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Abiturfeiern grenzenlos teuer?

Montag, 03.05.2010, Drucksache 19/6099

Antwort des Senats: Parlamentsdatenbank

Kleine Anfrage des Abgeordneten Ties Rabe

Während in den 70er und 80er Jahren viele Schülerinnen und Schüler die Abiturfeiern als eine lästige Pflichtveranstaltung in Jeans und Sweatshirt absaßen, entwickelte sich in den letzten Jahren die Abiturfeier auf Druck vieler Schülerinnen und Schüler zu einer immer aufwendiger gestalteten Veranstaltungsserie, meistens gekrönt von einem großen Festball in einem Hamburger Hotel. In diversen Internetforen tauschen Schülerinnen zur Vorbereitung mittlerweile sogar Fotos ihrer teuren Ballkleider aus, um Doppelungen zu vermeiden.
Den Eltern reißt diese Entwicklung zu Glamour und Glanz tiefere Löcher ins Portemonnaie, müssen sie doch neben den üblichen Abiturgeschenken für das nötige und kostenträchtige Outfit ihrer Sprösslinge und die manchmal recht teuren Eintrittskarten aufkommen. Denn die Freude über das Abitur verführt einige Planungsgruppen zu recht großzügigen zeremoniellen Ideen. Eintrittspreise von 40 Euro pro Person - 120 Euro für die teilnehmende Mindestbesetzung der Kleinfamilie - sind keine Seltenheit.
Laut Statistik leben 13 bis 16 Prozent Hamburger im Bereich der Armutsgefährdung, unter Alleinerziehenden liegt die Quote in Hamburg sogar bei 26 Prozent. Das stellt die Schule vor besondere Herausforderungen. Um unnötige Belastungen der Eltern zu vermeiden und um allen Schülern die gleichen Möglichkeiten zu eröffnen sind deshalb beispielsweise Art, Umfang und Kosten von Klassenfahrten klar reguliert. Für Abiturfeiern gilt das in der Regel kaum, werden sie doch oft als außerschulische Veranstaltung von den Schülern in Eigenregie organisiert.

Deshalb frage ich den Senat:
1. Gibt es Regeln oder Obergrenzen für die Eintrittsgelder zu außerschulischen Abiturfeiern?
2. Wenn nein, hält die Schulbehörde es für sinnvoll, mäßigend auf die manchmal ausufernden Planungen und damit zusammenhängenden Kosten für die Eltern einzuwirken?
3. Wenn ja, wie soll das geschehen?
4. Welche Kosten für den Eintritt zu Abiturfeiern hält der Senat für sozial verträglich?
5. Gibt es Regularien oder Obergrenzen für die Eintrittsgelder zu Abiturfeiern in der Schule?
6. Wenn ja, welchen Inhalt haben diese Regularien?
7. Wenn nein, hält die Schulbehörde es für sinnvoll, mäßigend auf die manchmal ausufernden Planungen und damit zusammenhängenden Kosten für die Eltern einzuwirken?
8. Wenn ja, wie soll das geschehen?
9. Welche Kosten für den Eintritt zu Abiturfeiern hält der Senat für sozial verträglich?
10. Gibt es Regularien die festlegen, wo und in welchem Rahmen die Übergabe der Abiturzeugnisse stattfindet?
11. Wenn ja, welchen Inhalt haben diese Regularien?
12. Dürfen die Abiturzeugnisse auf mit Eintrittsgeldern belasteten außerschulischen Abiturfeiern überreicht werden?
13. Dürfen die Abiturzeugnisse überhaupt auf außerschulischen Abiturfeiern überreicht werden?


Ties Rabe





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