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Aus gelungenen Projekten lernen – Umweltbildungsangebote ausweiten

Dienstag, 11.12.2018

Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelplan 6.2

 

Ein wesentliches Ziel von Umweltbildungsangeboten ist es, eine möglichst breite Zielgruppe zu erreichen. Dennoch ist es schwer, Personengruppen anzusprechen, die sich nicht ohnehin für Natur- und Umweltthemen interessieren. Hier können die Erfahrungen aus dem Projekt „Umweltbildung für Geflüchtete“ weiterhelfen.

Mit der Drs. 21/7804 hat die Bürgerschaft mit Mitteln aus dem Integrationsfonds in Höhe von 140.000 Euro mehrere Projekte zur Umweltbildung für Geflüchtete auf den Weg gebracht.

Diese Mittel wurden von den Trägern u. a. für Landschaftspflegeeinsätze und Erkundungstouren mit Kindern und Jugendlichen genutzt, andere Angebote richteten sich gezielt an Schulklassen. Angeboten wurden nicht nur Naturlehre und Naturschutz, sondern auch Hinweise zum Verhalten in Wäldern und Grünanlagen sowie andere Umweltthemen, wie z. B. sorgsamer Umgang mit Wasser und Energie oder Abfalltrennung. Die besondere Aufmerksamkeit der Träger galt dabei dem Aufbau von Netzwerken mit Schulen und sozialen Einrichtungen in den Stadtteilen, um die Zielgruppe besser zu erreichen.

Diese umweltpädagogischen Projekte stießen auf großes Interesse bei der Zielgruppe. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlebten Stadtnatur, Umwelt, und Grünanlagen und konnten so einen emotionalen Bezug zu Natur und Umwelt in der neuen, noch fremden, Umgebung entwickeln.

Durchgeführt wurden die Projekte von in Hamburg ansässigen Umwelt-organisationen.

Die Erwartungen an das Programm wurden mehr als erfüllt: Ziel war es laut der Drs. 21/7804, bis Ende 2018 rund 1.550 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu erreichen. Bereits bis Mai 2018 wurden laut Drs. 21/13050 rund 1.300 einzelne Teilnehmende sowie 17 Schulklassen erreicht. Die Projekte stoßen also auf sehr gute Resonanz.

So wurden auch schwieriger zu erreichende Gruppen wie zum Beispiel Mütter mit jüngeren Kindern erreicht. Durch die zielgruppengerechte Ansprache ist es gelungen, Geflüchtete nicht nur für die angebotenen Themen zu interessieren, sondern einige besonders Interessierte unter ihnen so zu schulen, dass sie bereits eigene Gruppen anleiten.

Die Fortsetzung der Projekte wird noch für ein weiteres Jahr über die Drucksache 21/14468 (Fortschreibung des Haushaltsplans 2018 für gewachsene Bedarfe und erfolgreiche Integrationsarbeit nutzen) sichergestellt.

Dies zeigt: Zielgruppenspezifische Ansprache lohnt sich. Die Erfahrungen, die u. a. bei den Projekten im Integrationsfonds gesammelt wurden, sollen nun genutzt werden, Natur- und Umweltbildung weiter zu entwickeln und neue Zielgruppen anzusprechen. Zum Beispiel haben Jugendliche und junge Erwachsene gerade in Stadtteilen mit niedrigem Sozialindex oft wenig Bezug zu und daher auch wenig Interesse an Natur- und Umweltthemen.

Die Träger der Umweltbildung haben das Ziel, einen möglichst breiten Personenkreis zu erreichen – also auch diejenigen, die nicht ohnehin schon engagiert sind. Je nach Organisation bestehen hierfür bereits einzelne Angebote (z. B. erlässt das „Fuchs-Mobil“ des NABU Schulen auf Antrag den Eigenbeitrag, um das Angebot niederschwellig zu halten) und Kommunikationswege (z. B. die App „Natürlich Hamburg“). Diese Angebote sind allerdings in der Regel weniger zielgenau als die Ansprache im Integrationsprojekt. Bei anderen Programmen (z. B. beim Umweltbildungsangebot für Schulen der Gesellschaft für ökologische Planung [GöP]) fehlt es an der Finanzierung für eine kontinuierliche Betreuung des Programms, was den Aufbau von Netzwerken mit den Schulen verhindert. Um Zielgruppen, die bisher wenig Bezug zu den Themen Natur und Umwelt haben, besser zu erreichen, sollen von den Trägern Angebote erarbeitet und umgesetzt werden, die den jeweiligen Bedürfnissen Rechnung tragen und die an die Erfahrungen aus dem Projekten für Geflüchtete anknüpfen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

im Einzelplan 6.2 in der Produktgruppe 292.13 „Naturschutz“ für die Jahre 2019 und 2020 jeweils 70.000 Euro für zielgruppenspezifische Umweltbildungs¬maßnahmen bereitzustellen. Die Vergabe soll über die Behörde für Umwelt und Energie projektweise auf Antrag erfolgen an in dem Bereich tätige, gemeinnnützige Träger. Dazu sollen die notwendigen Mittel aus dem Einzelplan 6.2, Produktgruppe 290.12 „Zentraler Ansatz“ Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ in die Produktgruppe 292.13 „Naturschutz“ Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ verlagert werden.

 

sowie
  • der Abgeordneten Ulrike Sparr
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Dominik Lorenzen
  • Antje Möller (GRÜNE) und Fraktion