
Hamburg 2020 - Absicherung des richterlichen Stellenbestandes bei den Sozialgerichten
Die Sozialgerichtsbarkeit ist eine der fünf Gerichtsbarkeiten im deutschen Recht. Hier wird über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in besonders sensiblen Bereichen entschieden, die den Kernbereich des Sozialstaates betreffen. Oftmals geht es um existenzielle Fragen für die Beteiligten. Umso wichtiger ist es, dass die Gerichtsverfahren in angemessener Zeit durchgeführt werden. Im Zuge der Haushaltsberatungen im Justizausschuss - zu denen erstmals auch die Gerichtspräsidenten eingeladen waren - hat die SPD-Fraktion eine Forderung aus der Sozialgerichtsbarkeit aufgegriffen und 5,5 Richterstellen sowie 8 Stellen aus dem nichtrichterlichen Bereich dauerhaft abgesichert.
zum Antrag