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Gute Arbeit in Hamburg: Runder Tisch für Fairness und klare Regeln am Hamburger Arbeitsmarkt

Mittwoch, 30.05.2018

Der Senat hat in Reaktion auf ein entsprechendes Ersuchen der Bürgerschaft in der

20. WP (vergleiche Drs. 20/2965 und 20/13740) einen Runden Tisch „Fairness und

klare Regeln auf dem Hamburger Arbeitsmarkt“ eingerichtet, der bei der „Servicestelle

Arbeitnehmerfreizügigkeit“ angesiedelt ist. Die Servicestelle und der Runde Tisch sind

nach wie vor wichtige Elemente nicht nur der Arbeitsmarktpolitik des Senats (vergleiche

Arbeitsmarktprogramm des Senats Drs. 21/7483), sondern sind auch im Hinblick

auf die Wahrung der Rechte und den Schutz insbesondere der osteuropäischen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ausbeutung von großer Bedeutung.

In der 20. WP hat der Senat zu verschiedenen Anlässen über die Auswirkungen der

Arbeitnehmerfreizügigkeit berichtet. Zwischenzeitlich hat die Arbeitnehmerfreizügigkeit

in Europa eine wachsende Bedeutung im Hinblick auf die Deckung des Fachkräftemangels

gewonnen. Zugleich sind auf dem Arbeitsmarkt, aber auch auf dem Wohnungsmarkt,

neue Formen von Ausbeutung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

bekannt geworden. Hierauf hat der Senat im Jahr 2017 unter anderem mit zwei

„Aktionstagen gegen Sozialleistungsmissbrauch“ reagiert und Formen der Ausbeutung

am Wohnungsmarkt aufgedeckt. Der Senat ist dem mit konzertierten Aktionen entschieden

entgegengetreten. Mit aufsuchender Sozialarbeit und der „Servicestelle für

Arbeitnehmerfreizügigkeit“ hält Hamburg gute Instrumente bereit, um Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen. Auch hinsichtlich

der gesundheitlichen Versorgung von europäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

wurde mit der „Fachstelle Zuwanderung Osteuropa“ bei der Diakonie Hamburg

ein Angebot geschaffen. Erfahrungen mit ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen

werden auch aus dem Winternotprogramm des Senats und den damit verbundenen

Beratungsangeboten berichtet. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) spielt bei der

Überprüfung der Einhaltung von Mindestarbeitsnormen und vor allem des Mindestlohns

eine zentrale Rolle.

Die Beratungspraxis und die Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit zeigen

aber auch Probleme in der länderübergreifenden Zusammenarbeit. Hier kommt

es zu Friktionen bei der Aufklärung und Bekämpfung von auf Ausbeutung angelegten

Strukturen, die die Arbeitnehmerfreizügigkeit missbrauchen. Hier wäre insbesondere

zu prüfen, wie die Arbeit der nationalen Verbindungsstellen und der für die Arbeitsund

Beschäftigungsbedingungen zuständigen Behörden (gemäß Artikel 4 der Entsenderichtlinie

(96/71EG)) besser vernetzt werden kann, um die Handlungsfähigkeit auf

nationaler Ebene zu stärken und die Zusammenarbeit mit den Arbeitsschutzbehörden

der Länder zu intensivieren.

Drucksache 21/13249 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

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Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. mit den Kammern und dem Unternehmensverband Nord die Möglichkeiten eines

Bündnisses „Fairness auf dem Hamburger Arbeitsmarkt“ zu besprechen, das

unter anderem die Intensivierung der Aufklärung der Unternehmen über die

Rechte von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Ziel hat,

und erneut über

a) die Bedeutung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für den Hamburger Arbeitsmarkt

und die damit verbundenen sozialpolitischen und integrationspolitischen

Herausforderungen,

b) den Stand und die aktuellen Schwerpunkte der Arbeit des „Runden Tisches

Fairness und klare Regeln auf dem Hamburger Arbeitsmarkt“,

c) die Arbeit der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Arbeit der Arbeitsstelle

Migration und Vielfalt sowie weiterer Beratungsangebote,

d) die Arbeit und Effektivität der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bei der

Kontrolle von Mindestarbeitsnormen wie dem Mindestlohn,

e) Maßnahmen gegen Menschenhandel zum Zweck der sexuelle Ausbeutung

und zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft,

zu berichten;

2. im Rahmen einer Bundesratsinitiative eine Überprüfung der Maßnahmen zur

Umsetzung der Entsenderichtlinie (96/71EG) und der Durchsetzungsrichtlinie

(2014/67/EU) zu initiieren und die damit verbundenen Verwaltungsstrukturen,

Zuständigkeiten und Verfahrensweisen bei der transnationalen Zusammenarbeit

mit den Behörden anderer EU-Mitgliedsländer zu verbessern;

3. sich auf Bundesebene für den Abschluss von bilateralen Vereinbarungen zur

Zusammenarbeit insbesondere mit den Entsendeländern Polen, Bulgarien und

Rumänien mit dem Ziel einzusetzen, unter anderem die Aufklärung über ausbeuterischen

Strukturen zu verbessern und deren Bekämpfung zu erleichtern;

4. der Bürgerschaft bis zum 31. Dezember 2018 zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Antje Möller
  • Christiane Blömeke
  • Phyliss Demirel
  • Mareike Engels
  • Anna Gallina
  • René Gögge (GRÜNE) und Fraktion