Zum Hauptinhalt springen

Hamburgs Engagement für einen sauberen Sport

Montag, 13.07.2009

Nach wie vor ist das Thema Doping in vielen Sportarten ein zentrales Problem. Dies betrifft schon lange nicht mehr nur den Leistungs- sondern immer öfter auch den Breitensport. Dabei wird Doping teilweise von breit angelegten Netzwerken betrieben, in deren Umfeld auch Sportler bewusst und gewollt mitwirken.

Jüngste Dopingfälle in verschiedenen Sportarten zeigen, dass es sich um ein internationales Problem handelt, das sich weiter ausweitet. Dem Dopingproblem kann daher nicht ausschließlich regional begegnet werden.

In Deutschland ist seit ihrer Einrichtung 2002 die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) für das Dopingkontrollsystem zuständig. Von der NADA werden in Deutschland die Dopingkontrollen außerhalb der Wettkämpfe für die Athleten der Spitzenverbände organisiert. Die Wettkampfkontrollen werden bisher weitgehend von den Sportfachverbänden und Veranstaltern organisiert.

Die NADA verfolgt das Ziel, ein einheitliches Dopingkontrollsystem für Deutschland umzusetzen. So sollen auch die Kontrollen bei Wettkämpfen von der NADA übernommen werden.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport traten zum 1. November 2007 Strafverschärfungen für banden- oder gewerbsmäßige Doping-straftaten in Kraft.

In Bayern soll nun die erste Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Dopingstraftaten eingerichtet werden, eine Maßnahme, die vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) als wichtiger Schritt in der Dopingbekämpfung gesehen wird.

 

Daher fragen wir den Senat:

I. Allgemeines

1. Was versteht der Senat unter Doping? Welcher Definition wird gefolgt?

2. Welche Arten des Dopings gibt es?

3. Welche Sanktionen gibt es für welche Verstöße?

4. Für den deutschen Sport ist das Anti-Doping-Regelwerk der NADA das wichtigste sportartenübergreifende Regelwerk im Bereich des Dopings.

Welche weiteren Anti-Doping-Ordnungen existieren darüber hinaus und für jeweils welche Sportfachverbände?

5. Welche finanziellen Mittel zur Dopingbekämpfung wurden/ werden jeweils im Bund in den in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 zur Verfügung gestellt?

 

II. Erkenntnisse zum Dopingmarkt

6. Auch unterhalb des Spitzensports gibt es einen beträchtlichen Einsatz von Dopingmitteln.

a. Welche Erkenntnisse über Doping neben den dem kontrollierten Bereich gibt es?

b. Wie beurteilt der Senat die Situation insbesondere mit Blick auf Hamburg?

c. Welche weiteren Anstrengungen sind hier aus Sicht des Senats erforderlich?

7. Welche Erkenntnisse über den „Doping-Schwarzmarkt“ liegen vor und welche Maßnahmen werden unternommen, um diesen zu verhindern?

 

III. Kontrolleure und Kontrollen

8. Bei welchen Sportlerinnen und Sportlern werden nach welchen Kriterien Kontrollen durchgeführt?

9. Wie viele Dopingkontrollen wurden in Deutschland jeweils in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und in 2009 durchgeführt? Wie viele davon waren jeweils Trainings- bzw. Wettkampfkontrollen?

10. Wie viele Kontrolleure sind deutschlandweit derzeitig tätig und wie hat sich diese Zahl jeweils in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 dargestellt?

