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Schwangerschaftskonfliktberatung in Hamburg

Dienstag, 11.12.2018

Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelplan 5

 

Im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) ist festgelegt, in welchem Umfang die Länder Beratungskapazitäten für Frauen im Schwangerschaftskonflikt vorhalten müssen. In Hamburg wird die Beratung durch freie Träger wie Pro Familia, das Diakonische Werk oder das Familienplanungszentrum, aber auch von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten mit einer entsprechenden Qualifikation angeboten. Der Anteil der Beratungen bei Niedergelassenen ist jedoch rückläufig, während die Beratungszahlen insbesondere bei Pro Familia stark zunehmen. Obwohl insgesamt die Zahl der Konfliktberatungen und auch der Schwangerschaftsabbrüche in Hamburg in den letzten 10 Jahren gesunken ist, steigt die Nachfrage nach Beratungen bei bestimmten Trägern an. Ein Grund dafür ist, dass weniger niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Beratungen anbieten. Gleichzeitig scheint der Bekanntheitsgrad bestimmter Beratungsstellen gestiegen zu sein. Während bei Pro Familia im Jahr 2011 noch 1.557 Konfliktberatungen durchgeführt wurden, waren es 2017 schon 2.127. Um den Bedarf an Beratung im Schwangerschaftskonflikt bei besonders nachgefragten Beratungsstellen der Stadt zu decken, werden die nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz eingeplanten zusätzlichen Mittel in den kommenden Haushaltsjahren verwendet, um zusätzliche Beratungskapazitäten gezielt an diesen Stellen zu schaffen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

im Einzelplan 5.0 Aufgabenbereich 257 „Gesundheit“, Produktgruppe 257.01 für die Jahre 2019 und 2020 jeweils 100.000 Euro bereitzustellen und den für Schwangerschaftskonfliktberatung beauftragten Zuwendungsempfängern mit gestiegener Nachfrage der Leistung zum Ausbau der Beratungskapazität zuzuwenden. Die Finanzierung ist innerhalb der Produktgruppe sicherzustellen.

 

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Christiane Blömeke
  • Mareike Engels
  • Anna Gallina
  • Farid Müller
  • Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion