Gute Arbeit in Hamburg: Runder Tisch für Fairness und klare Regeln am Hamburger Arbeitsmarkt
Mittwoch, 30.05.2018
Der Senat hat in Reaktion auf ein entsprechendes Ersuchen der Bürgerschaft in der
20. WP (vergleiche Drs. 20/2965 und 20/13740) einen Runden Tisch „Fairness und
klare Regeln auf dem Hamburger Arbeitsmarkt“ eingerichtet, der bei der „Servicestelle
Arbeitnehmerfreizügigkeit“ angesiedelt ist. Die Servicestelle und der Runde Tisch sind
nach wie vor wichtige Elemente nicht nur der Arbeitsmarktpolitik des Senats (vergleiche
Arbeitsmarktprogramm des Senats Drs. 21/7483), sondern sind auch im Hinblick
auf die Wahrung der Rechte und den Schutz insbesondere der osteuropäischen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ausbeutung von großer Bedeutung.
In der 20. WP hat der Senat zu verschiedenen Anlässen über die Auswirkungen der
Arbeitnehmerfreizügigkeit berichtet. Zwischenzeitlich hat die Arbeitnehmerfreizügigkeit
in Europa eine wachsende Bedeutung im Hinblick auf die Deckung des Fachkräftemangels
gewonnen. Zugleich sind auf dem Arbeitsmarkt, aber auch auf dem Wohnungsmarkt,
neue Formen von Ausbeutung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
bekannt geworden. Hierauf hat der Senat im Jahr 2017 unter anderem mit zwei
„Aktionstagen gegen Sozialleistungsmissbrauch“ reagiert und Formen der Ausbeutung
am Wohnungsmarkt aufgedeckt. Der Senat ist dem mit konzertierten Aktionen entschieden
entgegengetreten. Mit aufsuchender Sozialarbeit und der „Servicestelle für
Arbeitnehmerfreizügigkeit“ hält Hamburg gute Instrumente bereit, um Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen. Auch hinsichtlich
der gesundheitlichen Versorgung von europäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
wurde mit der „Fachstelle Zuwanderung Osteuropa“ bei der Diakonie Hamburg
ein Angebot geschaffen. Erfahrungen mit ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen
werden auch aus dem Winternotprogramm des Senats und den damit verbundenen
Beratungsangeboten berichtet. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) spielt bei der
Überprüfung der Einhaltung von Mindestarbeitsnormen und vor allem des Mindestlohns
eine zentrale Rolle.
Die Beratungspraxis und die Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit zeigen
aber auch Probleme in der länderübergreifenden Zusammenarbeit. Hier kommt
es zu Friktionen bei der Aufklärung und Bekämpfung von auf Ausbeutung angelegten
Strukturen, die die Arbeitnehmerfreizügigkeit missbrauchen. Hier wäre insbesondere
zu prüfen, wie die Arbeit der nationalen Verbindungsstellen und der für die Arbeitsund
Beschäftigungsbedingungen zuständigen Behörden (gemäß Artikel 4 der Entsenderichtlinie
(96/71EG)) besser vernetzt werden kann, um die Handlungsfähigkeit auf
nationaler Ebene zu stärken und die Zusammenarbeit mit den Arbeitsschutzbehörden
der Länder zu intensivieren.
Drucksache 21/13249 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
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Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. mit den Kammern und dem Unternehmensverband Nord die Möglichkeiten eines
Bündnisses „Fairness auf dem Hamburger Arbeitsmarkt“ zu besprechen, das
unter anderem die Intensivierung der Aufklärung der Unternehmen über die
Rechte von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Ziel hat,
und erneut über
a) die Bedeutung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für den Hamburger Arbeitsmarkt
und die damit verbundenen sozialpolitischen und integrationspolitischen
Herausforderungen,
b) den Stand und die aktuellen Schwerpunkte der Arbeit des „Runden Tisches
Fairness und klare Regeln auf dem Hamburger Arbeitsmarkt“,
c) die Arbeit der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Arbeit der Arbeitsstelle
Migration und Vielfalt sowie weiterer Beratungsangebote,
d) die Arbeit und Effektivität der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bei der
Kontrolle von Mindestarbeitsnormen wie dem Mindestlohn,
e) Maßnahmen gegen Menschenhandel zum Zweck der sexuelle Ausbeutung
und zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft,
zu berichten;
2. im Rahmen einer Bundesratsinitiative eine Überprüfung der Maßnahmen zur
Umsetzung der Entsenderichtlinie (96/71EG) und der Durchsetzungsrichtlinie
(2014/67/EU) zu initiieren und die damit verbundenen Verwaltungsstrukturen,
Zuständigkeiten und Verfahrensweisen bei der transnationalen Zusammenarbeit
mit den Behörden anderer EU-Mitgliedsländer zu verbessern;
3. sich auf Bundesebene für den Abschluss von bilateralen Vereinbarungen zur
Zusammenarbeit insbesondere mit den Entsendeländern Polen, Bulgarien und
Rumänien mit dem Ziel einzusetzen, unter anderem die Aufklärung über ausbeuterischen
Strukturen zu verbessern und deren Bekämpfung zu erleichtern;
4. der Bürgerschaft bis zum 31. Dezember 2018 zu berichten.
sowie
- der Abgeordneten Antje Möller
- Christiane Blömeke
- Phyliss Demirel
- Mareike Engels
- Anna Gallina
- René Gögge (GRÜNE) und Fraktion