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Urbane Gebiete in Hamburg

Donnerstag, 28.02.2019

Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Dabei ist es nicht notwendig, dass die Nutzungsmischung gleichgewichtig ist. Auf Initiative Hamburgs wurde 2014 die Novelle des Baugesetzbuches auf den Weg gebracht. Seit Juni 2017 gibt es den Baugebietstyp Urbanes Gebiet (MU). Mit dem neuen Gebietstyp soll ein besseres Miteinander von Gewerbe und Wohnen in gemischten, urbanen Stadtstrukturen ermöglicht werden. In dem neuen Baugebiet ist hohe bauliche Dichte mit einer Grundflächenzahl von 0,8 und einer Geschossflächenzahl von 3,0 das Maß der baulichen Nutzung. Das Mischungsverhältnis der Nutzung ist flexibel und die Richtwerte der Technischen Anleitung (TA) zum Schutz gegen Lärm liegen tagsüber bei 63 dB(A) und nachts bei 45 dB(A). Damit ist der Gestaltungsspielraum der Bezirke bei der Ausweisung neuer Baugebiete weit gefasst. Die Initiative für dieses neue Baugebiet ging vom SPD-geführten Senat 2014 aus. In Hamburg werden nun die ersten Urbanen Gebiete ausgewiesen.

 

Wir diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

 

1. Wie viele Urbane Gebiete nach § 6a der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind in Hamburg geplant? Bitte aufschlüsseln nach

 

a. Bezirk

b. Planbezeichnung

c. Planungsstand

d. Größe des Gebietes

 

2. Gibt es Urbane Gebiete, in denen im Planungsverlauf ursprünglich eine andere Gebietskategorie geplant war? Wenn ja, welche?

 

3. Wie bewertet der Senat den neuen Baugebietstyp Urbanes Gebiet (MU)? Insbesondere im Hinblick auf Fragen der kleinteiligen Differenzierung der Nutzungsstruktur, der städtebaulichen Dichte sowie dem Mischnutzungsverhältnis.