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Verkehrssicherheit erhöhen und ein besseres Verkehrsklima schaffen

Donnerstag, 01.11.2018

Mit der Drs. 21/10497 hat die Bürgerschaft im Jahr 2017 auf Initiative von SPD und GRÜNEN ein Konzept für mehr Verkehrssicherheit beschlossen und sich der Zielvorgabe der „Vision Zero“ verschrieben. Eine besondere Schutzfunktion zur Herstellung von mehr Verkehrssicherheit kommt in diesem Konzept kontinuierlichen Kontrollmaßnahmen zur Durchsetzung eines rücksichtsvollen Miteinanders im Straßenverkehr zu. Hauptaugenmerk soll dabei auf der Verfolgung und Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen sowie illegalem Parken liegen.

 

Überhöhte Geschwindigkeit ist nach wie vor eine der wichtigsten Unfallursachen. Auch in den Fällen, in denen anderen Hauptursachen zu Unfällen führen, führt eine überhöhte Geschwindigkeit zu einem deutlich erhöhten Risiko schwerer Unfallfolgen. Die Ergebnisse von Geschwindigkeitskontrollen zeigen aber leider, dass diese Regeln durch die motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer häufig nicht beachtet werden.

 

Um der „Vision Zero“-Zielsetzung gerecht zu werden und um durch eine konsequente Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen mehr Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, wurden bereits im Jahr 2017 an fünf neuen Standorten stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen errichtet und die Anlagen an fünf bestehenden Standorten mit moderner Technik ausgestattet. Im Jahr 2018 kamen zwei mobile anhängerbasierte Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen dazu. Medienberichten war zu entnehmen, dass zusätzlich hierzu Anfang des kommenden Jahres sechs neue mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen angeschafft werden sollen. Diese wurden bereits erfolgreich erprobt. Sie können über einen längeren Zeitraum ohne personelle Begleitung an einem Ort eingesetzt werden. Sie vereinen die Flexibilität, Standorte zu wechseln mit der Möglichkeit, auch über mehrere Tage an einem Standort eingesetzt zu werden. Damit kann die Anzahl der Messungen, auch zur Nachtzeit und am Wochenende, spürbar erhöht werden.

 

Wie nötig dies ist, zeigt allein der Umstand, dass an den fünf neuen, im Jahr 2017 aufgestellten stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen 160.150 Anzeigen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen ausgesprochen wurden (vgl. Drs. 21/11014). Zielsetzung muss die Durchsetzung bestehender Tempolimits und die konsequente Ahndung von Rotlichtverstößen sein, so dass sich alle an die Regeln halten.

 

Auch die Verfolgung von Halte- und Parkverstößen, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, wurde durch den LBV wie auch die Polizei intensiviert. So waren u.a. am 23.10.2018 53 Beamtinnen und Beamte der Fahrradstaffel unterwegs, um zwischen 7.30 Uhr und 13.30 Uhr Falschparkerinnen und -parker auf Radfahr- und Schutzstreifen zu kontrollieren. 440 wurden mit einem Verwarngeld von mindestens 20 Euro belegt. 43 Kraftfahrzeuge wurden abgeschleppt.

 

Das zeigt: Auch weiterhin sind intensive Verkehrskontrollen zur Ahndung von illegalem Parken und von Geschwindigkeitsüberschreitungen dringend nötig. Beide Maßnahmen sind wichtige Bausteine, um dem entgegenzuwirken, was viele aus dem eigenen Erleben kennen: Zu selten wird auf die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer Rücksicht genommen. Dabei lautet die Grundregel nach § 1 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“

 

Dabei kann jede Verkehrsteilnehmerin und jeder -teilnehmer seinen Beitrag für ein besseres Verkehrsklima leisten. Kein Parken im Halteverbot, auf Radfahrstreifen und Geh- und Radwegen, das Halten bei Rot, die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen und das Fahren mit dem Fahrrad auf der richtigen Seite und nicht auf dem Gehweg sowie vorausschauendes Verhalten und die allgemeine Rücksichtnahme auf die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind wichtige Grundvoraussetzungen für einen reibungslosen Verkehr. Ein solches Verhalten wirkt sich auch positiv auf die Verkehrssicherheit aus. Weil das Thema Verkehrssicherheit so elementar ist, wird es auch wesentlicher Bestandteil der Radverkehrskampagne sein, die demnächst starten soll. Die Vermittlung geltender Regeln für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und die Steigerung der wechselseitigen Rücksichtnahme und Akzeptanz sind wesentliche Zielsetzungen dieser Kampagne. Damit soll ein Beitrag geleistet werden zur Vermeidung von Unfällen von und mit Radfahrenden.

 

Unabhängig von Maßnahmen im Bereich der Aufklärung ist es Aufgabe der Polizei und des Landesbetriebs Verkehrs, die Einhaltung der Regeln zu überwachen und zu ahnden. Dies geschieht zu unser aller Schutz und sollte zur Verbesserung des Verkehrsverhaltens und zur Steigerung der Verkehrssicherheit ausgebaut werden. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang, dass ab 2019 100 zusätzliche Angestellte im Polizeidienst (AiP) die Präsenz der Polizei in den Stadtteilen sichtbar erhöhen und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten aller Art deutlich verstärken werden.

 

Auch das Parken im Halteverbot ist kein Kavaliersdelikt. Rettungswege werden so versperrt; erst vor kurzem haben Feuerwehr und Polizei mit der Aktion #PlatzFuerRetter auf die zugeparkten Rettungswege hingewiesen. Radfahrende werden zu riskanten Ausweichmanövern gezwungen, wenn Radfahrstreifen zugeparkt sind. Deshalb ist es richtig, wenn hier die Kontrollen weiter intensiviert werden. Davon profitiert die Attraktivität des Radverkehrs, die Akzeptanz neuer Radverkehrsanlagen wird so erhöht.

 

Aber auch die Kontrollen von Radfahrenden sollten weiter verstärkt werden. Derzeit werden Kontrollen des Fahrradverkehrs gezielt durch die Fahrradstaffel der Polizei verfolgt. Das Fahren auf Radfahrstreifen oder Radwegen entgegen der Fahrtrichtung gefährdet andere Radfahrende hochgradig. Das unerlaubte Radfahren auf Gehwegen gefährdet die zu Fuß Gehenden. Und selbstverständlich haben rote Ampeln auch für Radfahrende zu gelten. An Verkehrsregeln haben sich eben alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu halten.

 

Zur Durchsetzung eines rücksichtsvollen Miteinanders im Straßenverkehr kommt neben der präventiven Aufklärungsarbeit den kontinuierlichen Kontrollmaßnahmen eine besondere Schutzfunktion zur Herstellung von mehr Verkehrssicherheit zu. Davon profitieren alle, Autofahrende genauso wie Radfahrende und zu Fuß Gehende.

 

 

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird ersucht,

die von der Bürgerschaft begrüßte Intensivierung der in den vergangenen Monaten erfolgten Kontrollen gegen Falschparkerinnen bzw. Falschparker und Geschwindigkeitsüberschreitungen mit der Zielsetzung der Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Hamburgs Straßen weiter voranzutreiben und hierzu

1. die Anzahl der Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen weiter auszubauen,

2. die Kontrollen von falschparkenden Kraftfahrzeugen auf Gehwegen und auf Radverkehrsanlagen weiter zu intensivieren,

3. die Kontrollen von Radfahrenden zu intensivieren und

4. der Bürgerschaft hierüber bis zum.30.06.2019 zu berichten.