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Gute Arbeit auf dem Hamburger Arbeitsmarkt – Hier: Forderungen des DGB Hamburg

Freitag, 07.07.2017

Der DGB Hamburg hat sich in einer öffentlichen Stellungnahme zum Themenkomplex „Gute Arbeit“ auf dem Hamburger Arbeitsmarkt geäußert. Schwerpunkte sind u. a. die Langzeitarbeitslosigkeit, die geringfügige Beschäftigung, die befristete Beschäftigung, die Teilzeitbeschäftigung und die Leiharbeit.

In diesem Rahmen fordert der DGB Hamburg:

1. Eine grundlegende Reform der Minijobs. Diese müssen ab dem ersten Euro sozialversichert sein und die pauschale Besteuerung muss abgeschafft werden.

2. Streichung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen. Befristungen mit Sachgrund müssen ebenfalls eingedämmt werden (Verbot von „Kettenbefristungen“).

3. Teilzeit muss eine freie Wahlmöglichkeit sein, ein gesetzliches Rückkehrrecht auf Vollzeit muss garantiert sein.

4. Die rechtliche Bevorzugung von Leiharbeit muss beendet werden - Eine Wiedereinführung des Synchronisationsverbots muss gesetzlich geregelt werden.

5. Die bevorzugte Vermittlung in Zeitarbeit durch die Agentur für Arbeit muss untersagt werden

6. Besondere Unterstützung und Förderung für Langzeitarbeitslose – auch über längere Zeiträume und Förderketten.

 

Wir fragen den Senat:

 

1. Wie bewertet der Senat die oben genannten Forderungen des DGB Hamburg?

 

2. Welche Maßnahmen hat der Senat in den vergangenen Jahren bereits im Zusammenhang mit den oben genannten Themen und Forderungen unternommen? Bitte sowohl Maßnahmen auf Hamburger Ebene als auch Initiativen auf Bundesebene nennen.

 

3. Welche Maßnahmen und Initiativen plant der Senat für die kommenden Jahre auf Landes- und Bundesebene zu oben genannten Themenkomplexen?