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Situation der Bildenden Kunst in Hamburg

Dienstag, 15.09.2009

Hamburg zählt zu den führenden Kulturmetropolen Deutschlands und Europas, und die Kulturwirtschaft ist für die Stadt von großer wirtschaftlicher Bedeutung. In Hamburg leben und arbeiten etwa 2.500 Bildende Künstler, davon sind rund 1.800 selbstständige Bildende Künstler aktuell bei der Künstlersozialkasse registriert. Als eine der Leistungseliten dieser Stadt beeinflussen Bildende Künstler Hamburgs Stadtentwicklung, sein ökonomisches Potential, seine internationale Reputation und das bürgerschaftliche Engagement maßgeblich.

Dennoch ist die finanzielle Situation Bildender Künstler in Hamburg größtenteils miserabel, die durchschnittlichen Einkommen sind gering, eine soziale Absicherung ist kaum vorhanden. Es drohen nicht nur die Aufgabe des Berufs (zumindest zeit-weise) und die Abwanderung (z.B. nach Berlin), sondern insgesamt ein Attraktivitäts-verlust für die internationale künstlerische Avantgarde. Eine Stadt, die Künstlern keine Szene und zu unzureichenden Existenz- bzw. Fördermöglichkeiten bieten kann, wird sie auf die Dauer auch wieder verlieren.

Die Infrastruktur für die künstlerische Produktion ist nicht gesichert. Eine Atelier-förderung im Sinne von Zuschüssen zur Miete o.ä. gibt es nicht. Zwar werden in gewissem Umfang Zuschüsse zu Atelierumbauten vergeben, doch bei steigenden Grundstückspreisen und Mieten treffen die urbanen Verdrängungseffekte Kunst und Künstlerinnen und Künstler ungebremst.

 

Wir fragen den Senat:

I. Künstlerförderung

1. Welches kulturpolitische Konzept vertritt der Senat in der Bildenden Kunst, und welche Prioritäten hat er sich in diesem Bereich bei seiner Arbeit gesetzt?

2. Welche Formen der Unterstützung gibt es für Künstler in Hamburg? Wie hoch ist die Unterstützung zu vergleichbaren anderen Metropolen?

3. Welche Preise, Stipendien, Künstlerhäuser, institutionelle und Projekt-förderungen, Bereitstellung von Ateliers und Ausstellungsmöglichkeiten und öffentliche Aufträge gibt es?

4. Wie hoch sind nach Erkenntnissen des Senats die Einkünfte aus künstlerischer Arbeit von freischaffenden Bildenden Künstlern im Durchschnitt? Wie ist die Entwicklung in den letzten zehn Jahren verlaufen?

5. Sieht der Senat die bestehenden Instrumente der Künstlerförderung als ausreichend an? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

6. Wie hoch ist der aktuelle Anteil von künstlerisch Ausgebildeten/Tätigen an der Zahl derer, die auf zusätzliche Transferleistungen angewiesen sind? Wird auf die besondere Situation Bildender Künstlerinnen und Künstler eingegangen? Wie hat sich die Zahl in den vergangenen Jahren entwickelt?

7. Wie beurteilt der Senat die Arbeit der Hamburgischen Kulturstiftung, wie hoch ist der aktuelle Kapitalstock der Stiftung? Welche künstlerischen Bereiche werden gefördert?

a. Wie wird der Senat die jährliche Vergabe des Hamburger Arbeitsstipendiums für Bildende Kunst an acht begabte Hamburger Künstler, das seit längerem immer wieder gefährdet ist, sicherstellen?

b. Sind die zwei durch Unterstützer finanzierten Arbeitsstipendien für Bildende Kunst langfristig gesichert?

9. Die Dotierungen der Preise für Bildende Künstler (Edwin-Scharff-Preis, Lichtwark-Preis usw.) sind gemessen an den Kunstpreisen anderer Metropolen eher bescheiden. Plant der Senat die von Hamburg vergebenen Preise an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen und dadurch aufzuwerten, dass die Dotierungen angehoben werden und, wenn nein, warum nicht?

