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Sanierungsfonds Hamburg 2020: Sanierung der Hamburger Frauenhäuser weiter fortführen

Dienstag, 11.12.2018

Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelplan 4

 

Seit 2012 setzen sich Senat und Bürgerschaft dafür ein, den Sanierungsbedarf der Hamburger Frauenhäuser zu decken, der sich über die vorangegangen Jahre aufgestaut hatte. Für die Jahre 2012 und 2013 wurden hierfür bereits 730.000 Euro für die dringendsten Sanierungsbedarfe zur Verfügung gestellt.

Da bereits sehr früh absehbar war, dass weitere Sanierungen notwendig sein würden, hat die Bürgerschaft aus dem Sanierungsfonds 2020 bereits 2013 weitere 1.292.000 Euro zur Verfügung gestellt (Drs. 20/6167) und 2015 für die Sanierung und den Um- bzw. Erweiterungsbau des 2. Frauenhauses zusätzlich 4,7 Millionen Euro bewilligt (Drs. 20/14417). Wegen der Sanierung im laufenden Betrieb hat sich dieser Prozess über mehrere Jahre erstreckt.

Die Sanierung des 2. Frauenhauses wird voraussichtlich in 2019 abgeschlossen sein. Die letzte Rate aus dem Sanierungsfonds ist gerade abgeflossen. Der Um- bzw. Erweiterungsbau ist bereits im März 2017 eröffnet worden.

Die Sanierungsmaßnahmen, die aus den seinerzeit bewilligten Mitteln für das 1. und 3. Frauenhaus, das 4. Frauenhaus, das 5. Frauenhaus sowie das Frauenhaus des Diakonischen Werkes realisiert werden konnten, sind Ende 2016 abgeschlossen worden. Die Sanierungsbedarfe wurden priorisiert, nicht alle Sanierungsbedarfe konnten gedeckt werden. Zwischenzeitlich sind neue Bedarfe aufgetreten (u. a. wegen eines Dachstuhlbrandes, Wasserschäden, Verschleiß von intensiv genutzten Räumlichkeiten).

Insbesondere das Frauenhaus des Diakonischen Werkes weist erhebliche Sanierungsbedarfe auf (Dämmung Dach, Fassadenerneuerung/-dämmung, Erneuerung der Fenster). Ergebnisse einer vorläufigen Begehung mit einem Gutachter gehen von einem Sanierungsbedarf in Höhe von bis 490.000 Euro aus.

Bei den anderen Frauenhäusern handelt es sich um energetische Sanierungen, Renovierung der Außenanlagen, Küchenerneuerung, Renovierung von Zimmern und Gemeinschaftseinrichtungen, Einrichtung von WLAN, Installation von Überwachungskameras. Hier wird nach Begutachtung durch einen Sachverständigen von einem Sanierungsbedarf in Höhe von bis zu 330.000 Euro ausgegangen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. für die Sanierung der Hamburger Frauenhäuser die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der folgenden Maßnahmen (gesamt 820.000 Euro) zu ermitteln:

a. für das 1. und 3. Frauenhaus (Erneuerung Brandmeldeanlage, Eingangsbereich, Außenbeleuchtung, Außenanlagen, Überwachungsanlage, Dach, Fensterwartung etc.): 108.000 Euro,

b. für das 4. Frauenhaus (Dach, Fassade, Fenster, Außenanlagen etc.): 116.000 Euro,

c. für das 5. Frauenhaus (Instandsetzung Hausanschlussraum, Außenanlagen, Küchenerneuerung, Erneuerung von Inventar): 76.000 Euro,

d. für das Frauenhaus des Diakonischen Werkes (Dach- und Fassadensanierung, Fenstererneuerung, Türen etc.): 490.000 Euro,

e. für weitere Sanierungsbedarfe, die im Laufe der Sanierungsarbeiten noch auftreten: 30.000 Euro.

2. davon abhängig im Haushaltsjahr 2018 den konsumtiven Anteil aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2 Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“) an die Produktgruppe 255.03 des Einzelplans 4 und den investiven Anteil aus der zentralen Sanierungsreserve (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283, „Zentrale Finanzen“) an den Aufgabenbereich 255 des Einzelplans 4 zu übertragen; für die aufgrund der Investitionen entstehenden Abschreibungen ebenfalls Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2 (Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Sonstige Kosten“ der Produktgruppe 255.03 des Einzelplans 4 zur Verfügung zu stellen.

3. der Bürgerschaft nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt der Frauenhäuser zu berichten und den Gesamtinvestitionsbedarf darzustellen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Mareike Engels
  • Christiane Blömeke
  • Antje Möller
  • Farid Müller
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion