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Politische Bildung – Stärkung der Trägerarbeit

Dienstag, 11.12.2018

Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelplan 3.1

 

„Zielsetzung dieser geförderten politischen Bildung ist es, auf aktuelle Diskussionen, politische und gesellschaftliche Ereignisse und Entwicklungen und kurzfristig sich herauskristallisierende Themenfelder der politischen und gesellschaftlichen Gegenwart zu reagieren. Die Teilnehmenden sollen dabei unter anderem dazu befähigt werden, politische Zusammenhänge beurteilen, eigene Interessen im Rahmen der pluralistischen Demokratie artikulieren sowie politische und gesellschaftliche Aufgaben wahrnehmen zu können. Gleichfalls damit umfasst ist die Befähigung, Rücksicht auf die Interessen anderer zu nehmen, somit Diskriminierungen zu verhindern und dadurch das friedliche Zusammenleben zu fördern.“

Die Aufgabenbeschreibung der Hamburgischen Förderrichtlinie für die politische Bildung verdeutlicht angesichts gesellschaftlicher Spannungen, internationaler Konflikte und zunehmender Politikverdrossenheit die große Bedeutung und zugleich Herausforderung der politischen Bildungsarbeit. Politische Bildung stärkt die demokratische Kultur und ist ein wichtiger Baustein für den sozialen Zusammenhalt. Hierbei leisten, neben vielen Einrichtungen und Institutionen, den Schulen und der Landeszentrale für politische Bildung, auch die bildungspolitischen Träger in Hamburg einen sehr wichtigen Beitrag. Neben den selbst durchgeführten Einzelmaßnahmen bildet die finanzielle Förderung von Veranstaltungen und Projekten der politischen Bildung durch „anerkannte“ und „nicht anerkannte“ Bildungsträger einen Schwerpunkt der Arbeit der Landeszentrale für politische Bildung.

Insbesondere Jugendliche sind eine wichtige Zielgruppe in der aktuellen Ausrichtung der Landeszentrale für politische Bildung. Jugendliche sollen Politik praktisch erleben und mitgestalten, Hintergründe erfahren und aktuelle Themen diskutieren. Hierzu gehört auch ein Austausch mit Politikerinnen und Politikern. Die Landeszentrale hat ihre eigenen Tätigkeiten und Angebote entsprechend dieser Schwerpunktsetzung neu ausgerichtet.

Mit Blick auf die Trägerförderung gilt es, entsprechend auch hier zukünftig eine weitere Fokussierung auf die politische Bildungsarbeit für und mit Jugendlichen zu setzen mit dem Ziel, Angebote zu schaffen, die Jugendliche ansprechen und befähigen sollen, politische Zusammenhänge zu beurteilen und politische und gesellschaftliche Aufgaben wahrnehmen zu können. Die für die maßnahmenbezogene Trägerförderung vorgesehene Zuwendungssumme belief sich in den Haushaltsjahren 2013-2016 konstant auf 979.000 Euro. Um die Gruppe der Erst- und Jungwählerinnen und -wähler besser zu erreichen wurden auf Antrag der Regierungsfraktion von SPD und GRÜNEN die Mittel für entsprechende Veranstaltungen für die Jahre 2017/2018 um jeweils 50.000 Euro erhöht, wobei diese Summe zu mindestens 50 Prozent auch den geförderten Trägern zugutegekommen ist.

Grundlage für die Zuwendungen an Träger der politischen Bildung ist die Förderrichtlinie für politische Bildung. Danach erfolgen die Zuwendungen zur Projektförderung als Zuschüsse, zu deren Bemessung so genannte Teilnahmetage als Einheiten mit entsprechenden Fördersätzen zugrunde gelegt werden. Nach 5.4.2 der Förderrichtlinie beträgt der Fördersatz seit vielen Jahren unverändert einen Betrag von höchstens 40 Euro. Mit Blick auf die regelhaften Kostensteigerungen und die Neuausrichtung erscheint eine strukturelle Anpassung des in der Förderrichtlinie festgeschriebenen Tagessatzes auf 45 Euro angemessen, um auch zukünftig ein sowohl quantitativ als auch qualitativ hochwertiges Bildungsangebot aufrechterhalten zu können. Zur Aufrechterhaltung des Angebotsumfangs ist damit gleichzeitig eine Erhöhung der im Einzelplan 3.1 in der Produktgruppe 238.01 verfügbaren Mittel für Zuwendungen an die Träger der politischen Bildung erforderlich.

Zudem soll, auch mit Blick auf die beschriebene verstärkte Ausrichtung auf Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen der politischen Bildungsarbeit, durch zusätzliche Mittel ab 2020 auch das Angebot der Träger der politischen Bildung ausgeweitet werden können.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. ab dem Jahr 2019 den Fördersatz je Teilnehmertag von 40 Euro auf höchstens 45 Euro anzuheben;

2. im Einzelplan 3.1 in der Produktgruppe 238.01 („Steuerung und Service“) durch interne Umschichtungen ab dem Haushaltsjahr 2019 die Summe der jährlichen Zuwendungen der Landeszentrale für politische Bildung an die Träger der politischen Bildung um bis zu 125.000 Euro zu erhöhen, um die Erhöhung des Fördersatzes pro Teilnehmertag von 40 auf 45 Euro auf Basis der bisherigen Teilnehmerzahlen zu ermöglichen;

3. im Einzelplan 3.1 in der Produktgruppe 238.01 („Steuerung und Service“) über Ziffer 2 hinaus durch interne Umschichtungen ab dem Haushaltsjahr 2020 die Summe der jährlichen Zuwendungen der Landeszentrale für politische Bildung an die Träger der politischen Bildung um zusätzlich bis zu 75.000 Euro zu erhöhen, um den Umfang des Angebots der Träger der politischen Bildung ausweiten zu können;

4. bis zu den Beratungen über den Haushaltsplan-Entwurf 2021/2022 zu prüfen, ob eine weitere Erhöhung des Fördersatzes je Teilnehmertag erforderlich ist.

 

sowie
  • der Abgeordneten Olaf Duge
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Anna Gallina
  • Antje Möller
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion