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Sanierungsfonds Hamburg 2020: Schaffung eines „Hauses für Barrierefreiheit“ in Hamburg

Mittwoch, 12.09.2018

Im Dezember 2017 hat die Hamburgische Bürgerschaft die Einrichtung eines „Kompetenzzentrums für ein barrierefreies Hamburg“ (Drs. 21/11249) beschlossen. Ziel ist die stärkere Einbeziehung von Menschen mit Behinderung beim weiteren Abbau von Barrieren, um Hamburg zu einer Inklusionsmetropole zu entwickeln.

Der Aufbau des Kompetenzzentrums ist mittlerweile gut vorangekommen. Die Umsetzung erfolgt mit der Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e. V. (LAG) im Verbund mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg und dem Verein Barrierefrei Leben. Zur LAG gehören über 60 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen, ihrer Freundinnen und Freunde und Angehörigen in Hamburg.

Bei der Suche nach geeigneten Räumen für das neue Kompetenzzentrum hat sich die Möglichkeit ergeben, eine gemeinsame Unterbringung unter einem Dach für das Kompetenzzentrum und für das seit 1991 bestehende „Beratungszentrum für technische Hilfen und Wohnraumanpassung“ des Vereins Barrierefrei Leben e. V. sowie ggf. weitere ähnliche Initiativen zu schaffen: ein Haus für Barrierefreiheit. Dadurch können Kompetenzen gebündelt, Synergien geschaffen und durch den unmittelbaren Erfahrungsaustausch gute praxisnahe Lösungen erarbeitet werden.

Ein solches Haus für Barrierefreiheit wäre ein neuer Hamburger Leuchtturm bei der Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des Hamburgischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (HmbBGG): Etwas Vergleichbares gibt es in Deutschland bisher nicht. Das Haus soll mit seinen Einrichtungen sowie mit weiteren Partnern (z. B. Netzwerk unabhängige Teilhabeberatung Hamburg, Training barrierefreier ÖPNV, Gut Gefragt gGmbH, Patienteninitiative) Beratung, eine Ausstellung, Fortbildungen und Fachveranstaltungen zusammenführen. Es soll zum Ausprobieren animieren, Teilhabe fördern und Anlaufpunkt für Hamburger Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für Fachleute, Institutionen, Behörden und Unternehmen werden. Neue technische Möglichkeiten zur Unterstützung beispielsweise in der Pflege oder für selbstständiges Wohnen im Alter sollen erprobt und demonstriert werden.

Ein geeignetes Gebäude für das Haus für Barrierefreiheit steht mit dem 1898 erbauten „Haus Michelfelder“ am Alsterdorfer Markt zur Verfügung. Die Evangelische Stiftung Alsterdorf (ESA) wird das ursprünglich als „Pfleglingshaus im Fichtenhain“ für Jungen und Mädchen gebaute und in den letzten Jahren als Werkstattgebäude (Töpferei, Kerzenzieherei, Tischlerei) genutzte denkmalgeschützte Haus entsprechend instand setzen und modernisieren. Hierzu wird die Evangelische Stiftung Alsterdorf gemäß Kostenschätzung des Planungsbüros ca. 535.000 Euro (netto) eigene Mittel investieren.

Die ESA ist bereit, das Gebäude nach Abschluss der Sanierung ab Frühjahr 2019 langfristig an das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg und den Verein Barrierefrei Leben e. V. zu vermieten. Die Lage des künftigen Hauses für Barrierefreiheit am Alsterdorfer Markt in der Nachbarschaft zahlreicher Institutionen der Behindertenhilfe ist ausgezeichnet, die LAG würde als Träger des Kompetenzzentrums ihr Büro ebenfalls in das Haus verlegen. Die barrierefreie Erreichbarkeit mit dem ÖPNV und per Individualverkehr ist gut.

Für die Nutzung als Haus für Barrierefreiheit müssen die Zuschnitte der Räumlichkeiten in beiden Stockwerken des Hauses angepasst werden. Erforderlich sind Flächen für Beratung, Ausstellung, Veranstaltungen, Büros und Toiletten sowie ein zweiter Aufzug. Das Gebäude muss nicht nur barrierefrei nutzbar sein, sondern soll selbst Anschauungsfunktion für die Besucherinnen und Besucher aller Angebote haben.

Die Planungen für den Umbau sind nahezu abgeschlossen. Die Baumaßnahmen müssten in Zusammenarbeit mit der ESA ab Herbst 2018 beginnen, um den Einzug von Barrierefrei Leben e. V. im Frühjahr 2019 sicherzustellen. Das beauftragte Architektenbüro hat hierfür weitere Umbaukosten in Höhe von rund 460.000 Euro netto inklusive Planungskosten ermittelt. Weder der Verein Barrierefrei Leben e. V. noch das Projekt Kompetenzzentrum sind in der Lage, diese Investitionen zu finanzieren. Bei einer Investitionsförderung an die Evangelische Stiftung Alsterdorf könnte das Mietverhältnis für das Haus für Barrierefreiheit langfristig vertraglich abgesichert werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. für den Umbau des Hauses Michelfelder am Alsterdorfer Markt zu einem Haus für Barrierefreiheit an den Aufgabenbereich 253 Soziales im Einzelplan 4 die nachfolgenden Ermächtigungen zu übertragen:

a. im Haushaltsjahr 2018 Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 500.000 Euro zu Lasten der Zentralen Sanierungsreserve Hamburg im Aufgabenbereich 283 Zentrale Finanzen im Einzelplan 9.2 und

b. in den Jahren 2019 und 2020 die aus der investiven Zuwendung folgenden Kosten aus Abschreibungen zu Lasten der Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II im Einzelplan 9.2.

2. diese Ermächtigungen für eine Zuwendung an die Evangelische Stiftung Alsterdorf für den Umbau des Hauses Michelfelder am Alsterdorfer Markt zu einem Haus für Barrierefreiheit durch die Evangelische Stiftung Alsterdorf zu verwenden. Die Zuwendung soll unter der Auflage einer langfristigen Vermietung des Hauses zur Nutzung im Rahmen eines Kompetenzzentrums für ein barrierefreies Hamburg und durch weitere thematisch passende Angebote erfolgen.

3. der Bürgerschaft über die Umsetzung der Maßnahmen und die Einrichtung des Hauses für Barrierefreiheit bis zum Herbst 2019 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Mareike Engels
  • Christiane Blömeke
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Anna Gallina
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion