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 <title>SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg</title>

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 <description>Kleine Anfragen</description>

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 <copyright>2007 SPD Fraktion Hamburg</copyright>

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   <title>SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg</title> 

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<item>
	<title>Umsetzung von 100 Mitarbeitern bei der Polizei in den Vollzugsdienst</title>
	<description>Das Arbeitsprogramm des Senats sieht vor, die Anzahl der Polizeivollzugskräfte an den Polizeikommissariaten um insgesamt 100 zu erhöhen und gleichzeitig die Zahl der Mitarbeiter in den zentralen Einheiten, Stäben und Intendanzbereichen um 100 zu reduzieren. Diese Maßnahme war  dringend erforderlich geworden, weil die CDU-geführten Vorgängersenate seit dem Jahr 2005 entgegen ihrer Ankündigungen die Anzahl der Polizeivollzugskräfte in den Kommissariaten vor Ort schleichend abgezogen haben. Gleichzeitig wurden insbesondere der Leitungsstab des Polizeipräsidenten und aufgestockt und Vollzugskräfte vermehrt in eher verwaltungsgeprägten Einheiten eingesetzt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Über wie viele Umsetzungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei welcher Besoldungsgruppen, welcher Dienstgrade und aus welchen organisatorischen Einheiten konnte bereits Einigkeit mit dem Personalrat erzielt werden?

2. Welche Dienststellen sind bisher jeweils um wie viele Polizeivollzugskräfte aufgestockt worden, wie viele Polizeivollzugskräfte haben bereits ihre neue Tätigkeit in den Polizeikommissariaten tatsächlich aufgenommen?

3. Bis zu welchem Zeitpunkt werden die bisher vom Personalrat akzeptierten Umsetzungen tatsächlich vollzogen sein?

4. Welche Aussagen können darüber getroffen werden, wann mit der 100. Umsetzung in ein Polizeikommissariat gerechnet werden kann? 



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	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/kleine-anfragen/b/25462.html</link>

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	<pubDate>Mi, 08 Feb 2012 11:31:15 CET</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Anmeldezahlen für die Klassen 1 zum Schuljahr 2012/13 in Rahlstedt (Region 19)</title>
	<description>Die Anmelderunde für das Schuljahr 2012/13 ist beendet. Viele Eltern treffen ihre Entscheidung nicht nur in Hinblick auf einen kurzen Schulweg, sondern orientieren sich auch an dem Betreuungsangebot der Schule. 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1.	Wie sind die Zahlen der Anmeldungen zur Klasse 1 für das Schuljahr 2012/13 in den Grundschulen in Rahlstedt (Region 19)?
2.	Welche Veränderungen haben sich gegenüber 2011/12 ergeben?
3.	Wie viele Kinder sind für den Nachmittag angemeldet, wie viele für die Zeit vor 8.00 Uhr und wie viele für die Zeit nach 16.00 Uhr? (bitte nach Schulen aufgliedern)





</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/kleine-anfragen/b/25455.html</link>

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	<pubDate>Mo, 06 Feb 2012 00:00:00 CET</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Vorentwurfsplanung für den Bau der S4</title>
	<description>Laut der Drucksache 20/1363 haben die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg Einigkeit über die Finanzierung der Vorentwurfsplanung erzielt, wobei Schleswig-Holstein zur Vereinfachung des Verfahrens in Abstimmung mit Hamburg die Vorfinanzierung übernimmt und derzeit das Vergabeverfahren für die Vorentwurfsplanung vorbereitet.

