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zur Drs 21/13090 City-Hochhäuser – Städtebauliche Neuordnung „Neues Quartier am Klosterwall“

Donnerstag, 31.05.2018

Der Senat, die Bürgerschaft und die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte haben sich eingehend und mehrmals bereits seit 2011/12 mit der Entwicklung des Areals der City-Hochhäuser am Klosterwall befasst. Ebenso haben sich der Stadtentwicklungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft im März 2016 in zwei Sitzungen und der Haushaltsausschuss im Februar 2016 ausführlich mit dem Gebotsverfahren für das „Quartier am Klosterwall“ befasst.

Vor der Aufnahme der Speicherstadt und des Kontorhausviertels in die Liste der Welterbestätten am 5. Juli 2015 ist die UNESCO sowohl während des Evaluierungsprozesses als auch noch einmal mit einem Schreiben vor der Anerkennung zum Welterbe ganz eindeutig auf die Planungen bezüglich der City-Hochhäuser hingewiesen worden. Grundsätzliche Bedenken gegen das Verfahren wurden nicht geäußert. Es gab und gibt bei diesem Verfahren eine transparente Kommunikation der zuständigen Behörden gegenüber der UNESCO und ICOMOS.

Über die Ergebnisse des Investoren- und Architekturwettbewerbs für das neue Quartier wurde die Öffentlichkeit informiert. Eine Öffentliche Plandiskussion des Neubauvorhabens fand im Januar 2018 statt. Dass sich das Vorhaben in der Pufferzone des Welterbes befindet, war zu jedem Zeitpunkt bekannt. Ein Managementplan zum Schutz der Pufferzone ist seit 2013 in Kraft.

Die Kulturverträglichkeitsprüfung (Heritage Impact Assessment; kurz: HIA) des Hamburger Denkmalschutzamtes wurde im März dieses Jahres abgeschlossen. Das HIA ist, anders als in Drs. 21/13090 behauptet, aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses auf der Homepage der Behörde für Kultur und Medien einsehbar: www.hamburg.de/contentblob/11054994/258ba9f1cf6c0a3cc0243fceb988dba2/data/hia-cityhof.pdf . Die City-Hochhäuser sind weder im Teil der Denkmalwertfeststellung des Ensembles Kontorhausviertel gewürdigt, noch können hier Schnittpunkte mit den Werten der Welterbestätte festgestellt werden. Abschließend ist nach dem HIA festzuhalten, dass die City-Hochhäuser keinen Beitrag für den außerordentlichen universellen Wert (outstandig universal value) der Welterbestätte leisten.

Das gesamte Planverfahren ist getragen von dem kulturellen und historischen Bewusstsein, sensibel mit dem architektonischen Erbe und der Identität unserer Stadt umzugehen. Über den Fortschritt der Prüfungen und Planungen wurde und wird die UNESCO stets fortlaufend von der zuständigen Behörde informiert.

Bei der Abwägung des „öffentlichen Interesses“ sind neben dem Denkmalschutz auch Belange des Städtebaus zu betrachten. Bei dem gesamten Vorhaben sind die Anforderungen der UNESCO an das Welterbe des Denkmalensembles Kontorhausviertel weiterhin zu beachten. Außerdem hat Hamburg in diesem Prozess der Neuordnung des öffentlichen Raumes im Bereich Deichtorplatz, Johanniswall und Klosterwall die stadtplanerische Chance, zentralen Forderungen des räumlichen Leitbildes von 2007 und des Innenstadtkonzeptes von 2014 Genüge zu tun.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. das Projekt der städtebaulichen Neuordnung „Neues Quartier am Klosterwall“ unter ausdrücklicher Beachtung der Anforderungen und in enger Abstimmung mit der UNESCO zum Erhalt des Welterbes fortzuführen, um den außergewöhnlich universellen Wert nicht zu gefährden.

 

2. der Bürgerschaft bis zum 31.03.2019 Bericht zu erstatten.

 

sowie
  • Anna Gallina
  • Farid Müller
  • Ulrike Sparr
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion