April 2012) für 2013 ein weiterer Anstieg bei den Kosten der Hilfen zur Erziehung gegenüber 2011 um 7,09% erwartet wird?  


</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/kleine-anfragen/b/25974.html</link>

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	<pubDate>Fr, 27 Apr 2012 00:00:00 CEST</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Interessenkonflikte bei Führungspersonal der HPA?</title>
	<description>Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beschäftigt in ihrem Geschäftsbereich F „Finanzen und Immobilien“, Untergliederung F3 „Immobilienmanagement“ den ehemaligen geschäftführenden Gesellschafter zweier Tochter-Unternehmen der Buss Group GmbH &amp; Co. KG, Herrn Renko Schmidt.  Herr Schmidt gehört innerhalb der HPA zu dem Mitarbeiterkreis außerhalb der Geschäftsleitung mit der höchsten Vertretungsbefugnis (bis zu 500 TEUR, ausgenommen Arbeits- und Hafenmietverträge). 

Ich frage den Senat:

1.	Zu welchem Datum hat Herr Schmidt seine Tätigkeit bei der HPA begonnen?

2.	Wurde die von Herrn Schmidt angetretene Beschäftigung im Zuge eines Stellenausschreibungs- bzw. Bewerbungsverfahren vergeben?
2.1	Wenn ja, wie viele Bewerber gab es und wo wurde die Stellenausschreibung veröffentlich?
2.2	Wenn ja, zu welchen Konditionen wurde die Stelle ausgeschrieben und gab es bei der Einstellung von Herrn Schmidt hiervon abweichende Vertragsinhalte? 
2.3	Wenn nein, warum nicht? 

3.	Wurde der Aufsichtsrat der HPA gemäß § 1 Pkt. 3. mit der Einstellung von Herrn Schmidt befasst?
3.1	Wenn ja, in welcher Form und wann hat die HPA die beabsichtigte Einstellung von Herrn Schmidt den Aufsichtsratsmitgliedern und den mit der Verwaltung der HPA betrauten Behördenstellen informiert? 
3.1.1	Wurden hierbei alle Fristen für den Versand und die Form von Tagesordnungen und Beschlussvorlagen in Anlehnung an den Hamburg Corporate Governance Codex eingehalten? 
3.1.2	Wenn nein, welche anderen Fristen und Formvorgaben für die Versendung von Tagesordnungspunkten, Einladungen und Beschlussvorlagen gelten für die HPA und sind diese sinngemäß eingehalten worden? 
3.2	Wenn ja, wurde der Aufsichtsrat über zum Zeitpunkt der Einstellung bestehende oder kürzlich vergangene Beteiligungen von Herrn Schmidt an Gesellschaften und Projekten informiert, die einen Interessenkonflikt sinngemäß § 2 Pkt. 7 der Satzung der HPA oder sonstigen Geschäftsvorfällen und –bereichen der HPA ergeben haben?
3.3	Wenn ja, wann hat der Aufsichtsrat der Einstellung von Herrn Schmidt zugestimmt? 
3.4	Wenn nein, warum nicht? 

4.	Sollte die HPA der Auffassung sein, dass Herr Schmidt nicht zur in § 1 Pkt. 3 aufgeführten „zweiten Führungsebene“ gehört, wurden der Aufsichtsrat und die mit der Verwaltung der HPA betrauten Behördenstellen dennoch über die Einstellung von Herrn Schmidt informiert?
4.1	Wenn ja, wann und in welcher Form?
4.2	Wenn nein, warum nicht? 

5.	Gab es Geschäftsvorfälle und/oder Vertragsabschlüsse mit einem Unternehmen der Buss-Gruppe, an denen Herr Schmidt seit seinem Eintritt in die HPA mittelbar oder unmittelbar beteiligt gewesen ist?
5.1	Wenn ja, welcher Art waren diese und um welche Auftrags-, Vertrags- und/oder Vergabe-Volumina in Euro handelte es sich hierbei?
5.2	Wenn ja, wurde dem Aufsichtsrat darüber berichtet? 




</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/kleine-anfragen/b/25976.html</link>

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	<pubDate>Di, 24 Apr 2012 00:00:00 CEST</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Meldung Besonderer Vorkommnisse</title>
	<description>In Ergänzung zur Drucksache 19/2653 fragen ich den Senat:

1. In der Nebenbestimmung „Meldung Besonderer Vorkommnisse“ sind Ereignisse benannt, die zu den „Besonderen Vorkommnissen“ zu zählen sind (vgl. Drs. 19/2653).
Ich frage bezogen auf die „Besonderen Vorkommnisse“ in den Monaten Januar 2012, Februar 2012 sowie März 2012:
In welcher Häufigkeit wurden jeweils welche „Besonderen Vorkommnisse“ gemeldet?

2. Hinsichtlich der Todesfälle, Körperverletzungen und Misshandlungen sowie Vernachlässigungen frage ich  bezogen auf den Zeitraum Januar bis März 2012 (Bitte darstellen wie in der Drs. 19/2653):

a. Wie viele Minderjährige – inner- und außerhalb von Hamburger Einrichtungen -, die sich in Hamburg entweder in Obhut befanden bzw. bei denen Hilfen zur Erziehung gewährt oder anderweitige Erziehungs- und Beratungsangebote staatlicher Einrichtungen bzw. Stellen gemacht wurden, sind in den Monaten Januar 2012, Februar 2012 und März 2012 verstorben?
aa. Wie alt waren die jeweiligen Minderjährigen?
bb. Welche Todesursachen gab es jeweils?
cc. Welche staatliche Stelle und welche Einrichtung war für den/ die Minderjährige/n jeweils zuständig?

b. Wie viele Minderjährige, die sich in Obhut befanden bzw. bei denen Hilfen zur Erziehung gewährt oder anderweitige Erziehungs- und Beratungsangebote staatlicher Einrichtungen bzw. Stellen gemacht wurden, sind im Zeitraum Januar bis März 2012  Opfer von Körperverletzungen und Misshandlungen geworden?
aa. Wie alt waren die jeweiligen Minderjährigen?
bb. Welcher Art war die Körperverletzung/ Misshandlung jeweils?
cc. Von wem wurde die Körperverletzung/ Misshandlung jeweils verübt?
dd. Welche staatliche Stelle und welche Einrichtung war für den/ die Minderjährige/n jeweils zuständig?

c. In wie vielen Fällen kam es im Zeitraum Januar bis März 2012 bei Minderjährigen, die sich in Obhut befanden bzw. bei denen Hilfen zur Erziehung gewährt oder anderweitige Erziehungs- und Beratungsangebote staatlicher Einrichtungen bzw. Stellen gemacht wurden, zu Vernachlässigungen?

aa. Wie alt waren die jeweiligen Minderjährigen?
bb. Welcher Art war die Vernachlässigung/ der Vorfall jeweils?
cc. Von wem wurden die Vernachlässigungen jeweils verübt?
dd. Welche staatliche Stelle und welche Einrichtung war für den/ die Minderjährige/n jeweils zuständig?

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	<pubDate>Do, 19 Apr 2012 13:59:17 CEST</pubDate>
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