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Gesetzentwurf des Senats: Letztes Kita-Jahr nicht für alle beitragsfrei

Montag, 18.05.2009, Drucksache 19/3120

Antwort des Senats: Parlamentsdatenbank

Kleine Anfrage der Abgeordneten Carola Veit

Im Koalitionsvertrag von CDU und GAL für die 19. LP heißt es: „Im Zusammenhang mit der Einführung eines kostenlosen vorschulischen Jahres wird vereinbart, dass auch die entsprechende Basisversorgung im letzten Kita-Jahr von den Gebühren befreit ist; gebührenfrei sind fünf Stunden, exklusive Mittagessen.“

In seiner Regierungserklärung sagte der Erste Bürgermeister Ole von Beust am 28.05.2008: „(..) werden wir das kostenlose vorschulische Jahr in Kita und Vorschule einführen.“

In der Pressemitteilung von BSG und BSB vom 05.05.2009: lautet die Überschrift: „Letztes Kita-Jahr und Vorschule ab September beitragsfrei“.

Anders, als diese Ankündigungen vermuten lassen, plant der Senat, diejenigen Kinder nicht von den Beiträgen des letzten Jahres vor der Schule zu befreien, die nach dem 30.6. eines Jahres Geburtstag haben, aber noch im selben Jahr eingeschult werden, und im letzten Jahr vor der Einschulung eine Kita besuchen. Betroffen sind nach bisherigen Angaben jährlich etwa 1000 Kinder und ihre Eltern.

Ich frage den Senat:

1. In der entsprechenden Drucksache 19/2993 ist – ebenso wie in den Pressemitteilungen der BSG / BSB zu diesem Thema - davon die Rede, das „kostenlose vorschulische Jahr in Kita und Vorschule einzuführen“ bzw. das „letzte Kita-Jahr“ und die Vorschule „beitragsfrei“ stellen zu wollen.

In der Drs. 19/2993 heißt es weiter: „Das Jahr vor der Einschulung ist das Jahr vor Beginn der Schulpflicht gemäß § 38 Hamburgisches Schulgesetz“, heißt es weiter. Hier wird nicht auf einen einzelnen Absatz des § 38 HmbSG Bezug genommen.

Beginn der Schulpflicht ist gemäß § 38 stets mit der Einschulung des Kindes, egal, mit welchem Alter diese erfolgt. Für sogenannte „Muss-Kinder“ ist dies in § 38 Absatz 1 festgelegt, für sogenannte „Kann-Kinder“ folgt es aus § 38 Absatz 2. Nach dem Wortlaut der Drucksache selbst sind demnach alle in § 38 genannten Kinder von der Beitragspflicht im Jahr vor der Einschulung befreit.

Abweichend von der Beschreibung in der Drucksache – ohne Bezugnahme auf einen Absatz des § 38 HmbSG - heißt es im Entwurf des „Gesetzes zur Einführung des beitragsfreien Vorschuljahres“, das der Senat der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt hat und welches der Drucksache als „Anlage“ beigefügt ist: „Im letzten Jahr vor Beginn der Schulpflicht gemäß § 38 Absatz 1 des Hamburgischen Schulgesetzes [...].“ Demgemäß sind die so genannten „Kann-Kinder“, die § 38 Absatz 2 unterfallen, von der Beitragsfreiheits-Regelung nicht umfasst.
Für den Besuch der Vorschule im letzten Jahr vor der Einschulung, die ebenfalls kostenfrei werden soll, gibt es eine derartige Einschränkung nicht. Dort soll in § 29 HmbSG lediglich die Regelung gestrichen werden, dass für den Besuch von Vorschulklassen Gebühren erhoben werden können (Absatz 1 Satz 1). Damit werden keine Unterschiede zwischen „Kann“- und „Muss-Kindern gemacht.

1.1. Weshalb sollen künftig Kinder, die eine Vorschulklasse besuchen, dies in jedem Fall, ungeachtet ihres Alters tun können, Kinder, die im Jahr vor der Einschulung eine Kita besuchen, aber nur für den Fall, dass sie bis zum 30.6. des Jahres, in dem sie eingeschult werden, sechs werden?

1.2. Worin begründet sich diese Ungleichbehandlung?


2. Einschulung von Kann-Kindern: Zahlen aus dem laufenden Schuljahr

2.1. Wie viele Kinder, die nach dem 30.6.2002 und bis zum 31.7.2002 geboren wurden, sind zum Schuljahr 2008/2009 eingeschult worden? Wie viele davon waren Mädchen, wie viele Jungen?

2.2. Wie viele Kinder, die nach dem 31.7.2002 und bis zum 31.8.2002 geboren wurden, sind zum Schuljahr 2008/2009 eingeschult worden? Wie viele davon waren Mädchen, wie viele Jungen?

2.3. Wie viele Kinder, die nach dem 31.8.2002 und bis zum 30.9.2002 geboren wurden, sind zum Schuljahr 2008/2009 eingeschult worden? Wie viele davon waren Mädchen, wie viele Jungen?

2.4. Wie viele Kinder, die nach dem 30.9.2002 und bis zum 31.10.2002 geboren wurden, sind zum Schuljahr 2008/2009 eingeschult worden? Wie viele davon waren Mädchen, wie viele Jungen?

2.5. Wie viele Kinder, die nach dem 31.10.2002 und bis zum 30.11.2002 geboren wurden, sind zum Schuljahr 2008/2009 eingeschult worden? Wie viele davon waren Mädchen, wie viele Jungen?

2.6. Wie viele Kinder, die nach dem 30.11.2002 geboren wurden, sind noch zum Schuljahr 2008/2009 eingeschult worden? Wie viele davon waren Mädchen, wie viele Jungen


3. Einschulung von Kann-Kindern: Zahlen für das Schuljahr 2009/2010

3.1. Wie viele Kinder, die nach dem 30.6.2003 und bis zum 31.7.2003 geboren wurden, werden zum Schuljahr 2009/2010 eingeschult werden (sind für eine erste Klasse angemeldet)? Wie viele davon sind Mädchen, wie viele Jungen?

3.2. Wie viele Kinder, die nach dem 31.7.2003 und bis zum 31.8.2003 geboren wurden, werden zum Schuljahr 2009/2010 eingeschult werden (sind für eine erste Klasse angemeldet)? Wie viele davon sind Mädchen, wie viele Jungen?

3.3. Wie viele Kinder, die nach dem 31.8.2003 und bis zum 30.9.2003 geboren wurden, werden zum Schuljahr 2009/2010 eingeschult werden (sind für eine erste Klasse angemeldet)? Wie viele davon sind Mädchen, wie viele Jungen?

3.4. Wie viele Kinder, die nach dem 30.9.2003 und bis zum 31.10.2003 geboren wurden, werden zum Schuljahr 2009/2010 eingeschult werden (sind für eine erste Klasse angemeldet)? Wie viele davon sind Mädchen, wie viele Jungen?

3.5. Wie viele Kinder, die nach dem 31.10.2003 und bis zum 30.11.2003 geboren wurden, werden zum Schuljahr 2009/2010 eingeschult werden (sind für eine erste Klasse angemeldet)? Wie viele davon sind Mädchen, wie viele Jungen?

3.6. Wie viele Kinder, die nach dem 30.11.2003 geboren wurden, werden noch zum Schuljahr 2009/2010 eingeschult werden (sind für eine erste Klasse angemeldet)? Wie viele davon sind Mädchen, wie viele Jungen?


4. Nach dem Ergebnis der diesjährigen 4 ½-jährigen-Untersuchung

4.1. Wie viele Kinder, die nach dem 30.6.2004 und bis zum 31.7.2004 geboren wurden, werden voraussichtlich zum Schuljahr 2010/2011 eingeschult werden? Wie viele davon sind Mädchen, wie viele Jungen?

4.2. Wie viele Kinder, die nach dem 31.7.2004 und bis zum 31.8.2004 geboren wurden, werden voraussichtlich zum Schuljahr 2010/2011 eingeschult werden? Wie viele davon sind Mädchen, wie viele Jungen?

4.3. Wie viele Kinder, die nach dem 31.8.2004 und bis zum 30.9.2004 geboren wurden, werden voraussichtlich zum Schuljahr 2010/2011 eingeschult werden? Wie viele davon sind Mädchen, wie viele Jungen?

4.4. Wie viele Kinder, die nach dem 30.9.2004 und bis zum 31.10.2004 geboren wurden, werden voraussichtlich zum Schuljahr 2010/2011 eingeschult werden? Wie viele davon sind Mädchen, wie viele Jungen?

4.5. Wie viele Kinder, die nach dem 31.10.2004 und bis zum 30.11.2004 geboren wurden, werden voraussichtlich zum Schuljahr 2010/2011 eingeschult werden? Wie viele davon sind Mädchen, wie viele Jungen?

4.6. Wie viele Kinder, die nach dem 30.11.2004 geboren wurden, werden voraussichtlich noch zum Schuljahr 2010/2011 eingeschult werden? Wie viele davon sind Mädchen, wie viele Jungen


5. Die diesjährige Anmelderunde für Vorschulklassen ist bereits beendet. Dennoch wurde seitens der Pressestelle der BSG der Hinweis gegeben, Eltern von Kann-Kindern, die zum Schuljahr 2010/2011 in die erste Klasse eingeschult werden sollen, deren letztes Kita-Jahr also in diesem August beginnt, könnten ihr Kind ja zur Vorschule schicken.

Unabhängig von dieser Äußerung, die der Senat ja bekanntlich nicht kommentiert, frage ich:
5.1. Wie viele freie Plätze in den Vorschulklassen 2009/2010 gibt es derzeit bzw. wie viele Vorschulklassen sollen zusätzlich eingerichtet und an welchen Standorten?

5.2. Wie ist das Verfahren für diese Eltern, die ihr Kind nun noch nachträglich zur Vorschule anmelden möchten (Fristen, Termine, Ansprechpartner, Verfahrensablauf)?

5.3. Vorschule findet in aller Regel an maximal fünf Stunden am Vormittag statt. Viele Eltern benötigen aber eine längere tägliche Betreuung. Stehen für alle diese zusätzlichen Plätze in Vorschulklassen auch Nachmittags-Kita-Plätze für die notwendige Anschlussbetreuung (A-VSK) zur Verfügung? In jeweils welchen Kitas korrespondierend zu den Standorten aus 5.1.?


6. Welche Erfahrungen hat die verantwortliche Behörde – unabhängig von Aussagen ihrer Pressestelle - im Zusammenhang mit diesem Thema, die nahelegen, dass Nachforderungen „erfahrungsgemäß zu Problemen führen"?

7. Welche Probleme befürchtet der Senat für eine nachträgliche Rückerstattung für den Fall, dass Kinder zwar nach dem 30.6. eines Jahres sechs werden, aber dennoch im selben Jahr eingeschult?


Carola Veit





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