Zum Hauptinhalt springen

Umsetzung des Teilhabechancengesetzes

Donnerstag, 07.03.2019

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Koalitionsvertrages zum Ziel gesetzt, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt eröffnet wird. Unter dem Titel „MitArbeit“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gesamtkonzept zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt. Als Teil dieses Konzepts schafft das Teilhabechancengesetz mit zwei neuen Fördermöglichkeiten neue Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt.

Dieses Gesetz ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Kernelemente des neuen Teilhabechancengesetzes sind die Regelinstrumente der neuen §§ 16e und 16i SGBII. Diese lösen einerseits die alte Regelung der Förderung von Arbeitsverhältnissen nach 16e SGBII ab, andererseits wird mit dem neu geschaffenen § 16i SGBII ein neues Regelinstrument im SGBII eingeführt. Gleichzeitig lief zum 31.12.2018 das befristete Bundesprojekt “Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ aus. Bedingt durch das Auslaufen dieses Bundesprogrammes waren die Anschlussfähigkeit und der Übergang der wegfallenden Arbeitsplätze aus dem Bundesprogramm in das neue §16i SGB II relevant.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie viele Beschäftigungsverhältnisse waren am 31.12.2018 in dem ausgelaufenen Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in der Förderung?

2. Wie viele davon kamen aus Sicht von Jobcenter t.a.h. für eine Förderung nach dem neuen Regelinstrument des § 16i SGBII in Betracht (Vorliegen der Fördervoraussetzung, Vorliegen eines entsprechenden Arbeitsplatzes)?

3. Wie viele Anträge wurden seitens der Beschäftigungsträger auf eine (Weiter-Beschäftigung nach § 16i SGBII tatsächlich gestellt?

4. Für welchen jeweiligen Beschäftigungsbeginn wurden diese Anträge gestellt? (Bitte nach Monaten aufschlüsseln)

5. Wie viele Beschäftigungsverhältnisse wurden davon von Jobcenter t.a.h. bewilligt, und für welche Zeitpunkte?

6. Wie viele Anträge für das neue Regelinstrument nach § 16i SGBII liegen Jobcenter t.a.h insgesamt vor?

7. Wie verteilen sich diese Anträge (Bitte unterscheiden nach Privaten Unternehmen/Betrieben; Öffentlichen Unternehmen/Betrieben, Beschäftigungsträgern)

8. Wie viele Interessensbekundungen für Maßnahmen nach den neuen Instrumenten liegen dem Jobcenter t.a.h. vor?

9. Wie verteilen sich diese Interessensbekundungen (Bitte unterscheiden nach Privaten Unternehmen/Betrieben; Öffentlichen Unternehmen/Betrieben, Beschäftigungsträgern)