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Erschwerniszulage auch für Beamtinnen und Beamte der Feuerwehr

Dienstag, 11.12.2018

 

Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelplan 8.1

 

Die Beamtinnen und Beamten der Polizei und Feuerwehr sorgen mit ihrem Einsatz rund um die Uhr an jedem Tag im Jahr für die Sicherheit unserer Stadt. Die Feuerwehrbeamtinnen und -beamten verrichten einen durch seine zeitliche Lage in gesundheitlicher und sozialer Hinsicht belastenden Dienst. Nacht- und Wochenenddienste sowie Dienste an den Feiertagen sind dabei unerlässlich.

Insbesondere die Arbeit im Schichtdienst an Wochenenden, nachts und an Feiertagen stellt eine besondere Belastung für die Einsatzkräfte dar. Mit der Hamburgischen Erschwerniszulagenverordnung (HmbEZulVO) wird die Gewährung von Zulagen zur Abgeltung solcher besonderen, bei der Bewertung des Amtes oder bei der Regelung der Anwa?rterbezu?ge nicht berücksichtigter Erschwernisse für alle Hamburger Beamtinnen und Beamte geregelt. Die an den Feuer- und Rettungswachen (FuRW) sowie der Technik- und Umweltschutzwache eingesetzten Feuerwehrbeamtinnen und -beamten erhalten derzeit neben der Feuerwehrzulage daher einen Ausgleich für den Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) gemäß der HmbEZulVO. Aktuell soll die Zulage für DuZ in der Zeit von 20:00 bis 06:00 Uhr die Erschwernis der nächtlichen Einsatzbewältigung sowie die soziale Belastung durch die Abwesenheit an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen ausgleichen. Rund 100 Feuerwehrbeamtinnen und -beamte verrichten ihren Dienst zudem in der Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ). Im Unterschied zu dem oben genannten Bereitschaftsdienst an den FuRW findet der Dienst in der FEZ im Wechselschichtdienst statt. Für die Belastung des Wechselschichtdienstes wird neben der Feuerwehrzulage und der Zulage DuZ eine monatliche Zulage für Wechselschichtdienst gezahlt.

Insbesondere mit Blick auf die Einsatzsituation bei der Hamburger Polizei wurde der in der HmbEZulVO geregelte Ausgleich bereits vor einigen Jahren als überarbeitungsbedürftig angesehen. Daher wurde Ende 2014 eine Arbeitsgruppe eingesetzt mit dem Auftrag zu prüfen, welche Maßnahmen in Betracht kommen, um die besondere gesundheitliche und soziale Belastung der Polizistinnen und Polizisten zu kompensieren, die im Schichtdienst arbeiten. Das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe hat Innensenator Grote am 3. Mai 2016 in der Sitzung des Innenausschusses bekannt gegeben und inhaltlich vorgestellt. In Form eines zweistufigen Modells wurde daraufhin die Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten für die Beamtinnen und Beamten der Polizei deutlich erhöht. In der ersten Stufe wurde ab dem 1.1.2017 die Zulage um rund 25 Prozent, in der zweiten Stufe beginnend am 1.1.2018 nochmal um rund 40 Prozent erhöht. Hiermit soll zum einen der besondere Einsatz der Polizistinnen und Polizisten gewürdigt werden, die rund um die Uhr für die Sicherheit in Hamburg sorgen, und zum anderen zumindest ein kleiner Ausgleich für die hohe Belastung gezahlt werden, den der Schichtdienst mit sich bringt.

Noch in der Sitzung des Innenausschusses im Mai 2016 wurde eine entsprechende An-wendung dieses Zwei-Stufen-Modells auf die Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr diskutiert. Im Ergebnis wurde von einer Übertragung der neuen Regelungen auf die Feuerwehr jedoch zunächst abgesehen. Hintergrund war das Erfordernis, eine Änderung der Erschwerniszulagenverordnung konkret an den Anforderungen des jeweiligen Einsatzbereiches prüfen zu müssen. Die Bedingungen im Feuerwehreinsatzdienst unterscheiden sich aufgrund einer anderen Schichtdienstregelung und anderer Einsatzbedingungen von denen des Polizeidienstes und sind daher spezifisch zu betrachten. Es wurde aber als erforderlich angesehen, die Möglichkeiten der strukturellen Veränderung der Zulagen für die Feuerwehr einer sorgfältigen Überprüfung und internen Abstimmung zu unterziehen.

Mit der Drucksache 21/4856 wurde der Senat daher ersucht zu prüfen, ob auch für die Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr in Anlehnung an das für die Beamtinnen und Beamten der Polizei entwickelte 2-Stufen-Modell für die an den Wochenenden geleisteten Dienste eine finanzielle Besserstellung möglich wäre und das Ergebnis dieser Prüfung der Bürgerschaft vorzulegen. Der Senat ist diesem Ersuchen mit der Drucksache 21/15052 nun nachgekommen. Die derzeitigen tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Feuerwehr Hamburg wurden einer grundsätzlichen Analyse unterzogen, inwieweit die bestehenden Regelungen der HmbEZulVO den heutigen Bedingungen des Feuerwehreinsatzdienstes noch hinreichend Rechnung tragen. Im Ergebnis soll auch für die Feuerwehr eine Erhöhung der Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten vorgenommen werden, um auch hier die aktuellen Anforderungen und Belastungen durch die Arbeit im Schichtdienst besser zu kompensieren. Für die Rettungsleitstelle ist dabei eine spezifische Lösung erforderlich, um den besonderen Bedingungen des dortigen Dienstes im Vergleich zum Feuerwehreinsatzdienst insgesamt entsprechen zu können.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. entsprechend der Drucksache 21/15052 die Erhöhung der Schichtzulage für Beamtinnen und Beamte der Feuerwehr Hamburg umzusetzen, die Höhe der Zulagensätze dabei an die Zulage für besonders belastende Dienste im Polizeivollzug anzupassen und bei der Festlegung der zahlungsbegründenden Zeiträume die besonderen Belastungen des Dienstplansystems der Feuerwehr zugrunde zu legen und hierbei die Situation der Rettungsleitstelle zu berücksichtigen,

2. die mit der Änderung der Erschwerniszulagenverordnung für den Feuerwehreinsatzdienst verbundenen Kosten im Einzelplan 8.1, Aufgabenbereich 277 Feuerwehr, für die Jahre 2019 und 2020 zu ermitteln und zur Finanzierung – sofern die Mittel im Einzelplan 8.1 nicht auskömmlich sind – eine Sollübertragung in Höhe von insgesamt 1,7 Millionen Euro aus zentralen Mitteln des Einzelplans 9.2 vorzusehen,

3. die mit der Änderung der Erschwerniszulagenverordnung für den Feuerwehreinsatzdienst verbundenen strukturellen Kosten zu ermitteln und bei seiner Haushaltsplan-Aufstellung für die Jahre 2021/2022 zu Gunsten des Einzelplans 8.1, Aufgabenbereich 277 Feuerwehr, zu berücksichtigen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Antje Möller
  • Filiz Demirel
  • Olaf Duge
  • Dominik Lorenzen
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion