Behandlung des Baggerguts
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Freitag, 03.07.2009, Drucksache 18/3461
Antwort des Senats: Parlamentsdatenbank
Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Schaal
Auf Spülfeldern oder in der Anlage zur mechanischen Trennung von Hafensedimenten (METHA) wird das schadstoffbelastete Baggergut behandelt. Hier wird der belastete Schlick von unbelastetem Sand getrennt und entwässert.
1990 hatte die Bürgerschaft ihre Entscheidung über den Bau der METHA u.a. vor dem Hintergrund der Erwartung des Senats getroffen, dass der Spülfeldbetrieb zwei bis drei Jahre nach Inbetriebnahme der METHA auslaufen könne.
Nach dem Jahresbericht 2008 des Rechnungshofs konnten auf den Spülfeldern rund 550.000 m³ und ab dem Jahr 2008 max. 450.000 m³ Baggergut jährlich behandelt werden.
Der Rechnungshof hatte eine Erweiterung der METHA-Kapazitäten für wirtschaftlich geboten gehalten, weil
– die Betriebsausgaben für die Behandlung je Kubikmeter Elbschlick auf den Spülfeldern 2005 rund dreimal so hoch wie in der METHA waren,
– die auf den Spülfeldern und in der METHA vorgehaltenen Behandlungs-kapazitäten von zusammen 1,55 Mio. m³ die im Jahr 2005 tatsächlich behandelte und für 2006 erwartete Baggergutmenge um rund 350.000 m³ (30 %) überstiegen,
– die Kapazitäten der Spülfelder nur zu 36 % genutzt werden mussten.
Der Rechnungshof hatte die HPA deshalb aufgefordert zu prüfen, inwieweit nach einer über die bislang angestrebte Erweiterung der METHA hinausgehende Betriebserweiterung (z.B. durch eine Ausweitung des derzeitigen Fünf-Tage-Betriebes) Spülfelder noch benötigt werden.
Vom Rechnungshof wurde weiter ausgeführt, dass mit dem Abbau von Spülfeldkapazitäten – bis auf eine unabdingbare Reserve – der überwiegende Teil der bisherigen Spülfeldkosten von 3,75 Mio. Euro mittelfristig entfallen könne.
Dem Bericht des Haushaltsausschusses (Drs. 19/2082) ist zu entnehmen, dass die Behörde veranlasst habe, dass die Kostenentwicklung der Baggergutbehandlung auf Spülfeldern und in der METHA einer kritischen Überprüfung unterzogen werde. Ziel solle demnach sein, die teureren Spülfelder so frühzeitig wie möglich außer Betrieb zu nehmen. Dem Rechnungshof sollte dazu bis Mitte 2009 berichtet werden.
Daher frage ich den Senat:
1. Wie viel m³ Baggergut fielen seit 2000 jährlich an?
2. Wie m³ Baggergut wurden davon jährlich
a. auf Spülfeldern behandelt?
b. in der METHA behandelt?
c. Wie wurde mit dem restlichen Mengen verfahren?
3. Welche Kapazitäten zur Schlickdeponierung an Land stehen zur Verfügung und jeweils wie lange noch?
4. Inwieweit ist die Kapazitätserweiterung der METHA vorangeschritten bzw. welche Planungen bzgl. der Kapazitätserweiterung werden verfolgt?
5. Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) hatte in einer Senatsmitteilung zum Jahresbericht des Rechnungshofes (19/378) dargelegt, dass die Feststellungen des Rechnungshofs zutreffend seien und sie veranlasst habe, dass die Kostenentwicklung der Baggergutbehandlung auf Spülfeldern im Vergleich zu einer Behandlung in der METHA einer kritischen Prüfung unterzogen wird.
a. Was hat die Prüfung für Ergebnis erbracht?
b. Welche Konsequenzen leitet der Senat aus den Prüfergebnissen für das weitere Handeln ab?
6. Im Rahmen der Planung zur Kapazitätserweiterung der METHA sollte das Ziel verfolgt werden, die Spülfelder auch unter Würdigung der Kostenentwicklung zum frühestmöglichen Termin außer Betrieb zu nehmen.
Dem Rechnungshof sollte über den Sachstand bis Mitte 2009 berichtet werden.
Ist der Bericht mittlerweile erfolgt und
wenn ja,
a. wann wurde durch wen berichtet,
b. was wurde hierbei dargestellt,
c. in welcher Form wird die Bürgerschaft ggf. darüber unterrichtet?
bzw. wenn nein,
d. wann soll dem Rechnungshof Bericht erstattet werden?
7. In dem Bericht sollten auch Angaben darüber erfolgen, zu welchem Zeitpunkt die HPA Spülfelder auf der Grundlage künftig anfallender Baggergutmengen und geplanter Kapazitätserweiterungen der METHA außer Betrieb nehmen könne (vgl. Drs. 19/2082).
Welche Ergebnisse hat es zu diesem Punkt in dem Bericht gegeben?
8. Über die Frage, was mit außer Betrieb genommenen Spülfeldern geschehen soll, hatte der Rechnungshof mit dem Hinweis geantwortet, dass die Folgenutzung jeweils in einem gesonderten Verfahren festgelegt werde (vgl. Drs. 19/2082).
Welche Vereinbarungen bzw. Pläne gibt es für die Folgenutzungen der jeweiligen Spülfelder?
9. Die HPA wollte die mit der Durchführung von Baumaßnahmen betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch intensiver als bisher auf die Einhaltung der Vorschriften über die Abrechnung und Beauftragung von Leistungen hinweisen.
In welcher Form ist dies passiert?
10. Wie der Senat auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom Oktober 2007 (Drs. 18/7177) antwortete, dass der Abschluss der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans Baggergut „derzeit im Hinblick auf notwendige Prüfungen (unter anderem Weiterverfolgung der in der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft „Ein Tideelbemanagement zur dauerhaften Sicherung der seeschifftiefen Zufahrt zum Hamburger Hafen“ vom 8. Mai 2007 [Drs. 18/6207] beschriebenen Strategie) nicht abschätzbar“ sei.
Gibt es diesbezüglich einen neuen Sachstand und wenn ja, welchen?