Am 24. September 2011 wurde die Vorentwurfsplanung zum Neubau einer eigenen S-Bahnstrecke für die Linie S4 (Ost) Hamburg – Ahrensburg – Bad Oldesloe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. Nr. S 184) europaweit ausgeschrieben. Demnach sollte ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) durchgeführt werden. Zunächst sollte ein Teilnahmewettbewerb stattfinden. Die Teilnahmefrist endete am 27.10.2011. Im Anschluss daran sollten bei einer hinreichenden Anzahl von geeigneten Bewerbern mindestens vier, höchstens jedoch acht Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Zum weiteren Verfahren heißt es in der Bekanntmachung: „Die ausgewählten Bieter werden im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zunächst aufgefordert, ein erstes unverbindliches Angebot zu erstellen. Parallel dazu finden Bietergespräche statt, in denen die Bieter u.a. aufgefordert werden, ihr Unternehmen und den vorgesehenen Planungsablauf vorzustellen und in denen Details zu den Planungsinhalten und -abläufen erörtert werden können. Nach diesen Bietergesprächen wird ein endgültiges Angebot von den Bietern erstellt. Grundlage für die Bewertung sind neben dem finalen Angebot auch die Ergebnisse der Bietergespräche.“ Als Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung wurde angegeben: „Beginn 1.1.2012. Abschluss 1.12.2012.“

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

1.	Was konkret ist Gegenstand der Vorentwurfsplanung? Welche Planungsleistungen werden mit ihr erbracht? (Bitte insoweit ggf. Ausschreibungstext beifügen.)
2.	Wie viel wird die Vorentwurfsplanung voraussichtlich kosten?
3.	Wie viele Bewerber haben am Teilnahmewettbewerb teilgenommen?
4.	Wie viele Bewerber wurden daraufhin zur Angebotsabgabe aufgefordert?
5.	Sind die Bietergespräche bereits abgeschlossen?
&amp;#61485;	Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?
&amp;#61485;	Wenn nein: Warum nicht?
6.	Wurde bereits ein Zuschlag erteilt?
&amp;#61485;	Wenn ja: Welcher Bewerber hat wann den Zuschlag erhalten und aufgrund welcher Erwägungen?
&amp;#61485;	Wenn nein: Warum wurde bislang kein Zuschlag erteilt? Welche zeitliche Perspektive wird hierfür nunmehr angestrebt?
7.	Wie stellt sich das weitere Verfahren zur Erstellung der Vorentwurfsplanung dar?
8.	Welche Planungsleistungen bis zum Bau der S4 schließen sich nach Vorliegen der Vorentwurfsplanung an?
</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/kleine-anfragen/b/25424.html</link>

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	<pubDate>Do, 02 Feb 2012 12:57:03 CET</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Ein Jahr HVV-Garantie</title>
	<description>Seit dem 11. Januar 2011 bietet der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) seinen Fahrgästen einen neuen Service. Im Rahmen der sogenannten HVV-Garantie erhalten Fahrgäste, die ihr Ziel mehr als zwanzig Minuten zu spät erreichen, auf Antrag 50 Prozent des Fahrpreises, mindestens aber einen Euro, durch den HVV als Entschädigung zurück – unabhängig vom Verspätungsgrund.

Die Meldung muss innerhalb von drei Tagen nach der Verspätung beim HVV entweder per Online-Meldung oder telefonisch erfolgen. Der HVV prüft den Anspruch und erstellt dann eine Buchungsnummer, mit der der Fahrgast bei den Servicestellen des HVV seinen Entschädigungsbetrag in bar abholen kann.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1.	Wie viele Anträge im Rahmen der HVV-Garantie wurden bis zum 31. Januar 2012, aufgegliedert nach Monaten, gestellt?
2.	Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?
3.	Auf welche Höhe summieren sich die bislang bewilligten Entschädigungsbeträge?
4.	Inwieweit sind anhand der im Rahmen der HVV-Garantie gestellten Anträge Verspätungsschwerpunkte erkennbar? Verspätungen auf welchen Linien tragen besonders zu Anträgen im Rahmen der HVV-Garantie bei?
5.	Wie beurteilt der HVV die im ersten Jahr gesammelten Erfahrungen mit der HVV-Garantie und ggf. welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/kleine-anfragen/b/25408.html</link>

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	<pubDate>Di, 31 Jan 2012 00:00:00 CET</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Sachstand geplanter S-Bahnhof Ottensen</title>
	<description>Seit mehr als 10 Jahren gibt es die Idee, Teile von Ottensen und Bahrenfeld über einen zusätzlichen S-Bahnhof in Ottensen an die S-Bahnlinien S 1 und S 11 anzuschließen. Die Überlegung für eine zusätzliche Haltstelle „Ottensen“ wurde lange wegen der dadurch verursachten Fahrzeitverlängerung und der betrieblichen Auswirkung nicht weiter verfolgt. Durch den Einsatz von leistungsfähigeren Fahrzeugen eröffnen sich nun neue Möglichkeiten.  
Ich frage daher den Senat: 

1.	Welchen Planungsstand hat das Projekt S-Bahnhof Ottensen? 

2. 	Wurde das Projekt S-Bahnhof Ottensen bereits ausgeschrieben und liegen bereits 	Ergebnisse der Ausschreibung vor?
	Wenn ja, welche Ergebnisse?

3.	Wie hoch ist der Kostenanteil, den die Deutsche Bahn tragen wird?

4.	Wie hoch ist der Kostenanteil, den die Stadt Hamburg tragen wird?

5. 	Welche Bundesmitteln stünden für die Finanzierung des S-Bahnhofs Ottensen zur 	Verfügung? 

6.	Gibt es für diese Bundesmittel eine zeitliche Befristung? Wenn ja, welche?  

. 	
</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/kleine-anfragen/b/25409.html</link>

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	<pubDate>Di, 31 Jan 2012 00:00:00 CET</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Ökostromzertifikate der Hochbahn</title>
	<description>Die Hamburger Hochbahn will in Zukunft auf Ökostrom verzichten, der auf eine „bestimmte Art“ Ökostrom-Zertifikat beruht. Gerade die sogenannten RECS-Zertifikate stehen in der Kritik, dass diese so gut wie keinen Nutzen für den Klimaschutz haben. Sie gelten als „Veredelungs-Zertifikate“ für in Europa produzierten Atom- und Kohlestrom.


Ich frage den Senat: Ökostromzertifikate der Hochbahn

1.	 Basierte der an die Hochbahn gelieferte Strom auf RECS-Zertifikaten?
2.	Wenn nein, welche Öko-Zertifikate / Labels besaß der Strom?
3.	Wie schätzt der Senat, unter klimapolitischen Gesichtspunkten, sogenannte RECS-Zertifikate ein?
4.	Wie schätzt der Senat, unter klimapolitischen Gesichtspunkten, die in Deutschland angebotenen TüV-Zertifikate ein?
5.	Auf welcher Zertifikate-Basis speist die Hamburger S-Bahn ihren Strom ins Netz?
6.	Welche Stromzertifikate bietet die städtische Unternehmen „Hamburg Energie“ seinen Kunden an?
7.	Ab wann war dem Senat bekannt, auf welchen Zertifikaten der Strom basierte und war dem Senat dessen klimapolitische Bedeutung bekannt?
8.	Warum wurde der Strom der Öffentlichkeit dann noch als „Ökostrom“ dargestellt?



</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/kleine-anfragen/b/25383.html</link>

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	<pubDate>Fr, 27 Jan 2012 00:00:00 CET</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Stresstest für den Hauptbahnhof (III)</title>
	<description>Am 10. November 2010 hat die DB Netz AG gemäß § 16 Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) den Bahnhof Hamburg Hbf. als „vsl. in naher Zukunft überlastet“ erklärt, dies im Internet veröffentlicht und die Adresse (www.dbnetze.com/uels) am 10. Dezember 2010 im Elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. 

Nach der Legaldefinition des § 2 Nr. 5 EIBV bezeichnet der Ausdruck „überlastete Schienenwege“ einen Schienenwegabschnitt, auf dem der Nachfrage nach Zugtrassen auch nach Koordinierung der verschiedenen Anträge auf Zuweisung von Zugtrassen während bestimmter Zeitabschnitte nicht in angemessenem Umfang entsprochen werden kann. 

