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zu Drs. 21/12945 Qualifizierte Schuldnerberatung

Donnerstag, 31.05.2018

Für eine qualitativ hochwertige Schuldner- und Insolvenzberatung ist es erforderlich, die Qualifikation aller in der Beratung tätigen Personen sicherzustellen. Anders als in den meisten Regelungen der anderen Bundesländer soll eine entsprechende Qualifikation nicht nur von einer, sondern von allen in der Beratung tätigen Personen verlangt werden.

 

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Gesetzentwurf des Senats zur Änderung des Hamburgischen Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung (HmbAGInsO) vom 8. Juli 1998 in Drs.21/11637 wird wie folgt geändert:

 

In Artikel 1 Ziffer 3.2 werden die Wörter „(2) Zumindest eine in der Stelle tätige Person soll“ durch die Wörter „(2) Sämtliche in der Stelle tätigen Beratungskräfte sollen“ ersetzt.

 

Begründung:

Mit der Änderung soll klargestellt werden, dass alle in der Beratung tätigen Personen über entsprechende Qualifikationen zur Schuldnerberatung verfügen sollen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Mareike Engels
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Antje Möller
  • Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion