SPD Bürgerschaftsfraktion Hamburg

Sprungmarken


Hauptmenü

Themen

Wir über uns

Aktuelles

Bürgerschaft

Service


SPD Bürgerschaftsfraktion Hamburg

Erweiterte Suche




Einsatz von Ersatzbaustoffen in Hamburg

Donnerstag, 15.01.2009, Drucksache 19/1985

Antwort des Senats: Parlamentsdatenbank

Kleine Anfrage des Abgeordneten Ole Thorben Buschhüter

Zur Schonung natürlicher Rohstoffressourcen sollten bei Bauvorhaben Ersatzbaustoffe bevorzugt eingesetzt werden, schreibt die zuständige Behörde auf ihrer Homepage. Auch der Ersatzbaustoff MV-Schlacke wird durch die zuständige Behörde positiv bewertet.

Am 31. Dezember 2008 ist die Globalrichtlinie „Verwertung von Recyclingbaustoffen und industriellen Nebenprodukten als sekundäre Rohstoffe im öffentlichen Straßen- und Wegebau“ vom 30. März 1999 außer Kraft getreten. In seiner Antwort auf eine vorangegangene Schriftliche Kleine Anfrage (Drucksache 19/1481) teilte der Senat auf die Frage, ob er eine neue Globalrichtlinie zu erlassen beabsichtigt, mit, die Überlegungen der zuständigen Behörde seien zurzeit noch nicht abgeschlossen.

Die Vorgaben für eine ordnungsgemäße Verwendung von Ersatzbaustoffen sind in der LAGA Mitteilung 20 „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen – Technische Regeln“ in der geltenden Fassung beschrieben. Danach ist der Einbau von Materialien der Einbauklassen 1 und 2 nur zulässig, wenn ein Mindestabstand zwischen der Schüttkörperbasis und dem „höchsten zu erwartenden Grundwasserstand“ eingehalten wird. Auch das Hamburgische Regelwerk für den öffentlichen Straßen- und Wegebau enthält (unter Berücksichtigung von LAGA M 20) entsprechende Vorgaben zum Grundwasserabstand. Am 19. Dezember 2008 hat die zuständige Behörde das „Merkblatt zur Ermittlung des höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes beim Einsatz von Ersatzbaustoffen in Hamburg“, in dem der Begriff „höchster zu erwartender Grundwasserstand“ definiert und präzisiert wird, veröffentlicht.

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

A. Globalrichtlinie „Verwertung von Recyclingbaustoffen und industriellen Nebenprodukten als sekundäre Rohstoffe im öffentlichen Straßen- und Wegebau“

1. Wurde zwischenzeitlich eine neue Globalrichtlinie den Einsatz von Ersatzbaustoffen im öffentlichen Straßen- und Wegebau betreffend erlassen?
 Wenn ja:
a) Wann ist dies geschehen und wann ist sie in Kraft getreten?
b) Wie ist ihr Wortlaut? (Bitte Globalrichtlinie als Anlage beifügen.)
c) Welche inhaltlichen Änderungen sind im Vergleich zur Globalrichtlinie von 1999 im Einzelnen erfolgt?
d) Mit welchem Ergebnis hat die zuständige Fachbehörde den Bezirksversammlungen und den Bezirksamtsleitungen gemäß § 46 Absatz 2 Bezirksverwaltungsgesetz Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Entwurf der neuen Globalrichtlinie gegeben?
 Wenn nein:
a) Warum nicht?
b) Strebt der Senat an, eine neue Globalrichtlinie zu erlassen und ggf. mit welcher zeitlichen Perspektive? Wie weit sind die Vorbereitungen hierfür gediehen?
c) Welche inhaltlichen Änderungen sind im Vergleich zur Globalrichtlinie von 1999 im Einzelnen vorgesehen?
d) Hat die zuständige Fachbehörde den Bezirksversammlungen und den Bezirksamtsleitungen bereits gemäß § 46 Absatz 2 Bezirksverwaltungsgesetz Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Entwurf der neuen Globalrichtlinie gegeben?
 Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?
 Wenn nein: Mit welcher zeitlichen Perspektive soll dies geschehen?
2. Laut Globalrichtlinie führt die zuständige Behörde ein Kataster für die Erfassung im öffentlichen Straßen- und Wegebau verwendeter Recyclingbaustoffe und industrieller Nebenprodukte. Wird das Kataster über den 31. Dezember 2008 fortgeführt?
 Wenn ja: Auf welcher Rechtsgrundlage?
 Wenn nein: Warum nicht?

B. Merkblatt zur Ermittlung des höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes beim Einsatz von Ersatzbaustoffen in Hamburg

3. Welches Ziel verfolgt die zuständige Behörde konkret mit dem „Merkblatt zur Ermittlung des höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes beim Einsatz von Ersatzbaustoffen in Hamburg“?
4. Wie war der Begriff „höchster zu erwartender Grundwasserstand“ definiert und präzisiert, bevor das Merkblatt veröffentlicht wurde?
5. Welche Rechtsqualität hat das Merkblatt?
6. Inwieweit trägt das Merkblatt zu dem von der zuständigen Behörde postulierten Ziel bei, bei Bauvorhaben Ersatzbaustoffe bevorzugt zum Einsatz kommen zu lassen?
7. Wie hoch ist prozentual jeweils der Anteil der Fläche des Hamburger Staatsgebiets (ausgenommen Gewässer), die laut Merkblatt
a) für den Einbau von Ersatzbaustoffen geeignet,
b) für den Einbau von Ersatzbaustoffen ungeeignet sind beziehungsweise
c) deren Geeignetheit im Einzelfall geprüft werden muss?
8. Was tut die zuständige Behörde dafür, dass die Einzelfallprüfung der Geeignetheit von Flächen für den Einbau von Ersatzbaustoffen in einem schlanken und zügigen Verfahren erfolgt?

C. Arbeitsentwurf für eine Verordnung über den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken und zur Änderung der Bundes-Bodenschutz-und Altlastenverordnung

9. Hat die zuständige Behörde eine Stellungnahme zum Arbeitsentwurf für eine Verordnung über den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken und zur Änderung der Bundes-Bodenschutz-und Altlastenverordnung vom 13. November 2007 abgegeben?
 Wenn ja:
a) Wann und mit welchem Inhalt?
b) Was sind die Hauptkritikpunkte der zuständigen Behörde?
 Wenn nein: Warum nicht?
10. Hat das zuständige Bundesministerium zwischenzeitlich einen zweiten Arbeitsentwurf vorgelegt?
 Wenn ja:
a) Wann und mit welchem Inhalt hat die zuständige Behörde zu dem zweiten Arbeitsentwurf Stellung genommen?
b) Inwieweit wurden die Hauptkritikpunkte der zuständigen Behörde im zweiten Arbeitsentwurf berücksichtigt?
c) Welche Hauptkritikpunkte bleiben weiterhin bestehen?
 Wenn nein: Wann rechnet die zuständige Behörde damit, dass ihr ein zweiter Arbeitsentwurf der Verordnung zur Stellungnahme vorgelegt wird?
11. Wie ist nach Kenntnis der zuständigen Behörde im Übrigen der aktuelle Sachstand im Zusammenhang mit dem vom Bund beabsichtigten Erlass einer Verordnung über den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken und zur Änderung der Bundes-Bodenschutz-und Altlastenverordnung?


Ole Thorben Buschhüter





(c) 2007 | SPD Bürgerschaftsfraktion Hamburg
http://www.spd-fraktion-hamburg.de/