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Staatsanwaltschaft weiter bei der Abschöpfung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte unterstützen

Dienstag, 11.12.2018

Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelplan 2

 

Seit 2015 wurde die Hamburgische Justiz kontinuierlich personell verstärkt. Mit dieser Personaloffensive sorgen wir langfristig für einen handlungsfähigen und damit auch sicheren Rechtsstaat. Insgesamt konnten wir so bislang über 170 neue Stellen in der Justiz schaffen. Das ist der größte Personalaufwuchs seit langem.

Eine tragende Säule einer funktionsfähigen Justiz ist die Staatsanwaltschaft. Daher haben wir mit der Drs. 21/12324 auch in diesem Jahr die Staatsanwaltschaft und die Gerichte verstärkt, um Staatsschutzsachen schneller bearbeiten zu können und auch, um mit der steigenden Zahl an Haftsachen gut umgehen zu können.

Auch die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität als eine wichtige Aufgabe der Staatsanwaltschaft darf dabei nicht aus dem Fokus geraten.

Kein Verbrechen darf sich „lohnen“. Daher ist es im Bereich der Wirtschaftskriminalität von besonderer Bedeutung, dass Täterinnen und Tätern sämtliche Erträge aus ihren rechtswidrigen Taten entzogen werden können. Das Instrument der Vermögensabschöpfung spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Entsprechend haben wir bereits für den Haushalt 2017/18 mit der Drs. 21/6980 eine gezielte personelle Stärkung der Staatsanwaltschaft in diesem Bereich beschlossen. Begünstigend kam hinzu, dass am 1. Juli 2017 das Gesetz zur Neugestaltung des Rechtes der Vermögensabschöpfung auf Bundesebene in Kraft getreten ist und damit die strafrechtliche Vermögensabschöpfung vollständig neu geregelt wurde. Sowohl die Möglichkeiten im Bereich der endgültigen Einziehung von Taterträgen als auch der vorläufigen Sicherung im Ermittlungsverfahren wurden erheblich erweitert. Insbesondere erfolgt nach neuem Recht grundsätzlich eine vorläufige Sicherung zugunsten Dritter. Zudem wurde die endgültige Einziehung auch bei Rechten Dritter dem Staat übertragen, dem damit auch die Auskehr des Eingezogenen an die Geschädigten obliegt. Die Neuregelung bringt damit einen erheblichen personellen Mehraufwand für die Strafverfolgungsbehörden mit sich. Insbesondere fällt der Staatsanwaltschaft nicht nur in größerem Umfang die Ermittlung und die vorläufige Sicherung von Vermögen zu, es obliegt zudem nunmehr der Staatsanwaltschaft, und hier funktional den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, das sichergestellte Vermögen an die Verletzten auszukehren und unter diesen zu verteilen.

Für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018, in den die personelle Verstärkung als auch die Gesetzesreform fallen (Drs. 21/14633), ist es bereits gelungen, Vermögen zur Rückführung an die Berechtigten – die Opfer einer Straftat – in Höhe von über 10 Millionen Euro vorläufig sicherzustellen. Das ist eine Steigerung von 900 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch die nach rechtskräftiger Entscheidung endgültig der Staatskasse zugeführten Summen haben sich im Jahr 2017 erheblich gesteigert, wie auch die Zahl der rechtskräftigen Einziehungsentscheidungen. Um diesen Trend zu sichern und die Möglichkeiten in diesem Bereich weiterhin ausschöpfen zu können, insbesondere aber auch, um sicherzustellen, dass die eingezogenen Erträge und Gegenstände an die Verletzten gelangen, ist neben der Stärkung der Dezernenten- und Serviceebene auch eine personelle Verstärkung der Staatsanwaltschaft auf der Ebene der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger erforderlich. Hierzu soll eine weitere Finanzierung auf den Weg gebracht und dabei sichergestellt werden, dass spätestens ab 2020 die Finanzierung auch dieser Stellen aus dem Haushalt der Justizbehörde erfolgt.

Die besondere Stellenregelung ist erforderlich, weil zurzeit trotz der Ausbildungsinitiative des Senats nicht genügend Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zur Verfügung stehen. Zur Überbrückung soll die Tätigkeit vorübergehend auf neu eingestellte Amtsanwältinnen und Amtsanwälte übertragen werden. Die Stellen werden in Stellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der Wertigkeit Justizamtfrau/Justizamtmann (JA11) sukzessive umgewandelt, wenn genügend Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zur Verfügung stehen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Im Einzelplan 2 – Justizbehörde – , Aufgabenbereich 234 „Staatsanwaltschaft“ werden zur Verbesserung der Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung zum Stellenplan 2019 folgende Planstellen neu geschaffen:

1,0 Staatsanwältin/Staatsanwalt R1 kw zum 31.12.2020

4,0 Amtsanwältin/Amtsanwalt A 12; künftig umzuwandeln in Justizamtfrau/Justizamtmann A 11, wenn ausreichend Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zur Verfügung stehen.

Nachrichtlich

Zwei Stellen Tarifbeschäftigte E 9 kw zum 31.12.2020

2. Im Einzelplan 2 Aufgabenbereich 234 „Staatsanwaltschaften“ in der Produktgruppe 234.01 „Staatsanwaltschaften“ für das Haushaltsjahr 2019 den Kontenbereich „Personalkosten“ für das Haushaltsjahr 2019 um 612.000 Euro sowie den Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“ für das Haushaltsjahr 2019 um 64.000 Euro zu erhöhen und zugleich die entsprechenden Positionen im Einzelplan 9.2, „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“ abzusenken.

 

3. Der Senat wird ersucht,

a) über die Entwicklung bis zum 30.9.2020 zu berichten, und

b) im Einzelplan 2 Aufgabenbereich 234 „Staatsanwaltschaften“, Produktgruppe 234.01 „Staatsanwaltschaften“ für das Haushaltsjahr 2019 und 2020 die Gesamtzahl der Vollzeitäquivalente um 7 VZÄ anzuheben.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Carola Timm
  • Filiz Demirel
  • Dominik Lorenzen
  • Antje Möller
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion