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Hamburger Integrationsfonds: Einrichtung eines sozialen Zentrums am Hörgensweg in Eidelstedt

Donnerstag, 03.05.2018

Hamburger Integrationsfonds: Einrichtung eines sozialen Zentrums am Hörgensweg in Eidelstedt und gute Rahmenbedingungen für stabile Nachbarschaften und eine gelingende Integration in den bestehenden Quartieren, dem neu entstehenden Wohnraum und der Unterbringung mit der Perspektive Wohnen

Bürgerschaft und Senat unternehmen vielfältige Anstrengungen, die Integration der in Hamburg lebenden Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten konsequent voranzubringen – immer in guter Nachbarschaft und im guten Miteinander von alteingesessenen und neu hinzukommenden Hamburgerinnen und Hamburgern. Die Maßnahmen haben immer auch zum Ziel, das soziale Leben und die Lebensqualität in Hamburg insgesamt sowie in den Quartieren und Stadtteilen für alle noch besser zu machen. Die Bürgerschaft hat mit der Drs. 21/5237 den Senat gebeten, einen Hamburger Integrationsfonds einzurichten und die Ermächtigung zur Verursachung von Kosten aus diesem Fonds an entsprechende Beschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft gekoppelt. Die Mittel sind überwiegend bereits vergeben, die Projekte in der Umsetzung.

Ebenfalls Fortschritte macht die integrationsfreundliche Weiterentwicklung der Quartiere mit Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen im Sinne der Verständigung mit der Volksinitiative (Drs. 21/5231). An fast allen Standorten werden konkrete Schritte eingeleitet, Konzepte erarbeitet und umgesetzt, um zu gemischten Quartieren für alle zu kommen und die Infrastruktur für die Stadtteile entsprechend anzupassen. An vielen Stellen konnte aus Mitteln des Integrationsfonds hierzu ein wertvoller Beitrag geleistet werden.

Am Hörgensweg in Eidelstedt soll ein neues Quartier mit rund 890 Wohneinheiten entstehen. Zwei Drittel der Wohnungen sollen im Standard des sozialen Wohnungsbaus errichtet werden. Öffentliche Grün- und Parkanlagen, Wegeverbindungen und die Vernetzung mit dem Umfeld sind vorgesehen. Im neuen Quartier sind auch ergänzende gewerbliche Nutzungen in den Erdgeschossen, soziale Einrichtungen und zwei Kindertagesstätten geplant.

Die folgenden Rahmenbedingungen und Maßnahmen sollen die gelingende Entwicklung des Quartiers am Hörgensweg wesentlich unterstützen:

I. Auf einem Teil der Fläche ist im Rahmen des Senatsprogramms „Flüchtlingsunterbringung mit der Perspektive Wohnen“ mit dem Bau von Wohnungen für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von Flüchtlingen begonnen worden. Diese Wohnungen sind über den § 246 Absatz 10 Baugesetzbuch genehmigt worden und werden im Standard des sozialen Wohnungsbaus errichtet. Der Bebauungsplan Eidelstedt 74 soll die Voraussetzung dafür schaffen, diese Unterbringung zu regulären Wohnungen umwandeln zu können.

Zum Standort „Hörgensweg“ gab es ähnlich wie in anderen Stadtteilen intensive Gespräche mit den örtlichen Bürgerinitiativen im Vorwege des erzielten Konsenses mit der hamburgweiten Volksinitiative zur Unterbringung von Flüchtlingen. Das Ergebnis war ein Bürgervertrag als Teil des Gesamtkonsenses mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ (Bürgerschaftsdrucksache 21/5231), der jedoch von den Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinitiative in Eidelstedt nicht unterschrieben wurde. Er sollte Regelungen treffen zur weiteren Entwicklung von Belegung und Infrastruktur. Vor allem sollte die Zahl der Plätze in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) am Hörgensweg auf 600 bis 700 reduziert werden. Für den 31.12.2019 wurde ein weiterer Reduzierungsschritt auf 300 Plätze vorgesehen.

Voraussetzung für die Durchführung dieser Reduzierung ist ein geändertes Planrecht. Im Januar 2016 wurde das Bebauungsplanverfahren Eidelstedt 74 eingeleitet, das bei Erreichen der Vorweggenehmigungsreife eine Umnutzung von Teilen der örU für reguläres Wohnen erst ermöglicht. Nach 15 Jahren werden sämtliche Wohnungen als regulärer Wohnraum bereitgestellt.

Zwischenzeitlich haben die Stadt und fördern & wohnen mit der FeWa als Bauherrin in einer Eckpunktevereinbarung geregelt, den in dem Konsens mit der Volksinitiative für Ende 2019 zugesicherten Reduzierungsschritt von 600 bis 700 auf 300 Plätze bereits zum Erstbezug durchzuführen. Diese integrationsfördernde Lösung entspricht auch der Orientierung der Stadt an einer Größe von Unterbringungsstandorten mit bis zu 300 Plätzen.

Das gemeinsame Ziel ist es, die Integration der nach Hamburg geflüchteten Menschen zum Erfolg zu führen. Hierzu soll am Hörgensweg ein gemischtes Wohnquartier mit stabilen Bewohnerstrukturen entstehen, das sowohl der Unterbringung von Geflüchteten mit guter Bleibeperspektive im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung dient, aber zu einem großen Anteil auch dringend benötigten Wohnraum für Wohnungsuchende in Hamburg bietet. Wesentliche Leitbilder für die Realisierung des neuen Wohnquartiers bleiben dabei das Ziel der sozialen Durchmischung unter Berücksichtigung stabiler Quartiersverhältnisse und der hohe Anteil familiengerechten Wohnraums. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der Ausgangsbedingungen der im Umfeld liegenden Sozialräume. Aus diesem Grund wurde in dem Eckpunktepapier vereinbart, dass für die öffentliche Unterkunft eine Mischung aus Familien (mindestens 60%) und Einzelpersonen angestrebt wird.

Für die Stärkung der sozialen Infrastruktur am Hörgensweg wurden bereits umfangreiche Maßnahmen durch die Fachbehörden, die Bürgerschaft und die Bezirksversammlung auf den Weg gebracht.

Durch die Eckpunktevereinbarung der Stadt mit fördern & wohnen als Betreiberin der örU und der Fewa Mobil Verwaltungs GmbH als Bauherrin des neuen Quartiers werden weitere wesentliche Inhalte des Bürgervertrages für den Hörgensweg realisiert.

Die weitere Diversifizierung der Bewohnerstruktur strebt die zuständige Behörde durch Vereinbarungen z.B. mit dem Studierendenwerk, der Stiftung Azubiwerk, der Zollverwaltung und der Polizei an.

Folgende Punkte können so realisiert werden:

1. 73 Wohnungen des entstehenden Quartiers am Hörgensweg werden von Beginn an zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung für 300 Geflüchtete bereitgestellt. Dies bedeutet, dass die eigentlich für den 31.12.2019 geplante Reduzierung auf 300 Plätze bereits mit der Erstbelegung im Frühjahr 2018 umgesetzt wird.

2. In der Eckpunktevereinbarung hat die FeWa zugesagt, bei der Vermietung auf eine gute soziale Mischung der Haushalte zu achten.

3. Die Mischung aus geförderten und die freifinanzierten Wohneinheiten leistet einen stabilisierenden Beitrag zur Integration. Die angestrebte Vermietungspraxis, verbunden mit dem grundsätzlichen Ziel einer Vermittlung der in diesem Quartier untergebrachten Flüchtlinge in regulären Wohnraum im gesamten Stadtgebiet, entspricht dem Sinn und Zweck des Bürgervertrags.

4. fördern & wohnen als Betreiberin der örU wird im Quartiersbeirat Eidelstedt-Nord regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Bürgervertrag berichten.

5. Das Bezirksamt Eimsbüttel berichtet in dem zuständigen Fachausschuss des Bezirks jeweils über die aktuellen Daten des Sozialmonitorings für das statistische Gebiet 42004.

II. Aus vorhandenen Restmitteln und unter Nutzung zusätzlicher Ressourcen sollen im Rahmen der Integrierten Stadtteilentwicklung im Fördergebiet Eidelstedt-Mitte am Hörgensweg im Bezirk Eimsbüttel weitere Weichenstellungen vorgenommen werden.

Wie im Integrierten Entwicklungskonzept (IEK) Eidelstedt-Mitte vorgesehen, soll ein soziales Zentrum eingerichtet werden, das eine Klammer zwischen dem alten und dem neuen Quartier bildet. Dazu soll das bereits bestehende Nach-barschafts¬¬zentrum „Wichmannhaus“ (ca. 800 Quadratmeter) als südliche Hälfte des neuen sozialen Zentrums durch die SAGA ertüchtigt werden. Zusätzlich soll auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Hörgenswegs eine nördliche Hälfte mit ebenfalls ca. 800 Quadratmeter Nutzfläche durch die FeWa als Investorin des neuen Quartiers zusätzlich errichtet werden, um das Raumangebot im Wichmannhaus I für die wachsenden Bedarfe im Stadtteil zu ergänzen.

Im Neubau der Kita, die im zweiten Bauabschnitt vorgesehen ist, werden auf rund 480 Quadratmeter Nutzfläche Räumlichkeiten entstehen, die Nachbarschaftsangeboten zur Verfügung stehen sollen.

Es ist beabsichtigt, die investiven Baukosten für die Errichtung des Gebäudes durch den Investor in Höhe von voraussichtlich rund 1,6 Millionen Euro durch Bereitstellung von investiven Zuschüssen soweit zu verringern, dass die Mieten in dem Zentrum nachhaltig auf einem für soziale Träger finanzierbaren Niveau gehalten werden. Zu diesem Zweck ist aus dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung ein investiver Zuschuss in Höhe von 466.000 Euro vorgesehen, der durch einen investiven Zuschuss aus dem Integrationsfonds in Höhe von 500.000 Euro ergänzt werden soll. Daneben wird angestrebt, dass Eigenmittel des Investors in Höhe von 644.000 Euro zur Deckung der Investitionskosten eingesetzt werden.

Durch die Umsetzung dieses Modells sollen für die ersten vier Jahre Mietkosten von 6,50 Euro pro Quadratmeter ermöglicht werden. Anschließend ist eine Indexierung gemäß dem Lebenshaltungsindex vorgesehen, um eine langfristige Nutzung als soziale Einrichtung für den Stadtteil zu ermöglichen.

Im Betrieb sollen neben den Mitteln der Regelfinanzierung auch zusätzliche für die Integrationsarbeit zur Verfügung gestellte Mittel, u.a. aus dem Quartiersfonds, eingesetzt werden. Am Betriebskonzept wird derzeit gearbeitet.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. auf Grundlage der zwischen Stadt, fördern & wohnen und dem Investor abgeschlossenen Eckpunktevereinbarung und der unter I. genannten Punkte mit der Realisierung des neuen Quartiers am Hörgensweg fortzufahren;

2. die Errichtung des sozialen Zentrums am Hörgensweg in Eidelstedt mit Hochdruck voranzutreiben und hierfür aus investiven Mitteln des Hamburger Integrationsfonds 500.000 Euro bereitzustellen und

3. die Bürgerschaft über den Sachstand der Errichtung des sozialen Zentrums im Rahmen der jährlichen Fortschrittsberichte zu informieren.

 

sowie
  • der Abgeordneten Mareike Engels
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Olaf Duge
  • Anna Gallina
  • Antje Möller
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion