SPD fordert Konsequenzen nach Selbstmord in Abschiebehaft
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Mittwoch, 10.03.2010
UN-Kinderrechtskonvention muss für alle gelten - Kurswechsel der Innenbehörde kommt für 17jährigen zu spät
Nach dem Tod eines 17jährigen Abschiebehäftlings in der Hamburger Untersuchungshaftanstalt fordert die SPD-Bürgerschaftsfraktion den Senat auf, alles zu tun, damit die UN-Kinderrechtskonvention vorbehaltlos auch in Deutschland gilt und in Hamburg umgesetzt wird. „Es ist ein Skandal, dass die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland zu Lasten insbesondere minderjähriger Flüchtlinge immer noch eingeschränkt gilt. Die Aufhebung des Vorbehalts wird seit Jahren gefordert und von einigen CDU-geführten Ländern immer wieder blockiert – bisher unter tatkräftiger Mithilfe des schwarz-grünen Senats“, sagte SPD-Innenexperte Andreas Dressel.
Der Vorbehalt müsse zurückgenommen werden. Das Kindeswohl müsse auch bei minderjährigen Flüchtlingen im Mittelpunkt stehen, so Dressel. Die Einsicht, dass Abschiebehaft für Minderjährige, die sich nicht strafbar gemacht haben, unverhältnismäßig ist, komme für den 17jährigen zu spät, der sich am Sonntag in der Untersuchungshaftanstalt das Leben genommen hatte. Die rückhaltlose Aufklärung des Selbstmords müsse – ungeachtet des Kurswechsels - weitergehen. Hierzu hat die SPD-Fraktion eine Anfrage an den Senat gerichtet.
Hintergrund: Das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes" (UN-Kinderrechtskonvention) vom 20. November 1989 ist am 5. April 1992 für Deutschland in Kraft getreten. Für Deutschland hatte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung Vorbehalte im Rahmen des Inkrafttretens der Konvention formuliert, die bewirken, dass z. B. minderjährige Flüchtlinge mit 16 Jahren in Deutschland schon wie Erwachsene behandelt werden – insbesondere mit der Möglichkeit der Abschiebehaft und nicht sichergestelltem Schulbesuch und unzureichender pädagogischer Betreuung. Vielfältige Bemühungen der SPD-Bundesländer, aus dem parlamentarischen und dem außerparlamentarischen Raum, die Vorbehalte zurückzunehmen, scheiterten bislang immer an den CDU-Bundesländern – unter Mithilfe des CDU/GAL-Senats. Zuletzt hat sich Hamburg im Sommer 2008 der Stimme enthalten, als es um die Aufhebung des Vorbehalts ging – was im Bundesrat wie eine Ablehnung wirkt. Einen Bürgerschaftsantrag der SPD aus dem November 2008 zur Aufhebung des Vorbehalts hat die CDU/GAL-Mehrheit ohne Ausschussberatung abgelehnt. Mittlerweile berät der Bundesrat erneut über eine SPD-Initiative zur Rücknahme des Vorbehalts (Bundesrats-Drs. 829/09) – Ausgang offen. Auch hierzu hakt die SPD-Fraktion erneut per Anfrage nach. „Als IMK-Vorsitzender muss Ahlhaus bei diesem Thema vorangehen und bundesweit für die volle Geltung der Konvention eintreten. Die bisherige schwarz-grüne Haltung ist beschämend.“
Auch im Übrigen fällt die schwarz-grüne Bilanz der Migrationspolitik sehr gemischt aus. Es sei unverständlich, dass Hamburg sich nicht für eine dauerhafte und humane Bleiberechtsregelung stark gemacht hat. Auch die bisherige schwarz-grüne Position beim Staatsbürgerrecht mit dem Festhalten am Optionszwang zeige weder die Weltoffenheit und Toleranz, derer sich Hamburg so gerne rühmt.