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Maßnahmen zur Erhöhung der Flexibilität in der S-Bahn-Infrastruktur (II)

Donnerstag, 19.04.2018

Das Mobilitätskonzept für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 wurde nach deren Absage daraufhin überprüft, inwieweit eine Übernahme oder eine vertiefende Bearbeitung der Erkenntnisse für Hamburg weiterhin von Bedeutung ist. Die Maßnahmen, die aus Sicht der Gutachter auch unabhängig von Olympia von Bedeutung sind, wurden ausgewählt und in der Sitzung des Mobilitätsbeirats am 3. Februar 2016 als Sachstand präsentiert.

 

Der überarbeitete Maßnahmenkatalog enthält im Abschnitt „Störanfälligkeit S-Bahn reduzieren“ acht ausgewählte Infrastruktur-Maßnahmen zur Erhöhung der Zuverlässigkeit bzw. der Störfallfestigkeit des S-Bahn-Systems, für die die Gutachter empfahlen sie weiterzuverfolgen.

 

Die Maßnahmen wurden im April des Jahres 2016 im Rahmen des Ländergesprächs zwischen der DB AG und der Freien und Hansestadt Hamburg zur Abstimmung von Infrastrukturmaßnahmen nach Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG) vorgestellt. Danach entstand unter Leitung der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) eine Prioritätenliste („6-Punkte-Programm S-Bahn Hamburg“), die im Oktober des Jahres 2016 vorgestellt wurde. Aus ihr ergibt sich folgende Reihenfolge der möglichen Maßnahmen (vgl. Drs. 21/7859):

 

A. Umbau der Stromspeiseanlage im Knoten Hauptbahnhof inklusive Verbesserung der Wendemöglichkeiten S-Bahn Sternschanze (Dammtor),

B. Neuordnung Weichentrapeze zwischen Rothenburgsort und Bergedorf,

C. Neue Weichentrapeze und Signale zwischen Harburg Rathaus und Hammerbrook inklusive Optimierung S-Bahn-Signalsystem Harburg – Harburg-Rathaus,

D. Sicherung der Bahnbetriebsanlagen (Einzäunung kritischer Bereiche des S-Bahn-Netzes)

E. Bahnsteige verlängern (S1 Hauptbahnhof – Barmbek),

F. Kapazitätserhöhung Altona durch direkte Nordeinfahrt/-ausfahrt Richtung Holstenstraße.

 

Die unter A., B. und C. genannten Maßnahmen werden prioritär verfolgt (vgl. Drs. 21/10918). Die Maßnahmen unter D. werden bereits seit 2016 sukzessive umgesetzt (vgl. Drs. 21/9422), die Maßnahmen unter E. und F. sind erst im Vorfeld des Baus der S4 notwendig bzw. erst nach Inbetriebnahme des neuen Fernbahnhofes in Altona (Nord) umsetzbar.

 

Im Gespräch ist eine Förderung der prioritären Maßnahmen mit Mitteln der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV).

 

In diesem Zusammenhang fragen wir den Senat:

 

1. Welchen Planungsstand gibt es bei den prioritären Maßnahmen des „6-Punkte-Programms S-Bahn Hamburg“ und welche Aussagen können bezüglich deren LuFV-Förderfähigeit getroffen werden?

2. Auf welche Beträge werden die Kosten für Planung und Realisierung für die drei prioritären Maßnahmen geschätzt und welche Realisierungszeiträume sind bei Verwendung von LuFV-Mitteln bzw. alternativen Finanzierungsmodellen anzunehmen?

3. Welche kritischen Bereiche des S-Bahn-Netzes wurden jeweils wann und mit welchem Erfolg bereits eingezäunt?

4. Welche kritischen Bereiche des S-Bahn-Netzes sind als nächstes zur Einzäunung vorgesehen?

5. Wer trägt für die Einzäunung der kritischen Bereiche des S-Bahn-Netzes die Kosten?

 

sowie
  • Martin Bill (GRÜNE)