Gemäß § 17 EIBV hatte die DB Netz AG innerhalb von sechs Monaten nach der Erklärung eine Kapazitätsanalyse durchzuführen und abzuschließen. Dies ist am 15. April 2011 geschehen (vgl. Drs. 20/976). Gemäß § 18 EIBV muss die DB Netz AG innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Kapazitätsanalyse einen Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität erstellen. Der Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität für Hamburg Hauptbahnhof liegt seit 30. September 2011 dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) vor (Drs. 20/1912).

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

1.	Wann wurde der Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität (nachfolgend: „Plan“) der Freien und Hansestadt Hamburg vorgelegt (§ 18 Abs. 1 EIBV)?
2.	Welche Gründe für die Überlastung werden in dem Plan dargelegt (§ 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EIBV)?
3.	Welche zu erwartende künftige Verkehrsentwicklung wird in dem Plan dargelegt (§ 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EIBV)?
4.	Welche die den Schienenwegeausbau betreffenden Beschränkungen werden in dem Plan dargelegt (§ 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EIBV)?
5.	Welche möglichen Maßnahmen und Kosten für die Erhöhung der Schienenwegkapazität, einschließlich der zu erwartenden Änderungen der Wegeentgelte, werden in dem Plan dargelegt (§ 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EIBV)?
6.	Sollen Maßnahmen zur Erhöhung der Schienenwegkapazität ergriffen werden und, wenn ja, welche (§ 18 Abs. 2 Satz 2 EIBV)? Zu welchem Ergebnis ist die dieser Entscheidung zugrundeliegende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gekommen (§ 18 Abs. 2 Satz 2 EIBV)?
7.	Wie stellt sich der Zeitplan für die Durchführung der Maßnahmen dar (§ 18 Abs. 2 Satz 3 EIBV)?
</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/kleine-anfragen/b/25366.html</link>

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	<pubDate>Do, 26 Jan 2012 14:06:43 CET</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Online-Übertragungen der Bezirksversammlungen</title>
	<description>Das Live-Streaming von Sitzungen der Hamburgischen Bürgerschaft wird seit Jahren von der Bürgerschaft angeboten. Auch aus den Bezirken gibt es nun Initiativen die Sitzungen der Bezirksversammlungen durch Online-Übertragungen einem größerem Publikum näher zu bringen. Aus einer Stellungnahme des Bezirksamts Bergedorf geht hervor, dass der Vertrag mit der Betreibergesellschaft von Hamburg.de ein Live-Streaming erschweren würde. Dies wirft einige Fragen auf.

Ich frage den Senat: 
1.	Gab es bereits Online-Übertragungen von Bezirksversammlungssitzungen oder aus Ausschüssen von Bezirksversammlungen?
2.	In welchen Bezirken gibt es aktuell Initiativen, die Sitzungen der Bezirksversammlung ins Internet zu übertragen?
3.	Welche gesetzlichen und / oder dienstlichen Vorschriften müssen für eine Online-Übertragung von Sitzungen der Bezirksversammlungen geändert werden?
4.	Gibt es vertragliche Bindungen an einen bestimmten Dienstleister (z. B. Dataport oder Hamburg.de) für die technische Bereitstellung so eines Live-Streamings?
5.	Wäre ein Live-Streaming durch die Betreibergesellschaft von Hamburg.de mit dem derzeitigen Vertrag abgedeckt oder fallen dafür weitere Kosten an?
6.	Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Online-Übertragungen von Drittanbietern der Bezirksversammlungen auf dem Stadtportal Hamburg.de eingebunden werden können?
7.	Können die Betreiber von Hamburg.de die Veröffentlichung von Inhalten verhindern, wenn diese beispielsweise zu weiteren Anpassungen an das Content Management System von Hamburg.de nach sich ziehen?
8.	Sehen die Lizenzbestimmungen von auf Hamburg.de veröffentlichten Inhalten eine weitere Verwendung auf anderen Portalen (z. B. YouTube) vor?
9.	Mit welchen Kosten sind in etwa für einen Bezirk zu rechnen und aus welchen Titeln können diese getragen werden?
</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/kleine-anfragen/b/25382.html</link>

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	<pubDate>Do, 26 Jan 2012 00:00:00 CET</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Ausbau der A 7 – Durchfahrtshöhe des Deckels</title>
	<description>In den letzten Wochen wurde über die Erhöhung der Durchfahrtshöhe des Deckels im Planungsabschnitt Stellingen und die dadurch entstehenden Mehrkosten intensiv diskutiert.      
  
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 

1.	Seit wann wurden Abstimmungsgespräche über eine Erhöhung des Deckels im 	Planungsabschnitt Stellingen innerhalb der Behörden geführt? 

2.	Welche Behörden, Fachabteilungen und Fachplaner waren an dieser Abstimmung 	beteiligt?   	

3. 	Wann ist das Ergebnis dieser Abstimmung - Erhöhungen der Durchfahrtshöhe auf 	4,80 m im Planungsabschnitt Stellingen -  erstmals öffentlich gemacht worden? 
	
4. 	War die Anhebung der Durchfahrtshöhe auf 4,80 m bereits Bestandteil der 
	„Information zur Öffentlichen Plandiskussion“ für den Planungsabschnitt Stellingen, 	die am 16. November 2010 stattfand?  

5.	In welchem Zeitraum fand die „Öffentliche Auslegung“ der Planungsunterlagen für 	den Abschnitt Stellingen statt?

6. 	War die erhöhte Durchfahrtshöhe Bestandteil der Planungsunterlagen, die öffentlich 	ausgelegt wurden?


 	

</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/kleine-anfragen/b/25313.html</link>

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	<pubDate>Fr, 20 Jan 2012 13:41:57 CET</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Zentrale Fahrzeugverwahrstelle Ausschläger Allee</title>
	<description>Immer wieder wird über die Zentrale Fahrzeugverwahrstelle für abgeschleppte Fahrzeuge berichtet. In meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 20/814) vom 24.06.2011 hatte der Senat die Fallzahlen der Jahre 2009 und 2010 genannt. Mittlerweile müssten auch die Fallzahlen aus dem Jahr 2011 bekannt sein.     
  
Ich frage daher den Senat: 

1.	Wie viele Fahrzeuge wurden im Jahr 2011 in der Zentralen Verwahrstelle 	Ausschläger Allee verwahrt? Bitte auflisten nach:
	a. Kraftfahrzeuge bis 4 t,
	b. Kraftfahrzeuge über 4 t bis 7,5 t,
	c. Kraftfahrzeuge über 7,5 t bis 12 t,
	d. Kraftfahrzeuge über 12 t,
	e. Fahrrad, Mofa, Moped oder Kleinkrafträder und
	f.  Kraftrad.

2. 	Ist der zuständigen Behörde bekannt, wie viele Fahrzeuge des Leihsystems „Car to 	go“ im Jahre 2011 in der Zentralen Verwahrstelle Ausschläger Allee verwahrt 
	wurden? Wenn ja, wie viele?  

3.	Wie viele Tage verblieben die Fahrzeuge im Jahre 2011 durchschnittlich in der 	Zentralen Verwahrstelle?

4.	Wie viele der o.g. Fahrzeuge wurden im Jahre 2011 nicht von ihren Eigentümer 	abgeholt?

5.	Wie hoch waren im Jahre 2011 die Gebühreneinnahmen?

6. 	In welcher Höhe entstanden im Jahre 2011 Kosten für den Betrieb und die Bewirtschaftung der Fahrzeugverwahrstelle?

 	

</description>
	<link>http://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/kleine-anfragen/b/25311.html</link>

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	<pubDate>Fr, 20 Jan 2012 11:13:26 CET</pubDate>
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