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Bürgerhäuser und Bürgerbeteiligung stärken – Hier lebt Dein Stadtteil!

Dienstag, 11.12.2018

Die Hamburger Bürgerhäuser sind eine wichtige Säule sozialräumlicher Angebote in den Bezirken. Sie sind überwiegend in Gebieten angesiedelt, die im Sozialmonitoring 2017 der FHH mit dem Sozialstatus „niedrig“ ausgewiesen sind. In diesem anspruchsvollen Umfeld entwickeln die Bürgerhäuser den spezifischen Bedarfen des Sozialraumes angemessene Angebote, die von Kultur über Bildung bis zu Partizipation und Vernetzung reichen. Gleichzeitig stärken die Bürgerhäuser durch das zur Verfügung stellen von Räumen für

z. B. Initiativen und Vereine die Zivilgesellschaft und Beteiligungskultur vor Ort und errei-chen vielfältige Zielgruppen in den Stadtteilen.

Die Bürgerhäuser werden im Wesentlichen aus den bezirklichen Einzelplänen finanziell gefördert. Die für die Jahre 2017/2018 erfolgte Erhöhung der Zuwendung um rund 10 Prozent war ein wichtiges und langersehntes Signal, eine reelle Hilfe für die Häuser. Diese strukturelle Erhöhung der Zuwendung wird auch im aktuellen Haushaltsplanentwurf des Senats fortgeschrieben. Angesichts der gestiegenen Aufgaben und steigenden Bevölkerungszahlen erscheint eine nochmalige weitere Erhöhung dieser strukturellen Zuwendungssumme um 100.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2019 angezeigt. Auch besteht weiterhin Bedarf, Steigerungen bei Personal- und Betriebskosten auch über die Förderung mit aufzufangen. Es ist daher sinnvoll und geboten, die im letzten Doppelhaushalt im Bereich Stadtteilkultur eingeführte 1,5-prozentige Steigerung auch auf die Bürgerhäuser auszudehnen. Die Aufteilung auf die Bürgerhäuser soll analog zu Drucksache 21/6975 erfolgen.

 

Die Bürgerhäuser benötigen neben einer hinreichenden finanziellen Unterstützung auch eine organisatorische Unterstützung. Während die Stadtteilkulturzentren eine Ansprechstelle in der Kulturbehörde haben, fehlt Vergleichbares für die Bürgerhäuser. Es soll daher in der für die Bezirke zuständigen Behörde eine Ansprechstelle entstehen, die künftig eng insbesondere mit den bezirklichen Fachämtern Sozialraummanagement und Bürgerhäusern zusammenwirkt sowie örtlichen Aktivitäten – zum Beispiel in Gestalt von Bürgerbeteiligungsprozessen in allen seinen Ausprägungen – beratend mit Methodenkompetenz zur Seite steht.

In der Bezirksaufsicht der Finanzbehörde werden bereits jetzt Widerspruchs- und Schlichtungsverfahren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid wahrgenommen, hier ist Fachkompetenz vorhanden und bezirksübergreifend gebündelt; in hinreichender Abgrenzung hierzu könnten hier auch Beratungsfunktionen z. B. für Initiativen wahrgenommen werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

I. Für die Zuwendung an die Bürgerhäuser wird ab dem Jahr 2019 eine Indexierung eingeführt: Die Aufwandsermächtigung der bezirklichen Einzelpläne für die institutionelle Förderung der Bürgerhäuser soll jährlich um 1,5 Prozent zur Basis der Veranschlagung des jeweiligen Vorjahres steigen. Zusätzlich wird die Aufwandsermächtigung ab dem Jahr 2019 um insgesamt 100.000 Euro erhöht. Die Ermächtigungen, Kosten für Transferleistungen zu verursachen, werden in den bezirklichen Einzelplänen für die Haushaltsjahre 2019 – 2020 dementsprechend um folgende Beträge erhöht:

a. Einzelplan 1.2 Bezirksamt Hamburg-Mitte, Produktgruppe 207.02 „Sozialraum-management“

2019: 38.175 Euro

2020: 48.241 Euro

b. Einzelplan 1.3 Bezirksamt Hamburg Altona, Produktgruppe 211.02 „Sozialraum-management“

2019: 12.589 Euro

2020: 15.312 Euro

c. Einzelplan 1.4 Bezirksamt Eimsbüttel, Produktgruppe 215.02 „Sozialraumma-nagement“

2019: 8.063 Euro

2020: 9.973 Euro

d. Einzelplan 1.6 Bezirksamt Wandsbek, Produktgruppe 223.02 „Sozialraumma-nagement“

2019: 17.095 Euro

2020: 21.995 Euro

e. Einzelplan 1.7 Bezirksamt Bergedorf, Produktgruppe 227.02 „Sozialraumma-nagement“

2019: 24.950 Euro

2020: 29.399 Euro

f. Einzelplan 1.8 Bezirksamt Harburg, Produktgruppe 231.02 „Sozialraummanage-ment“

2019: 32.233 Euro

2020: 43.286 Euro

2. Zur Finanzierung werden im Einzelplan 9.2 in der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“ im Kontenbereich Globale Mehrkosten beim Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“ die Ermächtigungen für die Haushaltsjahre 2019 – 2020 um folgende Beträge abgesenkt:

2019: 133.105 Euro

2020: 168.206 Euro

II. Der Senat wird ersucht,

1. in der Bezirksaufsicht der Finanzbehörde in geeigneter Weise eine Ansprechstelle zu schaffen, die für „Bürgerhäuser und Bürgerbeteiligung“ zuständig ist und sowohl als eine Ansprechstelle für Bürgerhäuser fungiert, als auch Beratung in Sachen Bürgerbeteiligung/Bürgerbegehren leisten kann,

2. der Bürgerschaft bis zum Bericht über den Haushaltsverlauf 2019 über die Fortschritte Bericht zu erstatten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Anna Gallina
  • Christiane Blömeke
  • René Gögge
  • Farid Müller
  • Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion