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Kommunikation zwischen Erzbischof und Senat laut Vertrag Artikel 4?

Freitag, 16.02.2018

Derzeit befinden sich die katholischen Privatschulen Hamburgs in schwerem Fahrwasser. Kurzfristige Bekanntmachen von Schulschließungen (5 von 21, dazu bei 3 weiteren der Entscheidungsaufschub um 1 Jahr). Weite Teile der Stadt sind irritiert, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulleitungen sind z.T. zu Recht empört. Die Kommunikation des Erzbischofs in die Öffentlichkeit ist blamabel.

 

Im Vertrag zwischen der FHH und dem Heiligen Stuhl vom 25.11.2005 (Drs.18/3300) steht in Artikel 4:

„ (1) Zur Klärung von Fragen und zur Vertiefung ihrer Beziehungen treffen sich der Erzbischof von Hamburg und der Senat der Freien und Hansestadt regelmäßig.“

 

In der Allgemeinen Begründung zum Vertrag finden sich zum Artikel 4 folgende Erläuterungen:

„Absatz 1 nimmt den in der Präambel ausgesprochenen Wunsch, die Beziehungen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Katholischen Kirche zu festigen und fortzuentwickeln, auf und institutionalisiert seine Verwirklichung in Form von regelmäßigen Treffen zwischen dem Senat und dem Erzbischof von Hamburg. Für die Seite des Senats wird bewusst auf eine Personalisierung verzichtet, um seine Vertretung flexibel gestalten zu können.“ Weitere Klärungen des Verfahrens in weiteren Erläuterungen der entsprechenden Drucksache.

 

Ich frage den Senat:

1. Wann und mit welchem Senatsmitglied hat der Erzbischof Gespräche über die geplanten Schulschließungen ggf. auch über die gewaltige finanzielle Schieflage des Erzbischofs geführt? War der Erzbischof in Person anwesend – so wie es die oben zitierten Erläuterungen aus meiner Sicht vorschreiben – oder hat er sich vertreten lassen, ggf. durch wen?

2. Wie bewertet der Senat die Kommunikation des Erzbischofs mit Senatsmitgliedern? Ist hier dem Wortlaut und dem Geist des Vertrages Genüge getan worden? Wie viele Anmeldungen von Schülerinnen/Schülern weisen die einzelnen Privatschulen p.a. ab?