11. In der Drs. 18/6727 wurde auf die Fragen, ob und wie Fälle von Doping oder Handel mit Dopingmitteln in Hamburg verfolgt werden, in wie vielen Fällen es positive Analysen gab und wie diese ggf. von Verbänden sanktioniert wurden, geantwortet, dass in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) die Fälle der Verstöße gegen das AMG im Straftatenschlüssel 7162 erfasst werden, eine gesonderte Aufschlüsselung von Dopingstraftaten gemäß § 6a AMG in diesem Zusammenhang nicht erfolgt und eine nachträgliche Erhebung in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich sei.

a. Wie viele Dopingkontrollen wurden jeweils in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und in 2009 in Hamburg durchgeführt? Wie viele Trainings-kontrollen? Wie viele Wettkampfkontrollen?

b. Wie viele Fälle von Doping oder Handel mit Dopingmitteln wurden jeweils in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und in 2009 in Hamburg fest-gestellt? Welche Sportarten waren jeweils betroffen? Wobei wurden die Vergehen jeweils festgestellt (Training/ Wettkampf)

c. In wie vielen Fällen, in denen Doping oder Handel mit Dopingmitteln jeweils in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und in 2009 in Hamburg festgestellt wurde, gab es Sanktionen? Von wem und jeweils welche?

 

 

IV. Haltung des Senats

12. Welche Argumente (u.a. Grundsatzes des fairen Wettkampfes, Schädlichkeit für die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler, Freigabe des Dopings würde „saubere“ Sportlerinnen und Sportler durch den gestiegen Konkurrenzdruck faktisch zum Doping nötigen, Vorbildfunktion der Leistungssportler, besonders im Hinblick auf Jugendliche) gegen eine Dopingfreigabe sind dem Senat bekannt und wie werden diese jeweils vom Senat beurteilt?

13. Welche Argumente (u.a. Freigabe unter ärztliche Kontrolle, Minimierung der gesundheitliche Risiken, „Demokratisierung“ des Leistungssports, da die Bedeutung der Begabung zurückgedrängt werden würde) für eine Doping-freigabe sind dem Senat bekannt und wie werden diese vom Senat beurteilt?

14. Wie bewertet der Senat die Auswirkungen des am 1. November 2007 in Kraft getretenen Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport?

15. Wie bewertet der Senat Forderungen nach einer Amnestie für geständige Dopingsünder?

16. Wie bewertet der Senat Pläne hinsichtlich der Einführung einer Kenn-zeichnungspflicht für dopingrelevante Arzneimittel?

17. Wie bewertet der Senat Vorschläge, wonach der Themenkomplex Doping und Dopingprävention im Rahmen der staatlichen Ausbildungsverantwortung der Länder zum Inhalt der Ausbildung für Sportlehrerinnen und -lehrer, Ausbilderinnen und Ausbilder und Sportärztinnen und -ärzte gemacht werden soll?

18. Wie bewertet der Senat Vorschläge hinsichtlich der Einführung von Aufklärungskampagnen und Präventionsmaßnahmen im Bereich der Fitness-studios (Bodybuilding-Szene) oder des ambitionierten Amateursports als Präventionsmaßnahme durch die Länder?

 

V. Hamburger Maßnahmen zur Dopingbekämpfung

Stellen/Gremien

19. Welche Stellen der FHH sind mit dem Thema „Doping“ befasst und in welcher Weise?

20. In welchen Gremien wirkt die FHH national bei der Dopingbekämpfung mit und durch wen? Welche Initiativen der FHH hat es in diesen Gremien in den letzten fünf Jahren zur Doping-Bekämpfung gegeben?

 

Maßnahmen und Mittel

21. Senatsvertreterinnen und -vertreter hatten im Rahmen der Haushalts-beratungen auf Erkundigungen der SPD-Fraktion erklärt (Drs. 19/2000), dass in Zusammenarbeit mit dem HSB und der BSB verschiedene Maßnahmen zur Doping-Bekämpfung durchgeführt würden.

Welche Maßnahmen ergreift Hamburg zur Dopingbekämpfung?

22. Welche nationalen beziehungsweise internationalen Sportveranstaltungen oder Meisterschaften unterstützte die FHH in 2008 finanziell und welche Ver-anstaltungen wurden bzw. werden 2009/ 2010 unterstützt?

a. Mit welchen Summe wurden/werden die jeweiligen Veranstaltungen aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg unterstützt?

b. In welcher Weise informiert/e sich der Senat über die Vorkehrungen und Kotrollen hinsichtlich einer dopingfreien Durchführung dieser Veran-staltungen?

23. Nach einer Protokollerklärung der BKSM stellt die FHH dem Hamburger Sportbund (HSB) Mittel zur besonderen Förderung des Leistungssportes zur Verfügung, die durch den Verwendungszweck für gezielte Maßnahmen in dem Bereich des Anti-Doping-Kampfes festgelegt sind.

a. Mittel in welcher Höhe wurden für diesen Zwecke von der FHH jeweils in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 zur Verfügung gestellt und welche Mittel sind für 2009 und 2010 vorgesehen?

b. Für welche Maßnahmen wurden/ werden diese Mittel jeweils in welcher Höhe verwendet?

24. Welche Rolle soll das Thema „Doping“ im Sportentwicklungsplan spielen?

 

Tagungen/Zusammenarbeit

25. Am 22. November 2008 hat der Hamburger Sportbund eine Fachtagung zum Thema Dopingprävention im Nachwuchsleistungssport veranstaltet.

Welche Ergebnisse hat die Veranstaltung erbracht?

26. Inwieweit wird von der FHH beim Thema Dopingbekämpfung mit dem Institut für Sport- und Bewegungsmedizin der Universität Hamburg zusammen-gearbeitet?

27. Inwiefern wird von der FHH beim Thema Dopingbekämpfung mit anderen Einrichtungen zusammengearbeitet und jeweils welchen?

 

Prävention, Ausbildung, Schule

28. In der Drs. 18/6727 wird ausgeführt, dass im Rahmenplan Sport der gymnasialen Oberstufe unter dem Aspekt Gesundheitsförderung und Prävention die Gefahren des Dopings Unterrichtsinhalt ist.

a. In welchen Schuljahren bzw. Unterrichtsfächern wird das Thema „Doping“ an Hamburger Schulen behandelt?

b. Beurteilt der Hamburger Senat die schulische Auseinandersetzung mit dem Thema als ausreichend oder gibt es Pläne, sich für eine Intensivierung der Behandlung des Themas im Unterricht einzusetzen und wenn ja, welche?

29. Welche präventiven Informationsangebote für junge Nachwuchssportlerinnen und -sportler gibt es in Hamburg, in denen frühzeitig auf die zum Teil schweren gesundheitlichen Gefahren des Dopings hingewiesen wird?

30.

31. Welche präventiven Maßnahmen zur Dopingbekämpfung gibt es in der FHH

a. in den Sportvereinen,

b. in den jeweiligen Verbänden,

c. von Ärztinnen und Ärzten?

32. Wie wird das Thema Doping bei folgenden Ausbildungen berücksichtigt und welche Anstrengungen gibt es ggf., das Thema stärker einzubeziehen:

a. Ausbildung von Trainerinnen und Trainer (jeweils mit Angabe der Sportart),

b. Ausbildung von (Sport)Lehrkräften,

c. Ausbildung von (Sport)Ärztinnen und -ärzte?

 

Verbände

33. Vom HSB werden die Fachverbände, die Leistungssport-Fördermittel er-halten, verpflichtet, eine/n Anti-Doping-Beauftragte/n zu benennen und Anti-Doping-Regelungen in die Verträge mit ihren Verbandstrainern aufzu-nehmen.

a. Welche Fachverbände haben eine/n Anti-Doping-Beauftragte/n benannt?

b. Welche Anti-Doping-Regelungen werden von den jeweiligen in die Verträge mit ihren Verbandstrainern aufgenommen?

 

Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft

34. Der Senat hatte lt. Drs. 18/6727 sich mit der Forderung des DOSB nach Einrichtung von Anti-Doping-Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften nicht be-fasst. Der Freistaat Bayern hat nun erklärt, die erste Schwerpunkt-Staats-anwaltschaft für Dopingstraftaten einzurichten und damit eine bundesweite Vorreiterrolle zu übernehmen. Der DOSB fordert auch die anderen Länder auf, Bayern zu folgen. Unterstützt der Senat dieses Anliegen mittlerweile? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Weise?