10. Wie haben sich die Ateliermieten seit 1999 in Hamburg entwickelt? Wie korreliert die Förderpraxis des Senats mit der Entwicklung?

11. Was unternimmt der Senat, um Hamburg als Kunststadt auch für die hier lebenden und arbeitenden Bildenden Künstlerinnen und Künstler attraktiv zu halten?

12. Wie werden in Hamburg Räumlichkeiten für Kunst auf höchstem Niveau geschaffen? Wie werden Künstlerinnen und Künstler von internationalem Rang in Hamburg gefördert?

13. Welche Wege der Ausbildung und Weiterqualifizierung gibt es für Bildende Künstlerinnen und Künstler in Hamburg?

14. Wie beurteilt der Senat die bisherige Entwicklung und die Perspektiven der HfbK? Wie hat sich die Einführung der Bachelor/Masterstudiengänge und der Studiengebühren auf die Zahl der Studenten und der Studienbewerber sowie auf die Qualität der Lehre an der Hochschule ausgewirkt? Wie viele Hochschulabsolventen bleiben in den Jahren nach dem Studium in Hamburg?

15. Welche Veränderungen sind im Bereich der Ausbildung zu erwarten?

16. Welche Atelier- und Künstlerhäuser bestehen derzeit in Hamburg? Bitte insbesondere Einzelheiten nennen über Lage der Häuser im Stadtgebiet, Anzahl und Größe der Ateliers, Ausstattung, Höhe der derzeitigen Miete und Entwicklung der Mietkosten in den letzten fünf Jahren und – im Falle öffentlicher Förderung – Höhe der staatlichen Zuwendungen in den Jahren 2009 bis 2010 und der geplanten Förderhöhe in den Jahren 2011 und 2012.

17. Beabsichtigt der Senat die bestehenden Künstlerhäuser in Hamburg zu erhalten?

18. In welchem Verhältnis stehen Angebot von und Nachfrage nach Atelierräumen in Hamburg? Eine rechtliche Regelung für das Wohnen in Atelierräumen, wie es vor einiger Zeit die SAGA praktiziert hat, könnte die doppelte Mietbelastung vieler Künstlerinnen und Künstler entschärfen. Beabsichtigt der Senat, eine entsprechende Regelung zu prüfen?

19. Gibt es Pläne zur Errichtung neuer Künstlerhäuser?

20. Bei welchen Künstlerhäusern laufen die Verträge aus und welche sollen eventuell aufgegeben werden?

21. Welches künstlerische Konzept verfolgt der Senat im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit in der Hamburg-Vertretung in Berlin? Was unternimmt der Senat, um Hamburger Künstler darin angemessen zu präsentieren?

22. Wie hoch sind die Ankaufetats für Neuanschaffungen für die Hamburger Museen? Inwieweit können davon Hamburger Künstler profitieren?

23. Plant der Senat Initiativen im Bereich der Messe- und Ausstellungsförderungs-programme für Hamburger Künstlerinnen und Künstler, der Förderprogramme für Selbstständige und Klein- und Mittelbetriebe, der Gewährung von Aus-stellungsvergütung und Ausstellungshonorare, einer Messe für Hamburger Künstlerinnen und Künstler oder einer kulturpolitischen Konferenz für die Bildende Kunst in Hamburg? Würde der Senat einer Initiative zu Ausstellungs-honoraren für Bildende Künstler in städtischen Ausstellungsräumen unterstützen?"

24. Welche Flächen in der Speicherstadt und in der Hafen-City sind einer Nutzung durch Künstlerinnen und Künstler in den letzten drei Jahren zugeführt worden? Welche sind in der Planung? Ist die Prüfung abgeschlossen? Falls ja: Wie lautet das Ergebnis der Prüfung?

25. Zu welchen Preisen können zukünftig Flächen in der Speicherstadt und der Hafen-City als Ateliers oder Ausstellungsflächen genutzt werden?

26. Welche Einzelpersonen und Gruppen von Bildenden Künstlerinnen und Künstler (aber auch Kunstsachverständige bzw. Fachgremien) werden wie in relevante Entscheidungen des Senats einbezogen?

27. Der Senat hat die Einrichtung einer Kreativagentur beschlossen. In welcher Weise können und sollen die Bildenden Künstlerinnen und Künstler in Hamburg davon profitieren?

 

II. Kunstverwertung

28. Welche Stellung hat der Hamburger Kunstmarkt im Vergleich zu anderen Kunstmärkten in Deutschland, und wie hat sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt?

29. Inwieweit kommt nach Ansicht des Senats dem Kunstmarkt in Hamburg eine Bedeutung als Arbeitsplatz schaffende Branche zu?

30. Wie hoch sind nach Erkenntnissen des Senats die Einkünfte von Kunst-verwertern – aufgegliedert nach den Berufssparten Antiquitätenhändler, Auktionatoren, Galeristen, Kunstkritiker, Kunstspediteure, Leiter von Kunst-vereinen, Kunstverleger und Restauratoren – in Hamburg?

31. Wie haben sich die Einkünfte von Kunstverwertern in Hamburg – aufgegliedert nach den Berufssparten Antiquitätenhändler, Auktionatoren, Galeristen, Kunstkritiker, Kunstspediteure, Leiter von Kunstvereinen, Kunstverleger und Restauratoren – in den vergangenen zehn Jahren entwickelt, und welche Trends sind im internationalen Vergleich festzustellen?

32. Wie unterscheiden sich die Galerienlandschaft und die Kunstszene Hamburgs von der anderer Metropolen?

33. Wie sieht aus Sicht des Senats das Profil der Hansestadt als Kunstmetropole aus?

34. Wie werden die privaten Galerien in Hamburg vom Senat unterstützt? Wie werden die Produzentengalerien in Hamburg vom Senat unterstützt?

35. Welche Perspektiven hat der Senat für künstlerische Projekte im Bereich des internationalen Kulturaustausches und der Städtepartnerschaften entwickelt?

 

III. Kunst im öffentlichen Raum

36. Welche Perspektiven sind für die Konzeption von „Kunst im öffentlichen Raum“ entwickelt worden? Ist eine Wiederaufstockung (nach der Halbierung des Etats unter Senatorin Horakova auf die ursprünglichen 500.000 Euro, wie sie die Verwaltungsanordnung "Kunst im öffentlichen Raum" v. 1981 m. Ä. v. 1996 festlegt) der Mittel geplant? Gibt es regionale Schwerpunkte?

37. Die Verwaltungsanordnung Kunst im öffentlichen Raum legt ein Mindestbudget für dieses Programm in Höhe von 500.000 Euro fest. Das Budget berechnet sich darüber hinaus aus 0,15 Prozent der öffentlichen Bauinvestitionen und bis zu 2 Prozent bei Bauinvestitionen, an denen der Bund beteiligt ist. In welcher Höhe wurden die Anteile aus Bauinvestitionen in den letzten fünf Jahren auf das Programm Kunst im öffentlichen Raum angerechnet, und wie wurden die Gelder verwendet? Welche Budgets werden nach der Regelung "K7" (Kunst am Bau) durch die Investitionen des Bundes im Rahmen des Konjunkturprogramms II für die Kunst im öffentlichen Raum zur Verfügung stehen?

38. Für welche Maßnahmen sind im Haushaltsjahr 2008 bisher Zuwendungen aus dem Haushaltstitel 3720.799.50 Kunst im öffentlichen Raum gewährt worden?

39. Welches Gremium entschied bisher/entscheidet zukünftig über die Vergabe der Mittel aus dem Haushaltstitel „Kunst im öffentlichen Raum"?

 

IV. Steuerfreiheit für Kunstankäufe

40. Von einigen Organisationen der Bildenden Künstlerinnen und Künstler wird eine Steuerfreiheit für Kunstankäufe befürwortet. Das bedeutet, dass damit ein steuerlicher Freibetrag geschaffen werden soll, mit dem für die Anschaffung von zeitgenössischer Kunst ein Betrag bis zu 3.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden kann. Als Effekt wird zum einen eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Künstlerinnen und Künstler und zum Zweiten eine verstärkte Diskursbereitschaft zwischen Kunst und Gesellschaft angenommen. Wie beurteilt der Senat diese Forderung?