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Sichere Verkehrssituation in der Harkortstraße

Mittwoch, 26.09.2018

Die Harkortstraße im Bezirk Altona ist als Bezirksstraße die Verbindung zwischen der Julius-Leber-Straße und der Bundesstraße 431 (Stresemannstraße). Zusammen mit dem Lessingtunnel verbindet die Harkortstraße die Quartiere östlich der Bahntrasse mit dem Zentrum Altonas.

Die ehemaligen Bahnflächen westlich der Harkortstraße befinden sich derzeit in Entwicklung zum zukünftigen Wohngebiet „Neue Mitte Altona“. Zusätzlich ist zurzeit ein neuer Bebauungsplan für das Gelände der Holsten-Brauerei in Aufstellung. Dort wird ein weiteres gemischtes Quartier mit ca. 1.500 Wohneinheiten und 25.000 m² Brutto-Grundfläche für Büros, Dienstleistungen und Hotels entstehen.

Bei der weiteren Planung sind die unterschiedlichen Bedürfnisse dieses Quartiers zu berücksichtigen. So wird die Harkortstraße zukünftig noch stärker benötigt, um eine leistungsfähige Verkehrsabwicklung für das neue Wohnquartier zu gewährleisten. Die Harkortstraße übernimmt daher als Verbindungs- und Wohnsammelstraße eine wichtige Funktion. Da im Quartier Neue Mitte Altona ein auto- und verkehrsreduziertes Wohnen geplant wird und deshalb dort möglichst wenig Individualverkehr fahren soll, ist auch eine sehr gute Anbindung durch den ÖPNV mit mehreren Buslinien erforderlich. Gleichzeitig sind auch die Belange der vielen in besonderem Maße schutzbedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers zu berücksichtigen. In der Mitte Altona wohnen bereits viele Familien mit Kindern. Wohnprojekte mit Menschen mit Behinderungen und Mehrgenerationen-Gemeinschaften sollen folgen. Mit den sich beidseitig der Harkortstraße neu entwickelnden Quartieren und den quartiersübergreifenden Einrichtungen wird ein hoher Querungsbedarf für Fußgängerinnen und Fußgänger entstehen.

Derzeit ist in der Harkortstraße 93 die Ev.-Luth. Kindertagesstätte Mitte Altona gelegen, die über einen unmittelbaren Zugang zur Harkortstraße verfügt. Weitere Einrichtungen befinden sich in kurzer Entfernung zur Harkortstraße. Hier muss die Möglichkeit gewährleistet werden, die Harkortstraße sicher überqueren und im Übrigen auch mit dem Rad, trotz der Enge der Straße, befahren zu können.

Im Sinne sicherer Querungsmöglichkeiten und der Beachtung der besonderen örtlichen Situation wären zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern nach § 45 Absatz 9 Nr. 6 StVO möglich und auch sinnvoll.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. die Planungen für die Harkortstraße zügig weiter voranzutreiben und hierbei einen Interessensausgleich der unterschiedlichen verkehrlichen Belange herzustellen,

2. die Einrichtung von Tempo 30-Strecken vor Kindertagesstäten zu prüfen,

3. zu prüfen, ob und inwieweit auf der Harkortstraße trotz der dort vorherrschenden Enge Radfahr- oder Schutzstreifen eingerichtet werden können,

4. im Hinblick auf den hohen Querungsbedarf für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie die besondere Schutzbedürftigkeit der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer (insbesondere Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung) zu prüfen, inwieweit auf der Harkortstraße durch Fußgängerüberführungen, bauliche Querungen und Lichtzeichenanlagen ein möglichst hohes Sicherheitsniveau erreicht werden kann.

 

 

sowie
  • Martin Bill
  • Filiz Demirel
  • Olaf Duge
  • Mareike Engels
  • Farid Müller
  • Ulrike Sparr
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion