Konzessionsvertrag mit E.ON Hanse: Unternimmt der Senat den ersten Schritt zur vorzeitigen Kündigung bis 30.6.09?
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Dienstag, 16.06.2009, Drucksache 19/3312
Antwort des Senats: Parlamentsdatenbank
Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Schaal
Der Senat hatte Ende Januar 2007 den Vertrag zur Benutzung öffentlicher Wege durch Anlagen zur Gasversorgung erneut mit E.ON Hanse geschlossen. Lt. Drs. 18/7928 ist eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit des Konzessionsvertrages der Stadt mit Wirkung zum 31.12.2014 vereinbart worden. In diesem Zusammenhang sind detaillierte Regelungen zur rechtzeitigen Bewertung des für die Übernahme des Netzes zu zahlenden Kaufpreises getroffen worden. Aus der Antwort des Senats zur Großen Anfrage Stadtwerke für Hamburg (Drs. 19/1884) geht hervor, welche Regelungen für den Fall vorgesehen sind, dass der Vertag gekündigt und nicht fortgesetzt werden soll.
Danach ist der erste Schritt die einvernehmliche Bestellung eines sachverständigen Wirtschaftsprüfers bis zum 30. Juni 2009. Einigen sich die Vertragsparteien nicht, wird der Wirtschaftsprüfer vom Präses der Handelskammer vorgeschlagen und erforderlichenfalls benannt.
Aufgabe des Wirtschaftsprüfers ist es, das für die Übereignung des Netzes zu entrichtende Entgelt zum 30.6.2010 zu bestimmen. Die Wertermittlung wird auf der Grundlage der durch Rechtsvorschriften oder die höchstrichterliche Rechtsprechung anerkannten Bewertungsmethoden durchgeführt.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1. Wird der Senat die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung des Konzessionsvertrages mit E.ON wahrnehmen?
a. Wenn ja – wie sieht das weitere Verfahren aus?
b. Wenn nein – warum nicht?
2. Ist der sachverständige Wirtschaftsprüfer bestellt worden bzw. wird der Wirtschaftsprüfer noch bis 30.6. 2009 bestellt werden?
a. Wenn ja – wann wird er seine Arbeit aufnehmen?
b. Wenn nein – warum nicht?
3. Welche Rechtsvorschriften und welche Rechtsprechung sind für die Wertermittlung einschlägig?