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Einbeziehung der Wälder in das Erhaltungsmanagement der Stadt

Dienstag, 11.12.2018

Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelplan 7

 

Wegen seiner besonderen Bedeutung für die Naherholung der Hamburger Bevölkerung hat der Gesetzgeber den Staatswald innerhalb der Landesgrenzen zum Erholungswald erklärt, soweit er nicht im Naturschutzgebiet oder im Hafengebiet liegt oder es sich um Vorlandpflanzungen im Hochwasserabflussgebiet der Elbe handelt (§8 LWaldG). Zum Zwecke der Erholung darf jede Person den Wald, auch außerhalb der Wege, betreten. Die Ausweisung als Erholungswald bedingt, dass der Wald zum Wohle der Allgemeinheit zu schützen, zu pflegen und zu gestalten ist. Dies hat der Senat bereits in der Drucksache 21/12964 im Mai 2018 in seiner Mitteilung an die Bürgerschaft über das Ausgleichs- und Ersatzpotenzial Hamburger Wälder ausgeführt.

In Anlehnung an den Leitfaden zur Waldfunktionenkartierung wurden in der Drucksache nachfolgende Maßnahmen benannt, die allgemein geeignet sind, die Erholungsfunktion des Waldes positiv zu beeinflussen:

• Erhaltung eines gepflegten Waldwegezustandes

• Fortwährende Erhaltung und Pflege der Erholungsinfrastruktur wie Wege, Brücken, Bänke, Informationstafeln, Hinweisschilder sowie Abbau und Entfernung unbrauchbarer Einrichtungen

• Verlagerung forstlicher Bewirtschaftungsmaßnahmen in Zeiten geringer Erholungsnutzung

• Markierung und Ausschilderung von Alternativen zu (vorübergehenden) Wegesperrungen

• Erhaltung und Förderung der Struktur- und Artenvielfalt (dazu gehört auch der Erhalt von Nadelholz[misch]beständen)

• Entwicklung und Pflege stufiger und strukturreicher Wald-Innen- und Wald-Außenränder

• Spannungsreiche, vielseitige Wegegestaltung, Besucherlenkung zum Schutz sensibler Bereiche

Ein Teil dieser Maßnahmen – so wurde in der Drucksache erläutert – kann im Zuge der regelhaften Bewirtschaftung und Pflege durch die Revierförstereien durchgeführt werden. Sanierung, Grundinstandsetzung oder Neuanlage der Waldinfrastruktur wie die der Wege und anderer Einrichtungen im Wald erfordern besonders infolge von Starkregenereignissen oder infolge intensiver Nutzung einen erhöhten und zeitkritischen Aufwand.

So neigen zum Beispiel die Wege im Bezirk Bergedorf auf Grund der topografischen Struktur der Elbhänge zu starker Erosion, und die im Niendorfer Gehege müssen auf Grund dauerhafter Vernässung oder intensiver Nutzung häufiger grundinstandgesetzt werden.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Infrastruktur der Hamburger Wälder (Staatswald) auch in das mit der Drucksache 21/13592 aufgelegte zentrale Erhaltungsmanagement der Stadt einzubeziehen.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. die Vorbereitungen dafür einzuleiten, die Hamburger Wälder (Staatswald) mit in das zentrale Erhaltungsmanagement der Stadt einzubeziehen,

2. bei der Verteilung der im Einzelplan 9.2 veranschlagten konsumtiven und investiven Ermächtigungen für den anstehenden Doppelhaushalt 2019/2020 sowie für die Mittelfristplanung sicherzustellen, dass die Finanzbedarfe für das Erhaltungsmanagement der Infrastruktur der Hamburger Wälder Schritt für Schritt berücksichtigt werden, und

3. der Bürgerschaft über erste Schritte bis Ende 2019 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Ulrike Sparr
  • Christiane Blömeke
  • Olaf Duge
  • Dominik Lorenzen
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion