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Umweltzone Hamburg

Donnerstag, 22.04.2010

Die Einführung von Umweltzonen ist eine Maßnahme unter vielen zur Verbesserung der Luftqualität in Städten und Ballungsräumen. Da der Kfz-Verkehr die Luft gerade in den Innenstädten besonders stark mit Schadstoffen beeinträchtigt, haben zahlreiche deutsche Großstädte Umweltzonen eingerichtet, so beispielsweise Berlin, München, Stuttgart, Hannover und Köln. Auch die Hamburger Koalitionäre – CDU und GAL – haben 2008 zur Umweltzone eine Vereinbarung getroffen. Im Koalitionsvertrag heißt es:

„Die Koalitionspartner einigen sich auf das Ziel, in dieser Legislaturperiode eine Umweltzone insbesondere in Hinblick auf den gewerblichen Verkehr (Schwerlastverkehr, Busse, Taxis, Transporte) einzurichten. Dabei werden angemessene Übergangsfristen vorgesehen.“

Seitdem wird angekündigt und geprüft.

Im Dezember 2009 hat der Senat auch in der zweiten Fortschreibung des Hamburger Klimaschutzkonzepts 2007-2012 (Drs. 19/4906) die Errichtung einer Umweltzone noch in dieser Legislatur als Maßnahme aufgeführt. Hier ist nachzulesen:

„Auch wenn die mit der Einführung der Umweltzonen beabsichtigte Minderung der Stickoxidemissionen und der Feinstaubbelastung primär auf die lokale Luftqualität und die Verringerung gesundheitlicher Risiken abzielt, so leistet dieses Projekt doch auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz im Rahmen der innerstädtischen Minderung der Rußemissionen. Insbesondere zur Minderung der drohenden Überschreitungen des ab 2010 geltenden Stickstoffdioxidgrenzwertes kann die Einführung einer Umweltzone einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität leisten.

Aus diesem Grund prüft der Senat die Einführung einer Umweltzone. Dabei muss die Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit beachtet werden. In einem ersten Schritt werden die Auswirkungen einer Umweltzone auf die Luftqualität in einer Modellrechnung im Rahmen eines Gutachtens quantifiziert und die Erfahrungen anderer Städte ausgewertet.

Das Gutachten untersucht Minderungseffekte für die Luftschadstoffe PM10, NO2 und Ruß u. a. Durch Modellrechnungen werden Szenarien dargestellt, die die Unterschiede der Emissions- und Immissionsentwicklung durch Einführung einer Umweltzone der Entwicklung im Trend ohne Umweltzone gegenüberstellt. Hierbei finden die örtlichen meteorologischen Gegebenheiten wie auch die aktualisierten Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs Berücksichtigung.

Um die Sachverhalte für die Umweltzone abzustimmen und festzulegen, ist darüber hinaus eine behördenübergreifende Projektgruppe eingerichtet worden. Neben der Einführung einer Umweltzone plant und prüft die zuständige Fachbehörde weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität.“

Mittlerweile wird öffentlich darüber spekuliert, ob die Umweltzone überhaupt eingerichtet wird. Nachfragen zum Sachstand wurden vom Senat bislang immer mit Hinweis beantwortet, dass „die Prüfungen dazu sind noch nicht abgeschlossen“ seien. In der Drucksache 19/5399 (Schriftliche Kleine Anfrage des Abg. Hesse) führte der Senat nun aus, dass die zuständige Behörde nur dann beabsichtige eine Umweltzone vorzuschlagen, wenn sie „einen wirksamen Lösungsansatz für Hamburg“ darstellt.

 

Daher fragen wir den Senat:

I. Grenzwertüberschreitungen

Für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid erwartet der Senat nach Auskunft in der Drs. 19/5399 in den nächsten Jahren keine erheblichen Veränderungen bei den Messergebnissen.

Bei der Feinstaubkonzentration schließt der Senat aufgrund der Abhängigkeit von den meteorologischen Verhältnissen nicht aus, dass in diesem Jahr oder auch den nächsten Jahren die erlaubte Anzahl von 35 Überschreitungen für den Tagesgrenzwert überschritten wird.

1. An welchen Standorten sind in Hamburg jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 und in 2010 bei Messungen außerhalb der Hamburger Messstationen (z.B. durch Passivsammler) Stickstoffoxid-Überschreitungen festgestellt worden?

a. Auf wessen Veranlassung wurden die Messungen durchgeführt?

b. Wie werden die jeweiligen Standorte ggf. genutzt?

c. Über welchen Zeitraum wurden bzw. werden die Messungen jeweils durchgeführt und von wem?

d. Mit welchen Ergebnissen?

e. Welche Ursachen wurden für die Grenzwertüberschreitungen ermittelt?

f. Wurden im Zusammenhang mit den Grenzwertüberschreitungen gesundheitlichen Beeinträchtigungen gemeldet und wenn ja, in welcher Anzahl und welcher Art?

g. Welche Maßnahmen wurden ggf. getroffen, um die Grenzwertüberschreitungen zu verhindern?

 

II. Erfahrungen aus anderen Städten und Kommunen

2. Bis Mitte Januar 2010 sollten Erfahrungsberichte anderer deutscher Städte mit ihren jeweiligen Umweltzonen vorliegen. In der Drs. 19/5031 hieß es, dass Erfahrungen aus Berlin, Köln, Frankfurt, Hannover, München, Stuttgart und dem Ruhrgebiet vorliegen, die Berichte unterschiedlich in Inhalt und Umfang seien und eine Auswertung durch die zuständige Behörde noch nicht abgeschlossen sei.

a. Was haben die Auswertungen hinsichtlich der Berichte aus Berlin, Köln, Frankfurt, Hannover, München, Stuttgart und dem Ruhrgebiet ergeben?

b. Wer hat die Auswertungen vorgenommen und wer war ggf. daran beteiligt?

c. Wurden mittlerweile weitere Erfahrungsberichte ausgewertet und wenn ja, aus welchen Städten und mit welchen Ergebnissen?

d. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat für Hamburg daraus?

 

III. Prüfungen und Gutachten

3. Auf der Seite www.hamburg.de/umweltzone/ ist zu lesen: „Die Einführung der Umweltzone in Hamburg wird von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in Zusammenarbeit mit weiteren Behörden eingehend geprüft.“

a. Seit wann wird von der BSU geprüft?

b. Welche Ämter/Stellen der BSU sind mit der Prüfung befasst?

c. Welche weiteren Behörden – und hier welche Ämter/Stellen – sind seit welchen Zeitpunkten ebenfalls mit Fragen in Zusammenhang mit der Einführung der Umweltzone befasst?

4. In der zweiten Fortschreibung des Hamburger Klimaschutzkonzepts 2007-2012 (Drs. 19/4906) wird ausgeführt, dass um die Sachverhalte für die Umweltzone abzustimmen und festzulegen, eine behördenübergreifende Projektgruppe eingerichtet worden ist. Neben der Einführung einer Umweltzone plant und prüft die zuständige Fachbehörde weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität.

a. Wann wurde die Projektgruppe eingerichtet?

b. Wer ist Mitglied in der Projektgruppe (in welcher Funktion)?

c. Wie häufig hat die Projektgruppe bisher getagt?

d. Wer hat an den jeweiligen Sitzungen teilgenommen?

e. Welche Ergebnisse wurden erzielt?

5. Auf der Seite www.hamburg.de/umweltzone/ ist zu lesen: „Neben verkehrsplanerischen Untersuchungen wird in einem zweiten Prüfungsverfahren ein Gutachten zur Wirksamkeit der Umweltzone erstellt.“

a. Wann wurden die verkehrsplanerischen Untersuchungen durchgeführt und von wem?

b. Welchen Fragestellungen wurde dabei jeweils nachgegangen?

c. Welche Ergebnisse haben die Untersuchungen erbracht?

d. Welche Konsequenzen zieht der Senat daraus?

6. Wie auf der Seite www.hamburg.de/umweltzone/ weiter ausgeführt wird, nimmt die BSU derzeit zahlreiche Vorprüfungen vor.

a. Wie wird die Wirksamkeit der Einführung einer Umweltzone für Hamburg beurteilt?

b. Zu welcher Auffassung ist man hinsichtlich des Umfang der Umweltzone gelangt und warum? Welche weiteren Varianten wurden diskutiert und mit welchen Ergebnissen?

c. Zu welcher Auffassung ist man hinsichtlich angemessener Übergangsfristen gelangt und warum? Welche weiteren Varianten wurden diskutiert und mit welchen Ergebnissen?

d. Zu welcher Auffassung ist man hinsichtlich etwaiger Ausnahmeregelungen und ähnlichem gelangt, welche wird es geben und warum? Welche weiteren Varianten wurden diskutiert und mit welchen Ergebnissen?

7. Zur Realisierung der Umweltzone wurde von der BSU ein Gutachten in Auftrag gegeben, das über die Ausdehnung und Auswirkungen der Fahrverbote Aufschluss geben sollte. Das Gutachten sollte im Herbst 2009 vorgelegt werden. Auf Nachfrage der SPD-Abgeordneten Monika Schaal und Karin Timmermann erklärte der Senat im Januar, dass das Gutachten noch immer nicht vorliegen würde.

a. Wann wurde das Gutachten in Auftrag gegeben?

b. Wer führt(e) das Gutachten durch? Wann liegt es ggf. vor?

c. Welche konkreten Fragestellungen wurden mit dem Gutachten in Auftrag gegeben?

d. Welche Ergebnisse hat das Gutachten zu den einzelnen Fragestellungen erbracht?

e. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus diesen Ergebnissen?

f. Welche Kosten sind/ waren mit der Durchführung des Gutachtens verbunden?

8. Wann und in welcher Form werden die Ergebnisse der Prüfungen und die Gutachten der Bürgerschaft zur Verfügung gestellt?

 

IV. Kommt die Umweltzone in Hamburg?

9. In der Drucksache 19/5399 (Schriftliche Kleine Anfrage des Abg. Hesse) führte der Senat nun aus, dass die zuständige Behörde nur dann beabsichtige eine Umweltzone vorzuschlagen, wenn sie einen wirksamen Lösungsansatz für Hamburg darstellt.

Was versteht der Senat unter „einem wirksamen Lösungsansatz“ in diesem Zusammenhang?

10. Wird die Umweltzone nach dem Ergebnis dieser Prüfungen für Hamburg als wirksame und sinnvolle Maßnahme zur Schadstoffreduktion eingeschätzt? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

11. Hält der Senat bzw. die zuständige Behörde an dem Ziel der Einführung einer Umweltzone fest? Wenn ja. warum und wann soll sie wo eingeführt werden, welche örtlichen Alternativen werden oder wurden geprüft und welche Institutionen wurden in die Prüfung/Planung einbezogen? Wenn nein, warum nicht?

12. Sind im Falle der Einführung einer Umweltzone Ausnahmen für bestimmte Fahrzeugtypen oder Anlässe, beispielsweise für Schausteller und deren Zugmaschinen, geplant? Wenn ja, welche Ausnahmen sind im Einzelnen geplant? Wenn nein, warum nicht?